Protokoll der Sitzung vom 18.06.2014

- Herr Kubicki, die Bemerkung, die Sie eben gemacht haben, ist für Sie entlarvend.

(Heiterkeit SPD - Zurufe)

Wenn er wirklich der Einzige wäre, der davon profitiert, dann dürften wir ihn nicht wählen. Da gebe ich Ihnen recht. Das ist aber nicht so. Wenn wir tatsächlich zu dem Ergebnis kommen, dass Herr Weichert in der Vergangenheit für das Land gute Arbeit geleistet hat, weit anerkannt über die Grenzen des Landes Schleswig-Holstein hinaus, dann wählen wir ihn, weil das gut für das Land Schleswig-Holstein und die Bürgerinnen und Bürger ist, für die er sich einsetzt und für die er dafür sorgt, dass der Datenschutz das entsprechende Gewicht hat. Darum geht es.

(Beifall SPD und Burkhard Peters [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN] - Unruhe)

Herr Abgeordneter Eichstädt, wenn Sie wollen, dass ich die Uhr anhalte, müssen Sie jetzt Herrn Abgeordneten Kubicki die Chance geben, eine Frage zu stellen.

Wenn Herr Kollege Kubicki eine Chance braucht, will ich ihm die gern geben.

Herr Kollege Eichstädt, ich rede ja auch noch. - Weil Sie es entlarvend fanden, was ich dazwischengerufen habe, möchte ich Sie fragen, ob Herr Weichert überhaupt kandidieren könnte, wenn Sie das Gesetz nicht ändern würden.

- Nein, das ist richtig.

(Zuruf Tobias Koch [CDU])

- Herr Koch, nun tun Sie doch nicht so, als ob das etwas Neues wäre! Lesen Sie meine Rede nach, lesen Sie die Rede der anderen Kollegen nach! Das haben wir doch nie bestritten!

(Tobias Koch [CDU]: Er ist der Einzige, der davon profitiert!)

Natürlich wird das die Folge haben, dass Herr Weichert, der das Amt jetzt inne hat, die Möglichkeit hat, wieder zu kandidieren. Das kann man doch nicht bestreiten, das wäre doch affig!

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Deshalb profitiert er davon! - Unruhe)

War das Ihre Frage? Das war ja eine wirkliche Chance, Herr Kubicki!

(Zurufe)

Meine Damen und Herren, im Übrigen weise ich darauf hin, dass das von den PIRATEN vorgeschlagene Änderungsgesetz ein Verfahren etablieren würde, das im Vergleich zum Bund und zu anderen Bundesländern absolut unüblich ist. Dies allein ist sicher kein Grund, es unverändert zu lassen - da gebe ich Ihnen recht -,

(Beifall PIRATEN)

aber gibt den Hinweis, dass andere Länder offensichtlich nicht die Notwendigkeit sehen, eine solche Änderung vorzunehmen.

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss!

Meine Damen und Herren, wir halten das bisherige Verfahren für geeignet, gute und starke Persönlichkeiten für dieses Amt zu finden. Es hat sich bewährt. Deshalb halten wir daran fest.

Es hat zwar nicht viel Zweck, trotzdem schließe ich noch einmal mit der Feststellung, dass es das ist, was uns unterscheidet - das sage ich in Richtung PIRATEN, auch wenn sich die CDU hier in ähnlicher Weise eingelassen hat.

Herr Abgeordneter, Sie müssen zum Ende kommen.

Während wir als überzeugte Parlamentarier ein Grundvertrauen in die repräsentative Demokratie

und ihr Funktionieren haben, ist es bei Ihnen umgekehrt: Sie haben ein grundsätzliches Misstrauen. Das unterscheidet uns. Vielleicht wird sich das einmal ändern, und wir finden zueinander.

Wir werden Ihren Gesetzentwurf so, wie es der Ausschuss vorgeschlagen hat, ablehnen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD und SSW)

Meine Damen und Herren, bevor wir in der Debatte fortfahren, begrüßen Sie bitte mit mir Gäste der Frau Abgeordneten Midyatli: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamts Eckernförde bei einer Fachbereichsbereisung. Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Burkhard Peters das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich werde ausschließlich zum Gesetzentwurf der PIRATEN sprechen. Mit ihrem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz sind die PIRATEN wohl einem Regelungsreflex aufgesessen. Aus mehreren Gründen ist der Gesetzentwurf handwerklich lückenhaft und überdies systemwidrig. Er findet daher keine Zustimmung der Küstenkoalition.

Es ist nicht anders zu erklären als ein Reflex auf die unschöne Situation der Nachfolge von Peter Schaar als Bundesbeauftragter für Datenschutz im letzten Herbst im Anschluss an die Neuwahlen zum Bundestag. Bis eine - vorsichtig formuliert - überraschende Nachfolgerin in Andrea Voßhoff gefunden wurde, drohte das Amt für unbestimmte Zeit trotz des größten Datenschutzskandals aller Zeiten unbesetzt zu bleiben, weil sich die Bundesregierung weigerte, wenigstens eine kommissarische Fortführung der Amtsgeschäfte zu gewährleisten.

Anders als auf Bundesebene, wo es keine Regelung zur Amtsfortführung gibt, sieht § 35 Landesdatenschutzgesetz in Schleswig-Holstein die Fortführung des Amtes durch den amtierenden Landesbeauftragten vor, wenn eine Neuwahl nicht rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit der oder des Datenschutzbeauftragten zustande gekommen ist. Das Amt der oder des Datenschutzbeauftragten kann in Schles

wig-Holstein also gar nicht unbesetzt bleiben. Die Anhörung hat überdies bestätigt, dass die Pflicht zur entsprechend fristgerechten Einleitung dieser Wahl ohnehin besteht.

Auch die im ersten Punkt des Gesetzentwurfs geforderte geheime Wahl ist über § 35 Absatz 1 Satz 1 Landesdatenschutzgesetz und über § 63 der Geschäftsordnung des Landtags in Verbindung mit Artikel 16 der Verfassung bereits jetzt ausreichend sichergestellt.

Besonders schwerwiegend allerdings sind die Bedenken in systematischer und praktikabler Hinsicht, soweit die Piratenfraktion Vorschläge für ein besseres Verfahren gemacht hat. Wie Professor Krause in der Anhörung im Ausschuss zu Recht dargestellt hat, würde das Anhörungsverfahren bereits weit im Vorgriff zum Ende der Amtszeit beginnen müssen, um rechtzeitig durchgeführt zu sein. Dies umso mehr, schlüge man zusätzlich die von den PIRATEN vorgeschlagenen Fristen für die Neuwahl on top.

Nicht weniger unklar blieb im Vorschlag der PIRATEN und in den weiteren Beratungen im Ausschuss, in welchem Verhältnis das Vorschlagsrecht der Fraktionen im Verhältnis zu der Ausschussanhörung gegeben sein und wie die praktische Durchführung erfolgen soll, wenn eine Vielzahl von Bewerbungen eingeht.

Herr Abgeordneter Peters, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Abgeordneten Dr. Breyer?

Bitte.

Lieber Burkhard Peters, trifft es zu, dass die geheime Wahl schon heute so im Gesetz steht und von uns deswegen die Doppelung gestrichen wurde, bevor wir den Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt haben? Kann das sein?

Das kann sein. Okay, dann hat sich dieser Punkt erledigt. Vielen Dank für den Hinweis.

(Peter Eichstädt)

Anders als bei der Besetzung der Obergerichte ist keine Vorfilterung durch das Ministerium möglich, die den Anzuhörendenkreis handhabbar einschränkt. Andere Stellen sind dafür denkbar ungeeignet.

Der Vorschlag der PIRATEN widerspricht zu alledem auch systematisch der bisherigen verfassungsrechtlichen Zuschneidung und Ausgestaltung des Amts. Der oder die Datenschutzbeauftragte hat eine politische Aufgabe zu bewältigen, indem er datenschutzpolitisch seine Expertise in die Waagschale legen muss, die Daten der Bürgerinnen und Bürger wirksam zu schützen. Die Tätigkeit geht schon lange über eine nachvollziehende Kontrolle ordnungsgemäßer Datenverarbeitung hinaus.

Dieser Aspekt widerspricht der von den PIRATEN intendierten Bestenauslese, die bei einem Besetzungsverfahren für Beamtinnen- und Beamten- sowie Richterinnen- und Richterstellen natürlich Sinn ergibt. Der oder die Datenschutzbeauftragte hat gleichzeitig jedoch kein politisches Mandat im Sinne eines politischen Wahlamts inne. Dahin gehend soll das Amt nach unserer Vorstellung auch nicht umgestaltet werden. Der Vorschlag der Piratenfraktion geht aber in diese Richtung, dass sich die Kandidatinnen und Kandidaten in öffentlicher Anhörung quasi bewerben müssen.

Zum jetzigen Zeitpunkt bleiben zu viele Fragen zum Wie des Verfahrens offen. Daher lehnt die Küstenkoalition den Gesetzentwurf der Piratenfraktion heute ab. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für die FDP-Fraktion hat Herr Fraktionsvorsitzender Wolfgang Kubicki das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vorschlag der PIRATEN zur Änderung des Datenschutzgesetzes basiert aus unserer Sicht auf grundsätzlichen Denkfehlern, denn in der Begründung unterstellen die Kollegen Dr. Breyer und Schmidt zum einen, dass das bisherige Auswahlverfahren dazu geführt habe, dass der oder die Datenschutzbeauftragte des Landes zu wenig öffentlichen Rückhalt habe. Im Hinblick auf das profilierte Wirken von Herrn Dr. Weichert möchte ich diese Schlussfolgerung grundsätzlich bezweifeln.

Zum anderen gehen die PIRATEN davon aus, dass die von ihnen geforderte Änderung des Verfahrens erst der besonderen Stellung und Unabhängigkeit des Amtes gerecht werde.

(Vereinzelter Beifall PIRATEN)