Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bernstein, dass Sie Herrn Weichert nicht wirklich lieb haben, haben wir nun schon in mehreren Debatten gemerkt.
Ich hätte mir gewünscht, dass die vorangegangene Bildungsdebatte bei Ihnen so viel bewirkt hätte, dass Sie nicht komplett das Thema verfehlen.
(Johannes Callsen [CDU]: Darum geht es doch! Das ist doch der Kern der Diskussion! - Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP])
Sie haben zu dem Tagesordnungspunkt, der hier heute anstand, so gut wie kein Wort gesagt. Abgesehen davon, dass Sie ihn zu einer ziemlich albernen Drohung verwendet haben, dass Sie das eine tun, wenn wir das andere nicht lassen. Wir machen Politik, wie wir es für richtig und für erforderlich halten.
(Lachen CDU - Johannes Callsen [CDU]: Genau das ist der Punkt! - Volker Dornquast [CDU]: Machtgesetz!)
Dieses Gesetz, von dem sie jetzt gesprochen haben, als Lex Weichert zu bezeichnen, geht wirklich an der Sache vorbei. Beteiligen Sie sich doch mit inhaltlichen Argumenten an der Entscheidung über den zukünftigen Beauftragten für Datenschutz! Bringen Sie Argumente! Aber diese billige Polemik, die Sie hier heute abgeliefert haben, anstatt die Kraft der Argumente wirken zu lassen, kann ich wirklich überhaupt nicht verstehen.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen, der FDP und der CDU - auch wenn sie es jetzt bedauert den Gesetzentwurf der PIRATEN zur Ablehnung empfohlen. Ich rede jetzt von dem Gesetzentwurf, der hier auf der Tagesordnung steht. Meine Fraktion sieht vor allem aus grundsätzlichen systematischen Erwägungen keine Sinnhaftigkeit geschweige denn eine Notwendigkeit darin, die Wahl des Landesbeauftragten in der von den PIRATEN gewünschten Weise vorzunehmen. Das liegt sicher auch daran, dass wir eine andere Wahrnehmung von der repräsentativen Demokratie haben als die PIRATEN.
Ich weise darauf hin, das gerade wir in SchleswigHolstein in den letzten Monaten angesichts der Diskussion um unseren amtierenden Datenschutzbeauftragten - Herr Bernstein hat das ja eben noch einmal eindrucksvoll unterstrichen - gezeigt haben, dass es sich hierbei durchaus nicht unwesentlich um ein politisch geprägtes Amt handelt. Das bestreiten wir nicht. Es ist von der Rolle des Mahners und Initiators im Bereich des Datenschutzes gekennzeichnet. Diese Art der Wahrnehmung des Amtes ist von uns gewollt und passt nicht zu einer formalen öffentlichen Ausschreibung mit entsprechendem öffentlichen Bewerbungsverfahren, das natürlich auch die Heranziehung objektivierbarer Kriterien für die
Auswahl beinhaltet. Diejenigen, die schon einmal an einem Richterwahlausschuss teilgenommen haben, Herr Breyer, die wissen, was ich meine.
Ein Verfahren, wie von den PIRATEN vorgeschlagen, würde im Ergebnis zu einer Auslese führen, die eben nicht die Argumentationskraft, die Persönlichkeit und Überzeugungsstärke eines Bewerbers oder einer Bewerberin, wie das bisherige, angemessen berücksichtigen kann.
Herr Abgeordneter Eichstädt, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Bernstein?
Geschätzter Kollege Eichstädt, Ihre Position nehme ich zur Kenntnis. Man kann das in der Tat ja so oder so sehen. Könnten Sie uns darüber aufklären, wie Ihre Argumentation, dass zu einem solchen Amt ein Ausschreibungsverfahren gerade nicht passt, zu dem Vorschlag Ihrer Fraktion passt, den Leiter der Landeszentrale für politische Bildung künftig nicht mehr durch eine Ausschreibung ins Amt zu bringen?
- Ja, das passt ganz gut, Herr Bernstein, weil ich das in meiner Rede durchaus berücksichtigt habe. Ich nehme das aber jetzt zunächst einmal als Beantwortung Ihrer Frage. Das hilft mir bei der bisher verbrauchten Redezeit. Wenn Sie vielleicht noch einen Augenblick stehen bleiben, dann spare ich die Minuten.
Es gibt in Schleswig-Holstein Kandidatinnen und Kandidaten, die aus unserer Sicht hervorragend geeignet sind, ein solches Amt auszufüllen, Menschen, die genau deswegen auch zurzeit bereits herausragende Positionen einnehmen. Das ist sehr wohl der Grund, Herr Bernstein, auch wenn Sie das nicht auf Ihre Zwischenfrage zur Kenntnis nehmen wollen, was ich zumindest unparlamentarisch finde, aber das mögen Sie mit Ihrem selbst gefundenen Stil vereinbaren. Wenn diese sich dann zum Beispiel für die Position des Datenschutzbeauftragten bewerben, müssen Sie sich wegen ihrer herausragenden Stellung auf die Vertraulichkeit des Verfahrens verlassen können. Das ist meine Antwort dar
Dadurch würden manche exzellente Kandidaten darauf verzichten, sich an diesem öffentlich wahrgenommenen Verfahren zu beteiligen.
Ich möchte kurz meinen Gedanken zu Ende bringen, weil das noch zur Antwort gehört. - Selbstverständlich hat jede Fraktion die Möglichkeit, eigene Vorschläge zu machen und für diese Vorschläge zu werben. Sie haben auch die Möglichkeit, Kandidaten zu befragen und Präferenzen zu formulieren. Bei öffentlichen Anhörungen würden allerdings kaum die Informationen fließen, die wir für eine qualifizierte Entscheidung benötigen.
Herr Kollege Eichstädt, wenn das von uns vorgeschlagene Verfahren einer öffentlichen Ausschreibung und Anhörung der Bewerber so katastrophal ist, wie erklären Sie sich dann, dass der offensichtlich von Ihnen auserkorene Kandidat Thilo Weichert selbst dafür eintritt?
Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass Herr Weichert und ich in vielen Punkten unterschiedlicher Auffassung sind. Das kann auch in diesem Fall so sein. Ich habe seine Stellungnahme natürlich gelesen. Das verpflichtet mich allerdings in keiner Weise, sie richtig zu finden. Außerdem hat er an einigen Stellen durchaus Einschränkungen und Korrekturvorschläge gemacht.
Sie finden die gut. Aber - wie gesagt - im Grundsatz bin ich da anderer Meinung als Herr Dr. Weichert. Das finde ich auch nicht verwerflich.
Erhalten Sie Ihre Einschätzung aufrecht, dass dieses Verfahren abschreckend auf Bewerber wirke, wenn der Bewerber, den Sie offensichtlich wieder wählen wollen, selbst sagt, er würde an diesem Verfahren gern teilnehmen?
Herr Kollege Breyer, jetzt machen auch Sie das, was schon Herr Bernstein versucht hat. Es geht in dieser Debatte nicht in erster Linie darum, eine auf Herrn Weichert zugeschnittene Regelung zu schaffen. Es mag sein, dass wir, wenn wir das zu diesem Zeitpunkt machen, Herrn Weichert als bundesweit anerkannte Persönlichkeit im Bereich des Datenschutzes die Möglichkeit eröffnen, sich in dieses Verfahren einzubringen, und auch dem Parlament die Möglichkeit geben, eine solche Entscheidung zu treffen. Es kann aber auch eine andere Entscheidung treffen.
Ich finde es nicht fair und langsam fast beschädigend für die Person, wenn Sie ständig den Eindruck erwecken, als ob es das ganze Bestreben von Herrn Weichert und von uns ist, durch ein neues Gesetz ausschließlich die Möglichkeit zu schaffen, Herrn Weichert in das Amt zu heben.
(Beifall SPD und Lars Harms [SSW] - Wolf- gang Kubicki [FDP]: Er ist der Einzige, der davon profitiert! - Johannes Callsen [CDU]: Das liegt doch völlig auf der Hand! - Weitere Zurufe - Glocke des Präsidenten)