Genau mit dem Ziel sind wir 69 Abgeordnete 2012 zur Wahl angetreten, damit die aus unserer Sicht besten Leute gewählt werden. Da gibt es nun unterschiedliche Ansichten.
- Nein, Herr Vogel, ich würde niemandem in diesem Hohen Hause unterstellen, dass er nicht wirklich einer der für diesen Job am besten Geeignetsten ist.
Jeder kann auf seine Art doch irgendetwas sehr gut. - Außerdem steht in unserem Gesetzentwurf drin, dass die Fraktionen auch weiterhin Vorschläge machen können. Das ist diesen unbenommen.
Meine Damen und Herren, die SPD setzt sich dafür ein, dass Leute den sozialen Aufstieg schaffen sollen. Chancengleichheit, egal ob sie aus dem Bildungsbürgertum oder aus einem Arbeiterhaushalt kommen. Es soll unabhängig von persönlichen Beziehungen sein. Was machen Sie? Sie suchen jetzt
jemanden aus, der einfach die besten Beziehungen hat, und wählen ihn zum Landesbeauftragten für den Datenschutz. Das finde ich sehr komisch.
Bei den Grünen sieht es ähnlich aus. Die setzen sich auch für Gleichheit, Antidiskriminierung und so weiter ein. Jetzt wählen sie einfach ihren Parteigenossen. Das ist sehr eigenartig.
Datenschutz ist eng mit der IT verwoben. Der Kollege Kubicki hat es gerade ausgeführt: Alle 18 Monate verdoppeln sich die Leistung und die Speicherkapazität der Computer, die man jetzt neu kaufen kann. Um da mithalten zu können, ist es eine gute Idee, nach zwei Runden einen neuen Datenschutzbeauftragten zu wählen. Das hat Herr Bull schon 1988 gesagt, das hat er jetzt in der Anhörung gesagt.
Wir sollten dabei bleiben. Es ist gut, frische Ideen in das Amt einzubringen - so, wie Herr Weichert es damals gemacht hat. Und er hat den Datenschutz durchaus aufgemischt.
Es ist auch tierisch problematisch, wenn sich der Datenschutzbeauftragte regelmäßig lieb Kind bei dem Landtag machen muss, damit er wiedergewählt wird. Dann ist er nämlich nicht neutral. Ich würde das mit unserem Gesetzentwurf gern verhindern.
Ich komme zum Schluss. Wenn das nicht der Fall ist, dann haben wir eine Problematik mit der Legitimität. Wir müssen diese Legitimität auf das maximale Niveau setzen, das irgendwie möglich ist. Setzen Sie deswegen dieselben Standards wie für eine Richterwahl auch für die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz an! Stimmen Sie unserem Vorschlag zu, und streichen Sie bitte nicht die Wiederwahlsperre! - Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch den Herrn Kollegen König haben wir jetzt drei Dinge gelernt. Erstens. Wenn sich 63 von 69 Abgeordneten einig sind, dann ist das schockierend. Okay, das nehme ich einmal zur Kenntnis. Ich finde es eigentlich sehr beruhigend.
Das Zweite, das wir gerade kennengelernt haben, ist, dass im Bewerbungsverfahren nicht alle Bewerber gleich, sondern durchaus ungleich behandelt werden können. Die einen werden in geheimer, die anderen in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Das kannte ich in diesem Land bisher auch noch nicht, und das ist auch nicht unbedingt mit den Gesetzen dieses Landes vereinbar. Das finde ich auch schockierend.
Das Krönung des Ganzen ist, dass er tatsächlich darüber überrascht ist, dass die Grünen, wenn ein grüner Kandidat aufgestellt wird, ihn möglicherweise wählen. Also ich habe das bisher immer so verstanden, dass ihr das dann auch tut. Ich würde mich auch wundern, wenn ihr einen PIRATEN wählen wolltet. Die Rede hat auch nicht dazu beigetragen, dass die Chancen eines PIRATEN hier steigen würden.
Meine Damen und Herren, welche Stellung hat eigentlich ein Datenschutzbeauftragter, und nach welchen Kriterien soll er gewählt werden? Hier scheint es durchaus unterschiedliche Sichtweisen zu geben. Das war in der Vergangenheit nicht so, sondern wir waren uns im Parlament eigentlich immer einig darüber, welche Kriterien wir zugrunde legen.
Erstens. Niemand, der hierfür infrage kommt und sich um diese Position bewirbt, soll öffentlich beschädigt werden, wenn er oder sie es nicht wird. Zweitens. Es sollte nach Möglichkeit eine Einigung zwischen den Fraktionen erreicht werden, wenn es um eine solche Position geht.
Genau diesen beiden Ansinnen trägt der derzeitige gesetzliche Regelungsbestand, der durch die PIRATEN infrage gestellt wird, auch Rechnung. Alle Fraktionen können derzeit Vorschläge einreichen. Es ist üblich zu versuchen, sich im Vorwege auf einen Bewerber oder eine Bewerberin zu einigen. Das gilt nicht nur im vorliegenden Fall des Datenschutzbeauftragten, sondern auch in Bezug auf alle anderen Beauftragten des Landes. Das glückt nicht
Aber, meine Damen und Herren, in den weit überwiegenden Fällen hat sich diese Vorgehensweise bewährt. Die Fraktionen im Landtag sind in der Vergangenheit mit diesem Wahlen auch sehr verantwortungsbewusst umgegangen. Dies hat dazu geführt, dass hier sehr genau austariert wurde, welche Beauftragten gewählt wurden. Durch den Einigungszwang - wenn man ihn denn so nennen will hat man erreicht, dass die Positionen auch in der Vergangenheit nicht einseitig besetzt wurden. Dies war im Übrigen auch eine Lehre aus der BarschelAffäre.
In dem Moment, in dem ein Ausschuss, der ja spiegelbildlich zum Landtag besetzt werden müsste, die Vorauswahl trifft, liegt die Entscheidung im Prinzip ausschließlich in den Händen der jeweils Regierenden. Weiter führt die Tatsache, dass die Anhörungen der Bewerber öffentlich sein sollen - wie es die PIRATEN vorschlagen -, dazu, dass sicherlich jede Fraktion Bewerber ins Rennen schicken wird. Keine Fraktion könnte es sich dann mehr leisten, auf einen Bewerber zu verzichten. Deshalb würde es in diesem Verfahren zu wesentlich konfliktreicheren Auseinandersetzungen kommen, als wir es bisher gewohnt waren. Am Ende setzt sich im Regelfall die jeweilige Mehrheit mit ihrem Bewerber durch.
Nun könnte ich natürlich sagen, dass es durchaus positiv ist, dass die PIRATEN so viel Vertrauen in die Regierungsmehrheit setzen
und uns mit ihrem Vorschlag noch mehr Möglichkeiten an die Hand geben wollen. Mein Demokratieverständnis ist aber ein anderes. Die Beauftragten des Landes sind die Beauftragten des gesamten Landtags, und deshalb ist es richtig, dass wir im Vorwege versuchen, eine Einigung über die Kandidaten hinzubekommen.
Noch einmal: Im Regelfall klappt dies. Wir haben hier auch immer Beauftragte gehabt, die aufgrund ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung ausgewählt worden sind. Eine parteipolitische Ausrichtung hat eben nicht stattgefunden,
wird aber durch die Regelung, die die PIRATEN vorschlagen, immer wahrscheinlicher. Genau das wollen wir nicht.
Es kommt ein zweiter Punkt hinzu: Die Kandidaten, die nach einer öffentlichen Bewerbungsphase nicht Beauftragte werden, gehen mit einem Makel aus dem Rennen. Hier gibt es einen entscheidenden Unterschied zum Richterwahlverfahren. Die Position eines Richters ist keine Position, die in der Öffentlichkeit Politikberatung oder gegebenenfalls Politikkontrolle macht. Deshalb kann man Richter nach einer öffentlichen Ausschreibung wählen wie andere öffentliche Bedienstete auch. Beauftragte sind aber eine Institution, die Politik berät und kontrolliert. In dem Moment, in dem ein Kandidat durchgefallen ist, wird er oder sie es schwer haben, sich bei anderen Verfahren durchsetzen zu können. Außerdem wird der Kandidat, der sich in aller Öffentlichkeit durchsetzt, im Zweifel immer den Makel haben, mit einer bestimmten politischen Mehrheit im Ausschuss durchgesetzt worden zu sein. Somit wäre ein solcher Beauftragter immer ein wesentlich stärker an Parteien, Fraktionen und Mehrheiten gebundener Kandidat. Genau das wollen wir nicht.
Lieber Herr Kollege Lars Harms, Sie versuchen gerade, hier zu erklären, warum das, was bei Richterinnen und Richtern richtig und wichtig ist, nicht bei Ämtern funktionieren soll, bei denen es um Beratung und Kontrolle von Politik geht. Wie würden Sie dann differenzieren zu dem Amt des Präsidenten des Landesrechnungshofs, das zum Beispiel in Brandenburg, aber auch in anderen Bundesländern öffentlich ausgeschrieben wird? Er hat doch sicherlich auch die Rolle, Politik zu beraten und zu kontrollieren. Warum soll das bei dem Amt richtig sein und beim Datenschutzbeauftragten nicht?
- Das Verständnis, das die Kolleginnen und Kollegen in Sachsen, Brandenburg und anderen Bundesländern haben, mag deren Verständnis sein. Unser Verständnis ist ein anderes. Deswegen haben wir auch ein anderes Wahlverfahren als in diesen Bundesländern, was den Präsidenten des Landesrechnungshofs angeht.
dass eine einfache Mehrheit ihre Kandidaten in einem Ausschuss in einem normalen Verfahren durchdrückt. Das würde man dann immer mit den jeweils wechselnden Mehrheiten machen.
Das würde man immer machen vor dem Hintergrund, dass die Öffentlichkeit draufschaut und man sich durchsetzen muss. So ist das Leben nun einmal. Das führt automatisch dazu, dass die andere Seite des Parlaments, die Opposition, bei diesem Verfahren immer außen vor ist. Das ist das große Problem.
Sie werden nie einen Kandidaten durchsetzen können. Sehen Sie sich die Beauftragten an, die in der Vergangenheit gewählt worden sind - bei all den Problemen, die wir haben, bei denen ich durchaus auch immer gesagt habe, dass es möglich ist, dass wir uns nicht einigen können. In den weit überwiegenden Fällen haben wir uns in der Vergangenheit geeinigt. Das führte oft dazu, dass Kandidaten aus Parteien ein Amt ausgeübt haben, während es im Parlament eine andere politische Mehrheit gab.
Herr Weichert ist ein Kandidat, der genau das erlebt hat, nämlich dass die Grünen nicht mitregiert haben und er uns trotzdem alle kontrolliert hat. Alle haben in einem Wahlverfahren Kandidaten auf ihre fachliche Qualifikation und auf ihre Fähigkeiten hin gewählt und eben nicht aufgrund von parteipolitischen Abhängigkeiten. Ihr Verfahren führt dazu, dass die Parteipolitik eine wesentlich größere Rolle spielt. Das wollen wir nicht.
Oberflächlich gesehen hört sich all das, was Sie sagen, recht nett an. Das, was Sie sagen, ist aber oberflächlich. Es ist oberflächlich schön, wie Sie sich das vorstellen. In der Konsequenz ist das aber genau das Gegenteil von dem, was Sie eigentlich erreichen wollen. Sie politisieren das Amt noch mehr. Sie parteipolitisieren das Amt. Das ist genau das, was wir nicht wollen. Wir haben uns in der Vergangenheit immer vernünftig über solche Positionen unterhalten können. Im Regelfall haben wir es auch geschafft, gemeinsam vernünftige Kandidaten aufzustellen und über sie zu beschließen.
Zu der ganzen Geschichte darum, wie man das handhaben soll: Sie sehen, dass wir hier eine breite Mehrheit haben. Eigentlich wäre es aus der Erkenntnis der Beratung heraus das Klügste, dass Sie den Mut haben, Ihren Vorschlag zurückzuziehen und sich unserem Vorschlag anzuschließen.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer?