Protokoll der Sitzung vom 20.06.2014

(Beifall FDP)

Damit meine ich - wie schon eben angesprochen weniger die aktiven Bezüge, sondern vielmehr die Einkünfte im Alter. Denn es ist in der Tat eine große Hürde, wenn man aus diesem geschützten Bereich heraus geht, sich in den Ersten Arbeitsmarkt wagt und dann mit großen Risiken behaftet ist. Wenn dann sozusagen keine direkte Rückkehr möglich ist, dann ist das ein Problem. Ich glaube, darüber muss man an der Stelle auch ganz offen sprechen.

Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass die Bundesagentur für Arbeit diesen Prozess aktiv begleitet. Die Vermittlung von Schwerbehinderten erfordert nicht selten ein größeres und stärkeres Engagement, um die potenziellen Arbeitgeber davon

zu überzeugen, dass die Einstellung weniger eine Belastung als vielmehr eine Bereicherung ist.

(Beifall FDP)

Dies muss dann durch einen besseren Betreuungsschlüssel und ein nachhaltigeres Belohnungssystem in der Bundesagentur für Arbeit sichergestellt werden. Darüber können wir gern noch einmal im Ausschuss diskutieren. Doch ich finde es richtig, dass wir diesen Antrag heute beschließen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Das Wort für die Fraktion der PIRATEN hat der Abgeordnete Wolfgang Dudda.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine eigentliche Rede habe ich gerade eben zu Protokoll gegeben. Ich nutze trotzdem die Gelegenheit, mich bei denen für die Anträge, die heute die Grundlage für den gemeinsamen Antrag sind, zu bedanken. Daran waren wir so nicht beteiligt. Wir hatten nur im letzten Jahr eine Idee mit einer Stabsstelle auf den Weg gebracht. Insofern findet sich das alles wieder. Der ausdrückliche Dank gilt den Fraktionen, der Koalition und auch der CDU. Das wollte ich ausdrücklich sagen.

Ich hätte mich gefreut, wenn wir das mit den Jobcentern besser wiedergefunden hätten. Herr Kollege Baasch hat es schon gesagt, Herr Kollege Eichstädt wird da noch tätig werden. Vielleicht können wir es da noch unterbringen. Und weil die Wiederholung die Argumente nicht glaubwürdiger und besser macht und wir in der Zeit sehr fortgeschritten sind, wiederhole ich nicht, dass Kollegin Bohn, Kollege Baasch und ich in der Sache völlig einer Meinung sind. - Vielen Dank.

(Beifall PIRATEN, SPD und SSW)

Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren, die hier noch sitzen! Ich finde diese Maßnahme außerordentlich entsprechend gewürdigt, nämlich die Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren. Dass es uns gelungen ist,

(Christopher Vogt)

einen interfraktionellen Antrag zu machen, finde ich großartig. Das zeigt auch, dass der SchleswigHolsteinische Landtag in einer solchen wichtigen Sache auch zusammensteht und einen guten Antrag formulieren kann, der den Menschen helfen soll, die Teilhabe am Arbeitsmarkt beziehungsweise am Leben hier in Schleswig-Holstein zu ermöglichen.

Ich möchte meine Rede auch gar nicht halten; ich gebe sie gleich zu Protokoll. Eins ist mir jedoch noch wichtig hervorzuheben. Für den SSW war es wichtig, dass wir die Berufsbildungswerke in unserem Land mit aufnehmen, denn die haben eine wertvolle Erfahrung und Hinweise, die sie sicherlich in diesen ganzen Prozess einbringen können.

Ich freue mich auf die Beratungen im Sozialausschuss. Vielleicht habe ich Zeit, dorthin zu kommen. Ich glaube, es ist nicht nur ein soziales Thema, sondern es ist auch ein Bildungsthema. Wir sprechen viel von Inklusion in der Schule, aber wir haben dann auch den Arbeitsmarkt, der danach folgt. Insofern ist es ein Thema, das uns sicherlich beide berührt.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung hat die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung, Frau Kristin Alheit, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Dass Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt massiv benachteiligt werden, ist hier schon ausdrücklich festgestellt und zutreffend gesagt worden. Ich finde es großartig, dass die Einigkeit darüber, dass das, was bisher geschieht, noch nicht genügt, in einem interfraktionellen Antrag deutlich wird. Das macht deutlich, dass wir diesem Thema alle eine ganz große Bedeutung beimessen und uns nicht damit begnügen, den Umstand zu beklagen.

Denn die UN-Behindertenrechtskonvention statuiert das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben als wesentlichen Eckpfeiler für ein selbstbestimmtes Leben. Davon lässt sich die Landesregierung schon seit Längerem und auch in dieser Legislaturperiode leiten. Das gilt auch für das Erfordernis, die Anstrengungen zu verstärken und neue Wege zu gehen.

Diese Aktivitäten - nicht allein, sondern gemeinsam mit vielen Akteuren; hier muss man sagen, dass die Diskussionen sicher noch eine Erweiterung gebracht haben, die ich als sehr bereichernd empfinde - lassen sich in dem hier gegebenen Rahmen nicht umfassend darstellen. Ich will - die anderen haben ihre Reden auch zu Protokoll gegeben - noch ein bisschen beispielhaft Punkte ansprechen, die zeigen, dass wir - wie es der Antrag fordert - in Schleswig-Holstein zumindest auf einem guten Weg sind und wir Anstrengungen unternehmen.

Bewährtes und auch im Antrag thematisiertes Mittel, dass hier in den Reden auch schon Niederschlag gefunden hat, ist die Herstellung von Teilhabe auf dem ersten Arbeitsmarkt mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe, die von den Arbeitgebern bezahlt werden, die nicht genug Leute beschäftigen. Ich finde es richtig, das zu beklagen und auch einmal öffentlich zu machen, dass es ein Skandal ist, dass wir da immer noch so viele Gelder bekommen. Es wäre besser und richtiger - und wir müssten diese Maßnahmen gar nicht besprechen –, wenn jeder Arbeitgeber seiner Pflicht nachkommen würde.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Förderschwerpunkte der Landesregierung sind und sollen es auch bleiben -, die Integrationsprojekte, die Menschen mit Behinderung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bringen. Es stimmt, dass das Interesse von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Integrationsbetriebe zu gründen oder sich an Integrationsbetrieben der Träger der Freien Wohlfahrtspflege zu beteiligen - sagen wir einmal -, ausbaufähig ist. Da ist noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Auf das deutliche Signal, das heute von hier ausgeht, darauf aufmerksam zu machen, dass wir tatsächlich funktionierende, wirtschaftlich und praktikabel arbeitende sogenannte Integrationsbetriebe haben, darauf können und sollten wir aufbauen.

Wir haben auch deshalb in den letzten Wochen die einschlägigen Förderrichtlinien überarbeitet Frau Bohn hat darauf hingewiesen -, damit eine noch bessere Grundlage dafür da ist, auf diese Mittel zurückzugreifen. Wir sind nach dem SGB IX, das uns bindet, weil es eine bundesgesetzliche Regelung gibt, etwas eingeschränkt und müssen auf die dort abschließenden Regelungen Rücksicht nehmen.

Aber in dem Rahmen, den wir haben, sind wir ganz eng beieinander, um den bestehenden Spielraum

(Jette Waldinger-Thiering)

auch wirklich zu nutzen und die Dinge anzuschieben, die wir für richtig halten.

(Beifall SSW und Wolfgang Baasch [SPD])

Die neue Bundesregierung hat sich vorgenommen, die nicht mehr an jeder Stelle zeitgemäßen Regelungen anzupassen. Dies merken wir alle ganz deutlich, wenn wir hier beieinander stehen und die Probleme anpacken. Wichtig ist nämlich, dass der Personenkreis der schwerbehinderten Menschen, die von den Regelungen der Förderung des SGB IV profitieren können, erweitert wird und dass die Fördermöglichkeiten praxisnäher werden und nicht nur abgehobene Modelle gefördert werden, die sich überhaupt nicht leben lassen.

Ein größeres Feld im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben ist aber auch die Schnittstelle der Beschäftigten in einer Werkstatt mit Menschen mit Behinderung am ersten Arbeitsmarkt. Ich will daran erinnern: Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert ein Wahlrecht zwischen der Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung und - das ist von Herrn Vogt deutlich gemacht worden - den damit verbundenen Vergünstigungen und dem, was bei einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt eben auch an Risiken besteht.

Unser Handlungsschwerpunkt entspricht daher der Einschätzung, dass ein ganz wesentlicher Moment der Entscheidung darin besteht, wie der Übergang von Schule und Beruf geregelt ist. Hierzu setzen wir gemeinsam mit dem Bund die durchgeführte Initiative Inklusion wie auch das landeseigene Modellprojekt Übergang Schule und Beruf ein. Im Modellprojekt Übergang Schule und Beruf erfolgt eine ganz gezielte Vorbereitung von Schülerinnen und Schülern von Förderzentren auf die Gegebenheiten, die am allgemeinen Arbeitsmarkt verlangt werden.

Mit dem Bildungsministerium und der Generaldirektion Nord sind wir derzeit in Gesprächen darüber, das Projekt zu verlängern und die Aktionsschwerpunkte dem anzupassen, was wir im Rahmen der durchgeführten Evaluation herausgefunden haben, um auch auf diesem Gebiet noch passgenauer und besser zu werden.

Das zur Verlängerung anstehende Aktionsbündnis Schleswig-Holstein stellt ein eigenes landesspezifisches Arbeitsmarktprogramm für Menschen mit Behinderung dar. Dieses Aktionsbündnis wurde gemeinsam vom Sozialministerium und der Generaldirektion Nord initiiert und in die Trägerschaft des Unternehmerverbandes Nord gegeben. Zusammen mit den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nord

friesland, den Optionskommunen, wurde es als Kooperationsvereinbarung besiegelt. Hier werden die vorhandenen Strukturen zur Integration von schwerbehinderten Menschen noch viel besser verzahnt und die Angebotspalette an Unterstützungsmöglichkeiten erweitert.

Lassen Sie mich zum Schluss bitte noch kurz daran erinnern, dass Frau Bohn ebenfalls bereits darauf aufmerksam gemacht hat, dass im Antrag ausdrücklich die Einführung des freiwilligen Budgets für Arbeit erwähnt wird. Auch insoweit sind wir seit Jahresbeginn ganz konkret dabei, ein Konzept zu erarbeiten. Hier soll die Kombination aus den bestehenden Fördermitteln aus der Ausgleichsabgabe mit denen der Eingliederungshilfe erprobt werden. Ich bin ausgesprochen optimistisch, dass wir mit drei ausgewählten Kreisen eine Vereinbarung zur konkreten Ausgestaltung des Budgets auf den Weg bringen und das Konzept dann auch wirklich erproben und die Funktionen gegebenenfalls ausweiten können.

Wie gesagt: Diese Aktivitäten sind nur exemplarisch dargestellt und sollen sowohl nach meiner Auffassung als auch nach Auffassung aller hier im Haus nicht abschließend sein. Ich verstehe den hier vorliegenden Antrag so, dass dadurch unsere laufenden Bemühungen unterstützt werden sollen, weil wir alle gemeinsam das Ziel haben, den Menschen mit Behinderung eine echte Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt besser zu ermöglichen. Dafür geschieht schon eine Menge. Aber das können wir alle gemeinsam sicherlich auch noch einmal in einem geschlossenen Konzept darstellen. Deshalb finde ich es toll, dass wir alle gemeinsam an diesem Ziel arbeiten.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist bereits gesagt worden, dass wir in der Sache abstimmen wollen. Wer also dem Antrag in der Drucksache 18/1992 (neu) zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 43 auf:

Abschiebestopp in die Balkanregion aufgrund der Flutkatastrophe und der Gefahr durch aufgeschwemmte Landminen

(Ministerin Kristin Alheit)

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/1993

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2042

Betroffenen helfen, Hilfen gewährleisten, Perspektiven aufzeigen

Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/2048

Ich sehe, dass das Wort zur Begründung nicht gewünscht wird. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die Fraktion der PIRATEN hat die Frau Abgeordnete Angelika Beer.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Flutkatastrophe Mitte Mai 2014 auf dem Balkan gilt als die schwerste in der Region seit Beginn der Wetteraufzeichnungen überhaupt. Die Menschen, rund 30.000 Einwohner, mussten evakuiert werden, Hunderttausende haben ihre Existenzgrundlage verloren, sind derzeit mit den Aufräumarbeiten beschäftigt. Ziel ist es zudem, in den betroffenen Gebieten möglichst schnell wieder die Trinkwasserversorgung sicherzustellen. Viele Menschen haben alles verloren, was sie nach dem Krieg auf dem Balkan mühsam wieder aufgebaut hatten.

Auch wenn die Pegelstände langsam wieder sinken, sind die Gefahren noch lange nicht gebannt. Den betroffenen Gebieten drohen Seuchen. Die westserbischen Gesundheitsbehörden haben die Situation als bedrohlich bezeichnet. So droht beispielsweise ein Ausbruch von West-Nil-Fieber. Eine weitere Gefahr besteht auch durch die von Ratten und Mäusen übertragene Infektionskrankheit Leptospirose.