Protokoll der Sitzung vom 10.07.2014

Für heute ist kein weiterer Wahlgang vorgesehen. Es müsste ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Wir beantragen eine Sitzungsunterbrechung!

- Wie lange möchten Sie die Sitzung unterbrochen haben?

Eine halbe Stunde!

30 Minuten. Ich unterbreche die Sitzung für eine halbe Stunde.

(Unterbrechung: 17:18 bis 18:07 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen, die Sitzung ist wieder eröffnet. - Die Tagesordnungspunkte 27 und 33 werden morgen von den Parlamentarischen Geschäftsführern in das Tagesprogramm eingereiht.

Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass heute wieder ein Preisträgerkonzert von jungen Musikern im Schleswig-Holstein-Saal stattfinden wird. Dieses Mal handelt es sich um ein Cello-Quartett. Ich lade Sie ein, daran teilzunehmen.

Wir werden die Sitzung morgen um 10 Uhr fortsetzen. Ich wünsche allen einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 18:08 Uhr

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

Anhang Reden zu Protokoll

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 18/1752

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 18/2092

Meine Damen und Herren! Nicht alles an dem vorgelegten Gesetzentwurf der CDU ist schlecht. Gerade am Flensburger Hochschulstandort wird sehr intensiv über die Frage einer Semesterangleichung an die dänischen Partnerhochschulen nachgedacht. Gleichzeitig gibt es den Wunsch vieler Hochschulakteurinnen und Hochschulakteure, die Semesterzeiten von Fachhochschulen und Universitäten im Land anzugleichen. Gemeinsame Grundlage für den Wunsch ist es, Kooperationen zu erleichtern entweder an Standorten zwischen Fachhochschulen, Kunst- oder Musikhochschulen und Universitäten oder mit Partnerhochschulen im Ausland.

Die Semesterstruktur deutscher Universitäten ist im internationalen Vergleich sehr besonders. In Dänemark, Schweden und Norwegen sind die Semesterzeiten eher an die Jahreshälften angeglichen. In Deutschland fällt vor allem die sehr unterschiedliche Regelung zwischen Fachhochschulen und Universitäten auf.

Da wir Grüne ernsthaft für eine Internationalisierung unserer Hochschullandschaft streiten, können wir uns eine Angleichung der Semesterzeiten sehr gut vorstellen. Allerdings gibt es aus Sicht unserer Fraktion eine Reihe von praktischen Fragen, die es uns unmöglich machen, dem CDU-Antrag zuzustimmen.

In der durchgeführten Anhörung haben sich nur sehr wenige zu dem Gesetzentwurf geäußert: Davon eine kleine Mehrheit ablehnend. Wenn Hochschulen, die sich einen Campus teilen, in diesen Fragen unterschiedlich handeln, ist wenig gewonnen. Kooperationen könnten dadurch dann sogar erschwert werden.

Als Beispiel will ich den Flensburger Campus nehmen. Das Präsidium der Uni Flensburg hat sich ja leicht positiv zum CDU-Vorstoß verhalten. Die

Universität könnte so beispielsweise gemeinsam mit der dänischen SDU - University of Southern Denmark - Ende August beginnen. Falls die FH Flensburg sich jedoch für andere Semesterzeiten entscheidet als die benachbarte Universität, agieren die Hochschulen weiter aneinander vorbei.

Interessant ist für uns auch, ob Studierende, Universitätsprofessoren, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Semesterzeiten gleich bewerten oder ob es Interessensunterschiede gibt.

Außerdem wollen wir klären, wie sinnvoll ein schleswig-holsteinischer Sonderweg bei den Semesterzeiten ist und ob dieser Einfluss auf Kooperationen bundesweit und die zentrale Studienplatzvergabe hat. Wir wollen deshalb im Rahmen der Hochschulgesetznovelle diskutieren, ob eine gemeinsame Anpassung an den internationalen Semesterkalender nicht sinnvoller ist als eine vollständige Liberalisierung.

Die Frage nach Trimester ist noch grundsätzlicher, denn dies würde bedeuten, dass Studierende beispielsweise keine Semesterferien haben, in denen man arbeitet, um das Studium zu finanzieren. Auch diese Pläne stoßen ja breit auf Widerstand.

Wir bedauern es deshalb sehr, dass die Union ihr Gesetz durch das Verfahren peitscht. Für die Koalition kann ich erklären, dass wir diese Debatte bei der Hochschulgesetznovellierung 2015 wieder aufgreifen werden.

Raumordnungsbericht 2014

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/2082

Meine Damen und Herren! Die CDU hat in der vergangenen Landtagstagung von der Landesregierung einen Raumordnungsbericht für diese Tagung angefordert. Der Schwerpunkt sollte auf dem zentralörtlichen System liegen. Nun liegt er vor, und er führt aus, dass die Landesregierung aktuell keine Veränderungen am zentralörtlichen System vornehmen wird. Die Betonung liegt auf dem Wort „aktuell“. Denn wir befinden uns mitten im Prozess der Neustrukturierung im Bereich der Landesplanung.

Seit Anfang 2014 gilt das Landesplanungsgesetz, in dem das Landesentwicklungsgrundsätzegesetz aufgegangen ist. Im Landesplanungsgesetz werden die Planungsräume festgelegt, es sind jetzt drei statt fünf, und es regelt unter anderem die Einstufung der zentralen Orte.

Im Berichtsantrag fordern Sie und Ihre Fraktion, Frau Nicolaisen, dass der Raumordnungsbericht „insbesondere auf eventuell erforderliche Änderungen im Zetralörtlichen System“ eingehen soll. Ich vermute, dass Sie diesen Auftrag an die Landesregierung deswegen so formuliert haben, weil im Zuge der FAG-Reform viele ländliche Zentralorte in Zukunft weniger Geld bekommen sollen als nach alter Gesetzeslage.

Es wurde gutachterlich ermittelt, dass viele ländliche Zentralorte weniger Geld für übergemeindliche Aufgaben ausgeben als nicht zentrale Orte. Das ist ein Hinweis darauf, dass einerseits zu viele Orte als ländliche Zentralorte eingestuft sind und/oder dass es faktische Zentralorte gibt, die eine entsprechende Funktion erfüllen, ohne als solche eingestuft zu sein.

Eine isolierte Betrachtung der ländlichen Zentralorte würde zu noch geringeren Schlüsselzuweisungen führen. Sie profitieren aber davon, dass sie sich bei der Ermittlung der Teilschlüsselmassen in einer Kategorie mit den Stadtrandkernen II. Ordnung befinden, die die Zuschussbedarfe der Teilschlüsselmasse erhöhen.

Die vertiefte Debatte zum Thema FAG werden wir nach der Sommerpause führen. Dann erwarte ich auch von der Opposition sachorientierte und konstruktive Beiträge.

Der Raumordnungsbericht und die Landesplanung beschäftigen sich nicht mit der finanziellen Ausstattung, sondern mit den Aufgaben beziehungsweise mit der Einstufung zentraler Orte. Und bei der Einstufung legt die Landesregierung im Bericht dar, dass es im Moment weder erforderlich ist, einzelne zentrale Orte oder Stadtrandkerne höher einzustufen, noch sie herabzustufen. Sie sieht auch kein Erfordernis, weitere Gemeinden als neue ländliche Zentralorte aufzunehmen. Deshalb ist es folgerichtig, dass die Landesregierung die bestehende Verordnung zum Zentralörtlichen System, die am 30. September 2014 außer Kraft tritt, um fünf Jahre verlängern wird.

Da wir uns aber in einem Entwicklungsprozess befinden, sind Anpassungen nicht ausgeschlossen. Die Einwohnerzahl wird in vielen Kommunen sinken. Da ist es zwingend erforderlich, die Kriterien

für die Einstufung zu überdenken. Eine weitere Überlegung ist, dass noch mehr Gemeinden als bisher gemeinsam mit einer anderen Gemeinde zentralörtliche Versorgungsfunktionen übernehmen könnten.

In Zeiten des demografischen Wandels wird es immer wichtiger, die bestehenden Strukturen zu hinterfragen und zu prüfen, ob Aufgaben nicht konzentriert oder gemeinsam bewältigt werden können.

Derzeit läuft auf Bundesebene ein Forschungsprojekt zur Fortentwicklung des Zentrale-Orte-Konzepts in Deutschland. Es wird eine Bestandsaufnahme der ganz unterschiedlichen Systeme enthalten und auch Empfehlungen abgeben. Die Ergebnisse des Gutachtens sollten auf jeden Fall in eventuelle Änderungen einbezogen werden. Raumordnung umfasst mehr als nur das Kategorisieren von Gebieten. In der Landesplanung geht es darum, Standards zu definieren, die Nachhaltigkeit im Blick zu haben und die ökologische Wertigkeit und alle Aspekte einzubeziehen, die eine hohe Lebensqualität erhalten.

Schleswig-Holstein befindet sich, wie gesagt, in der Umstrukturierung. Zurzeit wird die Landesentwicklungsstrategie 2030 entwickelt. Sie soll der erste Teil des Landesentwicklungsplans werden. Sie umreißt die großen Herausforderungen wie den demografischen Wandel sowie die grundsätzliche Stoßrichtung, in die wir uns bewegen wollen, und sie soll konkrete Projekte benennen. Die Landesentwicklungsstrategie befindet sich noch in der Entwicklung. Es findet eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger statt, und die Staatskanzlei steht im Austausch mit den Fachabgeordneten aller Fraktionen. Im zweiten Teil des Landesentwicklungsplans werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung verankert. Sie bilden die Grundlage der Regionalpläne, die 2016 folgen sollen.

Der vorgelegte Raumordnungsbericht gibt einen Überblick über den aktuellen Verfahrensstand. Mittelfristig müssen wir eine ehrliche Bilanz über die Einstufung und Aufgabenerfüllung der ländlichen Zentralorte ziehen. Demografischer Wandel, sich verändernde Lebens- und Arbeitsbedingungen und veränderte Mobilität sind einige Themen, auf die wir neue Antworten finden müssen. Wenn wir Schleswig-Holstein für die Zukunft fit machen wollen, müssen wir Veränderungen zulassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon sehr verwunderlich, warum der Landtag die Landesre

(Ines Strehlau)

gierung erst auffordern musste, endlich einen neuen Raumordnungsbericht vorzulegen. Bei der ganzen Diskussion, die wir in dieser Legislaturperiode bislang zur Thema Landes- und Raumplanung hatten und bei den bereits beschlossenen Gesetzesänderungen hätte man erwarten können, dass die Landesregierung den Bericht längst vorgelegt hätte. Das gilt auch vor dem Hintergrund der schon länger in der Diskussion befindlichen Novelle des FAG. Die Zentralen Orte und Stadtrandkerne erhalten Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Hier hätte man erwarten können, dass die Landesregierung zuerst den Raumordnungsbericht aufstellt und danach das FAG diskutiert.

Zum vorliegenden Raumordnungsbericht ist Folgendes zu sagen: Festzuhalten ist, dass die Landesregierung es nicht für erforderlich hält, Zentrale Orte oder Stadtrandkerne höher einzustufen. Auch Abstufungen von Zentralen Orten und Stadtrandkernen hält die Landesregierung zumindest aktuell nicht für erforderlich. Diese Punkte werden von der FDP-Landtagsfraktion geteilt. Ebenso halten wir es für richtig, dass Städte wie Brunsbüttel oder Tönning trotz Unterschreitung der im Landesplanungsgesetz vorgegebenen Mindesteinwohnerwerte ihre derzeitigen Hierarchiestufen erhalten. Die Landesregierung will an den jeweiligen Einstufungen festhalten, da die Städte eine wichtige Versorgungsfunktion für ihr strukturschwaches und ländlich geprägtes Umland wahrnehmen.

Wir begrüßen, dass die Landesregierung in ihrem Raumordnungsbericht feststellt, dass sich das Zentralörtliche System in Schleswig-Holstein bewährt hat. Zudem will die Landesregierung derzeit keine Änderungen bei den Einstufungen vornehmen. Die Verlängerung der bestehenden Verordnung zum Zentralörtlichen System nach § 62 Landesverwaltungsgesetz um fünf Jahre ist konsequent und richtig. Hierbei muss die Landesregierung darauf achten, dass die Daseinsvorsorge und die Lebensqualität gesichert und den Erfordernissen fortlaufend angepasst werden.

Es war nicht unbedingt zu erwarten, dass die Landesregierung am zentralörtlichen System festhält. Schließlich sind die Grünen und der SSW an der Landesregierung beteiligt. Und wenn man sich das Protokoll der Plenarsitzung vom 25. Februar 2009 ansieht, in dem es um den Raumordnungsbericht 2008 ging, klang das bei Grünen und SSW noch anders. Lars Harms beispielsweise sprach damals davon, dass das zentralörtliche System aus SSW-Sicht

„antiquiert“ und ein „ungerechtes Geldverteilungsinstrument“ sei.

Wir begrüßen, dass die Landesentwicklungsstrategie in einem breiten Beteiligungsprozess unter Einbeziehung von Fachleuten und Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet wird. Bürgerbeteiligung halten wir bei dem Thema für richtig und wichtig.

Unsere Haltung zu den Regionalplänen ist bekannt. Die Regionalplanung sollte unserer Meinung nach in die Hände der Kreise, Städte und Gemeinden übergeben werden. Außerdem sollte die Landesplanung aus unserer Sicht zukünftig viel umfangreicher als bisher mit den Nachbarländern und insbesondere mit Hamburg abgestimmt und vom Landtag beschlossen werden. Eine gemeinsame Landesplanung mit Hamburg sollte das mittelfristige Ziel der Landesregierung sein.

Sehr geehrte Damen und Herren! In SchleswigHolstein werden 130 Gemeinden in das zentralörtliche System eingestuft und die Landesregierung sieht hier keinen Veränderungsbedarf. - So könnte man den Raumordnungsbericht in zwei Sätzen zusammenfassen.