- Das ist das, was für mich in Ihrem Gesetzentwurf übrig bleibt. Jetzt fordern Sie eine erneute Anhörung.
Sie wollen Debatten, die schon im letzten Jahr geführt worden sind, fortführen. Das wird Ihnen nicht gelingen. Deshalb werden wir uns in dem politischen Ansinnen, gute Arbeit für Schleswig-Holstein zu schaffen, von Ihrem Gesetzentwurf nicht irritieren und ablenken lassen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zur Erinnerung: Wir haben im letzten Jahr das Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs abgelehnt, weil zwar die Intention eines Korruptionsregisters gut und auch wichtig ist, Ihr Gesetz aber weit über das Ziel hinaus schießt. Sie erfassen zum Beispiel Straftaten, die überhaupt keine Korruption sind, zum Beispiel Urkundenfälschung.
Herr Kollege Schulze, was die Justizministerkonferenz nun fordert, ist ein Korruptionsregister und kein Register von Straftaten, die mit Korruption nichts zu tun haben. Sie haben in diesem Gesetz auch das Problem, dass es keinen Anspruch gibt, dass die Sperre aufgehoben wird, wenn die Voraussetzungen wegfallen. Das liegt im Ermessen der entsprechenden Stelle. Und wir haben das Problem
überbordender und sinnloser Mitteilungspflichten, die gar nicht zu einer Eintragung führen können. All das habe ich bereits ausgeführt.
Die FDP, die diesen Gesetzentwurf eingebracht hat, will diese Probleme gar nicht lösen, sondern - ohne dass ich irgendeinen Anlass erkennen könnte und leider auch ohne jegliche Gesetzesbegründung einen einzigen Punkt ändern. Sie bleibt damit weiterhin auf ihrer Linie, siehe Bäder-Regelung, siehe Tariftreuegesetz, siehe Straßenausbaubeiträge. Es erinnert an die Sau, die Sie schon mehrfach durchs Dorf getrieben haben.
Aber lassen Sie mich nun auf den Gesetzentwurf eingehen: Nach dem jetzt gültigen Gesetz darf eine Eintragung in das Register erfolgen, wenn nach einer endgültigen Einstellung gemäß § 153 a Strafprozessordnung oder bereits während der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel am Vorliegen einer schweren Verfehlung verbleibt. Die FDP will, dass nur noch eine rechtskräftige Verurteilung zur Eintragung führen kann.
Richtig an der Kritik ist, dass weder durch Gesetz noch durch Erlass geregelt ist, in welchen Fällen denn eigentlich die registerführende Stelle von einem Nachweis einer Verfehlung ausgehen soll.
Mich würde auch interessieren - jetzt ist der Minister gerade nicht da -, wer darüber entscheidet und ob die entsprechenden Personen eine juristische Ausbildung haben oder nicht. Allerdings sind entgegen dem Gesetzentwurf der FDP durchaus Fälle denkbar, in denen für Zwecke eines Registers legitimerweise auch ohne rechtskräftige Verurteilung von einem Nachweis ausgegangen werden kann, zum Beispiel im Falle eines Geständnisses. Wenn der Betroffene gesteht, dass er ein schweres Korruptionsdelikt begangen hat, soll er dann jahrelang weitere Millionenaufträge des Landes bekommen, nur weil das Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen ist? - Ich denke nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger das nicht nachvollziehen können. Deswegen halte ich den Gesetzentwurf für falsch.
Herr Kollege Dr. Breyer, kann es sein, dass es in Ihrer beruflichen Tätigkeit auch schon einmal vorgekommen ist, dass ein Geständnis gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft abgegeben, aber in der Hauptverhandlung widerrufen worden ist, sodass anschließend ein Freispruch erfolgte? Ist es Ihnen schon einmal untergekommen, dass es ein falsches Geständnis gegeben hat?
- Es ist genauso denkbar wie Fehlurteile allgemein, die immer wieder erfolgen. Das ändert aber nichts daran, dass der Nachweis als erbracht angesehen werden kann, wenn ein solcher Fall vorliegt.
Im Übrigen dient dieses Register nicht der Bestrafung. Deswegen findet auch diese Unschuldsvermutung keine Anwendung. Es hilft bei der Entscheidung über die Zuverlässigkeit eines Bieters in einem Vergabeverfahren. Und diese Zuverlässigkeit wird nicht erst nach einer Verurteilung infrage gestellt, sondern auch in sonstigen Fällen, wenn der Nachweis einer Verfehlung erbracht ist.
Umgekehrt könnte man allerdings sagen, dass das geltende Gesetz sogar zu eng ist. Denn eine Einstellung von Strafverfahren ist auch nach ganz anderen Vorschriften als nach § 153 a möglich. Nehmen wir einmal an, dass jemand einen Mord zur Verdeckung einer Bestechung begeht - hier würde die Justiz üblicherweise den Bestechungsvorwurf gar nicht weiter verfolgen, weil er neben dem Mord nicht ins Gewicht fällt -, dann könnte trotzdem nach Ihrem Gesetz eine Eintragung nicht erfolgen, selbst wenn derjenige geständig ist. Strafverfahren können auch ansonsten an Verfahrenshindernissen oder persönlicher Schuldunfähigkeit scheitern, obwohl die Verwirklichung des Tatbestandes unzweifelhaft ist. Das Gesetz ist tatsächlich verunglückt, nur kann man dem nicht so abhelfen, wie es der Gesetzentwurf der FDP versucht.
Sofern Sie die Nummer 4 streichen wollen, würde es dadurch weitgehend unmöglich, Fälle falscher Erklärung im Vergabeverfahren, zum Beispiel bezüglich der Einhaltung von Kernarbeitsnormen, überhaupt einzutragen. Da solche Falscherklärungen nicht bußgeldbewehrt sind, kann es in solchen Fällen nicht zu rechtskräftigen Verurteilungen beziehungsweise Bußgeldbescheiden kommen.
Sie haben schließlich auch nicht die Problematik gelöst, dass Hamburg, wenn man diese beiden Nummern streichen würde, weiterhin nach denselben Nummern eintragen würde. Wie damit umgegangen wird, ist nicht geklärt.
Vor dem Hintergrund muss ich sagen, dass der Gesetzentwurf, so wie er jetzt vorliegt, unausgegoren ist. Auf der einen Seite schießt er über das Ziel hinaus, und auf der anderen Seite geht er aber die grundlegenden Probleme des Registers nicht an.
Trotzdem sollte die Landesregierung, Herr Minister, wie wir bereits seit dem letzten Jahr sagen, anerkennen, dass hier Handlungsbedarf besteht. Wir sollten Nachbesserungen gemeinsam mit Hamburg in Angriff nehmen. Das Vorgehen gegen Korruption ist für uns PIRATEN ein genauso wichtiges Anliegen wie die Rechtsstaatlichkeit dieses Vorgehens. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist fast ein Jahr her, dass wir das Tariftreuegesetz, den Mindestlohn und das sogenannte Korruptionsregistergesetz für Schleswig-Holstein beschlossen und verabschiedet haben - und das Abendland ist nicht untergegangen. Dass die FDP ihren Kampf gegen faire Arbeitsbedingungen fortsetzt, ist auch schadlos, jedenfalls für uns alle, die wir nicht in der FDP sind.
Wir haben seinerzeit die Grundlage geschaffen, dass Schleswig-Holstein endlich wieder ein Tariftreuegesetz bekommt, das seinen Namen verdient. Wir haben dafür gesorgt, dass der Mindestlohn in Schleswig-Holstein eingeführt wird, und wir haben ein Register geschaffen, das einen fairen
Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Land sichert. Letzteres haben wir mit Hamburg gemeinsam gemacht, um der Korruption im öffentlichen Vergabewesen wirksam begegnen zu können. Wenn man es so will, ist das eine hervorragende Zusammenarbeit über die Grenzen nach Hamburg hinweg, meine Damen und Herren.
Zugegeben, ein bundesweit einheitliches Register wäre noch sinnvoller, weil es effektiver wäre, aber so weit sind wir noch nicht. Jedoch wissen wir, dass das Thema auf Bundesebene diskutiert wird.
Frau Ministerin Spoorendonk hat im Innen- und Rechtsausschuss in der vergangenen Woche von der Frühjahreskonferenz der Justizminister berichtet. Unter den Justizmistern der Länder herrscht Einigkeit darüber, dass angesichts vermehrt bundesund europaweiter Ausschreibungen die vorhandenen Länderregelungen perspektivisch nicht ausreichen werden, um unzuverlässige Unternehmen von einer öffentlichen Auftragsvergabe auszuschließen. Dabei denken die Justizminister insbesondere an die Länder, die noch gar nicht so ein Register haben wie wir. Das ist nämlich das große Problem.
Daher lautet nämlich die Forderung der Justizministerkonferenz an die Bundesregierung, ein bundesweites Register zu errichten. Zudem wurde das gemeinsame Register von Schleswig-Holstein und Hamburg als Vorbild genannt.
Wir sind seinerzeit vorangegangen und somit ein Vorbild in der gesamten Republik. Das lassen wir uns nicht kaputtmachen.
Heute nun liegt ein Entwurf der FDP vor, das Korruptionsregistergesetz zu ändern. Demnach will die FDP die Nummern 3 und 4 des § 2 Absatz 3 des Gesetzes herausnehmen. Herr Dr. Breyer hat schon ganz profund berichtet. Ich habe mir sagen lassen, dass man ansonsten für solche Gutachten richtig viel Geld bezahlen muss. Vielen Dank, Herr Breyer, dass Sie uns da etwas erspart haben. Daran kann man schon sehen, wie schwierig es ist, mit solchen Gesetzestexten umzugehen, dass einfache Streichungen manchmal gar nicht ausreichen und das, was die FDP erreichen wollte, dadurch gar nicht erreicht wird. Das fand ich recht drollig. Vielen Dank, Herr Kollege Breyer, für das, was Sie hier zu diesem Verfahren beigetragen haben.
Das Gesetzgebungsverfahren zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs war ausführlich und umfangreich. Wir haben alle Paragra
fen vor einem Jahr schon einmal durchgearbeitet. Dann ist es natürlich schwierig, immer wieder das gleiche Pferd durch den Saal zu treiben, um nicht immer die Sauen zu bemühen.
Es ist auch irgendwann einmal gut. Manchmal muss man auch ein Gesetz erst einmal wirken lassen, um es dann nach einer gewissen Zeit auch bewerten zu können. Diejenigen, die damals am Prozess beteiligt waren, werden sich noch gut daran erinnern, dass - zugegebenermaßen - die Einführung eines Korruptionsregisters in Schleswig-Holstein insbesondere bei den wirtschaftsnahen Verbänden und Organisationen umstritten war. Es gab sowohl die einen als auch die anderen, die dafür oder dagegen waren. Das war keinesfalls eine einheitliche Linie.