Protokoll der Sitzung vom 26.09.2012

(Oliver Kumbartzky [FDP]: Das ist doch ein Vorschlag!)

Das ist jedoch bisher nicht der Fall. Wenn ich mir jetzt den Antrag der Kollegen der FDP ansehe, wird deutlich, dass Ihr Vorschlag das Problem nicht löst. Die angesprochenen abgabenrechtlichen Nebenleis

tungen fallen kaum an, und die Beibehaltung des Haushaltsvermerks, der die Summe von 18 Millionen € für die oben genannten Zwecke sichert, ist dringend notwendig, unabhängig davon, ob nun eine Quote von 50 % oder 70 % berechnet wird, weil es gesetzliche und vertragliche Aufgaben sind.

(Beifall SPD)

Wir sehen also die Notwendigkeit dieses Änderungsgesetzes nicht und werden das auch im Ausschuss entsprechend zum Ausdruck bringen.

Zum Kollegen Kumbartzky. - Ich habe noch zehn Sekunden, die will ich noch schnell nutzen. Sie sind in Ihrem Redebeitrag von den 41 Millionen € ausgegangen. Das war im Jahr 2007. Es ist schön, wenn man sich eine solche Zahl heraussucht. Das Gesetz ist 2001 in Kraft getreten, und da waren es auch nur 30 Millionen. Mitunter waren es sogar nur 24 Millionen €, und während Ihrer Regierungszeit waren es sogar nur 10 Millionen €. Und da sahen Sie keine Notwendigkeit, das Gesetz zu ändern. So lange ist dieser Haushaltsvermerk drin. Von daher erübrigt sich der Antrag. - Danke schön.

(Beifall SPD und SSW)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Rasmus Andresen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte zur Oberflächenwasserabgabe ist im Kern eine Nachhaltigkeitsdebatte. Aber worum geht es bei der Oberflächenwasserabgabe eigentlich? - Es geht darum, die Entnahme von Wasser als öffentliches Gut zu schützen und einen schonenden Umgang mit der Naturressource Wasser zu etablieren.

Durch die Entnahme von Oberflächenwasser, beispielsweise durch Energiekonzerne - auch darauf sind einige schon eingegangen -, entsteht für sie ein Vorteil, der durch das Zahlen der Abgabe wenigstens ansatzweise ausgeglichen werden soll. So umstritten die Abgabe bei der Einführung im Jahr 2000/2001 auch war, umso richtiger ist die damalige Entscheidung der rot-grünen Landesregierung gewesen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Es gab in den Folgejahren - gerade zu Zeiten der Großen Koalition - beispielsweise Debatten über die Höhe der Zweckbindung. Es gab aus der CDU sogar ganz lange die Forderung nach der Abschaffung der Oberflächenwasserabgabe. Ich bin froh, dass wir diese Debatte in diesem Umfang hier so nicht wiederfinden und grundsätzlich alle zum OWAG stehen und es jetzt sozusagen nur noch eine Frage vom haushaltstechnischen Umgang damit ist. Naturschutz hat nämlich hohe öffentliche Priorität, und er hat es auch unter dieser Koalition.

Ich möchte es mir ersparen, jetzt noch einmal die Zahlen zu nennen, wie viele Mittel in welche genauen Titel und Maßnahmen gesteckt werden. Ich glaube, das hat fast schon jeder gesagt, der vor mir geredet hat. Ich möchte stattdessen direkt auf den FDP-Antrag zu sprechen kommen. Die FDP-Fraktion fordert jetzt, die Zweckbindung für Naturschutzmaßnahmen von 50 % auf 70 % zu erhöhen. Dieser Vorschlag klingt zunächst einmal, Herr Kollege Kumbartzky, wie meistens bei Ihren Vorschlägen, sehr sympathisch.

Doch was bedeutet dieser Vorschlag eigentlich konkret? - Diese Frage haben wir uns in der Koalition in den letzten Wochen sehr intensiv gestellt und sind dazu gekommen, dass es zwei Möglichkeiten gibt. Die erste Möglichkeit ist: Die FDPFraktion entdeckt ihr Herz für die Umwelt.

(Beifall Abgeordnete Dr. Heiner Garg [FDP] und Oliver Kumbartzky [FDP])

- Das wäre schön. Doch schauen wir uns das einmal genauer an. Durch die Heraufsetzung der Quote der für den Umweltschutz zu verwendenden Mittel könnte das Ziel der FDP sein, mehr Mittel für den Naturschutz zu erzielen. Doch wie sehen die Fakten aus? - Im Einzelplan 13 des aktuellen Landeshaushalts ist festgelegt, dass eine Summe von 18 Millionen € - auch das wurde schon gesagt - für die genannten Naturschutzmaßnahmen garantiert zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Einnahmen aus der Oberflächenwasserabgabe substituieren also mit anderen Worten nur den Betrag aus dem Landeshaushalt. Da die Einnahmen aus der Oberflächenwasserabgabe fast ausschließlich durch unsere Atomkraftwerke geleistet werden - Herr Kollege Göttsch hat es auch erwähnt; zu 90 % -, wird die Einnahme aus der Oberflächenwasserabgabe in den nächsten Jahren voraussichtlich dramatisch unter die Grenze von 18 Millionen € fallen. Umweltpolitisch hat also mit anderen Worten der Antrag der Liberalen keine positiven Auswirkungen, eher im Gegenteil.

(Lars Winter)

Die eigentliche Debatte ist nämlich die Debatte, die wir im Rahmen der Haushaltsdebatte führen müssen: Wie gehen wir mit den 18 Millionen € um? Da stellt sich für unsere Fraktion die Frage: Wollen Sie die 18 Millionen € aus dem Haushalt streichen, oder wollen Sie es nicht tun? Denn daran entscheidet sich, wie viel am Schluss für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen übrig bleibt und wie viel nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Die zweite Möglichkeit ist - da haben Sie für Klarheit gesorgt -, dass es Ihr Ansinnen ist, dass Sie haushaltspolitische oder eher haushaltstechnische Klarheit wollen. Es könnte Ihr Ziel sein, dass durch eine heraufgesetzte Quote für den Naturschutz bei gleichzeitiger Abschaffung der 18 Millionen € Deckungszusage zumindest haushaltspolitische Klarheit entsteht und man genau weiß, wie viele Mittel aus der Abgabe danach noch für Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Dann aber müssten Sie im Rahmen der Haushaltsberatungen, Herr Kumbartzky, und auch Sie, Herr Garg, zum Einzelplan 13 dementsprechende Änderungsanträge stellen und jetzt nicht über die Abgabe probieren, etwas zu steuern, was Sie über die Abgabe gar nicht steuern können.

Der Gesetzentwurf der freien Liberalen läuft also das zusammenfassend - sowohl haushaltspolitisch wie umweltpolitisch ins Leere. Wir führen eine fiktive Debatte. Wir führen eine Debatte, die nur eine reale Konsequenz hätte, wenn die Atomkraftwerke doch länger am Netz bleiben oder sich in Schleswig-Holstein beispielsweise Schwerindustrie ansiedelt. Beides ist aber nicht das Ziel unserer Koalition.

Wir würden Ihren Antrag gern in die beiden zuständigen Ausschüsse, in den Umwelt- und Agrarausschuss und in den Finanzausschuss, überweisen, um nicht nur für weitere Klarheit in der Sache zu sorgen, sondern um auch zu sehen, was Sie wirklich wollen, ob es Ihnen um die Umweltpolitik oder die Haushaltspolitik geht, und ob Sie vielleicht noch die richtige Baustelle finden, um das zu beantragen, was Sie gern erreichen wollen. - Schönen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für die Fraktion des SSW hat Herr Abgeordneter Flemming Meyer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Oberflächenwasserabgabegesetz wurde seinerzeit aus verschiedenen Gründen in Schleswig-Holstein eingeführt. Vordringlich geht es darum, dass Unternehmen diese Abgabe zu entrichten haben, die die Ressource Wasser über den Gemeingebrauch hinaus nutzen. Damit wird eine Sensibilität für die knappe Ressource Wasser geschaffen.

Durch die Bagatellgrenze von 2.500 € jährlich fällt manches Unternehmen durch das Raster und muss für die Benutzung des Oberflächenwassers auch nichts bezahlen. Eine solche Bagatell- oder Kappungsgrenze ist eine gute Methode, um mögliche Härten zu vermeiden. Dadurch werden die kleinen und mittleren Betriebe durch die Abgabe nicht unverhältnismäßig belastet. Es sind überwiegend die Betreiber der schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke, die diese Abgabe zahlen müssen, weil sie jährlich große Mengen Wasser aus überirdischen Gewässern entnehmen.

Diese Abgabe trägt dazu bei, die Einnahmesituation des Landes zu verbessern, sie hat damit auch einen fiskalischen Hintergrund. Der Gesetzgeber hat seinerzeit im Gesetz ausdrücklich festgeschrieben, dass das Aufkommen der Abgabe zur Hälfte für Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der oberirdischen Gewässer, der aquatischen Ökosysteme und der nachhaltigen Wassernutzung zu verwenden ist. Dieses Ziel hat der SSW immer unterstützt.

Die Stilllegung der Pannenmeiler haben bereits zu Mindereinnahmen geführt. Sobald das letzte AKW in Schleswig-Holstein endgültig vom Netz geht, werden wir dies auch bei der Abgabe zu spüren bekommen. Das ist klar. In Jahren mit Spitzeneinnahmen, also wenn alle AKWs liefen, hat SchleswigHolstein rund 40 Millionen € durch die Abgabe eingenommen. Nun hat sich die Situation durch Stilllegungen bereits geändert. Wir verzeichnen für das Jahr 2011 nur eine Einnahme von rund 18,5 Millionen €. Das verhält sich ähnlich wie mit den Bundeswehrstandorten: Auf der einen Seite sind wir froh, dass wir nicht mehr so viel Militär benötigen, auf der anderen Seite sehen wir die Wirtschaftskraft, die mit der Stilllegung verloren geht. Aber im Gegensatz zur Bundeswehrreform wissen wir bereits heute, wann das letzte AKW in SchleswigHolstein regulär vom Netz gehen wird. Wir haben also Zeit, uns auf die Situation entsprechend vorzubereiten und die Weichen zu stellen.

(Rasmus Andresen)

Ich möchte noch einmal für den SSW festhalten: Wir haben es immer begrüßt, dass Maßnahmen des Umwelt- und Gewässerschutzes aus dieser Einnahme finanziert werden. Daran werden wir auch weiterhin festhalten. Auch wenn das bezweifelt wird, ist es richtig, dass - nebenbei bemerkt der Küstenschutz - soweit mir bekannt - aus dieser Abgabe nicht finanziert wird, weil ich meine, dass Deichschutz an der Elbe eben Hochwasserschutz und nicht Küstenschutz ist. Aber ich denke, darüber brauchen wir uns hier jetzt nicht zu streiten.

Angesichts der Tatsache, dass die Pannenmeiler bereits seit Jahren immer wieder stillstehen und der Atomausstieg beschlossen ist, halte ich es für sehr sinnvoll und richtig, dass wir uns mit den Auswirkungen im Ausschuss näher befassen. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Zu einem Dreiminutenbeitrag hat sich der Kollege Oliver Kumbartzky gemeldet. Ich erteile ihm hiermit das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch einmal gemeldet, um auf die Redebeiträge der SPD und der Grünen einzugehen. Ich habe das Gefühl, dass da noch nicht ganz genau verstanden wurde, was das eigentliche Problem ist. Herrn Meyer möchte ich für seine Rede danken, die war deutlich konstruktiver.

Es ist so, dass wir dieses Oberflächenwasserabgabegesetz haben. Das besagt halt, dass 50 % zweckgebunden im MLUR sind und 50 % in den Haushalt gehen. Nun haben Sie hier gerade schon die Katze aus dem Sack gelassen und gesagt, was Sie in den nächsten Haushalt hineinschreiben wollen. Herr Winter, Sie haben gesagt, dass bei Mindereinnahmen Ausgaben im Rahmen der Zweckbindung bis zur Höhe von 18 Millionen € weiterhin im Haushalt stehen sollen. Dabei wissen wir doch schon jetzt, dass es diese Einnahmen gar nicht geben wird. Damit wird doch quasi das Oberflächenwasserabgabegesetz unterwandert, weil wir doch jetzt schon wissen, dass wir weder 40 Millionen € noch 18 Millionen € einnehmen werden. Wir wollen tatsächliche klare Haushaltszahlen. Und wenn Sie sagen, dass sämtliche Einnahmen aus der Abgabe in den Haushalt von Herrn Habeck fließen sollen, dann ist das auch in Ordnung. Dann schreiben wir halt in das

Gesetz 100 % rein. Darüber lässt sich dann auch im Ausschuss reden. - Vielen Dank.

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Lars Winter von der SPD das Wort.

Herr Kollege Kumbartzky, ja, natürlich ist es so, dass wir, wenn wir gesetzliche Aufgaben oder vertragliche Aufgaben erfüllen müssen, für die Finanzierung sorgen müssen. Die Finanzierung dieser beiden Bereiche beträgt ungefähr 18 Millionen €, dann müssen wir sie auch bereitstellen. Etwas anderes ist es aber, sich hier hinzustellen und zu sagen: Jetzt müsst Ihr aber zusehen, das Gesetz zu ändern, damit die Einnahmen auch da sind!

2011 hatten wir daraus 18,5 Millionen € Einnahmen. Dann hätten im Haushalt nur 9 Millionen € stehen dürfen. Was stand darin? - 18 Millionen €. Unter Ihrer Regierung in 2010 wurden 20 Millionen € ausgewiesen. Was hätte im Haushalt stehen müssen? - 10 Millionen €. Und was stand drin? 18 Millionen €. Im Jahr 2009 sind es 10 Millionen €, es hätten aber nur 5 Millionen € aufgeführt sein dürfen. Nein, auch damals wurde erkannt, dass wir vertragliche und gesetzliche Aufgaben erfüllen müssen. Die haben einen Umfang von 18 Millionen €, also muss man es über das Haushaltsrecht regeln, dass diese 18 Millionen € zur Verfügung stehen. Deshalb gibt es diesen Vermerk, und deswegen bleibt der auch so bestehen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herrn Minister Robert Habeck, das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Aus vier Gründen bin ich froh über diese Debatte: Ersten. Es ist außer einer spitzen Bemerkung des Kollegen Arp - neben der Regierungsbank zu hören - niemand da ernsthaft den Atomausstieg infrage gestellt hat. - Er wahrscheinlich auch nicht.

(Flemming Meyer)

Zweitens bin ich froh, dass einmal deutlich wird, dass der Atomausstieg mehr als nur eine Energiewende in der Infrastruktur ist und dass wir auch mit finanzwirtschaftlichen Konsequenzen zu rechnen haben, die ganz andere Bereiche betreffen.

Drittens bin ich froh, dass einmal deutlich wird, welche Bereiche alle im gesetzlichen Rahmen finanziert werden müssen, eben auch im Naturschutz oder Küstenschutz.

Viertens bin ich froh, dass sich die FDP so eindeutig zum Naturschutz bekennt. Das werde ich mir für die Haushaltsdebatten merken, die wir im Laufe der Legislaturperiode zu führen haben.

Richtig ist, dass die Abschaltung der AKW Krümmel und Brunsbüttel zu einem deutlichen Rückgang der Mittel aus der OWAG führen, und zwar nicht erst nach 2010, da die AKWs auch schon vorher nicht besonders zuverlässige Stromlieferanten gewesen sind. Würde man aber einmal von der Bruttoleistung ausgehen, fehlen durch die Abschaltung des AKW Krümmel 10 Millionen € im Haushalt und bei Brunsbüttel sind es etwa 7,5 Millionen €. Diese Mittel, und das ist das Kernproblem, fehlen dem Landeshaushalt, egal wie man es rechnet.

Nun kann man sich darüber streiten, ob es ein Trick ist, der ja dann zuvor in der Legislaturperiode auch in den letzten zwei Jahren angewandt wurde, ob es Technik ist oder der Haushaltswahrheit und -klarheit dient. Das kann ich nicht erkennen, ich denke, beide Mittel sind legitim. Das Problem ist: Das Geld für die gesetzlichen Aufgaben fehlt. Das Geld darf nicht fehlen. Wir sind - und das muss ich klar sagen - auf diese 18 Millionen € im Haushalt angewiesen, sonst können wir die gesetzlichen Maßnahmen, die daraus finanziert werden müssen, nicht leisten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW)

Insofern geht Ihr Antrag, Herr Kumbartzky, von der falschen Annahme aus, dass sich die sinkenden Einnahmen auf die Finanzierung des Natur- und Küstenschutzes auswirken würden.

Schon im Jahr 2000, Herr Kollege Winter hat es bereits gesagt, war bei der Verabschiedung des OWAG klar, dass die Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben nicht von der ungewissen Höhe einer Abgabe abhängig gemacht werden darf. Daher gibt es eben diesen Haushaltsvermerk, der 18 Millionen € vorsieht, egal wie viele Einnahmen aus der OWAG erzielt werden. Diese Maßnahmen werden zur Um