Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte einen Moment um Ihre Aufmerksamkeit. Die Tagesordnung sieht vor, dass wir jetzt noch den Fischereiantrag beraten und den Bericht aus dem Petitionsausschuss hören. Da ich Ihre abendlichen Terminkalender nicht kenne, frage ich, ob wir diese Tagesordnungspunkte noch aufrufen sollen. Ich würde dies für das Präsidium gern tun.
EU-Meeres- und Fischereifonds für eine an Nachhaltigkeitskriterien orientierte Fischerei in Schleswig-Holstein nutzen
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Bernd Voß von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Genau wie die Strukturfondsförderung, der Sozialfonds und die Gemeinsame Agrarpolitik wird auch die Gemeinsame Fischereipolitik alle sieben Jahre neu geordnet, und zwar gekoppelt an die mittelfristige Finanzplanung der EU. Wir haben hier in der vergangenen Wahlperiode bereits über die Vorschläge zur Reform der EU-Fischereipolitik debattiert. Unser damaliger Antrag bezog sich auf die Grundverordnung, die die Regeln für die Fischerei festlegt, also auf den Ordnungsrahmen der Fischerei. Mit diesem Antrag wenden wir uns an den Fonds im Fischereisektor, also an den Fonds in der Meerespolitik.
Die Nachfrage nach Fisch in Deutschland wird zu rund 85 % durch Importe gedeckt. Diese kommen oft aus ökologisch kritisch zu sehenden IntensivAquakulturen oder aus industrieller Fischerei in weltweit überfischten Fischgründen. Viele Fischer im Land aber werden ihren Fisch oder ihre Krabben nur zu Billigstpreisen an den Großhandel oft in Monopolstrukturen los. Eine Stärkung der Selbstorganisation der Fischer und handwerkliche Verarbeitung sind ein Weg aus diesem Dilemma. Dazu gehört zugleich, die Einführung selektiver Fangtechniken auf den Weg zu bringen, um endlich den Bei
Nicht nur die See- und Küstenfischerei, auch die Binnenfischerei und die Aquakultur sind jetzt in den Fischereifonds einbezogen. Wir sollten sicherstellen, dass hier nicht die Entwicklung einer aquatischen Massentierhaltung entsteht, denn mit den gleichen Problemen haben wir bereits an Land zu tun. Wir brauchen daher klare und EU-weit verbindliche Tierschutzstandards, zumindest im Bereich der Aquakultur.
Für die Aquakultur gilt im Übrigen, was wir zur einzelbetrieblichen Förderung insgesamt sagen: keine Regelförderung, Konzentration auf innovative Pilotprojekte, die die Sache voranbringen.
Wir müssen uns auch mit der Frage beschäftigen, was mit den Fischereifondsgeldern in anderen EULändern passiert. Deutschland erhält lediglich 3,6 % der Gelder aus dem Fischereifonds, Spanien zum Beispiel 26 % der Förderung.
In der Vergangenheit wurden mit dem Geld leider massiv Fehlentwicklungen vorangetrieben. Fischereiflotten wurden aufgerüstet, Überkapazitäten wurden nicht abgebaut, sie wurden - im Gegenteil noch erhöht. Einige Staaten haben sich dabei einen regelrechten Wettkampf geliefert. Dies ist nicht nachhaltig und untergräbt die wichtige Funktion, die die Weltmeere für die Ernährungssicherung der Menschen haben.
Dies hat nicht nur die Meeresumwelt und die Fischbestände beeinträchtigt, sondern letztlich auch die Situation unserer Fischer hier. Der Fortsetzung dieser Fehlentwicklungen muss durch ein entschiedenes Auftreten der Bundesregierung für eine konsequente Ausrichtung des EMFF auf dem nächsten Fischereirat in Oktober begegnet werden.
In der letzten Förderperiode hat Schleswig-Holstein aus dem Fischereifonds knapp 16 Millionen € erhalten. Mit Kofinanzierung zusammen lagen wir dann bei etwa 30 Millionen €, die in den sieben Jahren investiert worden sind. Neu ist jetzt, dass auch die integrierte Meerespolitik in diesen Fonds einbezogen wird. Deshalb heißt der Fonds jetzt Meeres- und Fischereifonds. Und es gibt mehr Geld für diesen Fonds. Der EMFF wächst in der nächsten mittelfristigen Finanzplanung von 4,3 Milliarden € als Fischereifonds auf 6,5 Milliarden € als Meeresund Fischereifonds auf. Das sind erhebliche Mittel,
Wir begrüßen das. Schleswig-Holstein kann und muss diese Gelder für integrierte Projekte im Bereich des Ostseeraums und im Bereich der integrierten Ostseestrategie im Rahmen seiner Nordseepolitik und zukünftig vielleicht auch bald einer Nordseestrategie nutzen. Die Mittel der integrierten Meerespolitik werden, anders als die des Fischereifonds, zentral von Brüssel und nicht von den Mitgliedstaaten verwaltet. Die Projekte in den Regionen können dann gezielt ausgeschrieben werden, und man kann auch gezielt für die Mittel werben.
Besonders deshalb ist es wichtig, wie sich Schleswig-Holstein hier aufstellt und einbringt. Ich nenne beispielsweise Möglichkeiten im Rahmen der Landesinitiative Zukunft Meer im Sinne eines Blue Growth, integrierte Meeresplanung sowie eine systematische Erfassung, Bewertung und gegebenenfalls Bergung von Munitionsaltlasten.
Im Oktober steht der Verordnungsvorschlag der Kommission zum Europäischen Meeres- und Fischereifonds auf der Tagesordnung des EU-Fischerei-Ministerrates, also demnächst. Die Landesregierung verhandelt zwar nicht direkt in Brüssel, aber Schleswig-Holstein hat als Küstenland allen Grund, in dieser Frage eindringlich auf die Bundesregierung einzuwirken.
Daher haben wir jetzt auch nicht um Überweisung in den Ausschuss gebeten, sondern um direkte Abstimmung in der Sache, damit das Land klar positioniert ist.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die CDU-Fraktion hat nun der Herr Abgeordnete Klaus Jensen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Ausschussbefassung hätte meines Erachtens zu diesem Zeitpunkt völlig ausgereicht, um die Neujustierung der Fischereiförderung im Zusammenhang mit der Reform der gemeinsamen Fischereipolitik zu diskutieren.
Ich stelle fest: Die Regierungsfraktionen haben das Rad nicht neu erfunden. Eigentlich ist diese Debatte zu diesem Zeitpunkt entbehrlich. Ich will Ihnen auch sagen, warum.
Im August 2011 tagte hier in Kiel auf Einladung der damaligen Ministerin Dr. Rumpf die Fischereiministerkonferenz der norddeutschen Länder. Auf nationaler Ebene herrschte ein breiter Konsens. Noch im April dieses Jahres gab es hier im Landtag eine fischereipolitische Debatte. Die Fraktionen waren sich in den wichtigen Grundzügen einig. Lediglich in wenigen Punkten gab es andere Auffassungen, zum Beispiel in der Festlegung der Gesamtfangmengen und in der Vorhaltung der Fischereirechte in der 12-sm-Zone ausschließlich für die regionale Küstenfischerei. Ansonsten ist nachzulesen:
„Mit den in der vorliegenden Ausschussempfehlung enthaltenen ergänzenden Forderungen ist Schleswig-Holstein in der Diskussion gut aufgestellt.“
Ergänzend sei erwähnt, dass auch dieser Antrag damals mit deutlicher Mehrheit, das heißt mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und SSW, angenommen wurde.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir dennoch einige wenige Anmerkungen zum vorliegenden Antrag. In vielen Punkten, zum Beispiel bei der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit rennen Sie auch bei uns offene Tore ein. Auch der in der Fischerei bevorstehende Paradigmenwechsel ist nichts Neues.
Ich möchte jedoch einige Punkte noch näher betrachten, die auch im Agrar- und Umweltausschuss hinterfragt werden sollten. Wenn Sie in Ihrem Antrag von einer unverhältnismäßig großen Flotte reden, dann interessiert schon, was Sie darunter verstehen. Wenn wir in landwirtschaftlichen Kategorien denken, dann höre ich auch immer wieder, was Massentierhaltung angeht, dass die Meinungen ein bisschen auseinandergehen.
Wenn zukünftig bei Verstößen gegen die Vergabe von EMFF-Mitteln die Streichung von Fördermitteln gefordert wird, muss gewährleistet sein, dass dies im europäischen Verbund geschieht. Alles andere wäre eine nicht hinnehmbare Wettbewerbsverzerrung.
Zu den Munitionsaltlasten liegt seit Dezember 2011 ein Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor. Dieser kommt zu dem Schluss, dass „keine akute großräumige Gefährdung der marinen Umwelt“ vorliegt. Wie weit Ihre diesbezügliche Forderung im Antrag mit dieser Feststellung konform oder darüber hinaus geht, können wir ja im Ausschuss besprechen.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass die Regierungsfraktionen ein Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben, bei dem es bisher weitgehende Übereinstimmung gab. Einiges ist noch erklärungsbedürftig. Ich meine, dass wir das im Umweltausschuss- und Agrarausschuss und besprechen sollten.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In den kommenden Monaten wird im Europäischen Parlament über die Gemeinsame Fischereipolitik, GFP, ab 2014 beraten und beschlossen. Die bisherige GFP ist ein Beispiel für Politikversagen, an dem die CDU-geführte Bundesregierung einen großen Anteil hat. Deshalb müssen wir unseren Teil dazu beitragen, dass die Neuausrichtung der zukünftigen Fischereiförderung gelingt.
Mit seiner ausgedehnten Küste hat Schleswig-Holstein hier eine große Verantwortung, und der wollen wir auch gerecht werden.
Ein wesentlicher Punkt der Reform ist es, der nachhaltigen Fischerei zu ihrem Recht zu verhelfen. Um alle Fischbestände bis 2015 auf MSY-Niveau, also dem höchstmöglichen Dauerertrag zu bringen, dürfen keine öffentlichen Mittel mehr in den Aufbau von Überkapazitäten fließen. Nein, Überkapazitäten müssen sogar abgebaut werden. Damit schaden wir unserer heimischen Fischereiwirtschaft nicht. Ganz im Gegenteil, wir stärken die handwerkliche Fischerei damit.
Zur Verhinderung von Beifang sollte die Förderung von selektiven Fangmethoden in den Vordergrund gerückt werden. Gemeinsam mit dem geplanten differenzierten Rückwurfverbot und dem Anlandege
Die Aquakultur soll ein wichtiger Pfeiler des Fischereisektors werden, der zur Nahrungsmittelsicherheit und zur Importunabhängigkeit beiträgt. Dabei müssen aber hohe ökologische und Tierschutzstandards Anwendung finden. Wir tragen damit dazu bei, dass der Konsument mit hochwertigen Aquakulturprodukten versorgt wird, bei deren Produktion die Umwelt- und Sozialstandards eingehalten werden.