d) Erste und Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Abgeordneten Daniel Günther, Dr. Andreas Tietze, Bernd Heinemann, Jette Waldinger-Thiering und Wolfgang Dudda Drucksache 18/2361
Ich erteile der Frau Berichterstatterin des Innenund Rechtsausschusses, der Abgeordneten Simone Lange, das Wort.
- Ich nehme an, dass Frau Lange die Stellvertreterin der Kollegin Ostmeier ist, die heute als erkrankt gemeldet ist.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diesmal ist ein Verweis auf die Vorlage nicht möglich, da es eine Erklärung zu den entsprechenden Verfassungsänderungsanträgen geben muss. Mir ist allerdings auch nicht bekannt, wo Frau Lange jetzt ist. Vielleicht wird diese Erklärung gerade entspre
Es tut mir leid, wir müssen zunächst die Berichterstattung aus dem Ausschuss hören, bevor wir mit der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt und den angemeldeten Redebeiträgen fortfahren können. Deswegen wäre es schön, wenn Sie Frau Lange erreichen könnten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat durch Plenarbeschluss vom 9. Juli 2014 die beiden mit den Drucksachen 18/ 2115 und 18/2116 vorgelegten Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Landes SchleswigHolstein dem Innen- und Rechtsausschuss zur Beratung überwiesen. Beide Gesetzentwürfe sind Ausfluss der Beratung des Sonderausschusses „Verfassungsreform“, der seine Beratung nach einjähriger Beratungszeit im Juli 2014 mit der Vorlage eines Abschlussberichts beendet hatte.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit den beiden Vorlagen in mehreren Sitzungen befasst und eine schriftliche Anhörung der kommunalen Landesverbände durchgeführt.
Im Rahmen der Beratung wurde vom Ausschuss vor dem Hintergrund einer missverständlichen Formulierung in der Begründung zu beiden Gesetzentwürfen klargestellt, dass entsprechend der Empfehlung des Sonderausschusses Verfassungsreform die Herstellung der Öffentlichkeit in Sitzungen des Petitionsausschusses auch bei einer Individualpetition im Ausnahmefall zulässig sein soll.
Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag, die beiden Gesetzentwürfe, Drucksachen 18/2115 und 18/2116, mit der nachfolgenden Änderung im Plenum nacheinander zur Abstimmung zu stellen. In Artikel 1 in den Drucksachen 18/2115 und 18/2116 werden die Nummern 28 und 29 ersetzt. Hierbei beziehe ich mich auf den Text in der Drucksache 18/2327, den Bericht und der Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses.
Es bestand Einvernehmen der Ausschussmitglieder darin, dass der Ausschuss darüber hinaus zu den beiden Gesetzentwürfen gegenüber dem Landtag keine Empfehlung abgibt.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich auch mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 15. November 2012 überwiesenen Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN zur Stärkung der verfassungsmäßigen Rechte des Landtags und des Volkes, Drucksache 18/196, in mehreren Sitzungen befasst und den zwischenzeitlich eingesetzten Sonderausschuss „Verfassungsreform“ gebeten, diesen in seinen Beratungen mit einzubeziehen. Nach Abschluss der Beratung des Sonderausschusses setzte der Innenund Rechtsausschuss seine Beratungen zu dieser Vorlage fort und schloss diese in seiner Sitzung am 1. Oktober 2014 ab.
Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW gegen die Stimmen der PIRATEN, den Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN zur Stärkung der verfassungsmäßigen Rechte des Landtags und des Volkes, Drucksache 18/196, abzulehnen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. - Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? - Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Dornquast meldet sich zur Geschäftsordnung.
In dem Bericht steht richtigerweise, dass der Innenund Rechtsausschuss empfiehlt, im Landtag die beiden Gesetzentwürfe Drucksache 18/2115 und Drucksache 18/2116 nacheinander zur Abstimmung zu stellen. Wir waren uns jedoch einig, dass die Drucksache 18/2116 vor der Drucksache 18/2115 abgestimmt wird. Das könnte man hier aus dem Bericht vielleicht falsch verstehen. Wenn man die Reihenfolge aus dem Bericht nimmt, dann wäre es sicherlich falsch. Wir hatten gesagt, wir stimmen erst über den Antrag der CDU ab, und wenn der abgelehnt wird, dann über den gemeinsamen Antrag.
Herr Kollege, die Fraktionen haben sich in der Beratung des Ältestenrats genau auf diese Verfahrensweise verständigt, die Sie gerade angesprochen haben. - Ich danke Ihnen für den Hinweis.
Weitere Wortmeldungen zum Bericht gibt es nicht. Dann eröffne ich die Aussprache. Wir haben im Ältestenrat vereinbart, dass der Landtagspräsident Klaus Schlie nach dieser Berichterstattung außerhalb der Redezeit der Fraktionen als Vorsitzender des Sonderausschusses „Verfassungsreform“ das
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Demokratie versteht sich als ein offenes und stets verbesserungsbereites und vor allem verbesserungsfähiges politisches System. Zwar bilden unverhandelbare Grundrechte das stärkste Fundament dieser Ordnung, aber in einem demokratischen Land darf es keinen verfassungspolitischen Stillstand geben.
Deshalb haben wir uns in den vergangenen Monaten der Aufgabe gestellt, unsere Landesverfassung zu überprüfen, neue Impulse aufzunehmen und uns über grundsätzliche Elemente - hier sei die Präambel genannt - zu verständigen. Eine Verfassung ist die entscheidende Grundlage des politischen Handelns. Sie ist Ausdruck des politischen Grundwillens einer Gemeinschaft und ihrer Werte und Normen. Deshalb sind Verfassungsänderungen vorsichtig und sparsam vorzunehmen.
Hat sich aber die Wirklichkeit verändert, sich vielleicht sogar von der Verfassungsnorm weg- oder weiterentwickelt, verliert die Verfassung ihren prägenden Charakter und bleibt nur noch Symbol. Es ist deshalb auch die Aufgabe des Schleswig-Holsteinischen Landtags, der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen. Wir stellen uns daher dieser wichtigen Aufgabe, die Verfassung weiterzuentwickeln und schaffen gemeinsam eine bürgernahe und moderne Landesverfassung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich aus den wichtigen Änderungen unserer Landesverfassung einige Punkte kurz herausgreifen, die mir in dem eben geschilderten Zusammenhang besonders wichtig sind. Dabei ist zu betonen, dass um diese Punkte in der Verfassung zwischen uns im Sonderausschuss und darüber hinaus oft hart gerungen wurde. Das ist gut so, denn das ist Ausdruck dafür, welchen Stellenwert die Verfassung für uns alle hat.
Trotzdem - das ist gut für unser Parlament - ist es gelungen, dass wir in großer Einmütigkeit zu Kompromissen gekommen sind, um diese Verfassungsänderung insgesamt auf den Weg zu bringen, weil es Ausdruck einer guten demokratischen Kultur ist, und weil es notwendig ist, den Bürgerinnen und Bürgern diesen Eindruck nachhaltig und glaubhaft zu vermitteln.
Eine Verfassung muss die Lebenswirklichkeit der Menschen berücksichtigen, denen sie dient. Diese Wirklichkeit ist in den letzten Jahrzehnten in noch unabsehbarem Maße von der digitalen Entwicklung geprägt worden. Wir leben in einer digital vernetzten Welt mit digital vernetzten Gesellschaften und all den Auswirkungen, die das bis ins tägliche Leben hinein hat. Diese Entwicklung ist nicht allein eine Herausforderung, der eine Verfassung nicht nur mit Impulsen für die Weiterentwicklung des Rechts in der digitalen Gesellschaft begegnen muss. Die moderne digitale Welt eröffnet vor allem neue Chancen für eine Weiterentwicklung der politischen Teilhabe, und sie kann entscheidend dazu beitragen, den für unsere Demokratie so wichtigen Gemeinsinn zu stärken. Deshalb kann und darf eine Verfassung zu dieser Entwicklung nicht schweigen.
In unserer Verwaltung spielen die neuen technologischen Möglichkeiten eine immer größere Rolle, und das zum Wohle der Gesellschaft. Erstmals greift eine Landesverfassung diese Entwicklung auf und benennt sie als Teil der Lebenswirklichkeit der Menschen. Wir haben es im Übrigen bei dieser Entwicklung mit einem Prozess zu tun, der erst in seinen Anfängen steckt. Wir sind also gut beraten gewesen, hier die Verfassung mit Blick auf die Zukunft um diesen Aspekt zu bereichern.
Es ist seit jeher eine wichtige Stärke der Demokratie, neue Impulse und auch technologischen Fortschritt zum Wohle der Menschen und vor allem im Sinne der eigenen unverhandelbaren Werte und Grundsätze aufzunehmen und vor allem auch anzunehmen.
Es ist nicht nur gute Tradition in Schleswig-Holstein, sondern es spiegelt auch die Lebenswirklichkeit unseres Landes wider, dass wir wichtige weitere, weitergehende Regelungen und Impulse im Bereich der in Schleswig-Holstein beheimateten Minderheiten und unserer Sprachenvielfalt ebenfalls in unsere Verfassung neu aufgenommen oder sie weiterentwickelt haben.
Ich glaube, es ist Ausdruck der Lebenswirklichkeit unseres Landes, der Menschen, der kulturellen, der sprachlichen Vielfalt in unserem Land, dass es uns hier auch gelungen ist, zu wirklich weitgehenden Entscheidungen und sicherlich auch zu Kompromissen zu kommen, die an der einen oder anderen Stelle für den einen oder anderen schwierig waren. Aber es ist ein wichtiges Zeichen für die Vielfalt, die in unserem Land herrscht, und für die Toleranz und Aufgeschlossenheit, die wir haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein zweiter Punkt ist mitunter heftig unter uns diskutiert worden: Die Frage danach, ob die Landesverfassung in ihrer Präambel einen Bezug auf Gott beinhalten sollte oder nicht. Ich selbst habe mich immer für den Bezug auf eine zweifache - ich betone: zweifache Verantwortung ausgesprochen und halte es deshalb für wichtig, sich für die Verantwortung vor Gott und zur Verantwortung vor den Menschen an prominenter Stelle der Verfassung zu bekennen.
Das Bekenntnis zur Verantwortung vor Gott nicht lediglich: zu Gott - und zu den Menschen gesteht ein, dass weder Staaten noch Menschen aus sich heraus vollkommen sind, sondern ihrer immer sich erneuernden Rechtfertigung bedürfen. Dieses Bekenntnis ist vielen Menschen im Land identitätsstiftend, nicht allen, aber sehr vielen.
Viele von uns haben auch und gerade heute eine lebendige Beziehung zu Gott, aus der sie ihre Verantwortung schöpfen. Wir bringen sie im stillen Gebet und im fröhlichen Feiern, in Freud und Leid ganz unterschiedlich zum Ausdruck. Wir gehen in die Kirche, in die Moschee, in die Synagoge und finden dort einen Raum, mit anderen gemeinsam Glauben zu leben und weiterzuentwickeln.
Wenn wir nun erstmals eine Präambel einführen und in ihr erstrebenswerte und wichtige Grundwerte niederlegen, die wir nicht in Rechtssätze fassen können, aber dieses Bedürfnis so vieler Bürgerinnen und Bürger ignorieren, ja verschweigen, welches Signal senden wir dann aus? - Ein Signal, dass die Beziehung vieler zu Gott scharf von den übrigen in die Verfassung eingeführten Werten zu trennen sei, jedenfalls aber nicht dazugehöre? Das ist ein sehr bedenkliches Signal, wie ich finde.
Lassen Sie mich ein wenig konkreter werden. Die Verfassung wird dann ein starkes und integrierendes Element für die Gesellschaft, wenn sie ihren gesamten Wertepluralismus abbildet und nicht gezielt einen Teil der Gesellschaft, noch dazu einen sehr großen Teil, ausspart.
Das Bekenntnis zu der Verantwortung vor Gott und den Menschen hat durch den Wandel unserer Gesellschaft eine ganz neue Bedeutung erlangt. Menschen unterschiedlicher Herkunft leben in unserem Land. Sie bringen unterschiedliche Sprachen und Lebensweisen ein. Aber für viele von ihnen ist die gelebte Verantwortung vor Gott ein gemeinsames Band, das sie mit dem Großteil der in unserem Land lebenden Menschen teilen. Das ist mir per
Aus welchem Selbstverständnis sollen wir ein Signal aussenden, dieses gemeinsame, integrierende Band gebe es nicht in unserem Land? Umgekehrt ist doch die Verantwortung vor Gott ein multikulturelles, vielfältiges Bekenntnis, das so unterschiedlich gelebt werden kann. Ein Glück, dass dieses Land so reich ist! Bekennen wir uns doch in unserer Verfassung zu diesem Reichtum!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist, meine ich, deutlich geworden, um welche ganz wichtigen grundsätzlichen Fragen unter uns gerungen wurde. Auch über das Recht auf Arbeit, die Frage, ob Wirtschaft in die Verfassung aufgenommen werden soll, haben wir uns inhaltlich sehr tiefgreifend unterhalten, aber leider keinen Konsens herstellen können.
Das Ergebnis unseres Konsenses ist, dass unsere Landesverfassung immer zwei Ansprüchen genügen muss, dem Anspruch, allgemeingültige und nicht an zeitliche Entwicklungen gebundene Werte und Normen zu verankern, und dem Anspruch, gesellschaftlichen Veränderungen gegenüber offen zu sein und angemessen darauf zu reagieren. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass sich unsere Landesverfassung diesen beiden Ansprüchen in der Phase, in der wir uns jetzt befinden, erfolgreich gestellt hat.
Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, allen zu danken, die zum Gelingen dieser Aufgabe beigetragen haben, insbesondere noch einmal den Abgeordneten, die Mitglied im Sonderausschuss „Verfassungsreform“ waren, aber auch allen darüber hinaus, die daran mitgewirkt haben.
Eine Verfassung zu überprüfen und Änderungen daran vorzunehmen, ist nicht alltäglich für ein Parlament. Umso wichtiger war es deshalb, bei aller Diskussion in der Sache eben das eine nicht aus den Augen zu verlieren, nämlich die Tatsache, dass eine Verfassung vor allem auch von Einigkeit in fundamentalen Fragen unseres Lebens geprägt sein muss. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.