Protokoll der Sitzung vom 08.10.2014

Eine Verfassung zu überprüfen und Änderungen daran vorzunehmen, ist nicht alltäglich für ein Parlament. Umso wichtiger war es deshalb, bei aller Diskussion in der Sache eben das eine nicht aus den Augen zu verlieren, nämlich die Tatsache, dass eine Verfassung vor allem auch von Einigkeit in fundamentalen Fragen unseres Lebens geprägt sein muss. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall im ganzen Haus)

Vielen Dank. - Bevor wir in der Debatte fortfahren, frage ich die Antragssteller des ursprünglichen Änderungsantrags in der Drucksache 18/2268 (neu), ob sich dieser durch die Einreichung des Gesetzent

(Landtagspräsident Klaus Schlie)

wurfs in der Drucksache 18/2361 erledigt hat. - Ich müsste jetzt eine Antwort von den Kolleginnen und Kollegen bekommen, die den Antrag eingereicht haben. Herr Kollege Tietze!

Das ist also der Fall. Danke schön. - Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Daniel Günther von der CDU-Fraktion.

(Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die CDU-Rede haben wir gera- de schon gehört!)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Tag ist für Schleswig-Holstein ein besonderer Tag. Wir erneuern heute das Fundament unseres Landes, seine Verfassung. So etwas kommt nicht häufig vor. Ich denke, dass eine solche Verfassungsreform mit so vielen Änderungen eher eine Ausnahme bleiben sollte. Ich denke, darüber sind wir uns in diesem Hohen Haus einig.

Lange haben wir miteinander um Inhalte gerungen. Mehr als ein Jahr haben wir darüber diskutiert, wie die neue Verfassung aussehen soll. Jede Fraktion hat ihre Vorstellungen in den Sonderausschuss hineingetragen. Nicht alles findet sich heute in dem Verfassungstext wieder. Aber auch eine Verfassung lebt davon, dass man am Ende Kompromisse schließen muss, um eine Zweidrittelmehrheit für eine Verfassung möglich zu machen. Sie muss breit getragen werden. Ich denke, wir haben einen guten Kompromiss gefunden, einen Kompromiss, der ein solides Fundament für Schleswig-Holstein sein wird.

Ich werbe an dieser Stelle ausdrücklich dafür, Gott nicht außen vor zu lassen. Ich finde, bei aller emotionalen Aufregung, die dieses Thema mit sich bringt, muss es schon möglich sein, bei einer so persönlichen Frage zu sagen, hier herrscht kein Fraktionszwang, sondern hier darf jeder seine Meinung haben. Wenn ich mir manche Gesichter und die Aufregung ansehe, wenn dies jemand tut, würde ich mir wünschen, dass wir alle gegenseitig mehr Respekt aufbringen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN, SSW und vereinzelt SPD)

Ich respektiere übrigens auch, dass es Menschen gibt, die den Gottesbezug nicht möchten.

Wir haben unseren CDU-Antrag eingereicht, weil wir nicht nur eine Verantwortung vor den Menschen tragen. Es geht darum, an die Grenzen menschlichen Handelns zu erinnern. Der Mensch darf sich selber nicht genug sein. Ich finde, man darf auch hinzufügen, dass es mir persönlich als Christ wichtig, ist, dass eine Verfassung einen Gottesbezug beinhaltet.

Diktaturen haben in unserer deutschen Geschichte Macht auf schreckliche Weise missbraucht. Die Aufnahme des Wortes „Gott“ in die Verfassung erinnert an die Begrenztheit und die Fehlbarkeit menschlichen Handelns. Sie soll eine Mahnung daran sein, dass über allem eine höhere Instanz steht, der gegenüber wir mit unserem Handeln eine besondere Verantwortung tragen. Dafür findet in Schleswig-Holstein die deutliche Mehrheit die Bezeichnung „Gott“ am treffendsten.

Die Reaktionen verschiedener Religionsgemeinschaften in den letzten Tagen haben uns ausdrücklich darin bestätigt. Sie haben gesagt, sie respektierten, dass damit von der Begrifflichkeit her ja der christliche Gott in einem Land mit christlichen Traditionen gemeint sei, aber auch sie als Muslime und Juden könnten sich hinter diesem Begriff versammeln, und sie fänden es richtig, dass in einem Land wie Schleswig-Holstein dieser Begriff für diese übergeordnete Instanz genutzt werde. Die Bezeichnung „Gott“ soll vielmehr an die Verantwortung erinnern, die alle miteinander, ob gläubig oder auch nicht, gegenüber einer höheren Instanz haben.

Aus unserer Sicht als CDU-Fraktion ist die Formulierung des Grundgesetzes die beste. Sie ist am kürzesten, am prägnantesten und, wie ich finde, auch am treffendsten. Deswegen würden wir uns wünschen, dass der CDU-Antrag heute eine Zweidrittelmehrheit findet.

(Beifall CDU)

- Da klatschen noch nicht ganz zwei Drittel. - Aber weil wir in der Verfassungsdiskussion eine Reihe von Bedenken gegen genau diese Formulierung haben, habe ich mich bewusst auch persönlich als Abgeordneter mit Kolleginnen und Kollegen anderer Fraktionen zusammengesetzt, um zu schauen, welche Formulierung wir finden können, die vielleicht von einer breiteren Mehrheit hier im Plenum getragen wird, und die denjenigen, denen die Formulierung „in Verantwortung vor Gott und den Menschen“ es wieder schwierig macht, es leichter macht, dieser Form zuzustimmen. Ich finde, wir ha

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

ben dort eine wirklich gute Formulierung gefunden, die auch meine Fraktion in voller Überzeugung mittragen würde.

(Beifall CDU)

Ich weiß, wie schwierig es bei diesem Thema ist, die richtigen Worte und Argumente zu finden. Aber für mich persönlich ist diese Formulierung immer auch ein Zeichen von Demut, die wir an dieser Stelle zeigen würden. Ich würde mir wünschen, dass wir nach der heutigen Abstimmung die vier Buchstaben fest in unserer Verfassung verankert haben.

(Beifall CDU und Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Auch wenn die Abstimmung über die Verfassung noch aussteht, möchte ich einen großen Dank aussprechen. Die Diskussion um den Gottesbezug insgesamt habe ich als bereichernd empfunden. Ich fand es beeindruckend, welche Debatten auch außerhalb dieses Parlaments dazu stattgefunden haben, wie sich die Kirchen, wie sich Verbände eingebracht und zu Wort gemeldet haben. Ich sage aber auch ausdrücklich, ich fand alle Debattenbeiträge spannend, nicht nur diejenigen, die unsere Meinung für den Gottesbezug bestätigt haben, sondern ich fand auch, dass viele Debattenbeiträge, in denen es anders gesehen wurde, durchaus respektvoll gewesen sind. Was wir in den letzten Monaten in der Verfassungsfrage erlebt haben, war und ist gelebte Demokratie. Und ich kann nur sagen: Solche öffentlichen Diskussionen brauchen wir.

Ein herzliches Dankeschön gilt an dieser Stelle natürlich auch allen Abgeordneten, die innerhalb und außerhalb des Sonderausschusses an dem neuen Verfassungstext mitgewirkt und ihn mit gestaltet haben. - Ganz herzlichen Dank dafür.

(Beifall)

Der Verfassungsentwurf enthält eine Reihe von Neuerungen:

Die Aufnahme der Inklusion in die Landesverfassung setzt ein wichtiges Signal. Die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und ihre gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ist ein Auftrag nicht nur für das Land, sondern für die gesamte Gesellschaft.

Im digitalen Zeitalter ist es auch nur konsequent, die Verfassung um digitale Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu erweitern und ihnen das Recht zu geben, den Austausch mit Behörden und Gerichten elektronisch zu führen.

Gleichzeitig muss die Privatsphäre im Zeitalter der digitalen Medien geschützt werden. Darum ist es richtig, mit Artikel 15 die digitale Privatsphäre unter den besonderen Schutz der Landesverfassung zu stellen.

Auch die Öffnung des Petitionsausschusses findet unsere Unterstützung. Solange keine persönlichen und schützenswerten Interessen dem entgegenstehen, darf der Petitionsausschuss seine Sitzung künftig öffentlich abhalten. Auch das sorgt für mehr Transparenz.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Ich darf darauf verweisen, dass die Online-Petition gegen den Gottesbezug 415 Unterstützer fand. Mehr waren es an dieser Stelle auch nicht.

Ich begrüße auch die Verpflichtung, die Verwaltung bürgernah, effizient und wirtschaftlich zu gestalten. Das wird Teil des neuen Verfassungswerkes sein. Eine schlanke Verwaltung, das ist seit Langem eine Kernforderung der CDU.

Das Bekenntnis zur Zusammenarbeit der norddeutschen Länder sowie zur grenzüberschreitenden Partnerschaft der Regionen ist für Schleswig-Holstein ein Punkt, der uns besonders wichtig war.

Die neue Verfassung stärkt auch die Rechte dieses Hohen Hauses. Die Landesregierung ist zukünftig verpflichtet, bei Streitigkeiten zwischen Bund und Land, die legislative Rechte berühren, die Interessen des Landes auch juristisch zu vertreten und Klage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.

Auch Artikel 62 ist ein Fortschritt für unsere Legislative. Nicht mehr allein die Landesregierung kann künftig Nachtragshaushalte einbringen. Wenn die Verfassung in Kraft tritt, kann auch aus dem Landtag heraus ein Nachtragshaushalt vorgelegt werden.

Auch wenn wir als CDU das Verfassungswerk begrüßen, bleiben doch einige Bauchschmerzen. Um es mit aller Deutlichkeit zu sagen: Ein Absenken der Quoren bei Volksentscheiden halten wir nach wie vor für einen falschen Schritt.

(Beifall CDU)

Wenn künftig nur noch der Wille von 15 % aller Wahlberechtigten ausreichen soll, um ein Gesetz zu ändern, wird das zu enormen Legitimationsproblemen führen. Wenn etwas mehr als 300.000 Menschen künftig verbindliche Entscheidungen für alle Schleswig-Holsteiner treffen dürfen, entspricht dies

(Daniel Günther)

wohl kaum dem Legitimationsgrundsatz unserer Demokratie.

(Beifall CDU)

Dennoch kann sich das Verfassungswerk sehen lassen. Ich sage es sehr deutlich: Wir werden heute allen Gesetzentwürfen unsere Zustimmung geben. Wir werden uns bei dem Antrag der FDP, der jetzt noch nachträglich eingereicht wurde, enthalten. Wir wünschen natürlich in erster Linie die Zustimmung zum CDU-Antrag, wünschen uns dann aber, dass es vielleicht einen Kompromissvorschlag gibt, der Gott in der Verfassung ermöglicht. Ich sage aber sehr deutlich auch: Wir als CDU stimmen einer Verfassung, auch wenn unseren Wünschen in diesem Punkt nicht entsprochen wird, zu, weil wir bewusst wollen, dass wir als stärkste Fraktion hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag mit unseren Stimmen dafür sorgen, dass die Verfassung eine Mehrheit bekommt. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN, SSW und vereinzelt SPD)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf für eine genauso starke Fraktion wie die CDU sprechen.

(Daniel Günther [CDU]: Wir sind beide die stärksten!)

Heute Vormittag haben wir gezeigt, was vermeintlich typisch ist für Schleswig-Holstein. Dabei ging es um Rücktritte, vermeintliche Skandale und um Zoff in der Politik. Heute Nachmittag zeigen wir nun, was tatsächlich typisch für Schleswig-Holstein ist: Weltoffenheit, Toleranz und ein selbstbewusstes Parlament, das dazu in der Lage ist, sich parteiund fraktionsübergreifend auf große Ziele zu verständigen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)