Protokoll der Sitzung vom 08.10.2014

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Eine Verfassung ist das zentrale Rechtsdokument eines Staates oder auch eines Bundeslandes. Eine Verfassung gibt man sich nicht alle Tage, man ändert sie auch nicht leichtfertig. Allerdings schrieb schon Lord Babington Macaulay im 19. Jahrhundert:

„Die große Ursache der Revolutionen ist die, dass, während die Völker fortschreiten, die Verfassungen stille stehen.“

Eine Revolution ist in Schleswig-Holstein nicht zu fürchten. Das wünscht sich ja nicht einmal der kampfeslustige neue Oppositionsführer, wenn er auch heute Morgen ein- oder zweimal über das Ziel hinausgeschossen ist. Aber uns eint die Erkenntnis, dass so eine Verfassung von Zeit zu Zeit wachsen sollte - nicht im Umfang, aber in ihrem Geiste, wie sich auch die Gesellschaft Schleswig-Holsteins im Laufe der Jahrzehnte weiterentwickelt hat und weiterentwickelt. Diese Entwicklung zeigte sich immer auch an den Änderungen in der Verfassung, beispielsweise 2012 mit der Aufnahme der Sinti und Roma als anerkannte und zu schützende Minderheit. Da war zuvor durchaus ein Reifeprozess auch für dieses Haus erforderlich.

Erstmals stellen wir unserer Verfassung künftig eine Präambel voran. Carlo Schmid sagte 1948 vor dem Parlamentarischen Rat über die Präambel des im Entstehen begriffenen Grundgesetzes:

„Die Präambel wird gewissermaßen die Tonart des Stückes angeben, und sie wird darum alle konstitutiven Merkmale kennzeichnen und in sich enthalten müssen.“

Sie sei ein wesentliches Element, quasi eine Wegweisung. Nun schreiben wir also einen neuen Wegweiser in unsere Verfassung.

In dieser Präambel heißt es: Wir wollen Demokratie, Freiheit, Toleranz und Solidarität auf Dauer sichern und weiter stärken. Weiterhin sind wir laut Präambel bestrebt, „durch nachhaltiges Handeln die Interessen gegenwärtiger wie künftiger Generationen zu schützen“. Wir wollen kulturelle und sprachliche Vielfalt bewahren, die Zusammenarbeit der norddeutschen Länder ebenso vertiefen wie die grenzüberschreitende Partnerschaft der Regionen an Nord- und Ostsee.

Es sind große Ziele, die da auf dem Wegweiser stehen. Allein anhand dieser Ziele ließe sich ein Landtagswahlprogramm für 2017 bis 2022 und darüber hinaus locker entwerfen.

Es lohnt sich vielleicht, gelegentlich innezuhalten und uns auch bei den teils robusten Debatten, die wir hier im Landtag erleben, zu vergegenwärtigen, dass diese Ziele - und ich gehe davon aus, dass wir heute mit sehr großer Mehrheit eine neue Verfassung verabschieden werden - unsere gemeinsamen Ziele sind.

(Daniel Günther)

Die SPD will Toleranz, Solidarität und Nachhaltigkeit - die CDU auch.

(Zurufe)

In den Wegen zu diesen Zielen werden wir uns weiterhin unterscheiden, möglicherweise auch in der einen oder anderen definitorischen Feinheit.

(Zurufe)

- Ich entschuldige mich bei allen Parteien, die ich eben nicht genannt habe. Das kam wegen des Bezugs auf die beiden stärksten Fraktionen in diesem Haus.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Oder die tollsten!)

Für mich gehört es beispielsweise selbstverständlich zu Freiheit, Toleranz und Solidarität, dass homosexuelle Paare Kinder adoptieren dürfen - für andere möglicherweise nicht.

(Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Für mich gehört zur Vertiefung der norddeutschen Zusammenarbeit ein gemeinsamer Ausschuss mit den Hamburger Kollegen - für andere nicht. Und für mich gehört zur Erreichung dieser Ziele die Stärkung der freien Wohlfahrtspflege - diese Stärkung fanden andere nicht immer wichtig.

(Wolfgang Baasch [SPD]: Schade!)

Im neuen Artikel 7 wird die Inklusion als Ziel in die Landesverfassung aufgenommen.

„Das Land setzt sich für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und ihre gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ein.“

Hier wird deutlich: Wir sind auf dem Weg. Unsere Debatten über das Inklusionskonzept für unsere Schulen finden hier eine Einordnung. Mit den Arbeiten an diesem Konzept wollen wir einem Ziel näher kommen, das wir uns in der Verfassung gemeinsam geben. Möglicherweise streben wir das Ziel auch in diesem Fall auf unterschiedlichen Wegen an, aber die Richtung muss bei einem gemeinsamen Ziel die gleiche sein.

Natürlich ist Inklusion Ziel und Aufgabe der ganzen Gesellschaft. Dennoch sei mir ein spezieller Blick auf unsere Schulen gestattet. Ich stelle mir vor, dass wir Schulen bekommen, die offen für alle jungen Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit sind, offen für Kinder mit oder ohne körperliche und oder geistige Behinderungen und sonderpädagogischen Förderbedarf, und dass die Schulen in der La

ge sind, alle diese Kinder anzunehmen und zu fördern. Das ist ein noch fernes Ziel, aber hoffentlich ein gemeinsames Ziel.

Meine Damen und Herren, das Bekenntnis zu einer nationalen Minderheit ist frei. Das ist ein bewährter Satz aus unserer Verfassung. Das ist allerdings etwas, was man im Süden des echten Nordens manchmal erklären muss. Zur dänischen Minderheit gehört, wer sich ihr zugehörig fühlt. So einfach ist das. Die kulturelle Eigenständigkeit und die politische Mitwirkung unserer Minderheiten stehen unter dem Schutz des Landes - selbstverständlich, möchte man hinzufügen. Wie schreibt die „Flensborg Avis“ heute?

„Minderheiten-Mobbing war gestern. Heute ist die CDU minderheitenpolitisch auf Versöhnungskurs.“

Unsere Minderheiten stehen nicht nur unter unserem Schutz. Sie dürfen sogar mitregieren, auch wenn das manchem erst vom Landesverfassungsgericht bestätigt werden musste.

In dieser Hinsicht ist Schleswig-Holstein so modern und aufgeklärt, wie man es sich wünschen kann. Einen ähnlichen Umgang mit nationalen Minderheiten wünschte man sich dieser Tage an vielen Orten auf der Welt.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für uns ist dieser Umgang mit den Minderheiten Alltag. Auch das ist typisch Schleswig-Holstein.

Dazu gehört für mich auch, dass wir die Dänischen Schulen, die gewissermaßen die öffentlichen Schulen unserer unter Schutz stehenden dänischen nationalen Minderheit sind, so behandeln wie die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das erklärt auch, warum wir den kurzfristig eingereichten FDP-Antrag ablehnen werden.

Es gibt in Schleswig-Holstein allerdings nicht nur nationale Minderheiten, deren Sprache des Schutzes und der Förderung bedarf. Deshalb ist es gut, dass auch das Niederdeutsche, die echte Sprache des echten Nordens, entsprechende Erwähnung in der Verfassung findet.

Schleswig-Holstein liegt in der Mitte Europas und ist ein wichtiger Teil der Nord- und der Ostseeregion, also der zentralen Wachstumsregionen der Zukunft. Es war Björn Engholm, der als Ministerpräsi

(Martin Habersaat)

dent dieses Landes so viel für die guten Beziehungen zu unseren Nachbarn getan hat. Es steht uns gut an, uns in unserer Verfassung zum Ziel vertiefter Partnerschaft in einem vereinten Europa zu bekennen.

Die Verfassung steckt voller wichtiger Ziele und nachahmenswerter Ideen. Dennoch drehte sich ein großer Teil der öffentlichen Debatte nicht darum, sondern um die mögliche Aufnahme eines Gottesbezuges in der Präambel. Auch der Vorsitzende des Sonderausschusses hat den Schwerpunkt seiner Rede dieser Frage gewidmet. Bisher gibt es einen solchen Gottesbezug nicht. Bisher gibt es allerdings auch keine Präambel. Zu dieser Problematik nur wenige Sätze, weil das Thema sicherlich im weiteren Verlauf genug Raum einnehmen wird.

Zur Abstimmung stehen drei Entwürfe. Dem Kollegen Günther von der CDU gratuliere ich zu dem Kunststück, quasi alle drei gleichzeitig und damit eine ganz eigene Form der Trinität zu vertreten.

(Vereinzelt Beifall und Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wer sich vor Gott bekennt, bekennt sich meiner Meinung nach auch zu Gott. Der Privatmann Habersaat könnte das, der Abgeordnete Habersaat kann das nicht.

(Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Alle Abgeordneten werden hierüber heute individuell zu entscheiden haben.

Udo Di Fabio, Bundesverfassungsrichter a. D., sagte hier kürzlich, die Verfassung sei Teil unseres Wertesystems, aber sie sei nicht die Vollständigkeit des Wertesystems. Das bedeutet für mich, dass jeder und jede Einzelne sein beziehungsweise ihr politisches Handeln auch an höheren, vielleicht göttlichen Maßstäben ausrichten kann. Der Gottesbezug wäre dann in ihm, er müsste nicht in der Verfassung stehen.

Unsere Kirchen und Religionsgemeinschaften haben gezeigt, dass sie am Diskurs interessiert sind. Dafür bedanke ich mich. Im Diskurs werden wir bleiben, ob Gott nun Eingang in die Präambel findet oder nicht.

Meine Damen und Herren, im Diskurs müssen wir auch bleiben; denn nur gemeinsam mit allen, mit Stadt und Land, mit Alt und Jung, mit Opposition und Koalition, werden wir es schaffen, die großen Ziele, die in unserer Verfassung formuliert sind, zu erreichen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Fraktionsvorsitzende, die Abgeordnete Eka von Kalben.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verfassungen geben Gesellschaften einen Rahmen. Verfassungen beschreiben, wie sich eine Gesellschaft definiert. Verfassungen zeigen die Richtung auf, in die sich eine Gesellschaft entwickeln will. Vor allem aber sind Verfassungen von Dauer. Sie wirken langfristig.