Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon in der letzten Debatte zur Landesverfassung habe ich deutlich gemacht, dass es ein gutes Zeichen ist, dass dieser Landtag trotz aller tagespolitischen Kontroversen eine gemeinsame Haltung zu grundlegenden gesellschaftspolitischen Themen erarbeiten konnte. Für diese konstruktive Zusammenarbeit danke ich allen Fraktionen in diesem Hohen Hause.
Wie Sie sich sicherlich noch erinnern können, war das in verfassungsrechtlichen Fragen nicht immer so. Kurz nach der Jahrtausendwende scheiterte eine Enquetekommission daran, bahnbrechende Änderungen in der Landesverfassung umzusetzen, weil es zwar viele gute Vorschläge gab, aber kaum Zweidrittelmehrheiten für diese Vorschläge. Aber auch in Einzelfragen konnte oft nicht ein gemeinsamer Konsens erarbeitet werden, wenn wir zum Beispiel an die Aufnahme der Sinti und Roma in den Minderheitenartikel der Verfassung denken.
Vor diesem Hintergrund hat der Sonderausschuss „Verfassungsreform“ eine große Aufgabe übernommen und sie nach unserem Empfinden sehr gut gelöst. Auch wir haben Kröten schlucken müssen. So hätten wir uns beispielsweise genauso wie die
CDU gewünscht, die soziale Marktwirtschaft in der Verfassung zu nennen, wie auch in Rheinland-Pfalz beispielsweise. Schade aus unserer Sicht!
Aber wenn man sich das Gesamtwerk ansieht, ist der Gesamtkompromiss trotzdem ein super Schritt. Wir haben heute deshalb einen fast konsensualen Änderungsvorschlag für eine neue Verfassung vorliegen. Einzig und allein über den Gottesbezug konnte man sich nicht einigen. Ich glaube, dass es richtig ist, es jedem Abgeordneten und jeder Abgeordneten freizustellen, wie man es mit dem Gottesbezug hält.
Grundsätzlich hätte ein Gottesbezug in der Verfassung erst einmal kaum rechtliche Auswirkungen. Der Hinweis auf Gott als begrenzende Größe menschlichen Handelns ist rechtlich erst einmal folgenlos. Man drückt hier nur die Verantwortung aus, die man allein oder als Kollektiv empfindet. Im Gegensatz zu anderen Formulierungen in der Präambel, die davon sprechen, dass man den Willen zu etwas hat oder man bestrebt ist, etwas zu tun, hat die Formulierung „in Verantwortung vor Gott und den Menschen“ erst einmal nur deklamatorischen Charakter. Will man die Begrenztheit menschlichen Handelns ausdrücken, was ja von vielen als Argument ins Feld geführt wird, könnte man dies auch tun, indem man es dann auch genauso formuliert. Man hätte dann auch sagen können: „im Bewusstsein der Begrenztheit menschlichen Handelns“. Rechtlich und inhaltlich wäre es dasselbe gewesen wie ein Gottesbezug.
Dass nun vehement darum gerungen wird, einen Gottesbezug in die Verfassung aufzunehmen, zeigt, dass es um mehr geht als nur diese rechtlich-inhaltliche Frage. Das stelle ich dann auch ohne einen kritischen Unterton fest. Es geht darum, diesen Teil unserer gesellschaftlich-kulturellen Wurzeln besonders hervorzuheben. Das ist legitim, aber das führt dann eben auch zu unterschiedlichen Haltungen zum Gottesbezug. Im wahrsten Sinne des Wortes wird dies dann zu einer Glaubensfrage. Derjenige, der sich aus Glaubensgründen für einen Gottesbezug ausspricht, hat gute Gründe. Für einen Christen und modernen Menschen beispielsweise gehört der Gottesbezug als Grundlage des humanitären und philosophischen Erbes in die Landesverfassung. Für einen gläubigen Menschen sind der Glaube und das Christentum der Grundstein für unsere Kultur, so sieht er das und kann somit auch unser Handeln erklären. Das ist dann für einen gläubigen Menschen auch eindeutig.
Genauso eindeutig ist es auch, wenn andere Menschen unser geistiges und humanitäres Erbe eben nicht nur aus dem Christentum oder einer anderen Glaubensrichtung heraus erklären, sondern auch beispielsweise die Aufklärung und vielleicht sogar die bewusste Emanzipation vom Glauben als gleichwertige Grundlage unserer Kultur für unsere Kultur anführen.
Mancher - der Kollege Garg hat schon darauf hingewiesen - wird sogar sagen, dass religiöse Auseinandersetzungen bis in die heutige Zeit hinein nicht nur positiv auf die Welt gewirkt haben. Sie können also sehen, dass es für beide Seiten - für die Befürwortung und die Ablehnung eines Gottesbezugs gute Argumente gibt. Für uns als SSW ist entscheidend, dass es sich bei dieser Frage eben nicht nur um eine rechtliche Frage handelt oder um die Frage, wie man die Begrenztheit menschlichen Handelns beschreibt, sondern eben auch darum, ob ein Gottesbezug in besonderer Weise hervorgehoben werden soll. Dies muss jeder Einzelne für sich selbst beantworten.
Im Übrigen glaube ich auch nicht, dass eine Präambel ohne einen Gottesbezug nichts wert wäre. Im Gegenteil: Die intensiven Debatten um den Gottesbezug zeigen doch, wie wertvoll eine Präambel ist. Dadurch, dass so intensiv über den Gottesbezug und die Präambel gestritten wird, erhöht sich sozusagen auch der Wert derjenigen Formulierungen, die wir im Konsens für die Präambel gefunden haben. Diese Formulierungen sind wichtig für die Auslegung von Gesetzen und Rechtsetzungen, und sie können auch Gesetze schon in ihrer Entstehung beeinflussen. Formulierungen wie: ,,in dem Willen, Demokratie, Freiheit, Toleranz und Solidarität auf Dauer zu sichern und weiter zu stärken“, oder ,,bestrebt, durch nachhaltiges Handeln Interessen gegenwärtiger wie künftiger Generationen zu schützen“, oder auch ,,in dem Willen, kulturelle und sprachliche Vielfalt in unserem Land zu bewahren“, geben die Grundlinien unseres politischen und gesellschaftlichen Handelns vor. Sie zeigen somit, auf welchem Fundament unser schleswig-holsteinisches Staatswesen aufgebaut ist und dass wir diese Grundlagen stärken und bewahren wollen. Nach den vergangenen Debatten über die Präambel wirken diese Bestimmungen umso stärker.
Einige dieser Bestimmungen haben für den SSW eine besondere Bedeutung. Da ist zum einen der Hinweis auf unsere eigene Geschichte, der nicht nur die Eigenständigkeit und Eigenstaatlichkeit des Landes Schleswig-Holstein ausdrückt, sondern eben auch ein Hinweis auf die deutsche, die däni
sche und die friesische Geschichte ist, die jeweils Teile unseres Landes besonders geprägt haben. Hier wird ein erster Bezug zur Minderheitenpolitik deutlich, der noch deutlicher in der schon erwähnten Bestimmung zur kulturellen und sprachlichen Vielfalt hervortritt. Es ist das erste Mal in der Geschichte unseres Landes, dass wir uns darauf verständigen, dass die verschiedenen Kulturen und Sprachen der Deutschen, der Dänen, der Friesen und der Sinti und Roma von Mehrheit und Minderheit gemeinsam bewahrt werden sollen.
Was sich so lapidar anhört, wäre in manchen Gegenden Europas immer noch völlig undenkbar. Somit schreiben wir hier schon etwas Geschichte, wenn wir die gemeinsame Verantwortung für unsere heimischen Sprachen und Kulturen in der Präambel festschreiben. Ich glaube, es ist ein gutes Zeichen auch vor dem Hintergrund der Konflikte, die es in anderen Regionen Europas gibt.
Minderheitenpolitisch herausragend sind sicherlich auch die Bestimmungen zum Minderheitenschulwesen und zur Sprachförderung in öffentlichen Schulen. Dass die Beratungen zur Landesverfassung dazu geführt haben, dass es wieder einen Konsens in Bezug auf die Finanzierung der dänischen Schulen gibt, freut uns natürlich ungemein. Wir haben in der Begründung zur Verfassungsänderung deutlich gemacht, dass der Artikel zur Finanzierung der dänischen Schulen auf der Berechnungsgrundlage beruht, die schon im neuen Schulgesetz niedergelegt ist. Somit ist klar, worum es sich dreht.
Klar ist aber jetzt auch, dass die dänischen Schulen die Schulen sind, die für den dänischen Bevölkerungsteil zuständig sind. Sie sind somit die öffentlichen Schulen des dänischen Bevölkerungsteils und damit auch den öffentlichen Schulen gleichzustellen. Hier liegt auch der inhaltliche Unterschied zu den deutschen Ersatzschulen.
Dass diese Gleichstellung endlich in der Verfassung festgelegt worden ist, ist ein riesiger Fortschritt in der Minderheitenpolitik unseres Landes.
Ein ähnlich großer Erfolg ist es, dass auch die Erteilung von Friesischunterricht für die friesische Minderheit geschützt und gefördert werden soll. Hier wird zum ersten Mal per Landesverfassung ei
ne konkrete Verantwortung für die friesische Minderheit übernommen, die über die allgemeine Zielsetzung im ehemaligen Artikel 5 hinausgeht. Hier erhoffen wir uns ganz einfach auch einen Schub für die friesische Spracharbeit, ähnlich wie er für das Niederdeutsche in den Schulen erfolgt ist, das ja ebenfalls nun laut Verfassung Anspruch auf Schutz und Förderung in der Schule hat.
Es wird jetzt ganz besonders darauf ankommen, dass auch dieser Teil der Landesverfassung in Zukunft gelebt wird und mehr Angebote, die friesische Sprache in der Schule zu erlernen, geschaffen werden. Hier gibt es einen konkreten politischen Handlungsauftrag über das bisher Geleistete hinaus, den wir in den nächsten Jahren dann auch ausfüllen müssen.
Aus minderheitenpolitischer Sicht hat sich die Verfassungsreform gelohnt, und auch, wenn ich mir die anderen Bestimmungen in der Landesverfassung ansehe, die wir neu oder geändert einfügen, kann man - glaube ich - mit Fug und Recht von einer erfolgreichen Reform sprechen. Wir heben die Inklusion von Menschen mit Behinderung in den Verfassungsrang, wir stärken die Rechte des Landtags gegenüber der Landesregierung, wir erleichtern die Mitbestimmungsrechte der Bürger in Abstimmungen, wir verbessern die Transparenz des Staates gegenüber seinen Bürgern, und wir schaffen einen erleichterten Zugang der Bürger zu den Behörden und Gerichten. Damit wird die Landesverfassung auch zu einer Verfassung, die wesentlich mehr Bürgernähe ermöglicht als bisher. Egal also, wie wir uns heute zum Gottesbezug in der Landesverfassung stellen, wir werden auf jeden Fall eine Landesverfassung erhalten, die echt schleswig-holsteinisch ist, die minderheitenpolitische Meilensteine setzt und die den Bürger noch mehr in die Mitte allen staatlichen Handelns setzt. Die Reform der Landesverfassung ist somit ein Erfolg für alle Bürger, und das ist gut so.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Besucherinnen und Besucher! Ich persönlich freue mich, dass ich an dieser für Schleswig-Holstein so wichtigen Entscheidung, die Verfassung zu ändern, heute aktiv teilhaben kann. Allerdings hätte ich mir auch gewünscht, dass wir an dieser Entscheidung auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligt hätten.
Wir hätten diese Entscheidung mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutieren können, aber dies ist leider, so wie es im Moment aussieht, nicht möglich. Das ist in meinen Augen eine Frage für die Zukunft.
Eine breitere und gesellschaftliche Diskussion aller Bürger hätte ich mir auch für den Gottesbezug in unserer Verfassung gewünscht. Ich glaube, das hätte uns durchaus vorangebracht. Glaube entbehrt jeder wissenschaftlich nachzuweisenden Sicherheit. Diese Sicherheit ist auch nicht notwendig, denn Glaube ist etwas ganz Persönliches.
Jeder Mensch für sich erlebt, ob oder an was er oder sie glaubt. Es hat keine Allgemeingültigkeit. Um es einmal ganz einfach auszudrücken: Niemand weiß, ob es einen Gott gibt.
Als die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes, der wohl erfolgreichsten Verfassung in deutschen Landen, den Gottesbezug in die Präambel aufnahmen, war das Bewusstsein, dass die Grundrechte einer metaphysischen Verankerung bedürfen, von den Erfahrungen der nationalsozialistischen Zeit bei den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates besonders stark geprägt. Dies ist im Jahr 2014 bei den Mitgliedern des Sonderausschusses „Verfassungsreform“ in Schleswig-Holstein sicherlich nicht der Fall gewesen. Seinerzeit war dies weder als religiöse oder weltanschauliche Bevormundung noch als Verletzung des Prinzips der Trennung von Staat und Kirche noch als Beeinträchtigung der Freiheitsgarantie für Nichtgläubige noch als Gegensatz zur Glaubens-, Gewissens- oder Bekenntnisfreiheit gedacht.
2014 aber stellt sich dies ganz anders dar. Unser Land und unsere Gesellschaft haben sich verändert - in den allermeisten Dingen zum Positiven. Wir sind eine freiheitlichere, liberalere und offenere Gesellschaft geworden. Diese Offenheit hat auch kritisches Nachfragen gefördert. Deshalb hat die Frage, ob wir einen gesellschaftlichen Grundkonsens
auf das persönliche Glaubensbekenntnis eines jeden Einzelnen gründen, ein anderes und größeres Gewicht bekommen. In der Apostelgeschichte 5, 29 heißt es, man müsse Gott mehr gehorchen als den Menschen. - Das ist sicher nicht mein Wählerauftrag. Das ist auch nicht meine Überzeugung. Deshalb sage ich Nein. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Verfassung ist - ich drücke das einmal neu und modern aus - kein Manual. Sie ist keine Bedienungsanleitung für unser Zusammenleben oder unsere Demokratie. Eine Verfassung hat festgeschriebene Ziele, die nicht im luftleeren Raum existieren. Sie gründen sich auf einen festen Wertekanon, den wir alle bedienen. Dieser kann von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich sein. Ich habe mich bei den Ausführungen des SPD-Arbeitskreises ein wenig bedient.
Dieses Vielfältige bildet der von den Kollegen Jette Waldinger-Thiering, Daniel Günther, Bernd Heinemann, Andreas Tietze und mir formulierte Präambelvorschlag ab. Denn es ist anders, als es bisher hier polemisierend dargestellt wurde. Es geht nicht nur um den Gottesbezug. Das ist eines von mehreren Angeboten dieser Präambel, die andere weltanschauliche Modelle genauso respektiert und auch inkludiert. Der Gottesbezug ist nur ein Teil dessen, was eine Verfassung in der Präambel ausmachen soll. Dazu gehören weltanschauliche, philosophische, religiöse und andere, in unserem Erbe liegende Gedanken, die man nicht ausblenden kann.
Deswegen ist es insofern nicht ganz richtig, was Sie gesagt haben, Herr Dr. Garg. Es geht nicht nur um den Gottesbezug, sondern um eine Vielfalt ethischmoralischer Angebote, die in der Präambel verankert sind. Was mein Kollege Dr. Breyer über meine Partei gesagt hat, trifft insofern für den Punkt zu, als wir nur den reinen Gottesbezug so von der CDU kannten. Was wir jetzt debattieren - das haben der Kollege Tietze und die anderen zusammen mit mir eingebracht -, stand noch gar nicht zur Debatte. Als das Angebot dann zu meinen PIRATEN kam, die ganz ausdrücklich laizistisch orientiert sind, haben
sie gesagt: Das ist ein Angebot, in dem Vielfalt und Toleranz enthalten sind. Da wird jedes weltanschauliche Modell bedient, auf dem das Ganze fußt.
Wie wichtig es ist, dass man ein solches Modell einer Verfassung vorausschickt, hat die „Neue Zürcher Zeitung“ vor elf Jahren geschrieben, als die Debatte in der Schweiz zum gleichen Thema ähnlich lief. Ich zitiere daraus zum Gottesbezug:
„Wer dies, willentlich oder nicht, übersieht, vernachlässigt nicht nur menschliche Grundbedürfnisse, sondern schafft ein Vakuum, in dem Fundamentalismen aller Art gegenüber dem Humanismus und der Aufklärung ein leichtes Spiel haben.“