Protokoll der Sitzung vom 09.10.2014

(Dr. Heiner Garg)

Herr Abgeordneter Kubicki, Sie haben das Wort.

Ich finde es sehr sinnvoll, dass Sie diese Motivationslage erforscht haben. - Herr Kollege Dr. Garg, ich würde gerne wissen, ob Sie mir und dem Hause noch berichten könnten, was die Umfrage des Bundesverbandes im Einzelnen ergeben hat.

Das werde ich sehr gern tun, Herr Kubicki.

Hinsichtlich der Vorgeschichte ist vermutlich für Sie besonders spannend, dass gestern in dem von mir vorhin zitierten Ausschuss in öffentlicher Sitzung die Staatssekretärin des Sozialministeriums insinuieren wollte, wenn überhaupt, dann würde es nur einen einzigen Betrieb in Schleswig-Holstein betreffen. Das ist dann wahrscheinlich nicht so wichtig, auch wenn es um 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsfirmen hat eine Umfrage zum Mindestlohngesetz gestartet. Unter 116 befragten Integrationsfirmen sehen sich 25 potenziell vom Mindestlohngesetz negativ beeinflusst. 38 von 116 Integrationsbetrieben sehen sich sogar sehr negativ davon beeinflusst.

Das heißt, mehr als die Hälfte der befragten Integrationsfirmen sieht negative Folgen. Ich finde, dann steht es uns gut zu Gesicht, dass wir uns mit diesem Thema noch einmal im Ausschuss befassen. - Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP und CDU)

Für die Piratenfraktion hat Herr Abgeordneter Wolfgang Dudda das Wort.

(Unruhe)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schiewer, ich begrüße Sie ausdrücklich bei uns im Landtag. Sie sind sicherlich bereit, auch noch nach 18 Uhr den Kollegen zu erklären, wie gesund Ihr wirtschaftliches Unternehmen ist und wie gut die Zahlen sind, die anders ausfallen als die Zahlen, die uns immer suggeriert werden.

Jetzt versuche ich es ein bisschen sachlicher und ein bisschen ruhiger.

Vorwegschicken möchte ich, dass auch wir PIRATEN ohne Wenn und Aber zum Mindestlohn stehen. Wir halten ihn aber nicht für ein Mantra. Deswegen werde ich auf die Sache eingehen.

Anders als im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen dargestellt, sind die Integrationsunternehmen faktisch nur teilweise Unternehmen des freien Arbeitsmarktes. Je nach Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung sind sie es tatsächlich nur zu 50 bis 75 %. Mindestens ein Viertel und maximal die Hälfte der Beschäftigten dieser Betriebe müssen deshalb bei einer wirklich verantwortlichen Betrachtung mit Beschäftigten in Werkstätten verglichen werden, aber nicht mit Beschäftigten des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Wer etwas anderes tut, bewegt sich juristisch zwar auf sauberem Parkett - das ist keine Frage -, verlässt dabei gleichzeitig aber das Fundament sozialer Verantwortung.

(Beifall PIRATEN und Heike Franzen [CDU])

Die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung unterscheidet sich von der anderer Menschen. Weil das so ist, müssen sich Integrationsunternehmen kalkulatorisch ganz anders aufstellen. Die Faktoren Zeit und Qualifikation bestimmen maßgeblich die Stückkosten und welche Dienstleistungen angeboten werden können. Wer von den Integrationsunternehmen allein marktwirtschaftliche Wunderdinge als Ersatz für strukturelle Hilfen erwartet und sich auf die richtige Position zurückzieht, Menschen mit Behinderung sollen wie andere beim Mindestlohn berücksichtigt und behandelt werden, macht es sich dennoch zu einfach. Sofern der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2015 die Integrationsbetriebe überfordert, ist zu prüfen, wie ihnen geholfen werden kann.

Damit wir uns an dieser Stelle auch richtig verstehen: Das darf kein Freibrief für unanständig niedrige Löhne sein. Ich halte mich an die Vertraulichkeitsvereinbarung von gestern Nachmittag und werde keine Einzelheiten nennen.

(Beifall PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zurufe)

Sofern es zutrifft, was Herr Kollege Garg geschildert hat, bin ich ziemlich erschüttert darüber, dass in der Form Stimmung gemacht worden ist, wie dies gestern im Ausschuss passiert ist. Damit kann ich nicht einverstanden sein. Solche Löhne perver

tieren die Absichten, die hinter dem System der Integrationsunternehmen stehen.

Ein Persilschein für menschenunwürdige Löhne ist die sinnvolle Regelung des SGB IX auf keinen Fall. Es gilt also, die vernünftige und verantwortungsvolle Balance zwischen den Gesetzen der Marktwirtschaft und der Lohnethik zu gestalten. Bei dieser schwierigen Aufgabe brauchen die Integrationsbetriebe Hilfe und Unterstützung. Diese soll das Integrationsamt leisten. Organisatorische Veränderungen sind, so haben wir gestern erfahren, verantwortlich dafür, dass das noch immer nicht so geleistet werden konnte, wie wir alle uns dies wünschen.

Ob man mit nur 27 Mitarbeitern im Integrationsamt ein ständiges Monitoring mit gleichzeitiger Hilfe und Unterstützung leisten kann, bezweifle ich. Auch deshalb muss ich das in unserem Antrag von der CDU- und FDP-Fraktion und von meiner Fraktion geforderte Konzept einfordern und entwickeln lassen. Eine wahrscheinlich nicht ausreichende Ausstattung des Integrationsamts darf nicht mitverantwortlich dafür sein, dass wir seltene und kostbare Arbeitsplätze verlieren. Ohne begleitende, stabile strukturelle Veränderungen ist damit aber leider zu rechnen.

Frau Staatssekretärin, ich freue mich ausdrücklich darüber, dass im aktuell debattierten Fall der DG Kappeln jetzt doch punktuell geholfen wird. Die Ansagen der Staatssekretärin Langner gestern im Ausschuss machen Hoffnung darauf, dass die 21 Arbeitsplätze vielleicht doch erhalten bleiben können.

Im Wege einer intensiven Einzelfallprüfung soll hier also das getan werden, was dem Sinn nach der zweite Absatz des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen formuliert. Dafür werden die Worte „gegebenenfalls“ und „Notwendigkeit“ verwendet. Das läuft - verzeihen Sie mit das Wort - auf einen Pseudomindestlohn hinaus, denn tatsächlich handelt es sich um einen subventionierten Lohn, der ohne staatliche Aufstockung nicht auskommt. Das ist hart gesprochen - ein soziales Wischiwaschi und regelt strukturell nicht das, was eine strukturelle Regelung verdient und dringend braucht.

(Vereinzelter Beifall PIRATEN, CDU und FDP)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder eine -bemerkung?

Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage. - Konsequenter und der Realität angepasster ist für mich die Gleichstellung der in den Integrationsbetrieben beschäftigten Menschen mit Behinderung mit den Menschen, die in den Werkstätten arbeiten und dort perspektivisch wesentlich stabiler und ehrlicher beschäftigt werden. Ich bekenne mich ausdrücklich zur Richtigkeit des Mindestlohnes. Ihn aber zu einem tatsächlich Arbeitsplätze vernichtenden und undifferenzierten Mantra zu erheben, das seinen Grundgedanken im Übrigen beschädigt, halte ich für falsch. Auch um die Anstrengungen des Integrationsamtes beziehungsweise des Sozialministeriums im Fall der DG Kappeln zeitnah begleiten zu können, sollten wir in den Ausschüssen - federführend im Sozialausschuss - weiter darüber beraten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Vereinzelter Beifall PIRATEN, CDU und FDP)

Für die Abgeordneten des SSW hat Herr Abgeordneter Flemming Meyer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Unterzeichnung der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist diese auch in Deutschland bindend. Daraus folgt unter anderem die Verpflichtung, Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Frauen und Männern mit Behinderung müssen ein angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz gewährleistet werden.

(Beifall SSW, SPD und vereinzelt BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Integrationsbetriebe leisten hier eine vorbildliche Arbeit, indem sie Menschen mit Behinderung die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsleben ermöglichen. Damit erfüllen sie einen Aspekt der UN-Konvention.

Integrationsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Damit haben sie eine erwerbswirtschaftliche Zielsetzung und stehen in freiem Wettbewerb zu allen anderen Unternehmen des Marktes. Klar ist aber auch, dass Integrationsbetriebe nicht wie andere Betriebe am Markt agieren können, denn die Voraussetzungen sind nicht vergleichbar.

(Wolfgang Dudda)

(Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Wolf- gang Dudda [PIRATEN])

Dort wird ein größerer Personaleinsatz benötigt, um wettbewerbs- und leistungsfähig zu sein. Dies wurde vom Bundesgesetzgeber entsprechend durch den § 134 SGB IX berücksichtigt. Danach erhalten Integrationsunternehmen für bestimmte Leistungen Mittel aus der Ausgleichsabgabe. Dies gilt zum Beispiel für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung sowie für besonderen Aufwand. Das Land leistet als Minderleistungsausgleich aus der Ausgleichsabgabe einen Lohnkostenzuschuss. Dadurch bekommen Integrationsbetriebe einen Nachteilsausgleich, und das ist nur fair.

(Beifall Lars Harms [SSW] und Lars Winter [SPD])

Wenn wir es ernst meinen mit der UN-Konvention, dem angemessenen Lebensstandard sowie dem sozialen Schutz für Menschen mit Behinderung, dann gehört der Mindestlohn einfach dazu.

(Beifall SSW, vereinzelt SPD und Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Der Bund hat endlich erkannt, dass der Mindestlohn notwendig ist, um den Menschen eine auskömmliche Existenz zu ermöglichen, damit sie von einem Vollzeitjob leben können und nicht am Ende des Monats auf eine Aufstockung durch den Staat angewiesen sind. Dies gilt aber gleichermaßen für Menschen mit und ohne Behinderung. Daher darf es auch bei Integrationsbetrieben keine Diskriminierung aufgrund von Behinderung geben.

So wird es übrigens auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen gesehen. Diese befürwortet die Einführung und die Umsetzung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns uneingeschränkt.

(Beifall SSW, vereinzelt SPD, Beifall Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Gleichwohl weist sie auch auf die erheblichen Auswirkungen hin. Dies nehmen wir durchaus ernst.

Das grundsätzliche Problem ist also erkannt, und zwar auch auf Bundesebene. Dies geht zum Beispiel sehr deutlich aus der Drucksache 18/2010 (neu) des Bundestages hervor. Der Kollege Wolfgang Baasch ist schon darauf eingegangen. Daraus geht ganz klar hervor, dass sowohl die Fraktionen von CDU/CSU und SPD als auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales versichern, die Ent

wicklung der Integrationsbetriebe genau zu beobachten und gegebenenfalls eine Anpassung der Förderbedingungen, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten, vorzunehmen, sollte sich aufgrund der Einführung des Mindestlohnes eine Notwendigkeit dafür abzeichnen. Das ist eine ganz klare Aussage.

Ich glaube, im Rahmen des Monitorings der Integrationsbetriebe wird festgestellt, wie sich der Mindestlohn letztendlich auf diese Unternehmen auswirkt. Diesen Prozess sollten wir abwarten, bevor wir uns hier auf andere Schritte einlassen. - Jo tak.

(Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir kommen zu den Dreiminutenbeiträgen. Zunächst hat Herr Abgeordneter Hartmut Hamerich das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Nachdem hier einige Dinge aus einer nicht öffentlichen Sitzung zitiert worden sind, lege ich erheblichen Wert darauf, dass uns der Monitoring-Bericht in Gänze ebenso wie der Zustandsbericht dieses Betriebs in Kappeln zugänglich gemacht wird, damit wir uns ein eigenes Bild machen können.

Keiner in diesem Haus, auch niemand aus meiner Fraktion, hat ein Problem mit der Zahlung des Mindestlohns, auch nicht bei Integrationsbetrieben. Das ist Beschlusslage in Berlin. Wir sind Demokraten, das erkennen wir selbstverständlich an. Hier gibt es keine zwei Meinungen.