Protokoll der Sitzung vom 09.10.2014

Herr Kollege Kubicki, ich finde schon interessant, wie Sie Regelungen zur Karenzzeit diskreditieren, die es auf EU-Ebene oder in anderen Ländern längst gibt.

Ich möchte eine andere Bemerkung zu Ihrem Punkt des Wechsels aus der Wirtschaft in die Politik machen. Sie haben Recht: Es ist ein Problem, dass aktive Lobbyisten in die Politik wechseln. Aber wollen Sie doch zur Kenntnis nehmen, dass es da so eine Art Karenzzeit gibt, nämlich indem der Ministerpräsident bewusst entscheiden kann, wen er in sein Kabinett holt oder nicht? Dagegen haben wir beim Ausscheiden bisher überhaupt keine Handhabe, darüber zu entscheiden, ob dieser Wechsel im öffentlichen Interesse liegt oder ob er das öffentliche Interesse verletzt.

Herr Dr. Breyer, ich bin immer wieder begeistert über Ihre intellektuelle Brillanz.

(Heiterkeit FDP)

Erst in dem Moment, in dem der Ministerpräsident entscheidet, wer ins Kabinett kommt, weiß deroder diejenige, dass er oder sie ins Kabinett kommen soll. Er sagt nicht: Ich bereite mich darauf vor, in drei Jahren jemanden zu berufen. Lieber Landtag, bereitet euch darauf vor: In drei Jahren beziehungsweise 2017 werde ich einen neuen Minister berufen, der jetzt erst einmal drei Jahre lang einer Tätigkeit nicht nachgeht, um sich auf seine neue Aufgabe vorzubereiten.

(Heiterkeit und Beifall FDP und CDU)

Drei Jahre ist er jetzt arbeitslos, damit er dann bei mir im Kabinett sein kann.

(Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD])

Das ist doch nicht Ihre wirkliche Überzeugung, Herr Dr. Breyer.

(Wortmeldung Dr. Patrick Breyer [PIRA- TEN])

- Herr Dr. Breyer, lassen Sie mich doch bitte zum Ende kommen, weil es mir wirklich gegen den

Strich geht, mit welcher Chuzpe Sie hier am Markt der Meinungen agieren, um Dinge ins Werk zu setzen, die populistisch sind, wie der Kollege Dr. Stegner zu Recht gesagt hat.

Übrigens gab es den Fall. Herr Berlusconi hat zum Beispiel in Italien dafür gesorgt, als er Minister beziehungsweise Ministerpräsident wurde, dass Justizverfahren, die gegen ihn liefen, durch Gesetzgebungsverfahren schlicht und ergreifend ausgehebelt worden sind.

Der Fall Dirk Niebel - das sage ich ausdrücklich ist eine Frage des Stils. Dass ein Entwicklungshilfeminister jetzt Rüstungslobbyist wird, ist weder gut für ihn noch für das Unternehmen, das ihn angestellt hat.

(Heiterkeit - Beifall Martin Habersaat [SPD] und Lars Harms [SSW])

Ich weiß nicht, ob sich der Konzern damit einen Gefallen getan hat, so zu agieren. Ich weiß nicht, ob das gut gewesen ist.

Es handelt sich hierbei im Übrigen um einen Konzern, in dem Sozialdemokraten im Aufsichtsrat sitzen, um es freundlich zu formulieren, die das abgesegnet haben müssen. Also hören Sie damit auf, das parteipolitisch zu instrumentalisieren. Wir kommen damit nicht weiter. Wir tun uns damit keinen Gefallen.

Der Fall Breitner ist wirklich eine Stilfrage, aber er ist nur eine Stilfrage. Denn die Insinuation, er habe im Verlauf seiner dienstlichen Tätigkeit zugunsten des Verbandes, in den er eingetreten ist, der Genossenschaften, etwas getan, ist ein Korruptionsvorwurf, Herr Dr. Breyer. Wer dienstliche Handlungen vornimmt im Hinblick darauf, dass er anschließend einen Vorteil hat, begeht eine Vorteilsnahme oder eine Korruption. Das will doch wirklich niemand Herrn Breitner unterstellen. Das ist eine Stilfrage.

Diese Stilfrage diskutieren wir öffentlich. Das ist auch gut so. Aber daraus jetzt ein Gesetzgebungsverfahren zu machen, das das Kind mit dem Bade ausschüttet nach der Devise: „Wir rekrutieren niemanden mehr mit Sachverstand; wir bekommen schon heute keine Leute mehr, die sich überhaupt der Diskussion aussetzen wollen; das wissen wir doch alle“, kann doch nicht in unserem Interesse liegen. Denn Demokratie lebt davon, dass Sachverstand eingebracht wird.

Herr Kollege Dr. Breyer, ich sage Ihnen Folgendes: Lesen Sie sich einige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts durch. Es geht darum, dass unterschiedliche Interessen im parlamentarischen

Raum aufeinanderprallen. Ihre Überlegung, es gebe nur ein alleiniges Allgemeinwohl, ist schlicht und ergreifend Unsinn. Das Gemeinwohlinteresse verpflichtet uns alle, die Interessenlagen offenzulegen, zu debattieren und zu einem Ausgleich zu führen. Aber das heißt nicht, dass der Kollege von den Grünen, der dort oben ganz brav geklatscht hat, nicht auch gleichzeitig für einen Verband von Windenergieanlagenbetreibern tätig sein kann - wenn wir das wissen. Es heißt nicht, dass nicht jemand im Bauernverband sein kann - wenn wir das wissen. Es heißt nicht, dass ich nicht als Jurist tätig sein kann wenn wir das wissen. Es geht darum, unterschiedliche Aspekte, unterschiedliche Ideen und Überzeugungen einzubringen. Entscheidend ist nur, dass es in einem offenen transparenten Verfahren geschieht. Dann ist allen Genüge getan.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Bemerkung des Abgeordneten Stegner?

Selbstverständlich.

(Beifall SPD)

Ich fand übrigens Ihren Beitrag - wenn ich das einmal sagen darf - gegen meine sonstige Überzeugung gut. Ich habe mehrfach geklatscht, wie Sie gesehen haben. Allein, dass er das hinbekommen hat, ist schon schlimm genug.

(Heiterkeit)

Dann bin ich relativ zuversichtlich, dass wir auch im Folgenden einer Meinung sind, weil das, was Kollege Breyer vorgeschlagen hat, nicht nur unsinnig ist, sondern es ist in der Tendenz auch undemokratisch. Denn eigentlich ist demokratische Willensbildung auch eine, die Pluralität beinhaltet, jedenfalls nach unseren Vorstellungen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt FDP)

- Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, Herr Kollege Dr. Stegner. Ich kann mir vorstellen, dass man über eine Karenzzeit von einem Jahr nachdenken kann, weil das durch das Übergangsgeld, das Minister erhalten, wenn sie ausscheiden, gedeckt ist. Aber sie bekommen nicht generell zwei Jahre lang Übergangsgeld. Es kommt auf die Dauer ihrer Minister

zeit an. Frau Wende bekommt keine zwei Jahre Übergangsgeld. Das kann ich Ihnen sicher sagen.

(Zuruf Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])

- Was soll sie jetzt machen? Jetzt soll sie nach Ihrer Auffassung arbeitslos werden? In dieser Regierung waren einige, die haben bisher nur zweieinhalb Jahre hinter sich gebracht. Die konnten sozusagen nicht mehr ansammeln. Und die sollen, wenn sie jetzt ausscheiden und der Ministerpräsident aus guter Laune heraus sagt, dass der, den er sich vor drei Jahren ausgeguckt hat, jetzt kommen kann, und derjenige, der bisher auf dem Posten saß, jetzt gehen kann, dann arbeitslos werden? Ist das Ihre wirkliche Vorstellung von politischer Verantwortung? Oder wollen Sie den Menschen erklären, dass wir andere Leute drei Jahre lang mit den gleichen Bezügen ohne jede Tätigkeit herumlaufen lassen wollen?

Herr Kollege Dr. Breyer, dass Sie nicht begreifen, dass Staatssekretäre Beamte sind und dass das, was für die Staatssekretäre gilt, für alle anderen Beamten auch gilt, das macht mich fassungslos.

(Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Wenn ein Beamter aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet und auf seine Pensionszulagen verzichtet, kann er in die Wirtschaft, kann er in die Anwaltschaft wechseln. Wenn Sie das verhindern wollen, dann kann ich Ihnen sicher garantieren, dass eine Vielzahl von Beamtinnen und Beamten davon Gebrauch macht, nicht mehr tätig sein zu müssen, wenn sie bisher tätig waren, und dafür bezahlt werden, die Karenzzeit auszunutzen. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Bemerkung des Abgeordneten Breyer, die dann auch dazu führen würde -,

Immer gern.

- dass Sie noch etwas länger reden können, denn Ihre normale Redezeit wäre abgelaufen.

Herr Kollege Kubicki, ich bin zuversichtlich, dass Sie gut lesen können. Wenn Sie unseren Gesetzentwurf gut gelesen haben, werden Sie fest

(Wolfgang Kubicki)

stellen, dass er eine Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes untersagt. Worum es uns geht, ist, dass Ministerinnen und Minister auf das öffentliche Wohl verpflichtet sind. Wenn sie wiederum eine Nachfolgetätigkeit im öffentlichen Dienst, im öffentlichen Interesse wahrnehmen, ist das überhaupt nicht zu beanstanden.

- Deswegen ist nach unserem Gesetzentwurf weder eine Nachfolgetätigkeit in der Hochschule noch im öffentlichen Dienst irgendwie untersagt.

- Herr Dr. Breyer, ich kann nicht nur lesen, sondern ich verstehe auch ein bisschen davon. Ich gehe davon aus, Sie vielleicht auch. Dann ist der Wechsel von Herrn Pofalla zur Deutschen Bahn AG, die in öffentlicher Hand ist, nicht zu beanstanden. Dann wäre der Wechsel zum Sparkassen- und Giroverband nicht zu beanstanden. Dann wäre der Wechsel in öffentliche Wohnungsbauunternehmen nicht zu beanstanden. Es wäre auch das Verhalten von Frau Wende nicht zu beanstanden, wenn sie als Wissenschaftsministerin anschließend als Präsidentin an ihre Hochschule zurückkehren würde. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.

(Beifall FDP)

Noch einmal: Wenn Sie wollen, dass wir nur noch Arbeitslose und Beamte hier im Parlament und in der Regierung haben, dann machen Sie so weiter. Das ist nicht meine Vorstellung von Repräsentanz der Bevölkerung, die überwiegend nicht aus Arbeitslosen und Beamten besteht.

(Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere -

Nein. - Ich kenne eine ganze Reihe von wirklich herausragend guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, aber ich kenne auch welche, die beispielsweise als Staatsanwälte ausgeschieden sind, um anschließend als Anwälte tätig zu sein, weil sie mit dem Beruf nicht mehr zurechtgekommen sind. Das ist übrigens der umgekehrte Weg. Ich kenne auch Richter, die aus dem öffentli

chen Dienst ausgeschieden sind, um einer vernünftigen Tätigkeit nachzugehen.

(Heiterkeit - Zuruf: Wenn man sie dann ha- ben will!)