Herr Abgeordneter, es gibt die Frage, ob Sie noch eine weitere Bemerkung des Abgeordneten Breyer zulassen. Ansonsten weise ich darauf hin -
Ich bin bereit, auch mit meinem geringen Sachverstand, den ich in dieser Frage habe, dazu beizutragen, Herrn Dr. Breyer dazu zu bewegen, sein Weltbild vielleicht etwas zu verändern.
Ich muss an dieser Stelle öffentlich richtigstellen, was Sie öffentlich falsch gesagt haben, nämlich dass weder eine Tätigkeit für die Deutsche Bahn AG noch eine Tätigkeit für einen Sparkassen- und Giroverband noch eine Tätigkeit für einen Wohnungsunternehmensverband ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ist, wie es nach unserem Gesetzentwurf ausgenommen ist. Diese Fälle würden nach unserem Gesetzentwurf also durchaus unter die Karenzzeit fallen.
Herr Dr. Breyer, wir reden davon, dass es sich dabei um Unternehmen beziehungsweise Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt,
- Ja, aber Sie sagen mir doch, dass es auch dort, wo ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis begründet werden kann, also bei Unternehmen, die in öffentlicher Hand sind, oder bei Körperschaften des öffentlichen Rechts, möglich wäre.
Also, wenn Herr Dr. Tietze jetzt beispielsweise Kulturminister, Bildungsminister oder Hochschulminister würde, dürfte er anschließend nicht mehr in die Kirche zurückkehren?
Lassen Sie uns darüber im Ausschuss gern debattieren. Noch einmal: Ich sage für meine Fraktion ausdrücklich zu, über eine Karenzzeitregelung, die ordentlich ausgestaltet wird, die alle Interessenlagen bis zu einem Jahr, von mir aus auch bis zu 18 Monaten wahrt, können wir nachdenken. Aber alles darüber hinaus würde dazu führen, dass wir keine vernünftigen Persönlichkeiten mehr in die Landtage und in die Regierung bekommen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte vor dem Hintergrund des Ablaufs der Debatte einiges vorausschicken:
Erstens. Minister sind dem Gemeinwohl verpflichtet, und sie handeln auch danach. Mir ist nicht ein einziger Minister bekannt, der nicht danach gehandelt hat, und ich bin schon etwas länger in diesem Haus.
Zweitens. Herr Kollege Kubicki hat recht. In dem Moment, in dem wir solche Anträge - leider - in der Form, in der Ausgestaltung und in der Diktion, wie sie hier von den Antragstellern vorgebracht werden, immer wieder beraten müssen, haben wir immer die pauschale Schuldzuweisung gegenüber der Politik auf der Tagesordnung. Wir machen uns selbst Probleme, die wir eigentlich nicht haben sollten. Deswegen glaube ich, dass das der falsche Weg ist.
Wir müssen Lösungen für Einzelfälle finden - keine pauschalen Lösungen, sondern Lösungen -, die man dann abarbeiten kann. Es kann nicht Ziel von Politik sein, dass man Regelungen schafft wie zum Beispiel die Regelung, die die PIRATEN vorschlagen, möglicherweise ehemalige Minister in der Öffentlichkeit am Nasenring durch die Manege zu ziehen, dass der Landtag dann darüber beschließt, ob sie arbeiten dürfen oder nicht arbeiten dürfen, ob sie korrupt sind oder nicht korrupt sind oder was auch immer danach insinuiert wird. Ich glaube, das ist der falsche Weg.
Deshalb will ich vorwegnehmen, dass die Hamburger Lösung da anders aufgestellt ist. Ich glaube, das ist eine vernünftige Grundlage, auf der man weiter diskutieren kann.
Die einzige Einigkeit, die sich in dieser Sache derzeit ablesen lässt, ist, dass etwas getan werden muss. Für uns als SSW steht ganz klar fest: Es muss ein berufliches Leben nach der Politik geben. Wie dies vonstattengehen soll, darüber besteht in der Tat noch erheblicher Beratungsbedarf.
Dabei stehen sich grundsätzlich zwei Dinge gegenüber. Zum einen wäre da die freie Berufswahl - im Übrigen ein Grundrecht -, und zum anderen geht es um die Unterbindung von Vorteilsnahme und von konkreten Abhängigkeiten. Es handelt sich hierbei nicht nur um einen arbeitsrechtlichen oder politischen Spagat, sondern dies ist gewissermaßen eine gesellschaftliche Aufgabe, die es zu bewerkstelligen gilt. Man kann es auch Stilfrage nennen. Von daher sollten wir uns davor hüten, vorschnelle Lösungen aus dem Hut zaubern zu wollen.
Zudem sollte es unser Ziel sein, eine Regelung zu finden, die von allen Mitgliedern im Parlament getragen wird. Auch Kollege Kubicki hat durchaus Bereitschaft gezeigt, dass wir uns in irgendeiner Art und Weise parteiübergreifend auf etwas einigen. Ich finde, das sollten wir auch gemeinsam anstreben.
Mit der Einführung einer Karenzzeit für Minister haben wir im Übrigen noch lange nicht alle Probleme aus der Welt geschafft. Kollege Kubicki sagte es eben schon einmal: Freiberufler bleiben Freiberufler, neben ihrer Regierungszeit. Zumindest können sie automatisch in ihren Beruf zurückkehren. Auch Selbstständige können wieder in ihren Betrieb zurückkehren - das wäre sonst ja auch noch schöner -, auch wenn sie ihre eigene Branche in ihrer Ministerzeit betreut beziehungsweise sich dafür eingesetzt haben. Ebenso werden Minister, die sich während ihrer Ministerzeit fachlich für Beamte stark gemacht haben - das tun zum Beispiel Innenminister -, später wieder ganz normal in ihre Beamtenlaufbahn einsteigen können.
Heute reden wir nur über die Minister, die sich vorher in einem angestellten Arbeitsverhältnis befunden haben und möglicherweise ein neues Arbeitsverhältnis entsprechend aufnehmen wollen. Alle anderen Minister sind nicht von einer Karenzregelung erfasst. Inwieweit hier eine Ungleichbehandlung stattfindet, müsste zumindest im Gesetzgebungsverfahren überprüft werden.
Aber die Politik gänzlich würde durch dieser Regelung nicht einflussfrei werden. Auch Abgeordnete, meine Damen und Herren, können massiv Einfluss auf politische Entscheidungen ausüben.
Das wäre auch noch drolliger, denn es ist unser Auftrag. Wir als Landtag sind Haushaltsgesetzgeber. Einen größeren Einfluss gibt es nicht. Trotzdem gibt es keine Karenzzeiten für Abgeordnete, und das auch mit gutem Grund.
Gleichwohl zeigen viele Fälle immer wieder, dass Regelungen politisch notwendig sind. Deshalb macht es Sinn, sich an der Hamburger Regelung zu orientieren, die zumindest im Vorweg als rechtlich überprüft gelten kann. Sobald wir einen Blick auf die Regierungsbank werfen, sollte uns allen hier im Haus klar sein, wie umfassend ein Ministeramt ist.
Vor diesem Hintergrund sei erwähnt, dass zum Beispiel Finanzministerinnen und Justizministerinnen nach einer strengen Auslegung des vorliegenden PIRATEN-Gesetzentwurfs gänzlich ein Arbeitsverbot auferlegt bekommen könnten. Das gleiche gilt auch für die entsprechenden Staatssekretäre und den Chef der Staatskanzlei. Wie man eine Tätigkeit ausüben kann, die in keinem Zusammenhang mit fi
Zu diesem Bild gesellt sich noch ein anderes, ein Bild, welches eine Regierungsbank der „Fastrentner“ abbildet. Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, ist dieses Bild zumindest nach außen ein sehr realistisches Bild. Wenn sich jemand beruflich nach seiner Ministerzeit nicht weiterentwickeln kann, wird er möglicherweise von der Berufung zum Minister Abstand nehmen. Dann würden sich vornehmlich nur noch diejenigen berufen fühlen, die ihre berufliche Zukunft schon hinter sich haben. Auch das kann kein Ziel sein.
Heute im Plenum sind sicherlich noch nicht alle Ausgangssituationen und Ziele ausdiskutiert worden. Von daher sollten wir uns im Ausschuss noch einmal wirklich ausreichend Zeit nehmen, um vorschnelle und rückwärtsgewandte Lösungen auszusondern. Denn schließlich geht es bei dieser Frage nicht nur um Unternehmen, Minister und Staatssekretäre, sondern es geht vielmehr um die Frage, wie wir die Attraktivität der Landespolitik nach innen und außen erhalten können,
das heißt, meine Damen und Herren, wie wir konkrete Vorteilsnahme im Einzelfall verhindern und gleichzeitig spätere berufliche Chancen für alle nicht unterbinden. Hierfür kann die Hamburger Regelung in der Tat ein Ausgangspunkt sein. Ich würde mich freuen, wenn wir im Ausschuss ganz vernünftig an einer gemeinsamen Lösung arbeiten, die sowohl von den regierungstragenden Fraktionen als auch von der Opposition mitgetragen werden kann. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen nun zu den Dreiminutenbeiträgen. Als erstem Redner erteile ich dem Kollegen Tobias Koch von der CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Wochenende hat sich auch der Ministerpräsident zu der eben diskutierten Frage geäußert, nämlich in einem Interview in der „Welt am
Sonntag“, aus dem ich jetzt gern zitieren möchte. Das Zitat beginnt mit folgenden Worten: „Angelehnt an Wettbewerbsklauseln in der Wirtschaft“. Soweit, so gut. Denn es geht ja keineswegs um ein generelles Berufsverbot. Wenn wir über Karenzzeiten diskutieren, geht es um die Fälle der Interessenkollision.