Außerdem war es den Koalitionsfraktionen wichtig, für öffentlich zugängliche Denkmale den Grundsatz der Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität festzuschreiben. Ich bin froh, dass dieses Anliegen von allen Fraktionen im Haus unterstützt wird.
Kulturpolitisch hätte vieles dafür gesprochen, ein Verbandsklagerecht einzuführen. Im Hinblick auf einen Konsens hat das Ministerium diese Vorschrift allerdings wieder aus dem Entwurf herausgenommen.
Meine Damen und Herren, die Anhörung hat gezeigt, dass dieses Gesetz nicht allen Wünschen der Denkmalschützer Rechnung trägt, genauso wenig wie es alle Befürchtungen der Eigentümerseite bestätigt. Wir haben einen vernünftigen gesellschaftlichen Kompromiss zwischen den konkurrierenden Interessen gefunden. Zu dem heute von Haus & Grund erhobenen Vorwurf, wir hätten einen Kompromissvorschlag abgelehnt, will ich nur sagen: Bei
einem Kompromiss müssen sich beide Seiten bewegen. Die Maximalposition kann nicht von einer Seite als Kompromiss eingebracht werden.
Der Bildungsausschuss hat in der vergangenen Woche über drei Anträge der Koalition, der CDU und der FDP beschlossen. Die FDP ist sich dabei selbst und ihrem alten Gesetz treu geblieben, das ist nicht zu beanstanden und nicht zu kritisieren, im Gegenteil, das ist folgerichtig. Die CDU - das ist Ihnen zu Beginn meiner Ausführungen deutlich geworden hat gegenüber dem Diskussionsstand, auf dem sie 2008 war, den Rückwärtsgang eingelegt und sich uneingeschränkt auf die Seite der Eigentümer bewegt.
Konsequenterweise hat sich die CDU nun auch dem Antrag der FDP angeschlossen. Das verkürzt die Abstimmung.
Meine Damen und Herren, das neue Gesetz wird ab dem nächsten Jahr seine Bewährungsprobe bestehen müssen, und wir sind uns sicher, dass es das sehr viel besser tun wird als das Gesetz, das es heute ablöst. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie sich manche von uns das Land nicht vorstellen können ohne Peter Harry Carstensen, frage ich mich, wie man sich unser Land vorstellen kann ohne Holstentor, ohne den „Kleiderbügel“ über den Fehmarnsund, ohne den Leuchtturm Westerheversand, ohne die Güter im Holsteinischen mit ihren Torhäusern, Stallungen und Gartenanlagen, ohne die Haubarge auf Eiderstedt,
und ohne dieses Landeshaus - alles, selbstverständlich bis auf den Kollegen Arp, bauliche Zeugnisse unserer Geschichte. Diese Denkmale verbinden die Gegenwart mit der Vergangenheit, und sie geben unserem Land ein Gesicht.
Obwohl sie oft jahrhundertealt sind, leben wir mit und in ihnen. Deshalb brauchen wir ein neues, ein modernes und vor allem ein pragmatisches Denkmalschutzgesetz. Unser Leben, unsere Landschaft ist heute anders als früher, unsere Ansprüche und Bedingungen sind nicht mit denen von damals zu vergleichen. Zwei Beispiele machen dies deutlich, wenn man an Inklusion oder den Klimawandel denkt.
Wir leben in einer Zeit, in der alle möglichst gleiche Chancen auf Teilhabe bekommen sollen und keiner vor der Tür bleiben muss, weil er die Schwelle nicht überwinden kann. Barrierefreies Wohnen soll deshalb nicht nur bei Neubauten, sondern auch in denkmalgeschützten Häusern möglich sein. Frieren soll niemand müssen, deshalb wird die energetische Sanierung einfacher gemacht als bisher. Denn nur wenn die Gebäude genutzt werden, erinnern sie auch nachfolgende Generationen daran, woher sie kommen.
Windmühlen prägen unser Land in vielen Bereichen und geben ihm ein neues Gesicht. Es sind nicht die Mühlen, die unter Denkmalschutz oder im Freilichtmuseum stehen, es sind moderne Industrieanlagen, die vielleicht einmal in Jahrzehnten denkmalwürdig werden und von unserer gegenwärtigen Zeit künden. Die Energiewende ist ohne Windstrom aus dem Norden nicht zu schaffen. Auch darauf nimmt das neue Gesetz Rücksicht. Stromtrassen haben im Zweifel Vorfahrt, Windparks können mit dem bewährten und juristisch eingeübten Umgebungsschutz schneller und vor allem rechtsicherer genehmigt werden.
Dass dies möglicherweise nicht für jeden gewünschten Standort gilt, ist dabei auch klar. Der Blick auf die Kulisse der Lübecker Altstadt oder auf weit ins Land weisende Kirchtürme sollte uns dies wert sein. Energiewende und Denkmalschutz gegeneinander auszuspielen, wird beidem nicht gerecht.
Schließlich nimmt das Gesetz Rücksicht auf die Eigentümer - davon ist gerade gesprochen worden und die Nutzer von Denkmalen. Wir haben eine andere Vorstellung als der Verein Haus & Grund. Wir haben im Gesetz verankert, dass niemand in Haftung genommen wird für unwissentlich vorgenom
mene, nicht denkmalgerechte Umbauten, auch nach Jahren nicht. Niemand wird über seine wirtschaftlichen Möglichkeiten hinaus belastet, niemand muss seine Hofstelle aufgeben, weil er nicht den heutigen Anforderungen gemäß erweitern und umbauen kann. Dagegen hat jeder auch nach Jahren oder sogar nach einem Eigentümerwechsel die Möglichkeit, die Denkmaleigenschaft seiner Immobilie zu beklagen. Auch dies ist pragmatisch und mindert teuren Verwaltungsaufwand.
Meine Damen und Herren, in keinem Bundesland wird das von Haus & Grund und anderen vorgeschlagene Verfahren durchgängig praktiziert. Wenn wir dies eingeführt hätten, würden wir unser Landesamt für Denkmalpflege vollkommen lahmlegen. Selbst wenn nur 10 % der Eigentümer der Pi mal Daumen 15.000 Denkmale im Land von dem vorwegnehmenden Verfahren Gebrauch machen wollten, wäre die Landesdenkmalbehörde außerstande, das alles abzuarbeiten, es sei denn, wir würden ihr 20 Stellen mehr geben. Dieses Geld haben wir nicht, und das macht aus meiner Sicht auch keinen Sinn. Wir haben das lange diskutiert. Es gibt den Gutglaubensschutz, der gilt auch für Menschen, die nicht wissen, dass ihr Gebäude ein Denkmal ist, und deshalb auch nicht vor irgendwelchen Strafen Angst haben müssen.
Ich möchte abschließend nicht nur, weil es sich gehört, danke sagen. Ich sage danke den Verbänden, auch denen, die kritisch waren, die uns lange kritisch und konstruktiv begleitet haben. Ich sage danke an die Leute, die sich auf den Kommunal- und Regionalkonferenzen, von denen gerade schon gesprochen wurde, aktiv in dieses Verfahren eingebracht haben. Ich sage auch ausdrücklich danke für das Lob, das alle, ausnahmslos alle Beteiligten, auch die härtesten Kritiker des Gesetzes, für das Verfahren ausgesprochen haben. Es ist in der Tat ein Verfahren, das den Namen Dialog verdient und in dessen Verlauf durch viele hilfreiche Hinweise Aspekte in dieses vorliegende Gesetz aufgenommen wurden.
Herr Präsident, mit Verlaub, ich komme zu meinem letzten Satz. - So wie die Denkmale genutzt und belebt werden müssen, damit sie erhalten bleiben, muss jetzt das neue Gesetz mit Leben erfüllt werden. Pragmatisch das Alte erhalten und das Neue ermöglichen - zum Schutz unseres kulturellen Erbes und zum Nutzen der heute in Schleswig-Holstein lebenden Menschen. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, die Koalition aus SPD, Grünen und SSW hatte im gesamten parlamentarischen Verfahren zum Denkmalschutzgesetz eine große Chance, nämlich das Tempo der Veränderung, das Ministerin Spoorendonk zwischen Referenten- und Regierungsentwurf an den Tag gelegt hatte, aufzunehmen und dem Landtag am Ende ein richtig gutes Denkmalschutzgesetz vorzulegen. Diese Chance haben Sie leider vertan; denn Sie haben sich trotz klarer, differenzierter und sachlich fundierter Kritik im Anhörungsverfahren für mehr Rückschritt statt für mehr Fortschritt entschieden. Sie haben die Chance vertan, die zum Kompromiss gereichte Hand von Haus & Grund und anderen namhaften Verbänden zu ergreifen. Sie haben damit die Verantwortung, dass es weniger Akzeptanz für die Belange des Denkmalschutzes gibt und es - anders als Sie uns erklären wollen eben keinen fairen Ausgleich zwischen den Interessen des Denkmalschutzes und den Denkmaleigentümern geben wird. Von einem denkmalrechtlichen Frieden, den manch einer vielleicht herbeigesehnt haben mag, sind wir meilenweit entfernt.
Zu den Regelungen im Einzelnen: Mich hat gewundert, dass gerade die Grünen den vollkommen überzogenen Umgebungsschutz mitgetragen haben. Wenn es in § 12 Absatz 1 Nummer 3 heißt, der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörden bedürfe „die Veränderung der Umgebung eines unbewegten Kulturdenkmals, wenn sie geeignet ist, seinen Eindruck wesentlich zu beeinträchtigen“, dann erschweren Sie zum Beispiel den Bau von
Windkraftanlagen ganz erheblich; denn wenn es schon reicht, in der nicht weiter eingegrenzten Umgebung den ebenfalls nicht weiter eingegrenzten Eindruck zu beeinträchtigen, dann sind wir wieder nahe der Regelung „soweit das Auge reicht“.
Bereits das OVG Schleswig hat in seinem Urteil vom 20. Juli 1995 auf der Grundlage exakt der gleichen denkmalschutzrechtlichen Formulierung die Errichtung einer Windkraftanlage untersagt, die ungefähr 1,2 km von einem Denkmal entfernt aufgebaut werden sollte. Noch schlimmer: Im vorliegenden Fall wurde im Urteil sogar eine freizuhaltende Fläche von 1,7 bis 3 km zum Denkmal festgelegt. So kann man sich im Grunde nicht sicher sein, ob man seine Windkraftanlage möglicherweise in einer Sichtachse eines 3 km entfernten Kulturdenkmals errichtet.
Wie diese Koalition uns da eine vernünftige denkmalrechtliche Abwägung verkaufen will, erschließt sich mir beim besten Willen nicht. Faktisch streuen Sie der Energiewende noch ein bisschen mehr Sand ins Getriebe, nicht mehr und nicht weniger.
(Beifall Volker Dornquast [CDU] - Martin Habersaat [SPD]: Zeigen Sie uns das mit den Sichtachsen im Gesetz!)
Meine Damen und Herren, dass sich die FDP-Landtagsfraktion immer für die Beibehaltung des bewährten konstitutiven Verfahrens eingesetzt hat, ist kein Geheimnis. Ich bleibe dabei: Die von den Koalitionären stets in den Raum gestellte Argumentation, man müsse sich an die denkmalschutzrechtlichen Regelungen der Mehrheit der Bundesländer anlehnen, hat mich nie überzeugt. Ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn Sie das auch für andere Gesetze, die Sie hier verabschieden, an den Tag legen würden, hätten wir zum Beispiel ein besseres Schulgesetz oder keine notenfreien Zeugnisse.
Meine Damen und Herren, Tatsache ist, dass das von Ihnen geplante deklaratorische Verfahren die denkmalrechtliche Position der Eigentümer schwächt. Diesen war es bisher sehr niedrigschwel
lig möglich, Widerspruch gegen die geplante Unterschutzstellung einzulegen. Wer aber jetzt nicht der Auffassung ist, dass sein Haus ein Kulturdenkmal ist, der kann sich im Zweifel nur noch entscheiden, eine Klage gegen den Verwaltungsakt anzustrengen oder - leider - klein beizugeben. Die größere Rechtssicherheit, der Sie ständig das Wort reden, hat damit nur für die Denkmalschutzbehörden eine positive Seite. Die Eigentümer sind bei dieser Frage die Verlierer. Gerichtskosten von mindestens 5.000 € wird sich nicht jeder leisten oder leisten können.