Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich noch zwei Gäste auf der Tribüne begrüßen, die sicherlich wegen dieses Tagesordnungspunkts gekommen sind. Das ist zum einen Dr. Paarmann, der Leiter des Landesamtes für Denkmalpflege, und Alexander Blazek, der Geschäftsführer des Vereins Haus & Grund. Herzlich willkommen Ihnen beiden auf der Tribüne des Landeshauses!
Ich erteile zunächst das Wort der Vorsitzenden des Bildungsausschusses, die als Berichterstatterin gebeten wird, ihren Bericht abzugeben. Das ist die Abgeordnete Kollegin Anke Erdmann.
Ich danke Ihnen. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile dem Kollegen Sönnichsen von der CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion war und ist der Meinung, dass das bis dato geltende Denkmalschutzgesetz angemessen ist und den unterschiedlichen Interessen in unserem Lande gerecht wird.
Wir sehen die Bedeutung von Kulturdenkmalen, erkennen diese an und unterstreichen die Notwendigkeit, diese zu erhalten und zu schützen. Dafür setzen wir, die CDU, uns ein.
Die Umstellung vom konstitutiven auf das deklaratorische System halten wir hingegen nicht für notwendig.
Unsere Kritik richtet sich insbesondere gegen die Vereinheitlichung. Die bisherige Unterscheidung von Denkmalen und einfachen Denkmalen unterstreicht für rund 9.000 Kulturdenkmale der Denkmalliste einen ganz besonderen Stellenwert und schafft bei den einfachen Kulturdenkmalen mehr Freiräume nicht nur für die Eigentümer und Nutzer, sondern auch für die Kommunen, zum Beispiel in der Bauleitplanung, ganz besonders für innerörtliche Bereiche, die landesplanerisch immer so ganz besonders hervorgehoben werden. Quantität, wie sie die zurzeit laufende Inventarisierung erwarten lässt, ist nicht alles.
Zur Beratung der bisherigen Änderungsanträge im Ausschuss. Das Positive gern vorweg: Wir begrüßen, dass die auch von uns übernommene Anregung des Altenparlaments zu den Belangen von Menschen mit Behinderung, älterer Menschen sowie anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigt werden. Ansonsten sind die durchgewunkenen Änderungsanträge der Koalition weitgehend redaktioneller Art und tragen hinsichtlich wechselnder Begriffsbestimmungen für die Gruppe der im Gesetz Verpflichteten eher zur Verwirrung bei.
Die wirklich wichtigen Punkte, gerade diejenigen, die die Verpflichteten betreffen, bleiben weiterhin unberücksichtigt, sodass die Fraktionen von CDU und FDP hier erneut einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht haben.
Unsere Hauptkritik bleibt, dass die Eigentümer erst nach Aufnahme ihres Kulturgutes in die Denkmalliste darüber informiert werden sollen.
Wenn die Eigentümer nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden können, dann eben gar nicht, so Ihr Gesetz in § 8. Was ist das für ein Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern?
Selbstverständlich respektieren wir die positiven Stellungnahmen zum Gesetzentwurf in Regionalkonferenzen und Anhörungen. Wir verstehen aber nicht die ablehnende Haltung der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen gegenüber den Interessen von Eigentümern und Nutzern, besonders vorgetragen durch die Wirtschafts- und Eigentümerverbände.
Die Ihnen zugegangene Resolution des Kreistages von Nordfriesland vom 5. Dezember unterstreicht von der kommunalen Seite her dieses breite Anliegen noch einmal ganz deutlich. Denkmalschutz wird nur funktionieren, wenn wir unser aller Eintreten für die Kulturdenkmale unseres Landes auch in Einklang bringen mit den Interessen derjenigen, die die Last der Aufgabe zu tragen haben.
Sie zu überfordern, wäre nicht nur dem gewollten Schutz abträglich, es hat sich noch nie bewährt, wie das bekannte Sprichwort sagt, die Rechnung ohne den Wirt zu machen.
- Nicht so doll, ich habe wenig Zeit. - Unser Vorschlag, die Eigentümer vorher zu hören, ändert nicht die Grundsätze des Verfahrens - der Rechtsweg bleibt unverändert -, ist aber die Minimalforderung für die Chance, eigene Gedanken der Verpflichteten einzubringen. Ihr Gesetzentwurf hat gerade in diesem Punkt Defizite mit der in diesem Haus so viel zitierten Transparenz. Ich habe hingegen großes Vertrauen in die Denkmalschutzbehörden, dass man sich vernünftigen Argumenten der Eigentümer vor einer Entscheidung nicht verschließen wird.
Unverständlich ist ebenfalls die ablehnende Haltung gegenüber dem Vorschlag, auch bei den unbeweglichen Kulturdenkmalen auf Antrag eines Eigentümers durch Verwaltungsakt über diese Eigenschaft zu entscheiden. Warum wollen Sie Investitionen durch fehlende Planungssicherheit, die nur auf diesem Wege geschaffen werden kann, verhindern?
sicherlich noch näher ausführen wird, ist dringend notwendig. Nur mit diesen Änderungen ist das Gesetz für meine Fraktion zustimmungsfähig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie sich die Zeiten doch ändern! Erlauben Sie mir zu Beginn meiner Rede ein Zitat. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidiums aus dem Protokoll der Landtagsdebatte vom 8. Oktober 2008:
„Wir vereinfachen und straffen die Vorschriften zur Eintragung von Kulturdenkmälern… Wir folgen dem Beispiel anderer Länder und gehen weg vom konstitutiven Verfahren hin zum nachrichtlichen Eintragungsverfahren. Das ist weniger aufwendig und bürgerfreundlicher, weil wir dadurch mehr Zeit für die Beratung von Denkmaleigentümern und Investoren haben. Es verkürzt auch nicht… den Rechtsschutz der Betroffenen, die nach wie vor die Möglichkeit haben, die Entscheidungen der Denkmalbehörden gerichtlich überprüfen zu lassen.“
Gesagt hat diese klugen Worte kein Sozialdemokrat, kein Grüner und auch kein Mitglied des SSW, nein, es war der damalige Ministerpräsident Carstensen, der ja bekanntlich der CDU angehört.
Seine Worte bezogen sich auf das von der Großen Koalition erarbeitete Denkmalschutzgesetz, das wegen der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr verabschiedet werden konnte. Auf diese Grundsätze beziehen auch wir uns beim aktuellen Gesetzentwurf.
Ich erspare Ihnen den Rückblick auf das Gesetzgebungsverfahren der letzten Legislaturperiode. Das Ergebnis war ein Gesetz, das den uneingeschränkten Primat der Wirtschaft festschrieb. So häuften sich nach dem Regierungswechsel die drängenden Anfragen, wann wir unsere Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und dieses Gesetz überarbeiten würden. Heute ist es so weit.
Meine Damen und Herren, die Küstenkoalition hat keinen Schnellschuss abgefeuert. Es ist das große Verdienst von Kulturministerin Anke Spoorendonk, im Rahmen ihres landesweiten Kulturdialogs gerade die Interessenabwägung im Denkmalschutz über lange Zeit thematisiert zu haben.
Das haben in der mündlichen Anhörung alle Verbände ausdrücklich bestätigt, und dafür gebührt Ihnen, Frau Ministerin, und Ihren Mitarbeitern ein großes Dankeschön.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung trägt in jedem einzelnen Paragraphen dem Wunsch und der Notwendigkeit Rechnung, zu einer Lösung zu kommen, die Denkmalschutz nicht zur Farce macht, die es aber auch nicht zum Angsttraum jedes Besitzers eines alten Hauses macht, einen Brief vom Landesamt für Denkmalpflege zu bekommen.
Mit dem Denkmalschutzgesetz, das wir heute verabschieden, nähert sich Schleswig-Holstein mit der Umstellung auf das deklaratorische Verfahren den Standards an, die die große Mehrzahl der anderen Bundesländer bereits seit langer Zeit hat. Auch dort geht die Welt nicht unter.