Aber den Vogel hat wirklich die zuständige Wissenschaftsministerin abgeschossen. Am Mittwoch verteidigte sie die Regierungspläne noch und erklärte, dass man mit den Hochschulen ja noch im Gespräch und dass noch nichts entschieden sei und die Opposition wohl ein schlechtes Gedächtnis habe. Man sei ja schließlich Konsolidierungsland. Als hätten gerade wir diese Belehrung von Ihnen nötig, Frau Ministerin!
Am Donnerstag begrüßten Sie dann die Entscheidung des Finanzausschusses. Sehr konsequent. Da lagen ja auch ein paar Stunden dazwischen.
Meine Damen und Herren, von der besten Wissenschaftsministerin aller Zeiten sind wir noch ein wenig entfernt. Genauer gesagt: Es sind noch Lichtjahre.
Aber ich denke, es wurde wieder einmal deutlich, dass das Wissenschaftsressort im Sozialministerium nichts zu suchen hat.
Meine Damen und Herren, wir haben angeboten, einen gemeinsamen Antrag zu machen. Wir haben etwas vorgelegt. Sie hätten zustimmen können. Sie als Koalition haben jetzt einen eigenen Antrag gemacht, dem wir leider nicht zustimmen können, weil Sie dort den Punkt der vermeintlichen Einigung mit den Hochschulen zur Neuordnung der Hochschulmedizin eingefügt haben, die gesetzlich geregelt werden soll. Ich sehe das, ehrlich gesagt, kritisch, weil ich befürchte - die Universität Lübeck ist seit dem 1. Januar 2015 Stiftungsuniversität und muss jetzt Stiftungskapital einsammeln -, dass es nicht förderlich ist, um Stiftungskapital einzusammeln, wenn von campusübergreifenden Zentren die Rede ist.
Wir könnten dem, was Sie dort hineingeschrieben haben, das Sie das nämlich begrüßen, gar nicht zustimmen, weil wir die Pläne gar nicht kennen.
Wir kennen eine dreiviertel Seite aus dem Wissenschaftsministerium, eine Pressemitteilung. Wie sollen wir etwas begrüßen, was wir gar nicht kennen? Ich denke, die Hochschulen wissen schon selber, wann sie zusammenarbeiten sollten. Sie brauchen keine gesetzliche Pistole auf der Brust, meine Damen und Herren.
Herr Kollege, Sie sind ja schon länger dabei und wissen, dass die Zeit angehalten wird. Ich weise jetzt kurz darauf hin, dass der Kollege Vogt genügend Zeit für die Antwort hat, ohne dass seine Redezeit dadurch in irgendeiner Weise eingeschränkt wird. Jetzt haben Sie das Wort, Herr Andresen.
Wir kommen zu der konkreten Ausgestaltung der Vereinbarung - dazu soll es ja ein Gesetz geben - noch im Rahmen der parlamentarischen Beratung später in diesem Jahr.
Ich möchte Sie aber jetzt erst einmal fragen, ob Sie es grundsätzlich gut finden, dass Wissenschaftsstaatssekretär Fischer es geschafft hat, in einem Prozess, der schon etwas andauert, eine Einigung mit beiden Hochschulen und dem UKSH - denn Sie waren ja beteiligt - herzustellen, dass die Presseerklärung, die es dazu gab, nicht nur vonseiten des Ministeriums herausgegeben wurde, sondern dass zum Beispiel auch der Kanzler der Universität Lübeck, Herr Grundei, wie aber auch
Vertreter der Universität Kiel und des UKSH mit daran beteiligt waren, und dass es hier eine Einigung gab, die unsere Hochschulmedizin noch leistungsfähiger macht, als sie ohnehin schon ist?
Herr Kollege, zunächst einmal weiß ich nicht, wobei ich Ihnen schon assistiert habe. Ich hoffe, dass dadurch jetzt keine Gerüchte entstehen.
Zu der inhaltlichen Frage. Ich weiß nicht, ob das gut ist. Sie behaupten jetzt, dass das toll ist. Ich kenne das nicht, was dort genau vereinbart wurde. Ich kenne nur die Pressemitteilung der Landesregierung. Ich habe natürlich auch mit Hochschulvertretern gesprochen. Die Pressemitteilung ist, was die campusübergreifende Zusammenarbeit betrifft, sehr zurückhaltend. Ob das vonseiten der Landesregierung wirklich so zurückhaltend gemeint ist, weiß ich nicht. Aber für die Landesregierung war es vor allem eine kleine PR-Unterstützung angesichts der Ereignisse in den Tagen davor. Ob das gut ist, weiß ich nicht. Ich denke, die medizinischen Fakultäten könnten schon von selber zusammenarbeiten, wenn sie das für richtig erachten würden. Es brauchte, denke ich, diese gesetzliche Regelung nicht.
Noch einmal: Jetzt ist diese Sache in der Welt. Keiner weiß genau, was da passieren soll. - Meine Antwort ist übrigens immer noch nicht zu Ende. Einen Tag vorher erklärt uns Staatssekretär Fischer, den ich, wie Sie wissen, sehr schätze, im Bildungsausschuss, das Hochschulgesetz, in dem das festgeschrieben werden soll, solle erst im zweiten Halbjahr dem Landtag zugeleitet werden. Ich weiß nicht, was diese Pressemitteilung am Freitag sollte. Keiner weiß jetzt etwas Genaues. Es steht jetzt etwas im Raum, und es ist offen, was da jetzt passieren soll.
Noch einmal: Die Universität Lübeck ist seit 1. Januar 2015 eine Stiftungsuniversität und muss jetzt Stiftungskapital einwerben. Das ist eine unsichere Situation.
Meine Vorbemerkung in meinem ersten Redebeitrag bezog sich nur auf die Verlängerung von Redezeiten. Da haben Sie mir mit Zwischenfragen in der Vergangenheit schon einmal weitergeholfen. Aber das nur nebenbei.
Zum Sachverhalt: Ich möchte Sie bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass es ein lang angelegter Prozess ist, die Hochschulmedizin neu aufzustellen, dass sowohl das UKSH wie auch die beiden Universitäten Kiel und Lübeck auf Präsidien- oder Vorstandsebene beteiligt waren, dass sie alle, nachdem die Ergebnisse am Freitag vereinbart wurden, erklärt haben, dass dies eine gute Einigung sei, die die Universität und das UKSH in dem Rahmen, in dem sie sich bewegen - also auch im Fall der Stiftungsuniversität in Lübeck sehr gut umsetzen könnten, und dass sie gern bereit sind, das zu tun. Das bitte ich Sie, zur Kenntnis zu nehmen. Das bedeutet nicht, dass Sie als FDP-Fraktion sich dem anschließen müssen; aber das bedeutet, dass hier ein sehr guter Dialog mit den Hochschulen stattgefunden hat, und nur darauf wollte ich hinweisen.
- Herr Kollege Andresen, in meiner Antwort auf Ihre Frage möchte ich Ihnen noch einmal Folgendes sagen: Die Universitäten wurden, wie das bei Pressemitteilungen so ist, quasi an den Tisch genötigt; so würde ich es fast sagen.
Natürlich geben sie dann freundliche Erklärungen ab. Wenn man mit den Vertretern persönlich redet, klingt das alles nicht ganz so begeistert, wie Sie es hier darstellen. Insofern werden wir darüber, glaube ich, noch einmal sprechen müssen.
Herr Abgeordneter Vogt, es gibt jetzt den Wunsch des Abgeordneten Weber, mit Ihnen über eine Zwischenfrage in den Dialog zu treten.
Eine einzige kurze Frage, weil Sie gesagt haben, dass Sie nicht davon überzeugt seien, dass es Sinn macht, über gesetzliche oder andere Anstöße seitens der Regierung Kooperationen herbeizuführen: Ist Ihnen aus den letzten 20 Jahren ein einziges Beispiel dafür bekannt, dass Mediziner in Kiel und Lübeck ohne Anstoß der Landesregierung, ohne gesetzliche Regelung und ohne jeglichen anderen Anstoß von außen zu einer Kooperation gefunden haben, die für beide Seiten sinnvoll war, durch die Synergieeffekte erzielt werden konnten, sodass beide Seiten im Bereich der Hochschulmedizin nachher besser aufgestellt waren? Ist Ihnen dafür ein einziges Beispiel bekannt? Wenn ja, wäre ich dankbar, wenn Sie es mir schildern könnten.
- Herr Kollege Weber, Sie kennen sich mit den letzten 20 Jahren Hochschulpolitik, wie wir alle wissen, besser aus als ich. Mir ist kein Beispiel bekannt. Ich bin - das muss ich Ihnen auch ganz deutlich sagen - ein Anhänger der Hochschulautonomie.
Ich bin ganz klar dafür, dass die Universität Lübeck ihre Eigenständigkeit bewahrt und ein klares Profil behält. Gerade die Kombination aus Medizin und Informatik ist ein tolles Profil. Das wird wichtig sein, um Stiftungskapital einzuwerben. Deswegen halte ich diese gesetzliche Pistole auf der Brust der Universitäten für falsch.
Herr Kollege Vogt, da Sie den Eindruck erweckt haben, Sie wüssten gar nicht, worüber Staatssekretär Fischer eigentlich mit den Hochschulen geredet hat, worum es in den Verhandlungen über die Hochschulmedizin eigentlich geht, frage ich Sie: Ist Ihnen das über 100-seitige Gutachten des Wissenschaftlichen Rates aus dem Jahr 2011 zur Weiterentwicklung der Hochschulmedizin in Schleswig-Holstein bekannt?