- Das sind die PEGIDA-Ableger in Schleswig-Holstein; das dürfte wohl bekannt sein. Die Landesregierung gibt inzwischen zu, dass der Unterschied zwischen PEGIDA und diesen drei Gruppierungen in Schleswig-Holstein darin besteht, dass die drei schleswig-holsteinischen Gruppen von Rechtsextremisten angeführt werden.
Es gibt Hinweise darauf, dass eine Demonstration stattfinden sollte, die dann aber nicht durchgeführt wurde. Wenn man weiß, dass genau diese Leute unter Anführung von denen, die wie Herr Proch auch im Rat von Neumünster sitzen - wie ich schon gesagt habe -, seit Monaten regelmäßig Infostände und Kundgebungen gegen die Asylflut in Boostedt veranstalten, weiß, dass diese Kommunen gerade vor diesem Hintergrund extrem viel Unterstützung brauchen, weil sie ihren Kopf dafür hinhalten, dass wir gemeinsam versuchen, die Willkommenskultur aufrechtzuerhalten. Es ist eine Bitte an die Landesregierung, dort nicht wegzusehen, sondern sehr aufmerksam zu sein.
Nun hat der Herr Kollege Torge Schmidt von der Fraktion der PIRATEN das Wort. Ich habe eine Restredezeit von 9 Minuten notiert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Keine Angst, ich werde keine 9 Minuten brauchen.
- Gute Frage! Weil ich gar nicht so viel sagen möchte. Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, den auch die Kollegin Damerow angesprochen hat, nämlich das Thema Abschiebehaft. Ich persönlich bin der Meinung, dass, wenn man in SchleswigHolstein die Abschiebehaftanstalt schließt - was ich persönlich ausdrücklich für richtig halte -, man konsequenterweise nicht zur Abschiebehaft insgesamt stehen kann.
Frau Damerow hat zum Beispiel gesagt, dass sie die Abschiebehaft beibehalten möchte. Ich halte fest: Konsequenterweise bedeutet das für mich, dass es, wenn Menschen abgeschoben werden, mir relativ egal ist, ob das über Rendsburg oder eine Abschiebehaftanstalt in einem anderen Bundesland geschieht. In der Konsequenz bedeutet das nämlich für mich, dass wir bundesweit Abschiebehaft abschaffen müssen.
Darauf wollte ich hinaus. Man kann sich nicht hier hinstellen und auf der einen Seite sagen: Es ist gut, Rendsburg zu schließen. Das kann man aus haushaltspolitischer Sicht gut finden. Stattdessen muss
man konsequenterweise dafür sorgen, dass auf Bundesebene dafür gesorgt wird, dass die Abschiebehaft abgeschafft wird. Deshalb finde ich es richtig, dass meine Fraktion diesen Antrag gestellt hat. Ich finde es wichtig, dass wir im Ergebnis dazu kommen. Deswegen sollte auch auf Bundesebene die Forderung sein, die Abschiebehaft abzuschaffen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst eine Vorbemerkung: Ich finde es schon sehr bezeichnend - Frau Kollegin Herdejürgen, vielleicht richten Sie das dem Kollegen Stegner aus -, dass er sich darüber beschwert, dass der Kollege Günther draußen zum Thema Interviews gibt, was die deutsche Öffentlichkeit vielleicht interessiert, während Herr Stegner jetzt bei so einem wichtigen Thema den Saal verlassen hat, um zum Karneval zu fahren.
- Gleichwohl: Wer sich hier so aufbläst und sagt, das sei so ein wichtiges Thema, dass alle anwesend sein sollten, sollte auch wirklich bis zum Schluss anwesend sein!
Ich weiß, dass bei Sozialdemokraten nicht immer gleiches Recht für alle gilt, sondern nur Recht für Sozialdemokraten.
- Ich bin daran gewöhnt, korrekt zu zitieren, Frau Herdejürgen, auch wenn es Ihnen nicht gefällt. Wir können schlicht und ergreifend im Protokoll nachlesen, was Herr Dr. Stegner gesagt hat.
(Birgit Herdejürgen [SPD]: Das machen wir! - Dr. Heiner Garg [FDP]: Wollen wir wetten? - Heiterkeit)
Wir haben in dieser Frage - Frau Präsidentin! - annähernd die gleiche Auffassung, wie sie aus dem Antrag der regierungstragenden Fraktionen hervorgeht - bis auf einen einzigen Punkt. Er ist in der Debatte bisher nicht ausreichend erörtert worden, Lars Harms.
Wenn man Abschiebehaftanstalten grundsätzlich abschaffen will, muss man sich fragen, ob man damit nicht grundsätzlich die Abschiebung abschafft. Die Frage ist: Was machen wir mit denjenigen, die sich permanent und renitent einer Abschiebung widersetzen? Eine Ingewahrsamnahme ist in Ordnung. Sie darf aber maximal 48 Stunden andauern, wenn überhaupt. Es gibt Fälle - das wissen wir -, in denen nachhaltig gegen das geltende Recht verstoßen wird. Solange diese Frage nicht beantwortet wird, müssen wir für diese Sonderfälle, wie wir finden, die Abschiebehaftanstalten aufrechterhalten aber nur für die Sonderfälle. Wir sollten möglichst ein Verfahren finden, bei dem wir sie nicht mehr benötigen.
Sicher ist jedenfalls, dass für Minderjährige, schutzbedürftige Personen, Schwangere, Kranke und Alte Abschiebehaft grundsätzlich nicht infrage kommt. Wir sind eigentlich auf dem gleichen Weg. Noch einmal: Sie sind nicht dabei, die Frage zu beantworten: Was machen wir mit denjenigen, die sich durch dauernden Entzug einer Abschiebung widersetzen?
Wenn wir so etwas fordern, müssten wir konsequenterweise sagen: Abschiebung kommt grundsätzlich nicht mehr vor. Das kann aber ernsthafterweise niemand wollen, weil damit ein Teil der Akzeptanz verloren geht. Von der Tendenz her also gleiche Richtung: Wir enthalten uns, weil wir zwar die gleiche Tendenz haben, aber wegen der Nichtbeantwortung dieser Frage leider nicht zustimmen können.
Das wird reichen! - Ich möchte hier ganz deutlich klarstellen, dass es einen Unterschied zwischen einer Abschiebehaftanstalt und Abschiebungen gibt. Wir führen weiterhin Abschiebungen auch ohne eine Abschiebehaftanstalt durch. Wir müssen feststellen, dass wir in den letzten Jahren, in denen es in Rendsburg noch eine Abschiebehaftanstalt gab, so gut wie keine Belegungen hatten. Fakt ist auch das muss man auch sehen, Kollege Kubicki -, dass die meisten Rückführungen ohne Probleme stattfinden. Bei den Flüchtlingen, die die SchleswigHolsteiner zurückführen, ist es gang und gäbe, dass wir sie nicht in eine Abschiebehaftanstalt stecken. Wir haben aus Erfahrungen gelernt, dass wir nicht so ein Monstrum von Einrichtung - übrigens für viel Geld - vorzuhalten brauchen. In den meisten Fällen ist es so, dass diejenigen, die kein Anrecht auf Asyl bekommen haben - Kollegin Damerow, das habe ich in meiner Rede auch gesagt -, wenn das Asylverfahren abgeschlossen ist, auch abgeschoben werden.
Das war schon immer Fakt. Wir können uns ja nicht über Bundes- oder EU-Gesetzgebung hinwegsetzen. Die Äußerungen auch der CDU gingen dahin, wir würden uns über Bundesrecht hinwegsetzen und irgendwelche Regelungen treffen, die nicht rechtens seien; das möchte ich zurückweisen. Es scheint aber gang und gäbe zu sein, sich ans Rednerpult zu stellen und Sachen herauszuhauen. Dazu gehört auch das, was gerade eben gelaufen ist. Wenn Ralf Stegner zu einem Punkt spricht, bleibt er bis zum Ende dieser Diskussion im Saal und rennt nicht nach draußen und gibt Interviews.
- Nein, das ist nicht falsch. Das können Sie sich in jeder Debatte, in der er redet, anschauen. Ich habe hier in der Flüchtlingsdebatte diskutiert. Ich bin auch die ganze Zeit im Raum gewesen. Ich bin auch die Ansprechpartnerin.
Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Ist das richtig? - Dann schließe ich die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung über die vorliegenden Anträge. Ich muss Sie fragen - die Debatte war ziemlich lang -, damit ich sicher bin, dass ich es richtig mitbekommen habe. Ich habe nicht gehört, dass die Anträge dem Innen- und Rechtsausschuss überwiesen werden sollten, sondern die Debatte so verfolgt, dass Sie in der Sache abstimmen wollen. Ist das richtig?
Dann kommen wir zur Abstimmung zu a), Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 18/2682, sowie dem Änderungsantrag Drucksache 18/2735. Ich schlage Ihnen vor, abweichend von der Geschäftsordnung den vorliegenden Änderungsantrag zu einem selbstständigen Antrag zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren.
Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 18/2682, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der PIRATEN. Wer diesen Antrag ablehnt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind alle anderen Abgeordneten. Wer enthält sich? Logischerweise niemand. - Dieser Antrag ist gegen die Stimmen der PIRATEN mit den Stimmen aller anderen Abgeordneten abgelehnt.
Ich lasse dann über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/2735, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Piratenfraktion, des SSW, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Wer diesen Antrag ablehnt, den bitte ich jetzt
um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der CDU. Wer enthält sich? - Das sind die Kollegin und die Kollegen der FDP-Fraktion. - Damit ist dieser Antrag mehrheitlich mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und PIRATEN angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über b), Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/ 2699. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen von der Piratenfraktion, von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer lehnt diesen Antrag ab? Das sind die Abgeordneten der CDU-Fraktion. Wer enthält sich? - Das sind erneut die Kollegin und die Kollegen der FDP-Fraktion. Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW sowie der Piratenfraktion angenommen.