Protokoll der Sitzung vom 19.02.2015

Da stellt sich erst einmal die Frage, ob sich Gerichtspräsidenten überhaupt politisch äußern

(Dr. Patrick Breyer)

dürften, sofern man eine solche Aktion überhaupt als politische Aktion werten wollte.

Sehen wir einmal in die Vergangenheit. Am 8. Dezember 2010 haben sich beispielsweise der Präsident des Landgerichts und der Direktor des Amtsgerichts Flensburg mit ihrer Unterschrift - nicht nur per Presse, sondern sogar mit ihrer Unterschrift gegen die Schließungspläne für die JVA Flensburg der damaligen Landesregierung gewandt. Das war eine eindeutige politische Stellungnahme von Richtern aus diesem Land gegen eine Initiative der Landesregierung, damals im Übrigen von niemandem kritisiert.

Auch der damalige Landgerichtspräsident in Lübeck hatte sich 2005/2006 deutlich zur Amtsgerichtsreform geäußert. Selbstverständlich war auch das nicht Gegenstand irgendwelcher Kritik von damaligen Verschwörungstheoretikern.

Wir können also feststellen, dass Richter, Präsidenten und Behördenleiter, als welche diese Präsidenten auch fungieren, ihre Meinung zu wichtigen Themen nicht automatisch an der Eingangstür des Gerichtes abzugeben haben.

Es fällt allerdings auf, dass sich auch die damaligen Justizminister nicht in die Äußerungen und Überlegungen der genannten Personen eingemischt haben - wahrscheinlich, weil sie die Trennung zwischen Exekutive und Judikative wahren wollten. Schließlich war man ja auch damals schon nicht in einer Diktatur, wo dies ja möglich ist, sondern im demokratischen Schleswig-Holstein. Meinungen darf man da haben, aber Einfluss durch Justizminister auf Überlegungen oder gar Schlussfolgerungen aus den Reihen der Justiz sind zu unterbleiben. Hier wurde schon damals die Trennung strikt gewahrt.

Gleiches geschah, als das Justizministerium von den Überlegungen der Justiz im vorliegenden Fall erfahren hat. Hierbei ging es ja möglicherweise eher um eine Klarstellung seitens der Justiz, dass man - entgegengesetzt zu Presseberichten - als Justiz gut mit unserer Ministerin zusammenarbeitet. Das sollte eigentlich - so sehe ich das - nur klargestellt werden. Selbstverständlich hat das Ministerium hier keinen Einfluss ausgeübt und so die Trennung von Judikative und Exekutive gewahrt.

Auch als die Überlegungen aus guten Gründen wieder verworfen wurden, hat die Ministerin nicht Einfluss ausgeübt. Sie erinnern sich; wir sind nämlich keine Diktatur, und deshalb ist es auch nicht nötig, die entsprechenden Präsidenten in die Nähe von Diktaturen zu rücken.

Was ist eigentlich wirklich passiert? Folgendes haben Gerichtspräsidenten, die ständig mit der Justizministerin und dem Staatssekretär zusammenarbeiten, formuliert und an Kollegen geschickt mit der Bitte, den Inhalt mitzutragen:

„Die Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren mit Frau Ministerin Spoorendonk und Herrn Staatssekretär Schmidt-Elsaeßer war von Offenheit, Kompetenz und vertrauensvoller Zusammenarbeit geprägt. Nach diesen positiven Erfahrungen sind wir sicher, dass eine solche Zusammenarbeit auch zukünftig mit Blick auf die Erledigung wichtiger anstehender Aufgaben gewährleistet ist.“

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das war das Zitat. Da steckt im Übrigen wenig Politik drin und sehr viel Klarstellung.

Offenheit, Kompetenz, vertrauensvolle Zusammenarbeit, zukünftig Zusammenarbeitenwollen - ja, so kennen wir die Ministerin und ihren Staatssekretär, und wir haben keinen Zweifel an der Richtigkeit dieser Aussagen. Am Ende hat man diese Erklärung aus rechtlichen und formalen Gründen nicht verschickt.

Was bleibt also? Es gab eine Erklärung, die keine war, weil sie gar nicht verschickt wurde. Sie ist somit gar nicht existent. An dieser nichtexistenten Erklärung hat unsere Ministerin auch nicht mitgearbeitet. Die Justiz ist selbstverständlich immer noch unabhängig, und ein Garant für diese Unabhängigkeit ist zum Glück unsere Justizministerin.

Zum Ende meiner Rede möchte ich noch auf etwas Persönliches eingehen. Mein Vergleich, den ich gestern in meiner Presseerklärung öffentlich gemacht habe, ist auch Gegenstand dieser Debatte gewesen. Ich möchte mich ausdrücklich bei den Kollegen Kubicki und Garg für diese Entgleisung entschuldigen. Das war nicht richtig. Ich werde mir mit Sicherheit später, wenn wir uns wieder einmal streiten, eine bessere Formulierung einfallen lassen. Ich weiß, das beruht auf Gegenseitigkeit. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass mir das leidtut. Ich werde das nicht wieder machen. Ansonsten: Bleiben wir weiter bei der vernünftigen Auseinandersetzung. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP)

(Lars Harms)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 18/2734 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Es ist kein Antrag gestellt worden. Der Tagesordnungspunkt ist erledigt.

Meine Damen und Herren, bitte begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Junge Liberale aus SchleswigHolstein. - Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:

Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.10.2014 bis 31.12.2014

Bericht des Petitionsausschusses Drucksache 18/2673

Ich erteile dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, dem Abgeordneten Uli König, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Petitionsausschuss des SchleswigHolsteinischen Landtages hat im Berichtszeitraum 139 neue Petitionen erhalten. In fünf Sitzungen hat sich der Ausschuss mit diesen und den aus den vorherigen Quartalen noch anhängigen Verfahren befasst. Im Berichtszeitraum sind 60 Petitionen abschließend behandelt worden. Von den 60 Petitionen, die der Petitionsausschuss abschließend behandelt hat, erledigte er drei Petitionen im Sinne und 13 teilweise im Sinne der Petentinnen und Petenten. 36 Petitionen konnte er leider nicht zum Erfolg verhelfen. Sieben Petitionen sind im Laufe des Verfahrens zurückgezogen worden. Eine hat sich anderweitig erledigt.

Der Ausschuss hat drei Ortstermine durchgeführt. Während einer auswärtigen Ausschusssitzung in Friedrichskoog hörte der Ausschuss den Hauptpetenten zu einer öffentlichen Petition an.

(Unruhe - Glocke Präsident)

Am 24. November 2014 besuchte eine Abordnung des Ausschusses die Justizvollzugsanstalt Itzehoe der Kollege Peters kann auch davon berichten - und führte Gespräche mit der Anstaltsleitung und dem Personalrat durch.

Meine Damen und Herren, in dem aktuellen Petitionsausschussbericht gibt es wieder eine Häufung von Beschwerden über den Rundfunkbeitrag. Das stellen Sie fest, wenn Sie sich den Petitionsbericht anschauen. Allein auf den Seiten 4 bis 16 des 69seitigen Berichts dreht es sich nur um den Bereich Gebühren für den öffentlichen Rundfunk. Man erkennt, dass es hier einen gewissen Unmut in der Bevölkerung gibt.

Ein weiterer Schwerpunkt in diesem Ausschussbericht ist der Bereich Justizvollzugsanstalten. Die Seiten 16 bis 26 füllen sich nur mit Petitionen aus Justizvollzugsanstalten, die teilweise durchaus berechtigt sind. Ich möchte Ihnen zwei Beispiele vortragen: In einer Petition, die von 45 Insassen der Justizvollzugsanstalt Neumünster unterzeichnet worden ist, wurde neben den der Ansicht nach durch den vorherrschenden Personalmangel verursachten Restriktionen unter anderem erneut die Höhe der Telefongebühren kritisiert. Nachdem die Justizvollzugsanstalt mit der entsprechenden Firma noch vor Ablauf des alten Vertrags neue für die Gefangenen günstigere Konditionen aushandeln konnte, wurden weitere diesbezügliche Petitionen zurückgezogen.

Eines möchte ich besonders hervorheben, und ich finde, dies ist ein sehr ernstes Thema: Die insgesamt 17 Petenten sind Strafgefangene einer Justizvollzugsanstalt. Sie monieren, dass von einem Sommerfest einer benachbarten Behörde Anfang September 2014 erhebliche Lärmbelästigungen zulasten der Strafgefangenen ausgegangen seien. Zudem seien die Strafgefangenen durch die Feiernden verhöhnt worden, als diese lautstark das Lied „Freiheit“ von Marius Müller-Westernhagen in einer Reihe in Richtung der Justizvollzugsanstalt stehend mitgesungen hätten. Die Leitung der Behörde hat aufgrund der Intervention des Petitionsausschusses und wegen der unangemessenen Vorfälle Maßnahmen ergriffen, Gespräche mit den betroffenen Mitarbeitern geführt und auch die Petenten direkt angeschrieben und ihr Bedauern über den Vorfall zum Ausdruck gebracht.

Der Ausschuss bittet den Landtag, hiervon Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. - Vielen Dank.

(Beifall PIRATEN, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Astrid Dame- row [CDU])

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen zum Bericht gibt es nicht. Eine Aussprache ist

nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht Drucksache 18/2673 zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist mit einer Gegenstimme so angenommen worden.

Im Zusammenhang mit der Abstimmung hat Herr Abgeordneter Dr. Patrick Breyer das Wort für eine persönliche Erklärung erbeten. Das räume ich ihm hiermit ein.

Herr Präsident! Ich konnte der Erledigung der Petitionen deswegen nicht zustimmen, weil die Petitionen von Tausenden von Bürgern gegen die Schließung des Landeshafens in Friedrichskoog für erledigt erklärt worden sind. Der Ausschuss meint, er hätte in dieser Sache keinen parlamentarischen Handlungsspielraum wegen der anhängigen Klage gegen die Schließung. Fakt ist aber, dass die Schließung jederzeit von der Landesregierung rückgängig gemacht werden könnte und dass der Landtag die entsprechenden Mittel zum Weiterbetrieb einstellen könnte. Deshalb ist diese Petition für mich nicht erledigt.

(Beate Raudies [SPD]: Machen wir das jetzt bei jeder Petition so?)

Die Möglichkeit, ein Abstimmungsverhalten persönlich zu erklären, räumt die Geschäftsordnung ein. Dies war der einzige Weg, hierzu Stellung zu nehmen. Vor der Abstimmung ging dies nicht, weil eine Aussprache nicht vorgesehen war.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 14 und 25 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Meeresverschmutzung durch Paraffin und andere Ladungsrückstände

Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2700

b) Evaluierung des Meeresschutzes

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/2687

Jetzt habe ich ein Geschäftsordnungsproblem, das ich klären muss, bevor ich weiter in der Tagesordnung fortfahre. Die Parlamentarischen Geschäftsführer möchten einiges zu Protokoll geben, allerdings ist auch die Rede des Ministers davon betroffen. Es ist die Frage, wie damit zu verfahren ist. Die Landesregierung hat einen anderen Status als die Abgeordneten. Ich frage den Minister, ob er seine Rede halten oder zu Protokoll geben möchte.

(Zurufe)

- Das sind offensichtlich einige Zeichen auf einem Papier, die im Protokoll schwer zu dokumentieren sind. Ich gehe davon aus, dass Sie das, was Sie sagen wollen, tatsächlich sagen wollen? - Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer, mir mitzuteilen, ob die anschließenden Reden gehalten oder zu Protokoll gegeben werden sollen. Jetzt hat erst einmal der Herr Minister das Wort.

(Minister Dr. Robert Habeck: Nein!)