Es ist richtig, in dieser Woche gibt es in mittlerweile sechs Ländern noch einmal Anträge dazu. Aber für künftige Änderungen von Staatsverträgen sollten wir die Synchronisierung versuchen. Deshalb haben wir das Verfahren ja in dem Parlamentsinformationsgesetzen geregelt und haben bereits vor über einem Jahr damit begonnen, Sie zu informieren. Wir sollten sehen - sowohl die Parlamente untereinander als auch wir hier miteinander -, dass wir das nicht in den letzten fünf Tagen machen.
All das, was hier gesagt wurde, kann ich inhaltlich teilen und nachvollziehen. Es ist, denke ich, eine richtige Übersetzung dessen, was das Bundesverfassungsgericht gesagt hat. Wie kann Staatsferne gelingen, und wie kann das Gremium so breit aufgestellt werden, dass gesellschaftliche Realität tatsächlich angemessen gespiegelt wird? Wie nehmen wir Stimmen in den Rat auf? Ich meine in der Tat, der Gedanke, man müsse eine bestimmte Zahl von Sitzen haben, spiegelt nicht zwangsläufig die Reali
tät wider. Es kommt eher auf die an, die dort sind und Argumente in die Diskussion hineintragen. Ob das einer ist oder ob es zwei sind, spielt keine große Rolle, sondern die Qualität der Argumente sollte zählen.
Von daher kann man gut argumentieren, dass man sagt, Kirche soll vertreten sein, auch als Zeichen der gesellschaftlichen Bedeutung von Kirche, aber sie muss nicht mit zwei Sitzen vertreten sein. Sie muss mit guten Argumenten vertreten sein. Man kann dann Sitze auch an andere, an Vertreter von Menschenrechten und von digitalen Bürgerrechten oder von Schwulen und Lesben geben.
Von daher ist diese Debatte richtig. Ich bringe sie auch gern in die Debatte der nächsten Woche ein. Aber in der Verfasstheit, in der wir sind, muss dort eine Entscheidung mit 16 zu Null Stimmen herbeigeführt werden. Denn wir müssen nächste Woche beschließen, wenn wir den Vertrag bis zum Sommer unterzeichnen wollen. Das Gericht ging eigentlich von einem noch weitergehenden Verfahrensstand bis zum Sommer aus. Das schaffen wir auf keinen Fall.
Der Ehrlichkeit halber muss ich sagen - ich denke, das sind wir uns schuldig -, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ich das alles durchsetzen werde, nicht ganz so groß ist.
- Ja, ich werde ganz kraftvoll dafür eintreten. Aber die Wahrscheinlichkeit ist jetzt nicht ganz so groß. Hätten wir das vor einem Jahr und vielleicht auch in etwas engerer Abstimmung der Parlamente miteinander diskutiert, dann wäre das noch etwas erfolgversprechender.
Einen wichtigen Punkt will ich noch erwähnen, weil er von den PIRATEN angesprochen wurde. Die staatsfernen Mitglieder - das ist im Entwurf der Ministerpräsidenten in der Tat enthalten - werden nicht mehr von den Ministerpräsidenten, sondern aus den Gruppen heraus bestimmt.
Genau das haben wir also. Bisher war es so. Aber alles, was an Gruppierungen in § 21 Medienänderungsstaatsvertrag in den Buchstaben c bis q beschrieben wird, kommt tatsächlich aus der Staatsferne selber. Von daher ist vieles dessen bereits aufgenommen worden.
Ich denke, was wir in Zukunft miteinander eher als die Frage, wer dort eigentlich sitzt, werden diskutieren müssen - das war es, was Herr Bernstein als
provinziellen Beitrag des Ministerpräsidenten bezeichnet hat -, ist die Frage, was sie dort eigentlich machen. Vielleicht sollten wir auch das noch einmal näher in die Debatte nehmen. So wichtig, wie es ist, dass wir wissen, wer dort sitzt, sollten wir vielleicht in den nächsten Gesprächen miteinander sowohl unter den Ministerpräsidenten, aber auch in den Parlamenten, sagen, was sie nach unserem Willen eigentlich tun sollen. Über das Programm des ZDF zu entscheiden, ist auch wichtig. Aber über die Frage der Medienlandschaft insgesamt und darüber, wo genau eigentlich Medienrelevantes in dieser Welt stattfindet, sollten wir frühzeitig miteinander die Debatte beginnen, wie immer man auch die Beiträge in der Debatte bewertet. Dass sich das ein kleines bisschen vom Vorabendprogramm in das Netz verschiebt, nehmen wir alle wahr - meine ich. Ich denke, solche Debatten sollten auch geführt werden. Vielleicht wäre es gut für die Qualität in der nächsten Debatte, dass wir weniger über die Teilnehmer gemäß § 21 Buchstabe a bis q des Medienstaatsvertrags reden, sondern mehr über die Inhalte dessen, was die Menschen besprechen.
Aber jetzt werde ich alles tun, was Sie dort einzubringen beschließen, und schauen, wie erfolgreich wir sein werden.
Vielen Dank. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Deshalb schließe ich die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung.
Meine Damen und Herren, wenn ich die Debatte richtig verfolgt habe, dann soll in der Sache abgestimmt werden. Ich habe gerade den Hinweis bekommen, dass der Antrag der FDP, der ja zu einem selbstständigen Antrag erklärt wurde, in den Nummern 1 und 2 nummernweise abgestimmt werden soll. Auch das haben Sie gemeinschaftlich so beschlossen. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung.
Ich lasse zunächst über Nummer 1 des Antrags der FDP-Fraktion in der Drucksache 18/2844 abstimmen. Wer dieser Nummer 1 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von FDP, CDU, PIRATEN, SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Ich danke Ihnen.
Wer der Nummer 2 seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten von FDP und der Piratenfraktion. Wer lehnt Nummer 2 ab? - Das sind die Kollegen von CDU, SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD.
Wir kommen jetzt zur Gesamtabstimmung über den Antrag in der Drucksache 18/2844. Wer diesem Antrag in der so geänderten Fassung seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kollegen von FDP, CDU, PIRATEN, SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW in der Drucksache 18/2811 (neu) abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die Piratenfraktion. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Fraktionen von FDP und CDU. Wer enthält sich? - Niemand. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich beschlossen.
Nun haben mir die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer mitgeteilt, dass zum nächsten Tagesordnungspunkt 15 ein Verfahren vereinbart wurde.
Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die Stärkung schwächerer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie erhöhter Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2842
Hierzu wurde zwischen Ihnen vereinbart, dass sämtliche Reden, auch die Rede der Landesregierung dazu, zu Protokoll gegeben werden. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung.
Es wurde beantragt, den Antrag in der Drucksache 18/2782 sowie den Änderungsantrag in der Drucksache 18/2842 als selbstständigen Antrag federführend dem Wirtschaftsausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.
Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die Stärkung schwächerer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie erhöhter Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2842
Herr Präsident! Mit der Idee, die Einrichtung von Tempo-30-Zonen allein in die Verantwortung der Kommunen zu legen, werde Bürokratie nur vom Land auf andere öffentliche Träger verschoben. Damit würde sich die Landesregierung aus der Verantwortung für einen reibungslosen Verkehrsfluss herausstehlen.
Es wäre unsinnig, wenn Kommunen Tempo-30-Zonen per Gesetz in bestimmten Bereichen pauschal auszuweisen könnten. Tempo-30-Zonen gehören zum Straßennetz und sind mit dem übergeordneten Straßennetz verbunden. Deshalb kann die Einrichtung von Tempo-30-Zonen nur in enger Abstimmung mit den für den übergeordneten Straßenverkehr zuständigen Behörden geschehen.
Die bisherige Abstimmung mit der Kreis- und Landesebene, die für die Kreis-, Landes- und Bundesstraßen zuständig sind, hat sich bewährt. Tempo-30-Zonen sollten so ausgestaltet sein, dass ein Zonenbewusstsein entsteht und nicht willkürlich nach dem Willen einzelner eingerichtet werden.
Herr Präsident! Es ist erfreulich, dass dieses Thema, das unser Wirtschaftsminister auf Bundesebene eingebracht hat, durch unsere Debatte eine deutlichere Wahrnehmung in der Öffentlichkeit findet. Die Entwicklung der Tempo-30-Zonen in den Köpfen der Menschen ist eine interessante.
nern, die auch hier in Schleswig-Holstein in den 80er-Jahren eingeführt wurden. Damals sollen die ersten Tempo-30-Zonen in der Bevölkerung überwiegend auf Unverständnis gestoßen sein. Die Autofahrer hatten damals die „freie Fahrt für freie Bürger“ im Blick und empfanden jede zusätzliche Geschwindigkeitsregelung als Gängelung.
In den 70er-Jahren wurde zuerst die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Landstraßen eingeführt, und nun durfte der Autofahrer nur noch mit Tempo 30 gefühlt im Schneckentempo - durch einzelne Straßen fahren. Aber die hohe Zahl der Verletzten und der im Straßenverkehr getöteten Personen rechtfertigte diese Geschwindigkeitsdrosselung.
Früher verpönt und heute gewollt, könnte man dies plakativ beschreiben. Denn heute wird der Sinn von Tempo-30-Zonen nicht mehr infrage gestellt, da der Sicherheitsgedanke deutlich mehr im Fokus steht. Beträgt der Bremsweg zum Beispiel bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h noch 25 m, verkürzt er sich bei 30 km/h um über 60 % auf 9 m.
Wir alle sprechen von dem Ziel der Vision Zero, dass wir irgendwann einmal keine im Straßenverkehr getöteten Personen beklagen müssen. Wir sind davon leider noch weit entfernt, doch jede Geschwindigkeitsverringerung erhöht die Chance, ein Leben zu retten.