Wir alle sprechen von dem Ziel der Vision Zero, dass wir irgendwann einmal keine im Straßenverkehr getöteten Personen beklagen müssen. Wir sind davon leider noch weit entfernt, doch jede Geschwindigkeitsverringerung erhöht die Chance, ein Leben zu retten.
Der Wunsch, weitere Tempo-30-Zonen einzurichten, besteht in vielen Kommunen, diese scheitern aber häufig an den schwierigen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die tragischen Fälle kennen wir alle, wo erst dann Bewegung in eine Verkehrsreglung kam, als ein Unfall zu beklagen war.
Die StVo schreibt in § 45 vor, wann eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden kann. So muss eine Gefährdungssituation bestehen, die es zu entschärfen gilt. Auf Nebenstraßen ist die Einführung meist kein Problem. Problematisch wird es aber dann bei Straßen höherer Ordnung oder wenn dort bereits eine Ampel oder ein Zebrastreifen vorhanden ist.
Der Hinweis an die Kommen auf ein Entwederoder ist da nicht sehr hilfreich. Entweder bleibt der Zebrastreifen bestehen, oder es gibt keine Tempo-30-Zone, hat schon bei vielen Kommunen zu einem Rückzug aus der gewünschten Tempo-30-Bewegung geführt. Es wäre daher hilfreich, den Kommunen deutlich mehr Gestaltungsspielraum zu geben.
In meinem Wahlkreis möchte die Stadt Schenefeld gegenüber einer Grundschule eine Tempo-30-Zone einrichten. Die vorhandene Ampel verhindert dieses allerdings. Da es sich um eine belebte Kreuzung handelt, muss die Ampel auch bestehen bleiben, doch damit kann es kein Tempo 30 geben. Den Schülerinnen und Schülern nützt dieses sehr wenig und die Aussage: „Das Gesetz schreibt es halt vor“, ist auch wenig überzeugend. Daher unterstützen wir, dass die Landesregierung hier an einer bundesweiten Regelung arbeitet, diese Verfahren deutlich zu vereinfachen.
Im zweiten Teil unseres Antrages geht es um die Belastungen von Anwohnerinnen und Anwohnern an stark befahrenen Straßen. Der Verkehrslärm stellt eine besonders hohe Belastung dar. Tempo 30 innerorts senkt zum Beispiel den Verkehrslärm um 3 bis 4 dba gegenüber Tempo 50. Das entspricht einer Halbierung des wahrgenommenen Lärms - eine deutliche Erleichterung.
Das ist nicht nur nett für besonders empfindliche Leute, sondern eine Notwendigkeit für die Gesundheit aller. Denn laut Weltgesundheitsorganisation gehen aufgrund von Verkehrslärm europaweit jedes Jahr über eine Millionen gesunde Lebensjahre verloren. Außerdem erkranken in Europa durch Verkehrslärm jährlich durchschnittlich 245.000 Menschen an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, 50.000 Menschen sterben daran. Dabei ist es unerheblich, ob man den Lärm bewusst wahrnimmt oder nicht. Der Körper reagiert immer.
Lärmschutz ist Gesundheitsschutz. Und wenn es gelingt, mit Tempo-30-Zonen eine Halbierung des Verkehrslärms zu erreichen - und zwar überall dort, wo Menschen leben -, dann ist das ein wichtiger Beitrag zum Gesundbleiben.
Wir unterstützen die Initiative der Landesregierung und schlagen vor, die Anträge in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niedrigere Geschwindigkeiten innerhalb von Ortschaften bedeuten, die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern und Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern zu verbessern und Kinder, ältere und behinderte Menschen zu schützen. So kam eine in London durchgeführte Langzeitstudie zu dem Ergebnis, dass durch die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 32 km/h die geschwindigkeitsbedingten Unfälle um
42 % gesenkt und der Lärm dadurch um bis zu 5 dba verringert werden konnte. Der stärkste Rückgang wurde dabei bei Unfällen mit Kindern, mit tödlichem Ausgang oder mit schwer verletzten Personen verzeichnet.
Konsequenterweise bescheinigte der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesverkehrsminister, dass eine Senkung der innerorts gefahrenen Geschwindigkeiten erhebliche Sicherheitsgewinne bringt. Es freut mich, dass diese Erkenntnis nun auch bei den Kolleginnen und Kollegen der FDP angekommen zu sein scheint.
Leider ist bislang Tempo 30 für Kommunen noch mit einem sehr aufwendigen Verfahren verbunden. Dies muss vereinfacht werden. Die beste Vereinfachung wäre ein generelles Tempolimit von Tempo 30 in geschlossen Ortschaften, und dann müsste begründet werden, warum davon eine Ausnahme gemacht werden soll.
Liebe FDP, Bürokratieabbau ist immer gut, haben Sie sich gedacht. Da wird jeder und jede zustimmen. Keine und keiner will, dass Orte, die den Straßenverkehr etwas menschenverträglicher machen wollen, unnötige Zahlenmengen schaufeln müssen.
Aber das Thema ist nicht neu, denn diese Landesregierung arbeitet bereits schon auf Bundesebene an entsprechenden Initiativen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ihr Antrag ist zwar gut gemeint, aber noch nicht gut gemacht. Daher haben wir uns erlaubt, Ihren Antrag zu ergänzen. Denn Sie wollen umständlich einen zusätzlichen Katalog einführen, der definiert, wo Menschen ohne statistische Erfassung vor Raserinnen und Rasern geschützt werden sollen. Wir wollen aber, dass jedes Kind, jeder Erwachsene, jeder Mensch geschützt wird - nicht nur, wer sich an einer Schule, einem Altenheim oder Spielplatz aufhält.
Ein weiterer Aspekt, den Sie in Ihrem Antrag übersehen haben: Höhere Geschwindigkeiten beeinträchtigen auch aufgrund von Lärm und Abgasen. Verkehrslärm verursacht Herzkrankheiten. Tempo 30 reduziert den Lärm: 50 Autos sind bei Tempo 50 ebenso laut wie 100 Autos, die 30 km/h fahren.
Tempo 30 entspannt. Menschen können Straßen besser queren und haben weniger Angst, zu Fuß zu gehen oder mit dem Rad zu fahren. Mehr Fußgängerinnen und Fußgänger und mehr Radfahrerinnen und Radfahrer gleich mehr Gesundheit. Eine einfache Gleichung.
Tempo 30 heißt mehr Lebensqualität. Deswegen ist es so wichtig, dass die einfache Möglichkeit, Tempo 30 einzuführen, nicht an bestimmte Orte oder Gründe gebunden wird, sondern viel öfter realisiert wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns hier im Bereich der Verkehrspolitik ja fast schon daran gewöhnt, in schöner Regelmäßigkeit über milliardenschwere Projekte zu debattieren. Das wäre eigentlich schon Grund genug, auch einmal wieder über so etwas Handfestes und Bodenständiges wie die Einrichtung von Tempo-30-Zonen zu debattieren. Der wahre Anlassgeber für unseren Antrag ist aber Verkehrsminister Meyer, von dem man in den letzten Wochen mehrfach in den Medien vernehmen konnte, dass er mit einer Initiative bei der Verkehrsministerkonferenz erreichen möchte, dass die Zuständigkeit für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen zukünftig den Kommunen übertragen wird.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion findet diese Initiative des Ministers sehr interessant, aber auch nur in Teilen sinnvoll. Lobend hervorheben und anerkennen möchte ich zunächst, dass endlich einmal ein Mitglied dieser Landesregierung einen Beitrag zum Abbau von Bürokratie leisten möchte. Das ist ja einmal was. Ansonsten ist diese Landesregierung ja nur stark darin, neue Bürokratie zu schaffen. Ebenso positiv ist ganz grundsätzlich die Bereitschaft des Ministers, auch einmal Kompetenzen auf die kommunale Ebene verlagern zu wollen. Das ist ja grundsätzlich ein guter Ansatz, der gern öfter zum Zuge kommen könnte, aber das muss eben auch jeweils Sinn ergeben. Wir haben bei diesem Thema so unsere Zweifel, ob eine vollständige Kompetenzübertragung wirklich im Interesse des Landes wäre.
Meine Damen und Herren, auf kommunaler Ebene gibt es nicht selten heftige und emotionale Debatten über die Einrichtung von Tempo-30-Zonen. Die Umsetzung dieser Geschwindigkeitsbegrenzungen ist in der Praxis bisher sehr schwierig. Die Gesetzeslage, hier im Konkreten der § 45 der Straßenverkehrsordnung, ist ziemlich komplex, die Zuständigkeiten und Prüfinstanzen vielfältig und die Anwendung somit entsprechend kompliziert. Aus diesem Grund plädiert auch meine Fraktion dafür, dass diese Vorschrift und die entsprechenden Verfahren grundsätzlich verschlankt werden. Zudem sollten Städte und Gemeinden nach unserer Auffassung zukünftig an sensiblen Stellen, also vor allem vor
Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenwohnheimen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Krankenhäusern, Tempo-30-Zonen ohne statistischen Nachweis unbürokratisch und eigenverantwortlich einrichten können. Vielerorts gibt es in diesen Bereichen bereits aus gutem Grund eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Gerade vor den eben genannten Einrichtungen sollten Autofahrer besonders aufmerksam, umsichtig und eben auch langsamer fahren. Dort, wo es an diesen Stellen bisher noch keine Begrenzungen gibt, sollten die Kommunen zukünftig ohne Rückkoppelung mit übergeordneten Behörden frei darüber entscheiden können.
Meine Damen und Herren, was wir jedoch kritisch sehen würden, wäre eine Regelung, wie sie dem Minister vorschwebt, nach der Geschwindigkeitsbegrenzungen in allen Bereichen ohne fachliche Einbindung von übergeordneten Behörden eingeführt werden könnten. Ich sehe die Gefahr, dass die Entscheidungen für oder gegen die Einrichtung von solchen Zonen dann zukünftig immer weniger aus fachlicher und immer öfter aus ideologischer Motivation heraus getroffen würden. Das Land muss meines Erachtens schon ein großes Interesse daran haben, dass es Tempo-30-Zonen vor allem dort gibt, wo sie auch wirklich Sinn machen. Prüfungen von einer übergeordneten Stelle, die auch die Netzfunktion der Straßen im Blick hat, halte ich aus diesen Gründen nach wie vor für sinnvoll und angebracht. Gerade in einem Bundesland, in dem es vielerorts an Ortsumgehungen und ganzen Autobahnen fehlt, muss man darauf achten, dass nicht weite Teile des Straßennetzes flächendeckend zur Tempo-30-Zone erklärt werden. Ich denke da an die „Renate Künasts dieser Welt“, die zum Beispiel die gesamte Bundeshauptstadt zur Tempo-30-Zone machen wollen. Dies mag einem vielleicht, wenn man mit dem motorisierten Individualverkehr ideologisch auf Kriegsfuß steht, als erstrebenswert erscheinen - sinnvoll ist es aber nicht.
Meine Damen und Herren, deshalb werbe ich um Zustimmung zu unserem sehr pragmatischen Antrag. Das wäre ein Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, ohne dabei die Netzfunktion vieler Straßen im Land unnötig einzuschränken, denn schließlich können schon heute viel zu viele Straßen in unserem Land durch Schäden und fehlgeleiteten Fledermausschutz nicht richtig genutzt werden.
Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die Koalitionsfraktionen dies offenbar genauso sehen wie wir und dem Minister mit ihrem Änderungsantrag in die Parade fahren. Sie haben ja ein
Teilplagiat unseres Antrages vorgelegt. Sei es drum! Hauptsache, wir haben in der Sache unser Ziel erreicht. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! die Piratenpartei will mehr Verkehrssicherheit im Sinne der „Vision Zero“. „Vision Zero“ ist ein Konzept, das seit Jahren erfolgreich im skandinavischen Raum Anwendung findet und dessen Ziel ist, dass niemand im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt wird.
Verkehrssicherheit im Sinne der Vision Zero bedeutet, dass Straßen und Fahrzeuge in höherem Maße an diesem Ziel ausgerichtet werden. Eine Möglichkeit der Anpassung, die nachweislich zur Verringerung der Unfallzahlen führt, ist die Einrichtung von Tempo-30-Zonen - das belegen wissenschaftliche Studien. Allerdings zeigen diese Untersuchungen auch, dass die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten nur dann zuverlässig eingehalten werden, wenn die Gestaltung der Straßen keine höheren Geschwindigkeiten zulässt. Dafür sind in der Regel bauliche Maßnahmen notwendig, wie beispielsweise Fahrbahnverengungen oder auch Aufpflasterungen.
Die Unfallzahlen mit Verletzten machen es deutlich: In Tempo-30-Zonen mit flächendeckenden baulichen Maßnahmen gehen die Unfälle mit Verletzten Studien zufolge um 30 % zurück. In Gebieten ohne flankierende Maßnahmen verringert sich die Anzahl der Unfälle hingegen um höchstens 5 %. Das heißt, Tempo-30-Zonen erhöhen zwar generell die Sicherheit im Straßenverkehr, ihre Einrichtung sollte jedoch stets in ein Gesamtkonzept eingebettet sein. Da sind sich die Experten einig. Tempo-30Zonen verhindern Unfälle nur mit unterstützenden baulichen Maßnahmen wirklich wirksam. Werden zusätzlich Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, sollten diese transparent angekündigt und ausgeschildert werden, da sie überhöhte Geschwindigkeiten so am wirksamsten reduzieren.
Das Aufstellen von Tempo-30-Schildern alleine reicht jedenfalls nicht aus und suggeriert eine Sicherheit, die in dem Maß nicht gewährleistet ist.
Was das Verfahren zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen anbelangt, halten wir eine unbürokratische und eigenverantwortliche Entscheidung der Kommunen für sinnvoll - und zwar nicht nur vor Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenwohnheimen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Kran
kenhäusern. Den FDP-Antrag, der die Eigenverantwortlichkeit auf diese Stellen beschränken will, lehnen wir insofern ab.
Tempo-30-Zonen an solchen Stellen per Bundesverordnung zur Regel zu machen wäre aber auch falsch. Ortsansässige kennen die Verhältnisse vor Ort am besten. Sie haben den besten Überblick über Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkte. Sie können am besten ermessen, wo eine Tempo-30-Zone Sinn macht und wo nicht. Nicht zuletzt werden Kommunen nicht das Geld haben, an sämtlichen Gefahrenstellen auch bauliche Maßnahmen zur Unterstützung von Tempo-30-Zonen zu vollziehen. Diese sind jedoch zwingend erforderlich, wenn man eine nachhaltige Wirkung erzielen möchte. Überall nur Schilder aufzustellen, bringt es nicht!
Wir sind überzeugt, dass es den Kommunen in Eigenverantwortung am besten gelingt, Mobilität auf ihren Straßen lebenswert zu sichern und unfallfrei(er) zu gestalten. Über Bürgerentscheide können die Einwohner direkt mitentscheiden. Wir sollten den Menschen vor Ort nicht ohne Not hineinreden und plädieren daher dafür, die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in die Entscheidungshoheit der Kommunen zu übergeben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen regelt § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dort ist die Zuständigkeit für die Einrichtung solcher Zonen festgelegt. Ebenso werden dort die Voraussetzungen sowie die Einschränkungen geregelt. Diese Bestimmung gilt seit Beginn 2001. Damit wurde seinerzeit deutlicher Fortschritt für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen erreicht, weil mit der Aufnahme des Absatzes 1c in die StVO die Entscheidungsmöglichkeiten der Kommunen gegenüber den zuständigen Straßenverkehrsbehörden deutlich verbessert wurden.
Vor 2001 mussten Tempo-30-Zonen beispielsweise aufwendig umgestaltet werden. Für den Autofahrer musste zusätzlich, durch die Einrichtung von Straßen-Schwellen oder Kübeln sichtbar gemacht werden, dass es sich um eine 30er-Zone handelt. Diese Voraussetzungen - Zonengestaltungen - wurden ab 2001 abgeschafft.
Die 30er-Zonen dienen in erster Linie der Verkehrsberuhigung und erhöhen damit die Verkehrssicherheit. Zudem werden die Abgas- und Lärmemissionen reduziert, wodurch sich für die Anlieger die
Um diese Ziele in den Wohngebieten zu erreichen und um damit auch eine Verbesserung der Lebensqualität zu schaffen, bedarf es keiner großen Aufwendungen. Sie sind recht günstig zu haben: Schilder aufgestellt und eventuell mit Farbe auf die Straße gemalt. Das war’s!
Wie bereits gesagt, der Verordnungsgeber hat bereits mit der Änderung von 2000 auch eine Erleichterung zur Ausweisung von Tempo-30-Zonen für die Kommunen im Blick gehabt. Aber es gibt heute immer noch Hürden bei der Einrichtung von 30erZonen. Daher sind wir der Auffassung, dass es hier immer noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt. So ist auch unser Antrag zu verstehen. - Im Übrigen sehe ich dies auch für den Antrag der FDP.
Wir wollen, dass insbesondere vor Schulen, Kindertageseinrichtungen, Seniorenwohnheimen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Krankenhäusern die Hürden abgebaut werden. Deshalb wollen wir, dass die Städte und Kommunen mehr Spielraum bekommen, wenn es in den genannten Bereichen um die Schaffung von Tempo-30-Zonen geht. Soll heißen, für die kommunale Ebene soll der Weg vereinfacht werden, solche verkehrsberuhigte Zonen einzurichten. Ich bin mir sicher, dass die kommunalen Vertreter verantwortungsvoll mit einer solchen Möglichkeit umgehen werden.
Es braucht aus unserer Sicht keine zusätzlichen statistische Erhebungen und Verkehrszählungen vor solchen Einrichtungen, um 30er-Zonen einzurichten. Es ist mir persönlich egal, ob dort 100 oder 1000 Kraftfahrzeuge entlangfahren - ein Fahrzeug reicht letztendlich aus, um ein Unglück herbeizuführen. Daher wollen wir, dass die Kommunen das entscheidende Wort bekommen, denn sie kennen die lokale Situation am besten und wissen, wo die Erfordernisse dafür sind.
Herr Präsident! Ich bin überrascht, dass die FDP plötzlich auch das Thema Tempo 30 für sich entdeckt hat und die Landesregierung nun auffordert, sich für die Ausweitung der Tempo-30-Streckenabschnitte vor Schulen und sonstigen Einrichtungen einzusetzen. Das ist ein vernünftiges Anliegen, und sicher ist Ihnen auch bereits zur Ohren gekommen, dass ich mich hierfür starkmache und bei meinen Ministerkollegen für ein gemeinsames Vorgehen einsetze. Noch in diesem Jahr wird es dazu eine ge
meinsame Initiative mit Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern geben. Das Thema bewegt mich nämlich schon länger. Wir möchten gern eine Änderung der Straßenverkehrsordnung erreichen, um vor bestimmten sozialen Einrichtungen Tempo 30 zum Regelfall zu machen und nur ausnahmsweise eine höhere Geschwindigkeit zulassen, wenn besondere Umstände des Einzelfalls hinzukommen. Bislang ist das leider genau umgekehrt. Wir streben deshalb eine Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses in der entsprechenden Vorschrift der Straßenverkehrsordnung an - § 45 Absatz 9 StVO und sind zuversichtlich, dass wir den Bund von der dringend erforderlichen Rechtsänderung überzeugen können. Ansonsten werden wir über den Bundesrat aktiv.
Allerdings ist dies nur ein Teil dessen, was wir uns vorgenommen haben, weshalb ich den Antrag der regierungstragenden Fraktionen sehr viel umfassender und passender finde: Es geht nämlich nicht nur um die unbürokratische Einrichtung von mehr Tempo-30-Bereichen vor Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen, sondern um eine Erhöhung der Verkehrssicherheit aller schwächeren Verkehrsteilnehmer. Dazu gehören natürlich Fußgänger, seien es Kinder oder ältere Menschen, aber beispielsweise auch Fahrradfahrer. Und dann die „Verkehrsteilnehmer“, die eigentlich gar keine sind: nämlich die Anwohner, die gerade in den Städten und Dörfern an Durchgangsstraßen unter dem Lärm der stärkeren Verkehrsteilnehmer leiden. Gerade der Verkehrslärm durch Lkw, aber auch Pkw ist ein Thema, dass die Bürger vor Ort sehr bewegt - zu Recht! Es gibt genügend Untersuchungen, die zeigen, wie sehr Lärmbelästigung die Gesundheit beeinträchtigen kann. Hier wollen wir also neue Akzente setzen.
Wir müssen insgesamt an das Verkehrsrecht heran, um den Interessen der schwächeren Verkehrsteilnehmer gerecht zu werden. Dazu gehört auch eine stärkere Einbindung der Gemeinden, deren Wünsche und Ideen nur allzu oft von dem strengen Verkehrsrecht abgeblockt werden - im Moment leider oft: abgeblockt werden müssen. Das erfordert ein verkehrspolitisches Umdenken und ein erhebliches Stück Arbeit. Ich lade Sie aber dazu ein, diese Schritte mit uns gemeinsam zu gehen. Die Zeiten ändern sich und „freie Fahrt für freie Bürger“ ist nicht mehr das Schlagwort der Stunde, sondern es gilt gegenseitige Rücksichtnahme.