Protokoll der Sitzung vom 18.03.2015

Sie bieten an dieser Stelle aber keine Lösung an, sondern Sie stellen das immer nur so dar: Die Wirtschaft ist böse, die Wirtschaft benachteiligt Frauen. Ich kenne keine Arbeitgeber, die eine Frau einfach nur aufgrund ihres Geschlechtes benachteiligen und sagen: Sie bekommen weniger Geld, weil Sie eine Frau sind!

(Lachen SPD - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Oh mein Gott! - Weitere Zurufe SPD)

Nein, es geht um die Dienstleistung, es geht darum, was uns die einzelne Arbeit wert ist. - Vielen Dank.

(Vereinzelter Beifall FDP)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Wolfgang Kubicki.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist zutreffend, wir haben ein strukturelles Problem. Wir haben eine strukturelle Ungleichverteilung in verschiedenen Berufen zwischen Männern und Frauen. Diese strukturelle Ungleichverteilung zwischen Männern und Frauen werden wir durch das Entgeltgleichheitsgesetz mitnichten lösen.

(Vereinzelter Beifall FDP)

Das hat miteinander überhaupt nichts zu tun. Die moralische Überheblichkeit, wenn man die 22 % in der Statistik nicht akzeptiere, dann sei man schon auf der falschen Fährte, finde ich bemerkenswert.

Ich würde Ihnen empfehlen, Frau von Kalben, sich einmal Estland anzuschauen. Estland hat den größten Gender Pay Gap in allen OECD-Staaten, aber gleichzeitig auch einen übergroßen Anteil an Frauen in Führungspositionen. Das deutet wiederum daraufhin, dass die Frage der Entgeltgleichheit mit der Frage der strukturellen Ungleichverteilung von Männern und Frauen in verschiedenen Berufen nichts zu tun hat.

Das statistische Problem - um Ihnen das zu sagen können Sie sofort lösen. Wenn Sie fordern, dass alle Berufe gleich bezahlt werden, wenn alle Arbeit gleich bezahlt wird, dann haben Sie keinen Gap mehr, der ist dann null. Wenn Sie das wollen, dann müssen Sie erklären, dass alle Berufe und alle Tätigkeiten gleich bezahlt werden sollen. Das ist nicht meine Vorstellung von der Lebenswirklichkeit dieses Landes und von der Qualifizierung und Entlohnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU - Zuruf Martin Habersaat [SPD])

- Ja, es macht schon einen Unterschied, Herr Habersaat, ob Sie beispielsweise Post austragen oder ein Herzchirurg sind. Das gleich bezahlen zu wollen, halte ich schlicht und ergreifend für unangemessen.

(Anita Klahn)

(Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Frau von Kalben, um hier mit den Märchen aufzuräumen, empfehle ich Ihnen, sich einmal die Rechtslage vor Augen zu führen. Seit dem 14. August 2006 haben wir ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Ich habe es schon gesagt, es ist damals von der Großen Koalition verabschiedet worden.

§ 1 des Gesetzes lautet wie folgt:

„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion …“

- und so weiter

„zu verhindern oder zu beseitigen.“

Dieser Anwendungsbereich verpflichtet beispielsweise in § 7 dazu:

„Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden …“

Der Arbeitgeber wird in § 12 aufgefordert:

„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zu treffen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen.“

Ein Verstoß dagegen -

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das haben wir schon hundertmal ge- sagt! - Weitere Zurufe SPD)

- Ja, die entgeltliche Ungleichbehandlung ist bereits heute rechtlich unzulässig. Wir müssen sie nicht mehr moralisch diskreditieren, sie ist bereits heute rechtlich unzulässig.

(Simone Lange [SPD]: Darum geht es doch gar nicht! - Zuruf Eka von Kalben [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Noch einmal: Auch das Kennen ist hier in dem Gesetz geregelt.

„Für den Fall der Annahme der Benachteiligung ist der Arbeitgeber verpflichtet zu dokumentieren, dass die Benachteiligung nicht stattfindet.“

Sie können sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Er selbst setzt sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung. Sie brauchen nicht einmal mehr zu klagen. Abgesehen davon, Frau von

Kalben, sage ich Ihnen: Jede einzelne Maßnahme, dieser Art würde zu erheblichen finanziellen Lasten der Arbeitgeber führen. Ich kenne keinen vernünftigen Arbeitgeber, der sich diesem Risiko aussetzt. Bereits seit 2007 - schauen Sie einmal in die Lebenswirklichkeit der Arbeitswelt - werden Personalvertretungen und Personalvorstände dahin gehend geschult, schon bei Bewerbungen darauf acht zu geben, dass sie diesem Antidiskriminierungsverbot nicht unterliegen.

Ich sage Ihnen noch einmal: Sie können natürlich sagen, es gibt Einzelfälle, in denen das anders geschieht. Das mag sein, die muss man auch bekämpfen. Aber dafür brauchen wir keine Entgeltgleichheitsregelung, wie Sie sie fordern. Diese besteht bereits, das ist bereits bestehende Rechtslage.

(Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])

Herr Abgeordneter Kubicki, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung der Frau Abgeordneten Simone Lange?

Herr Kubicki, ich möchte Sie nur noch einmal darauf hinweisen, dass wir das gar nicht bestreiten. An der Stelle brauchen Sie uns gar nicht überzeugen.

- Doch, Sie erklären die ganze Zeit -

Herr Abgeordneter Kubicki, lassen Sie doch bitte Frau Abgeordnete Lange erst einmal ihre Bemerkung machen. Dann dürfen Sie antworten.

- Sie erklären die ganze Zeit, Transparenz seit etwas anderes. Ich hätte gern von Ihnen noch einmal gewusst, wie Ihre Erklärung dazu ist, dass trotz dieser bestehenden rechtlichen Regelung der Lohnunterschied bis heute besteht. Ich hätte ganz gern von Ihnen gewusst, ob Sie einen Berufsstand kennen, in dem Frauen mehr verdienen als Männer. Wir reden hier nämlich tatsächlich über eine Benachteiligung von Frauen und nicht über einen in irgendeiner Berufsgruppe bestehenden Gender Pay Gap, sondern wir reden über eine flächendeckende Diskriminierung von Frauen. Ich hätte ganz gern von Ihnen gewusst, wie Sie sich Fälle wie Birkenstock er

(Wolfgang Kubicki)

klären. Und ich hätte jetzt ganz gern endlich einmal einen Lösungsvorschlag.

Also, das Erste ist: Ich bestreite, dass es eine Diskriminierung von Frauen bei gleicher Tätigkeit gibt. Sie ist rechtlich unzulässig, und sie führt zu Konsequenzen.

(Simone Lange [SPD]: Das ist aber gewagt!)

Der Fall Birkenstock, Frau Lange, zeigt in toller Weise, dass der Rechtsstaat funktioniert.

(Vereinzelter Beifall FDP)

Dieses Beispiel wird möglicherweise Arbeitgeber, die sich bisher anders verhalten haben, von denen es möglicherweise auch welche gibt - aber Sie kennen nicht einen einzigen -, zu einer Änderung bewegen. Nennen Sie mir doch einmal einen Fall. Ich habe nach der Sendung „Hart aber fair“ darum gebeten, dass mir ein Fall genannt wird. Ich habe Dutzende von Fällen genannt bekommen, aber keiner dieser Fälle hatte etwas mit Entgeltungleichheit zu tun, sondern schlicht und ergreifend mit anderer Einstufung. Wenn eine Angestellte des öffentlichen Dienstes weniger verdient als eine Beamtin, dann hat das nichts mit Entgeltungleichheit zu tun, sondern mit der Tatsache, dass die eine angestellt und die andere Beamtin ist. Ein angestellter Mann würde genauso weniger verdienen wie ein Beamter.

(Vereinzelter Beifall FDP und CDU)

Herr Abgeordneter Kubicki, gestatten Sie eine weitere Bemerkung der Frau Abgeordneten Lange?

Selbstverständlich.

Ich erlebe oft eine Art von Kultur, die von Ihnen durchaus gefördert wird, die also immer wieder unterstreicht, man dürfe aus Gründen der freien Wirtschaft nicht die Gehälter offenlegen, weil das möglicherweise bei Unternehmen zu einer Konkurrenzsituation führe. Ich komme aus einer Kultur, in der es überhaupt kein Problem war, die Gehälter gegenseitig offenzulegen. Ich würde mir wünschen, wenn Sie sagen, das gibt es gar nicht, dass das dann einfach umgesetzt wird. Ich verstehe dann überhaupt nicht, warum Unternehmen ein Problem damit haben, die Gehälter offenzulegen, wenn

es das alles gar nicht gibt, was wir hier beschreiben. Dann haben wir doch auch überhaupt kein Problem mit der Transparenz. Vielen Dank.