Tut mir leid, das ist mir heute leider nicht gelungen. Aber Ihre ewige, mit - wenn ich mir Ihre Presseerklärungen der letzten Wochen angucke - Halbwahrheiten gespickte generelle Naturschutzkritik nervt langsam wirklich, und sie steht mir bis hier oben.
- Herr Arp, ich gehe dann nach Hause, wann ich möchte, nicht wann Sie möchten. Sie können meinetwegen gern nach Hause gehen.
Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Bei diesem Thema wäre es auch kein Verlust, weil Sie dazu eigentlich sowieso nicht sprechen und vielleicht auch keine Ahnung haben. Das kann ich nicht beurteilen.
Ich wiederhole gern: Wir wollen ein Landesnaturschutzgesetz, das seinen Namen auch verdient. Wir würden uns über eine konstruktive Diskussion wirklich sehr freuen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Sandra, das mit dem Zottel und dem Pullover sollten wir - so finde ich - noch einmal diskutieren. Ich finde, wir sind mittlerweile alle ganz gut frisiert, und auch ich versuche, mich passend zu kleiden.
Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, Natur zu schützen und Landschaft zu erhalten, hat für uns Grüne einen hohen Stellenwert. Angesichts der vielfältigen Nutzungsansprüche Gesellschaftlicher wie Privater an die Fläche ist dies eine große Herausforderung. Aber angesichts des weiter rasant zunehmenden Verlustes an biologischer Vielfalt, den jetzt auch die CDU einräumt, ist dies allerdings auch dringend geboten.
Der Verlust an Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft, der Verlust an immer mehr Tier- und Pflanzenarten ist ein schleichender Prozess. Der Trend zur Verarmung der Natur hält jedoch seit Jahrzehnten an - nicht nur in Schleswig-Holstein, in ganz Deutschland, in der EU, in anderen Industrieländern, ja weltweit. Diesen Trend aufzuhalten, ist letztlich auch eine Überlebensfrage für uns Menschen.
Seit 1992 gibt es die UN-Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt. Neben dem Erhalt der biologischen Vielfalt fordert sie die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und eine gerechte Aufteilung der sich daraus ergebenden Gewinne. 23 Jahre später sind wir davon noch meilenweit entfernt, wir haben uns sogar noch weiter davon entfernt, als wir es 1992 waren. 2007 hat die Bundesregierung eine Nationale Biodiversitätsstrategie verabschiedet. Sie fordert: Mindestens 5 % Naturwälder sollen entwickelt werden, davon möglichst 10 % aus öffentlichem Besitz, um den Privatbesitz - wo sind die Kollegen von der CDU? zu schützen, zu schonen. Das haben wir in Schleswig-Holstein fast geschafft. Es fehlen nur noch ein paar Bäume.
In dem Zusammenhang ein kurzer Exkurs: „Standortheimisch“ steht im Gesetz. Das heißt nicht, dass keine Douglasie mehr gepflanzt werden darf, sondern es heißt, dass ein überwiegender Anteil standortheimischer Bäume gepflanzt werden soll.
Zum Zweiten: Die Naturwälder sind, auch was die Frage des Klimawandels angeht, Referenzwälder für die Forstwirtschaft, um zu erkunden, wie sich Bäume unter sich wandelndem Klima entwickeln. Das wird dann auch für die Forstwirtschaft von großem Interesse und von großer Bedeutung sein. Niemand außer Ihnen bestreitet das.
Ich komme wieder auf die Biodiversitätsstrategie zurück: Die Inanspruchnahme neuer Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke soll bis 2020 auf 30 ha pro Tag begrenzt werden. Über diese 30 ha diskutieren wir schon seit zig Jahren. Wir versiegeln heute täglich 81 ha, sind also nicht wirklich auf einem guten Weg.
Drittens ist ein Ziel der Biodiversitätsstrategie, das Biotopverbundsystem so auszuweiten und zu verbessern, dass es Lebensräume nachhaltig schützt. Wir als Koalition haben mit dem verstärkten Knickschutz einen wichtigen Schritt beschlossen, und wir werden mit der Aufnahme des artenreichen Dauergrünlandes in den Biotopschutz hier wichtige Schritte beschließen. Das Landesnaturschutzgesetz ist ein wichtiges, ein unerlässliches Instrument, um diese Ziele zu erreichen. Wir werden uns nicht lange auf dritten Wegen verirren, sondern wir machen uns an die Arbeit, weil wir als Land die Möglichkeiten ausschöpfen, die uns der Bund mit dem Bundesnaturschutzgesetz lässt. Wir wollen der Natur wieder mehr Rechte geben und anders als die vorherige Regierung diese Standards nicht bis an die Grenze des gerade noch Zulässigen absenken.
Ein starkes Gesetz ist aber nicht der einzige Hebel, um die notwendigen Verbesserungen für die Natur zu erreichen. Anders als Sie von der Opposition glauben machen wollen, setzen wir neben dem Ordnungsrecht ganz genauso - das ist nicht die erste Rede hier in diesem Landtag, in der ich das sage, oder Veranstaltung, auf der ich das betone - auch weiter auf freiwillige Maßnahmen wie den Vertragsnaturschutz in der Landwirtschaft, die Förderung von Beratung für eine naturverträgliche Gewässerunterhaltung - da sind jetzt noch einmal viele Mittel hineingeflossen - oder auch den Ökolandbau. Wir schwächen diese auf Freiwilligkeit beruhenden Instrumente nicht, im Gegenteil, wir stärken sie.
Davon kann sich jeder überzeugen, der einen Blick in den Haushalt wirft und sich das neu gestartete Programm zur Förderung des ländlichen Raumes anschaut. Es stehen dort ab übernächstem Jahr mehr Mittel drin, und es werden durch den höheren
Allerdings: Freiwilligkeit alleine - ich habe das heute Morgen schon gesagt - reicht offenbar nicht, sonst wäre unsere Landschaft reicher und bunter, als sie tatsächlich ist. Bestes Beispiel dafür ist einmal das gerade schon angesprochene weit verbreitete artenreiche und strukturreiche Grünland, das wir nun mit diesem Gesetz tatsächlich schützen. Diese für den Artenschutz besonders wertvollen und auch speziell Schleswig-Holsteins Landschaft auszeichnenden Flächen sind sozusagen die Juwelen in unserer Landschaft. Anders als es viele bei der Debatte um das Grünlandgesetz behauptet hatten, sind es eben nicht mehr Hunderttausende Hektar, sondern es sind wenige, wenige Restflächen in der Größenordnung - wir haben das jetzt kartiert - einiger Tausend Hektar. Wir können es uns nicht leisten, diese auch noch plattzumachen.
Es stimmt ja, wenn einige sagen, früher habe es viel mehr dieser Flächen gegeben, die Landwirte hätten sie schließlich selbst angelegt. Zeiten, in denen die Bewirtschaftung dieser Flächen noch ökonomisch sinnvoll war, hätten sie diese geschaffen. Aber was hilft das? Was sagt uns das in der jetzigen Debatte? Es ändert nichts, aber auch gar nichts an der Tatsache, dass wir jetzt einen gesetzlichen Schutz einziehen müssen, sonst werden in wenigen Jahren auch diese Flächen ganz verschwinden und mit ihnen viele Arten - und dies unwiederbringlich. Darum geht es ja, dass es keine Frage von ein paar Jahren rauf und runter ist, sondern es ist in manchen Aspekten tatsächlich eine existenzielle Frage, wenn wir uns zum Beispiel den Artenschwund anschauen.
Wir haben am Tag des Kabinettsbeschlusses über den vorliegenden Entwurf eine Demonstration erlebt, bei der man den Eindruck gewinnen konnte, die Ökodiktatur in Schleswig-Holstein solle ausgerufen werden. Es war die Rede von „Öko-Pack“ nur einmal, um die Qualität Ihrer Kritik oder der Kritik mancher Leute noch einmal in diesem Hause bekannt zu geben. Es war die Rede von „ÖkoPack“ auf einem Schild. Es war die Rede von Enteignung. Sie wissen selbst, dass das völliger Quatsch ist. Sie haben jetzt gerade noch einmal die Mär von der Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe aufgewärmt.
Schleswig-Holstein geführt werden und bei denen offensichtlich auch einige Erde verbrannt wurde, aber ich meine, es ist Zeit, in der Diskussion um das Naturschutzgesetz diese auf den rationalen Kern zurückzuführen und die hochideologische und größtenteils symbolische Debatte zu beenden. Das geht an Ihre Adresse.
Mit diesem Gesetz wird kein einziger Landwirt enteignet. Es wird niemand in seiner Existenz gefährdet. Ich appelliere an die Bäuerinnen und Bauern im Land: Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen!
Lassen Sie sich keine Ammenmärchen erzählen, von denen Sie eigentlich selbst - das hat die Kollegin Redmann schon gesagt - wissen, dass diese zu einem überwiegenden Teil Märchen sind. Es ist richtig: Ein Teil der Landwirtschaft in SchleswigHolstein ist in einer ernsthaften Krise. Die Gründe dafür sind aber weder Naturschutz noch andere Umweltbestimmungen. Diejenigen, die das behaupten, versuchen, von den eigentlichen Ursachen abzulenken, sie versuchen, davon abzulenken, dass sie selbst seit Langem und noch immer auf falsche Konzepte in der Agrarpolitik setzen.
Ich appelliere deshalb noch einmal an die Bäuerinnen und Bauern im Land: Bekämpfen Sie nicht den Naturschutz im Land! Öffnen Sie sich für Lösungen, die Landwirtschaft und Natur-, Gewässer-, Boden- und Klimaschutz wieder stärker miteinander in Einklang bringen!
Dass das funktionieren kann, sehen wir zum Beispiel an der Arbeit, die der Naturschutzring in Aukrug macht, unter welchem Naturschutzgesetz auch immer. Da greifen Landwirtschaft und Naturschutz auf wunderbare Weise und völlig ideologiefrei ineinander - mit einem großen gegenseitigen Verständnis und Respekt voreinander. Meine Damen und Herren von der CDU, das ist der Weg in die Zukunft und nicht Ihr dritter.
- Bitte! Dann einmal heraus mit den Beispielen, wie wunderbar das da seit einigen Jahren funktioniert!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn das Rednerpult verlassen ist, ist auch die Diskussion erst einmal für die Personen beendet.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im Mai 2014 den ersten Aufschlag zum Naturschutzgesetz gehabt, den Antrag der Koalition, den Frau Redmann gerade erwähnt hat. Über ein Jahr später ist der Entwurf der Regierung nun da. Nun könnte man meinen, was lange währt, wird endlich gut. Aber leider weit gefehlt. Der Gesetzentwurf der Regierung ist nicht gut, der Gesetzentwurf ist Ausdruck des tiefen Misstrauens gegenüber der Land- und Forstwirtschaft.
- Frau Redmann, schauen Sie sich einmal Ihren Antrag an, und schauen Sie sich jetzt das Gesetz an! Dann werden Sie ziemlich schnell feststellen, dass der Minister in sehr vielen Punkten deutlich weiter geht als Sie in Ihrem Antrag. Davon war eben natürlich gar keine Rede. Sie haben hier zehn Minuten nur über die CDU geschimpft und Ihren Frust über die Landesforsten herausgelassen. Ich weiß nicht, was da in der letzten Sitzung passiert ist.