Beim Betretungsrecht tun Sie so, als wenn das Allgemeingut wäre. Das ist doch falsch. Sie sollten nicht bevormunden, Sie sollten Freiräume für unternehmerisches Handeln schaffen.
Sie sollten zur Kenntnis nehmen - die meisten von Ihnen tun das auch -, dass unsere Land- und Forstwirte und Jäger hervorragend ausgebildete Fachleute sind. Diese Fachleute brauchen eine Politik, die sich auf Wissenschaft und Sachverstand gründet.
Was bekommen sie momentan? - Die sehen das Gesetz auch und denken: Toll, jetzt bekommen wir wieder eine Politik, die von Meinungsmache und Bauchgefühl geleitet ist. Das kann es doch wirklich nicht sein!
Ich freue mich auf die parlamentarische Beratung, ich freue mich auf die Anhörung, und ich freue mich wirklich über das, was Sie gesagt haben, liebe Frau Kollegin Redmann.
Sie wollen die Punkte aus der Anhörung und die Kritik der Opposition ernst nehmen. Sie haben gesagt - ich zitiere Sie -: Sicher wird es Änderungen geben. - Ich setze wirklich auf Sie, dass es zu Änderungen kommt. Beim Dauergrünlanderhaltungsgesetz, bei der bleifreien Jagd gab es keine Änderung. Vielleicht ist jetzt einmal der Punkt gekommen, in denen Sie, Frau Redmann, und Sie als SPD-Fraktion beweisen können, dass Sie es wirklich ernst meinen mit dem Dialog und sich mit diesem Gesetz nicht zum Büttel der Grünen machen.
Mein Herz würde aufgehen, wenn Sie mir in der Anhörung erläutern könnten, wie eine juristische Person ethische Bedenken haben kann. Das ist die Gretchenfrage bei dieser ganzen Sache.
Nun kommen wir einmal zu den positiven Seiten des Gesetzes. Auf 156 Seiten habe ich tatsächlich zwei Zeilen gefunden, die mir sehr gut gefallen haben: Das ist der schon erwähnte Wolf. Dass die Anfütterung verboten ist, ist gut und richtig. Ebenso ist es gut und richtig, Windkraftanlagen in Wäldern zu verbieten.
Aber zwei Schwalben machen noch keinen Sommer, zwei Wölfe auch nicht. Ich freue mich auf die Beratungen und danke ihnen ganz herzlich für die zutiefst freundliche Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, mich jetzt mit einem sachlich und anders zugeschnittenen Beitrag zwischen die ideologischen Fronten hier zu drängen und einige andere Aspekte anzusprechen.
die Umweltbelastungen zunehmen und zeitgleich die Artenvielfalt abnimmt. Das können wir ganz real feststellen, wenn wir einfach einmal in die Bäche und Gräben blicken - nicht gerade in den, der hier am Landtag ist, aber in der freien Natur. Die sind inzwischen meist begradigt und ziehen sich an den Äckern entlang. Da wuchern die Algen und die Keime, nur den toleranten Stichling, der früher nahezu alle Bäche und Gräben bevölkert hat, sucht man inzwischen vielerorts vergebens.
Dass sich eine solche rein zweckmäßige Entwicklung nicht ohne große Einbußen bei der allgemeinen Lebensqualität unentwegt fortsetzen lässt, liegt auf der Hand. Denn Fische zu beobachten kann ja durchaus Spaß machen. Wenn wir heute damit beginnen, das Landesnaturschutzgesetz zu diskutieren, beginnen wir damit auch eine Debatte um unsere Lebensqualität in Schleswig-Holstein, und zwar nicht nur der Bauern, sondern der Menschen insgesamt und der Natur.
„Lebensqualität“ ist hier wirklich der richtige Begriff, weil es gleichermaßen darum geht, wie wir persönlich leben wollen, und darum, welche Voraussetzungen das Leben als solches benötigt, um artenreich, bunt und vielfältig zu sein und zu bleiben. Diese beiden Punkte lassen sich im Grunde nicht trennen, denn wenn es unserer Umwelt nicht gut geht, trifft es früher oder später auch uns selbst. Wir brauchen die fruchtbaren Böden, die saubere Luft, das trinkbare Wasser und die Erholung, die von diesen Quellen ausgeht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben es schon oft gehört und auch gesagt: Die Leistungsfähigkeit der Natur und ihrer Dienstleistungen, der sogenannten Ökosystemdienstleistungen, hängt ganz entscheidend davon ab, wie wir mit der Natur umgehen.
Ich möchte ein anderes Beispiel nennen: Wer durch einen Urwald spaziert, bemerkt ganz intuitiv, was dort anders läuft als bei uns. Die Zeit im Urwald scheint förmlich stillzustehen. Es dauert Jahrzehnte, bis ein toter Eichenstamm verschwunden ist. Aber dieser Eichenstamm ist eben nicht tot, sondern sein Zerfall ist das pure Leben. Tausende Pilze, Tiere und Pflanzen finden hier Nahrung und Unterkunft.
Dieses ruhige, zeitlose Leben können wir uns nicht leisten. Angetrieben zum Beispiel durch den Phosphor beschleunigen wir den Stoffwechsel der Pflanzen, um die Erträge zu erhalten, die die moderne Gesellschaft verlangt, aber ohne gleichzeitig die Kosten zu begreifen und vor ihnen zu warnen.
Daran führt kein Weg vorbei, und für sich genommen ist das auch kein Problem. Ein Problem wird es erst dann, wenn vom wirklichen Leben - so wie es sich abspielt, wenn wir uns nicht einzumischen wagen - kaum mehr etwas übrig bleibt. Die Aufgabe des vorliegenden Gesetzes und auch von uns als Landtag, als Abgeordneten liegt also darin, ein vernünftiges Gleichgewicht zu erreichen: aus Bewegung und Ruhepol gewissermaßen die richtige Durchschnittsgeschwindigkeit zu ermitteln und festzuhalten. Genau darauf, auf das Gleichgewicht, werden wir bei den Beratungen und den Anhörungen, die im Ausschuss vor uns liegen, Wert legen.
und auch noch nicht in die Textarbeit. Ich möchte aber zwei bis drei Punkte aufgreifen, die uns wichtig sind. Das sind auch kritische Punkte, Herr Habeck.
Erstens begrüßen wir das Verbot, geozid wirkende gentechnisch veränderte Organismen, also GVO, im Umkreis von 1.000 m um Naturschutzgebiete herum anzubauen. Wir sagen aber auch: Angesichts der Tatsache, dass die Pollen bis zu 3 km weit geweht werden, muss diese Grenze auf 3 km erweitert werden. Wir wollen auch, dass sich das Verbot auf sämtliche GVO bezieht, da eine Hybridisierung, also die Vermischung von Gentechnik mit Wildkräutern, sonst nicht verhindert werden kann. Also entweder ein Streifen um ein Naturschutzgebiet herum - das ist gut -, hier sind aber 1.000 m zu wenig, das ist so gut wie gar nichts, deshalb 3 km.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte: Landschaftsschutzgebiete und Naturparke. Wer die Rechtslage nicht genau kennt, denkt bei Landschaftsschutzgebieten wahrscheinlich daran, dass dort die Landschaft langfristig bewahrt werden soll. Solange sich Landschaftsschutzgebiete, etwa im Fall eines Bauvorhabens, einfach wieder umwidmen lassen, sind wir von der Augenwischerei nicht weit entfernt. Deshalb sollte in dem Gesetz auch festgeschrieben werden, dass die Umnutzung von Landschaftsschutzgebieten der Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde bedarf und die anerkannten Naturschutzverbände vor jeder Entscheidung angehört werden müssen.
Ähnlich verhält es sich mit den Naturparken, die das Bundesnaturschutzgesetz in § 27 klar besserstellt, als es der uns vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung tut.
Mein letzter Punkt wurde hier heute schon genannt. Es ist doch schön, dass der Wolf nicht nur die Herzen, sondern auch das Gesetz und die Natur bewegt. Darüber, dass Sie unseren Vorschlag aufgegriffen haben, freuen wir uns natürlich. Das finden wir klasse. Das Anlocken und Füttern von Wölfen muss verboten werden. Wir wünschen uns allerdings auch, dass es bei Zuwiderhandlungen Konsequenzen gibt. Bei dem Vorschlag, den Sie vorhin zitiert haben, haben wir gesagt, dass wir uns vorstellen könnten, ein Strafmaß bis zu 5.000 € vorzusehen. Wir haben es ja in Munster mit dem Wolf erlebt, der angefüttert worden ist und dann mehrere Schafe gerissen hat. Wir befürchten, wenn man es nur verbietet, reicht das nicht aus. Wir erinnern auch an den Wolf, der vor wenigen Wochen 30 Schafe gerissen hat. Das Füttern von Wölfen und ihre Gewöhnung an Menschen ist eben kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernst zu nehmende Straftat.
Die Anhörung letzte Woche im Umwelt- und Agrarausschuss hat gezeigt, dass wir auch in diesem Bereich einen Konsens haben, auch wenn die ideologischen Fronten, genauso wie beim Landesnaturschutzgesetz, zwischen Bauern und denjenigen, die die Artenvielfalt in Schleswig-Holstein wollen, erst einmal unüberbrückbar schienen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns in diesem Sinne gemeinsam daran arbeiten, unseren Wohlstand zu sichern, ohne das Leben, wie es aus sich selbst heraus geschaffen ist, zu gefährden. Denn in dieser Situation befinden wir uns im Moment.
Da fange ich wieder mit einer Frage an und ende dann auch gleich: Wie wäre die Welt wohl ohne den Stichling? - Bestimmt einsamer und etwas langweiliger.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Diese Koalition hat sich vorgenommen, das Landesnaturschutzgesetz so zu ändern, dass es seinem Namen wieder gerecht wird. Dies haben wir bereits in unserem Antrag vom letzten Jahr angekündigt und deutlich gemacht, und in diesem Zuge werden wir auch das Landeswaldgesetz sowie das Landesjagdgesetz ändern.
Nun liegt uns der Entwurf vor. Ich möchte mich bei dem Minister und seinem Haus für diesen Gesetzentwurf bedanken.
Ich möchte hier kurz auf die für uns wichtigsten Punkte eingehen. Das Landesjagdrecht wird unter anderem dahin gehend geändert, dass künftig auch juristischen Personen, die aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen, die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre Grundstücke zu befriedeten Bezirken erklären zu lassen. Das hat zur Folge, dass die Jagd dort dann ruht. Diese Zielsetzung ergibt sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der in der vorherigen Regelung eine Verletzung der Menschenrechte sah, nämlich des Rechts auf Achtung des Eigentums. Was für natürliche Personen gilt, soll zukünftig auch für juristische Personen gelten.
Die Änderung des Landeswaldgesetzes verfolgt insbesondere das Ziel, den Erfordernissen der Biodiversität gerecht zu werden. Das heißt, dass bei Neuanpflanzungen und Wiederaufforstungen künftig standortheimische Forstpflanzen genutzt werden. Denn es sind die standortheimischen Forstpflanzen, die den heimischen Tieren die notwendigen Lebensgrundlagen bieten. Zudem verfolgen wir das Ziel, schrittweise bis 2020 10 % der Gesamtfläche des Staats- und Körperschaftswaldes als Naturwald auszuweisen, das bedeutet, sie aus der forstlichen Nutzung herauszunehmen und sich selbst zu überlassen. Damit wollen wir einen Beitrag zur Erfüllung der Biodiversitätsziele der Bunderegierung leisten.
Im Entwurf zum Landesnaturschutzgesetz wurden Ziele formuliert, die der Nachhaltigkeit dienen und der biologischen Vielfalt gerecht werden. Ein modernes Naturschutzgesetz muss die Vielfältigkeit in allen seinen Facetten sichern und die Lebensräume schützen. Biodiversität und die Sicherung der biologischen Vielfalt stehen auch hier im Fokus des Entwurfs.
Ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Biodiversität ist daher auch der Biotopverbund, denn durch die Vernetzung sichern wir Lebensräume und Arten. Zur Unterstützung dieser Ziele soll das Vorkaufsrecht wieder eingeführt werden, um naturschutzfachlich besonders wertvolle Flächen besser schützen zu können.
Das Instrument des Vertragsnaturschutzes bleibt weiter bestehen. Es ist ein praktisch bedeutsames Instrument des Naturschutzes, das sich bewährt hat.