in den 1990er-Jahren zu der am schnellsten wachsenden Insektizidklasse. Sie zeichnen sich aus durch ihr breites Wirkungsspektrum, eines neuen Wirkmechanismus und ein günstiges Sicherheitsprofil. Neonikotinoide zählen zu den effektivsten Insektiziden im Kampf gegen unterschiedlichste Pflanzenschädlinge.
Aufgrund ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten finden sie große Anwendung in der Landwirtschaft. Sie sind mittlerweile in 120 Ländern zugelassen und führend auf dem globalen Insektizidmarkt. Wir haben es hier also mit einem Global Player zu tun, mit dem große Chemiekonzerne richtig viel Geld verdienen.
Doch seit einigen Jahren verblasst der Glanz dieses Pflanzenschutzmittels. Es gerät immer mehr in den Verdacht, für Bienen, Motten und Schmetterlinge extrem schädlich zu sein. Auch auf insektenfressende Vögel wirkt sich das Insektizid negativ aus.
Es gibt mittlerweile ein ganze Reihe von Studien weltweit -, die auf die Gefahren und Auswirkungen dieser Insektizidklasse hinweisen. Und die Ergebnisse sind, weiß Gott, verheerend. Die Insektizide wirken demnach wie eine Droge auf die Insekten. Das heißt, sie weichen dem Gift nicht aus, im Gegenteil. Es führt zu einer geringeren Fortpflanzungsrate bei den Wildbienen, schwächt deren Immunsystem und führt zu einem frühen Tod der Königinnen. Das Gift unterscheidet letztlich nicht zwischen Schädlingen und Nützlingen.
2013 nahm die EU-Kommission diese kritischen Studienergebnisse zum Anlass für ein EU-weites Moratorium für die drei verbreitetsten Neonikotinoide. Dieses Moratorium ist bis Ende 2015 vorgesehen.
Wir haben hier im Landtag bereits ausführlich den starken Rückgang der Bienen debattiert. Wir wissen, dass es hierfür mehrere Ursachen gibt. Der Verlust von Nahrungsflächen, der Einsatz von Pestiziden, der Befall durch Milben und andere Para
siten sowie Krankheiten machen den Bienen seit einigen Jahren schwer zu schaffen. Dies alles führt letztlich dazu, dass es zu einem Bestäubungsdefizit kommt. Hiervon wäre die Landwirtschaft extrem betroffen. All das wissen wir, und daher müssen wir es ernst nehmen. Es darf uns nicht dazu veranlassen, selektiv bei den Ursachen wegzuschauen.
Wie gesagt, mehrere Faktoren wirken sich negativ auf die Bienenpopulationen aus. Daher ist es notwendig, dass wir das Bienensterben stärker in den Blick nehmen und die einzelnen Ursachen politisch angehen.
Gerade für Schleswig-Holstein als landwirtschaftlich geprägtes Land spielen die Bienen eine große Rolle. Rund 80 % aller Nutzpflanzen werden durch Bienen bestäubt. Ohne Bienen würden Rapspflanzen oder Obstbäume nicht mehr bestäubt, und die Erträge würden sinken. Es liegt also auch im ureigenen Interesse der Landwirtschaft, das Bienensterben zu stoppen.
Neonikotinoide müssen weiter im Hinblick auf ihre Wirkung erforscht werden. Diese Untersuchungen müssen industrieunabhängig sein. Solange wir keine Gewissheit haben, dass diese Insektizidklasse wirklich ungefährlich für Bienen und andere Wildinsekten ist, brauchen wir weiterhin ein EU-Verbot. - Jo tak.
Das Wort für die Landesregierung hat jetzt der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Dr. Robert Habeck.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke den regierungstragenden Fraktionen für ihren Antrag. Im Wesentlichen sind die Punkte ja aufgezählt worden. Ich will nur noch ein paar Anmerkungen aus landespolitischer Sicht oder aus Sicht der Regierung dazu machen.
In der Tat, Neonikotinoide sind ein Nervengift und greifen das Nervensystem der Insekten an. Herr Rickers, drei Experten, vier Meinungen. Die Europäische Wissenschaftsakademie hat im Frühjahr noch einmal veröffentlicht, dass bei einer Wieder
zulassung der Neonikotinoide schwerwiegende Auswirkungen nicht nur auf die Honigbiene, sondern generell auf die Artenvielfalt zu befürchten sind. Ich will Ihrem Experten nicht zu nahe treten, zumal er ja auch aus einer Verwaltung kommt. Aber letztlich entscheidend sind die Aussagen der EFSA, also der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Wir warten wie alle anderen, wie die Landwirte auch, tatsächlich darauf, dass die Berichte vorgelegt werden.
Aus der Verordnung der Europäischen Kommission - das ist die Verordnung 485/2013 - ist nicht ersichtlich, dass sie befristet ist. Es ist eine unbefristete Verordnung. In der Verordnung selbst steht erstaunlicherweise zwar drin, dass man die Neonics für zwei Jahre aussetzen will. Aber die Verordnung selbst ist unbefristet. Daraus folgere ich, dass Deutschland seine Verordnung, die bis Mai 2016 glaube ich - gültig ist, nicht verlängern müsste, wenn die EU ihre Verordnung nicht zurückzieht. Das heißt, eine Verlängerung des Verbots von Neonikotinoiden ist eigentlich gar nicht notwendig, sondern es wäre eine Aufhebung des Verbots erforderlich. So weit zur Rechtslage, wie sie sich uns und mir darstellt.
Darüber hinaus ist es richtig - dafür gibt es hinreichende Belege -, dass neben den drei Wirkstoffen, die jetzt ausgesetzt wurden, weitere Stoffe mit zu berücksichtigen sind. Richtig ist auch, dass der Verzicht auf Neonikotinoide ein vermehrtes Spritzen zur Folge haben kann, bis zu viermal im Jahr, und dass dieses Spritzen häufig ungenauer ist. Alternativen sind allerdings auch möglich. Es sind ackerbauliche Alternativen: spätere Aussaat, Verzicht auf Altflächen, andere Fruchtfolgen. Insofern appelliere ich an die Landwirte, nicht zu pokern und darauf zu setzen, dass entweder das eine oder das andere kommt, sondern sich tatsächlich jetzt schon mit der neuen Situation ernsthaft auseinanderzusetzen und ackerbauliche Maßnahmen vorzusehen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Es zeigt sich an dieser Debatte, dass wir abzuwägen haben, was den Einsatz von technischen Möglichkeiten, den Einsatz von synthetischen Wirkstoffen in der Landwirtschaft und deren Auswirkungen auf die Natur angeht. Sicherlich ist es richtig, dass das Bienensterben nicht eindimensional nur auf die Neonics zurückzuführen ist. Aber dass sie einen Effekt haben, scheint hinreichend belegt. Wenn der Beweis des Gegenteils angetreten werden kann, würde ich mich freuen. Aber zu pokern und so lange zu warten, bis der Beweis erbracht ist und alle Bienen ausgestorben sind, scheint mir nun auch falsch. Da, meine
ich, ist Vorsicht geboten. Deswegen stimme ich den Fraktionen vollumfänglich darin zu, dass das Verbot bis zum Beweis des Gegenteils beibehalten werden sollte. - Vielen Dank.
Da keine Ausschussüberweisung beantragt worden ist, gehe ich davon aus, dass Sie in der Sache abstimmen wollen. - Das ist der Fall.
Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die Fraktion der PIRATEN. Wer ist dagegen? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist der Antrag angenommen.
Ich erteile das Wort dem Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Dr. Robert Habeck.
Schönen Dank, Herr Präsident. - Ich beginne mit dem Bericht zu den Auswirkungen der neuen Rechtslage nach dem Urteil des OVG Schleswig. Auch das haben wir hier schon häufig diskutiert. Ich bedanke mich noch einmal bei allen, die daran mitgewirkt haben, dass wir schnell eine neue Rechtslage schaffen konnten. Es war ein unüblicher Vorgang in einem Prozess, der voll im Laufen war. Keiner hier im Hohen Haus hat sich, glaube ich,
über das Urteil aus Schleswig gefreut. Im Gegenteil: Abgesehen von Einzelfällen, in denen es immer mal wieder knirscht, haben wir in SchleswigHolstein insgesamt eine hohe Akzeptanz bei dem Ausbau der Windenergie. Diese hohe Akzeptanz, die wir in Schleswig-Holstein hatten, wurde dadurch extrem gefährdet.
Ich glaube, wir alle mussten uns schnell überlegen, wie wir zügig handeln können. Das hat viele Runden unter der Leitung des Ministerpräsidenten und dann ein sehr schnelles Gesetzgebungsverfahren nach sich gezogen, um nicht in eine Phase der Deregulierung zu kommen. Diese Gefahr ist abgewendet worden.
Wir haben eine neue Rechtslage, die das System quasi erst einmal umdreht. Es ist verboten, Windkraftanlagen zu errichten, außer man bekommt eine Ausnahmegenehmigung. Diese Ausnahmegenehmigungen werden erteilt. Nach grober Schätzung werden von den uns vorliegenden Anträgen ungefähr 150 unter diese Ausnahmeregelung fallen.
Ein paar Ausnahmegenehmigungen sind schon erteilt. Zugegebenermaßen sind es noch nicht so sehr viele. Das war ein großes Thema auf der HUSUM Wind. Das liegt daran: Um sauber zu arbeiten und Rechtssicherheit zu schaffen, können die Ausnahmegenehmigungen nicht mehr vom MLUR allein erteilt werden, sondern sie müssen über die Landesplanung gehen. Das heißt, es kommt eine Schlaufe extra in das Verfahren hinein, und man musste sich neu darauf einstellen, dieses Verfahren zu durchlaufen.
Vielen Dank für den Hinweis, Herr Minister. Ich bin jetzt auch langsam hier angekommen. - Sie gestatten also eine Bemerkung des Herrn Kollegen Dr. Breyer?
Ausnahmegenehmigungen erteilt worden sind, auch Fälle, in denen sich Bürgerentscheide oder Gemeindevertretungen gegen eine Ausweisung entschieden hatten? Also: Musste da der Bürgerwille übergangen werden?
Das weiß ich nicht, Herr Breyer. Das Urteil hat ja im Prinzip gesagt, dass der Bürgerwille noch weiter hintangestellt wird, als es nach der Rechtslage davor der Fall gewesen ist. Danach hätten Gemeinden ja nicht melden müssen, wenn die Bürger nicht gewollt hätten. Mit dem Urteil ist erst einmal Bonanza-Stimmung geschaffen worden. Das ist jetzt wieder eingeschränkt worden. Ob unter den bereits erteilten Ausnahmegenehmigungen - ich glaube, es sind acht - und unter den 150, die noch zu erteilen sind, Fälle sind, in denen sich Bürgerinitiativen oder Gemeinden dagegengestellt haben, weiß ich nicht. Aber das kann man bestimmt über eine Kleine Anfrage oder bilateral auf dem kurzen Dienstweg klären.
- Herr Schlick weiß es. Die Antwort ist Nein, höre ich gerade aus der Souffleuseecke. - Danke, Herr Schlick. Also es sind keine Fälle darunter.
Unter dem Strich haben wir in diesem Jahr schon 400 Anträge genehmigt. Das heißt, der Zubau der erneuerbaren Energien läuft etwa in dem gleichen Tempo weiter wie in den letzten Jahren. Das ist ein hohes Tempo, das alle, die genehmigenden Behörden, aber auch natürlich die Menschen in Schleswig-Holstein, vor besondere Herausforderungen, auch im Hinblick auf die Toleranz, stellt. Gleichwohl ist aus Energiewendesicht, so meine ich, heute festzustellen, dass die Ziele, die wir alle mehr oder weniger im Konsens beschrieben haben, nämlich dass Schleswig-Holstein seine Rolle als Vorreiterland bei der Energiewende beibehält und einen hohen Anteil an erneuerbaren Energien haben will, auch nach der neuen Rechtslage gewährleistet bleiben.
Damit komme ich zu dem Punkt der vermiedenen Netzentgelte, der angesprochen wurde. Hier danke ich den Fraktionen vor allem für den Änderungsantrag. Es ist seit Langem Position der Landesregierung, sich für die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte einzusetzen. Es ist inzwischen ein Punkt erreicht, dass die Realität der ursprünglichen Intention zuwiderläuft.
Der Ausbau der dezentralen Energien in SchleswigHolstein ist ein Teil der bundesdeutschen Energiewende. Die Kosten, die im schleswig-holsteinischen Netz als vermiedene Netzentgelte umgelegt werden, belasten die schleswig-holsteinischen Netzgebührenzahler im Moment nur im Regelungsgebiet der E.ON Hanse. Es macht keinen Sinn, auf der einen Seite zu sagen, wir leisten unseren Teil für die bundesdeutsche Energiewende. Dann muss sozusagen die Konsequenz auch sein, dass sich das in der Gebührenwälzung widerspiegelt.