(Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, SSW und Doris Fürs- tin von Sayn-Wittgenstein [fraktionslos])
Die Ministerin hat die Redezeit eingehalten. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/2609 dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist dem mehrheitlich zugestimmt worden.
Antrag auf Zustimmung des Landtags zu den Zielvereinbarungen zum Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für den Beitrag der Landesregierung hat Minister Claussen in Vertretung für Ministerin Prien.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Präsidentin hat es schon verraten - die meisten hätten es wahrscheinlich sowieso bemerkt -: Ich bin nicht Karin Prien.
Ich möchte diese Gelegenheit aber wahrnehmen, ihr - wie ich glaube, in unser aller Namen - von hier aus noch einmal gute Besserung und Genesung zu wünschen.
Jetzt aber zur Sache: „Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ein Fortschritt, Zusammenarbeit ein Erfolg“ hat Henry Ford gesagt. Der Hochschulpakt 2020 ist ein großer Erfolg - ein Erfolg, den Bund und Länder gemeinsam erarbeitet haben; ein Erfolg, der sich in ganz konkreten Zahlen messen lässt. Mehr als 1,5 Millionen zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger haben seit 2007 mithilfe des Hochschulpakts ihr Studium aufgenommen. Wir haben den Frauenanteil am Personal erhöht und sowohl die Fachhochschulen als auch die MINT-Fächer nachweisbar gestärkt. Der Hochschulpakt hat seine Ziele erreicht. Dieses Erfolgsmodell wollen wir gemeinsam verstetigen.
Deshalb freuen wir uns sehr darüber, dass Bund und Länder mit dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ im vergangenen Jahr die dringend notwendige Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt auf den Weg gebracht haben.
Heute kann der Landtag mit seiner Zustimmung zu den Zielvereinbarungen diesen Zukunftsvertrag mit den Hochschulen in Schleswig-Holstein finalisieren. Im Namen der Landesregierung danke ich und natürlich Kollegin Prien - an dieser Stelle für die konstruktive Zusammenarbeit in den letzten Monaten.
Mit dem Zukunftsvertrag fördern Bund und Länder erstmals gemeinsam und dauerhaft Studium und Lehre in Deutschland. Unser Ziel ist es, die seit 2007 im Hochschulpakt aufgebauten Studienkapazitäten zu erhalten und die Qualität in der Lehre zu verbessern. Mögliche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung können zum Beispiel sein: die gezielte Beratung der Studierenden vor und während des Studiums, um sie möglichst in ihrem ersten gewählten Studiengang zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen; die Stärkung der Lehre durch eine bessere Hochschuldidaktik und Evaluation; die Förderung von Fächern, die besonders im Interesse unseres Landes liegen, zum Beispiel die MINT-Fächer und das Lehramt; die Erweiterung des Studiengangportfolios entsprechend belastbar nachgewiesener zusätzlicher Bedarfe.
So wird an der FH Kiel ein neuer Bachelor-Studiengang Architektur entstehen, und zwar in Abstimmung mit der TH Lübeck, mit der die FH Kiel im Kompetenzzentrum Bauwesen verbunden ist. Des Weiteren wird die FH Kiel - der großen Nachfrage entsprechend - ihr Studienangebot im Bereich Soziale Arbeit um ein Online-Studienangebot erweitern.
Weitere mögliche Maßnahmen sind der Ausbau der Digitalisierung in allen Bereichen der Hochschule in Lehre, Management, Verwaltung und auch dem Bibliothekswesen -, die Weiterentwicklung von Studienangeboten im Bereich der Internationalisierung sowie die stärkere Berücksichtigung von Themen zur Nachhaltigkeit in den Curricula.
Meine Damen und Herren, nutzen wir gemeinsam die Chance, die nationale wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandorts Schleswig-Holstein zu sichern! Gestalten wir unser Land noch attraktiver für zukünftige Fachkräfte! Packen wir es an, und zwar langfristig! Denn die Mittel des Zukunftsvertrags werden von Bund und Ländern unbefristet zur Verfügung gestellt. Damit schaffen wir wertvolle Planungssicherheit für die Hochschulen und erleichtern den Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse in der akademischen Lehre.
Diese Sicherheit war lange nicht gegeben. Bis Mitte 2019 war es ausgesprochen unsicher, ob es ein Nachfolgeprogramm für den im Jahre 2020 auslaufenden Hochschulpakt geben würde.
Die Hochschulen haben deshalb zu Recht in der Vergangenheit Vorsorge für die Auslaufphase des Hochschulpakts von 2021 bis 2023 und darüber hinaus getroffen. Nur so konnten sie sicherstellen, dass der Aufnahmejahrgang des Jahres 2020 weiterhin in einem gut ausgestatteten Hochschulsystem mit einer qualitativ hervorragenden Hochschulbildung versorgt werden kann, unter anderem eben auch mit Masterstudiengängen, die nicht bereits bis Ende 2021 absolviert sein können.
Vor diesem Hintergrund bedauert die Landesregierung die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, im nächsten Jahr einen Teil der vertragsgemäß fälligen Hochschulpaktmittel zu sperren. Die Länder haben die Vereinbarung mit dem Bund eingehalten. Auch Rücklagenbildungen durch die Hochschulen widersprechen dieser Vereinbarung keineswegs. Sie sind fast zwangsläufige Folge der besonderen Bedingungen des Hochschulpakts.
Offenbar ist es aber weder dem Bundesministerium für Bildung und Forschung noch den Wissenschaftsministerien der Länder bislang gelungen, dem Haushaltsausschuss diese Gründe anschaulich darzulegen. Das müssen wir nachholen, um Schaden von unseren Hochschulen abzuwenden, die sich keine Unregelmäßigkeiten vorzuwerfen haben.
Klar ist aber auch, dass die Rücklagen nach der Verstetigung der Mittel konsequent abgebaut werden müssen.
Auch wenn wir heute einen wichtigen Meilenstein für unsere Hochschulen und für die gemeinsame Arbeit von Bund und Ländern feiern können, bleibt noch einiges zu tun. Lassen Sie uns dies gemeinsam im Schulterschluss von Landesregierung und Parlament in Angriff nehmen. Dieser Appell richtet sich natürlich auch an die SPD, die ja im Bund mitregiert.
Meine Damen und Herren, Zusammenarbeit ist ein Erfolg. Und diesen gemeinsamen Erfolg dürfen wir jetzt nicht verspielen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von den 57.488 im Jahr 2018 eingeschriebenen Studierenden lernten 37.881 an den Universitäten, 961 an den künstlerischen Hochschulen und 18.646 an den Fachhochschulen. Das sind beachtliche Größenordnungen für ein Land wie Schleswig-Holstein. Die Studienerfolgsquote lag 2018 bei immerhin 80,3 % und damit über dem Bundesdurchschnitt.
Unser staatlich finanziertes schleswig-holsteinisches Hochschulsystem besteht aus drei Universitäten in Flensburg, Kiel und Lübeck, zwei künstlerischen Hochschulen in Kiel und Lübeck und vier Fachhochschulen an der Westküste in Heide, in Flensburg, in Kiel mit Rendsburg und in Lübeck.
Der Wunsch nach einem Studium ist weit verbreitet und die Gruppe der Studierenden sehr heterogen. Sie reicht von minderjährigen Abiturienten bis hin zum Meister oder Menschen mit langjähriger Berufserfahrung. Studieren kann man längst nicht mehr nur in den Hörsälen oder in den Laboren, sondern genauso online und weltweit und egal an welchem Ort.
Mit dem vorliegenden Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ geht es um das Nachfolgeprogramm der Hochschulpakte I bis III, die von 2007 bis 2020 neu aufgelegt wurden. In dieser Zeit - so hat es der Minister berichtet - stiegen unsere Studierendenzahlen enorm an.
Unsere Hochschulen haben diesen Aufwuchs mit ihrem Personal gut gemeistert. Sie sind die Katalysatoren, die die Innovationskraft des Landes beschleunigen und dringend benötigte akademische Fachkräfte exzellent ausbilden.
Genau darauf sind wir angewiesen, wenn es gelingen soll, die wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung unseres Landes voranzutreiben, um damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit gegenüber China und den USA zu verbessern.
Um dauerhaft die hohe Zahl von Studierenden im Land auf höchstem akademischen Niveau qualifizieren zu können, werden die Mittel der Hochschulpakte jetzt verstetigt.
Der vorliegende Zukunftsvertrag sorgt dafür. Er ermöglicht den Erhalt von Studienplatzkapazitäten, sorgt für Qualitätsverbesserungen in Studium und Lehre und gibt unseren Hochschulen die Chance, das eigene Profil noch besser zu schärfen. Die Fachhochschule Kiel entwickelt zum Beispiel den Fachbereich Architektur und online-gestützte Angebote für den Bereich Soziale Arbeit.
Wenn ich an meine eigene Studienzeit Mitte der 80er-Jahre hier an der CAU in Kiel zurückdenke, waren die Studienplätze bereits sehr begehrt, und die Hörsäle waren voll. Die ersten PCs kamen zum Einsatz, aber von einer Online-Lehre war man noch weit entfernt.
Bei der Berufs- und Studienplatzwahl unserer Kinder erleben wir jetzt eher die Qual der Wahl bei der richtigen und passgenauen Entscheidung. Ihre Herausforderung besteht darin, sich zurechtzufinden in einer immer größer werdenden Angebotsflut. Ein gigantischer Veränderungsprozess hinein in eine globalisierte und digitalisierte Zeit mit einer immer größeren Auswahl an Studienfächern, gepaart mit den aktuellen Herausforderungen der Pandemie, bestimmen den Alltag an Hochschulen. Für die Hochschulen erfordert dieser beschleunigte Weg in die Zukunft stetige und ganz erhebliche Investitionen, die wegweisend sind.
Daher ist es gut, dass sich alle Bundesländer im Juni 2019 mit der Bundeskanzlerin auf eine BundLänder-Vereinbarung mit einem Bundesvolumen von 1,88 Milliarden € verständigt haben. Auf dieser Basis wird nun die vorliegende Landeszielvereinbarung zum Zukunftsvertrag mit den Hochschulen geschlossen. Damit wird der auslaufende Hochschulpakt durch den Zukunftsvertrag fortgeschrieben und 2024 evaluiert.
Fakt ist, dass sich mit diesem Zukunftsvertrag die Möglichkeit eröffnet, jeden in die Hochschulen investierten Euro aus Mitteln des Landes durch einen zweiten Euro vom Bund zu verdoppeln. Eine zeitliche Begrenzung dafür gibt es nicht. Beides sind bemerkenswerte Verhandlungsergebnisse.
Mein Dank gilt an dieser Stelle allen beteiligten Verhandlungspartnern, allen voran unserer Bildungsministerin Karin Prien, der auch ich von dieser Stelle aus herzliche Genesungswünsche sende, und unserem Staatssekretär Dr. Oliver Grundei.