Protokoll der Sitzung vom 09.12.2020

(Beifall CDU, FDP und Dr. Frank Brodehl [fraktionslos])

Für unsere Hochschulen hier im Land bedeutet das ein Gesamtvolumen im Haushalt 2021 von 85 Mil

lionen €, von denen 47 Millionen € aus Bundesund rund 38 Millionen € aus Landesmitteln veranschlagt werden. Dieses Geld ermöglicht zwar noch keine Wachstumsstrategie, verhindert aber zumindest einen Schrumpfungsprozess. Der Zukunftsvertrag sichert unseren Hochschulen ihre Stabilität und gibt ihnen finanzielle Planungssicherheit.

Über die Einzelvereinbarungen mit den jeweiligen Hochschulen ist die individuelle strategische Weiterentwicklung im Sinne der Hochschulautonomie gut berücksichtigt. Im Rahmen unseres Gesprächs mit den Hochschulleitungen im Bildungsausschuss haben wir diese nicht nur als ein gut aufgestelltes Netzwerk mit einer breiten Übereinstimmung erlebt. Sie haben sich als Vertreter ihrer jeweiligen Hochschule mit klaren Konzepten für praxistaugliche Qualitätsverbesserungen präsentiert und eine deutliche und übereinstimmende Zustimmung zum ausgehandelten Vertrag bekundet. Dafür möchte ich ihnen an dieser Stelle ausdrücklich danken.

Unsere Hochschulen im Land sind gut aufgestellt. Eine hohe Motivation und ein hohes Engagement am jeweiligen Standort sind Grundlage und Markenzeichen für eine gelingende akademische Ausbildung.

Ich freue mich, dass es mit diesem Zukunftsvertrag gelingen wird, den Studienerfolg weiter zu verbessern und ein Scheitern zu vermeiden. Gute Beispiele geeigneter Maßnahmen sind eine verbesserte Eingangsberatung bei der Studienplatzauswahl oder Propädeutika. Die Lehre verbessert sich, wenn die Rahmenbedingungen gut sind. Daher freuen wir uns über das Bestreben hin zu einer weiteren Entfristung von Verträgen und über Entwicklungen wie zum Beispiel an der Technischen Hochschule Lübeck, die Lehrende durch Mediendidaktik über das Zentrum für digitale Lehre unterstützt.

Nur mit einem nachhaltig gestärkten Wissenschaftsstandort kann Deutschland seine Position im internationalen Wettbewerb verbessern. Mit diesem Zukunftsvertrag sind die Hochschulen auf einem guten Weg.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Professor Dr. Heiner Dunckel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwischen 2005 und 2009 konnte sich die Große Koalition, wie bekannt, nicht zu einer Aufhebung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich durchringen. Wir haben im Landtag mehrfach und einmütig darauf hingewiesen, dass und warum diese Aufhebung erforderlich ist. Gerade im Coronajahr würde die bundesdeutsche Hochschullandschaft völlig auseinanderfallen, wenn jedes Land sich bei der Sicherung von Lehre und Forschung nur auf die finanziellen Kräfte verlassen könnte, die es selbst hat. Die Hochschulpakte tragen seit 2007 dem Ziel des Grundgesetzes Rechnung, die Lebensverhältnisse in ganz Deutschland nicht gleichartig, aber gleichwertig zu gestalten.

Deswegen ist es nun besonders ärgerlich, vor einer Woche lesen zu müssen, dass der Bund 5 Millionen € der insgesamt 34 Millionen €, die im kommenden Jahr zu erwarten waren, gesperrt hat. Der Minister hat darauf hingewiesen. Der Grund dafür ist, dass die Hochschulen angeblich zu hohe Rücklagen bilden. Bundes- und Landesrechnungshof hatten vorher schon in dasselbe Horn geblasen und aus den Rücklagen den Schluss gezogen, dass einzelne Hochschulen eher zu viel als zu wenig Mittel erhalten haben. Dies gilt nun ganz sicherlich nicht für die Hochschulen in Schleswig-Holstein.

Zu einer verantwortungsvollen Hochschulleitung gehört eine einwandfreie Abrechnung darüber, dass Zuweisungen des Landes, des Bundes und anderer sachgerecht und wirtschaftlich verwendet werden. Das schließt aber die Notwendigkeit ein, Mittel zurückzulegen und kumuliert für größere Projekte zu verwenden. Unseren Hochschulen ist nach meiner Kenntnis nicht in einem einzigen Fall vorgeworfen worden, sie würden die ihnen zugewiesenen Gelder nicht sachgerecht ausgeben. Ich kann deshalb nur hoffen, dass es dem Bundesforschungsministerium gelingt, dem Haushaltsausschuss des Bundestages deutlich zu machen, dass die Bildung von Rücklagen gerade kein Beweis für üppige Überfinanzierung, sondern ein Beleg für verantwortungsvolle Haushaltsführung ist.

(Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Das Zurückhalten dieser Mittel würde auch den Zukunftsvertrag erheblich tangieren. Mit dem vorliegenden Zukunftsvertrag sollen der Studienerfolg verbessert und die Attraktivität der Lehre gesteigert werden. Das sind wichtige und richtige Ziele, die

(Anette Röttger)

immer wieder in Gefahr geraten, nachrangig berücksichtigt zu werden.

Ein zentraler Baustein ist die Digitalisierung in allen Bereichen der Hochschulen. Wir haben gerade in den letzten Monaten gesehen, wie wichtig dieser Baustein ist, aber auch, wie viel noch zu tun ist. Es ist einfach zu sagen, dass die Hochschulen mehr oder gar vollständig digital lehren sollen. Aus vielen Beispielen weiß ich, dass hier noch erheblicher Nachholbedarf ist. Ein Podcast oder eine WhatsApp-Gruppe ist eben noch keine Digitalisierung. Nicht alle, aber viele Hochschulen und Dozentinnen und Dozenten haben hier noch deutliches Potenzial nach oben. Viele gute Beispiele im Land, aber auch vorbildliche deutsche oder internationale Hochschulen können hier als Orientierung dienen. Ein Blick in das Hochschulforum Digitalisierung mag auch helfen.

Trotz aller Digitalisierung ist festzuhalten: Schon bei vielen interaktiven Lehrveranstaltungen wie Seminaren ist es etwas anderes, ob eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer mit 30 Studierenden interagieren kann oder nur auf dem Bildschirm sieht, ob sich jemand gemeldet hat oder nicht. Eine akademische Diskurs- und Diskussionskultur ist digital sicherlich nicht zu erreichen. Es gibt natürlich auch Lehrveranstaltungen - in den Naturwissenschaften sicherlich häufiger als in den Geisteswissenschaften -, bei denen das Labor oder die Werkstatt nicht einfach auf den Bildschirm übertragen werden kann. Wenn Lehre attraktiver werden soll, dann kann und muss sie analog und digital weiterentwickelt werden. Der Hochschuldidaktik und der Mediendidaktik muss sicherlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass die Erarbeitung und das Aushandeln der Zielvereinbarungen viel Zeit in Anspruch nehmen. Das dem Landtag zugeleitete Paket konnte daher kaum auf die Situation von Lehre und Studium in Coronazeiten eingehen. Die Frage der Studierbarkeit wird aber wichtiger denn je. Niemand von uns will, dass wegen Corona Bildungskarrieren abgebrochen werden. Gar keine Frage: Corona wird dafür sorgen, dass viele Studierende länger an der Hochschule bleiben müssen, als es ohne Corona der Fall gewesen wäre. Dafür sind wir nicht richtig vorbereitet. Da gibt es das immer noch ungelöste Problem der durchaus bescheidenen Studienfinanzierung durch BAföG und einige ergänzende Maßnahmen, die das nicht entsprechend entschärfen. Dass die fortgefallenen Jobs das noch schwieriger machen, wissen wir mittler

weile auch. Das Bildungsministerium könnte hier in bestimmen Fällen noch mehr machen.

Das seit ewigen Zeiten bestehende Problem, dass die Fristen zwischen dem Ende eines Lehramtsstudiums und der Bewerbung für das Referendariat zu kurz sind, hat sich in diesem Jahr ganz erheblich verschärft. Das liegt nicht an den faulen Studierenden, sondern daran, dass ihnen wesentliche Bestandteile der Infrastruktur der Hochschulen schlicht und einfach nicht zur Verfügung standen von Beratungen über informellen Austausch bis hin zu den Bibliotheken. Es kann angesichts eines jedes Jahr stärker werdenden Lehrermangels nicht der Weisheit letzter Schluss sein, wenn das Bildungsministerium auf einen zu engen Zeitplan bei der Verteilung der Referendare hinweist und es in Kauf nimmt, dass qualifizierte Nachwuchslehrer und Nachwuchslehrerinnen erst ein halbes Jahr später in den Vorbereitungsdienst einsteigen können. Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn diese in andere Bundesländer abwandern.

In den meisten Bereichen sind die vorgelegten Zielvereinbarungen ein tragfähiges Gerüst für die Arbeit unserer Hochschulen. Darauf haben auch die Hochschulen hingewiesen. Wenn man die Autonomie der Hochschulen ernst nimmt - und das tun wir unbedingt -, dann muss man dem Votum der Hochschulen folgen. Meine Fraktion wird den Zielvereinbarungen deshalb zustimmen. Es ist richtig, dass wir uns im Bildungsausschuss einstimmig dafür ausgesprochen haben, den Anteil der unbefristet Beschäftigten, insbesondere auch im Mittelbau, an den Hochschulen bis 2027 auf 40 % anzuheben. Dies wird durch den von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN initiierten Antrag festgehalten. Dem wollen wir gerne zustimmen.

Es bleiben auch noch einige Wermutstropfen. Als Flensburger muss ich auf die schwierige Situation der Fachhochschule in Flensburg hinweisen. Sie hat ein strukturelles Defizit und hat darauf hingewiesen, dass sie die Ziele aufgrund dieses Defizits nicht erreichen kann. Darauf muss schnell und nicht erst 2025 reagiert werden.

(Vereinzelter Beifall FDP und SSW)

Wir haben auch noch das Problem der Lehraufträge zu bearbeiten, insbesondere was die mangelnde Finanzierung und Vergütung dieser Lehraufträge angeht. Dazu findet sich in diesen Zielvereinbarungen nichts. Das müssen wir sehr schnell angehen, um die Lehre in den Hochschulen aufrechterhalten zu können.

(Dr. Heiner Dunckel)

Ferner vermisse ich noch einige Antworten, nämlich einmal auf die Frage der Standorte sowie auf die Frage der Studienplätze für die Pflege. Das ist nicht beantwortet. Zudem möchte ich noch einmal darauf hinweisen - der Staatssekretär hat es im Bildungsausschuss auch gesagt -, dass trotz dieses Zukunftsvertrages das Hochschulsystem in SchleswigHolstein unterfinanziert ist. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD und SSW)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Lasse Petersdotter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Insgesamt drei Universitäten, zwei künstlerische Hochschulen und vier Fachhochschulen: Schleswig-Holstein hat eine starke und breit aufgestellte staatliche Hochschullandschaft. Rund 11.000 junge Menschen entscheiden sich jedes Jahr für ein Studium in Schleswig-Holstein. Im Vergleich zu 2005, als es etwa 7.000 Personen waren, ist seit der Einführung der Hochschulpakte ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Es gibt also einen deutlichen Anstieg, was die Entscheidung für Schleswig-Holstein angeht. Dies ist ein wichtiger Grundstein für das künftige individuelle Leben. Ich glaube, das ist auch eine sehr gute Nachricht für unsere Hochschullandschaft.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW)

Trotzdem bleibt es richtig, dass wir in SchleswigHolstein keine aggressive Wachstumsstrategie verfolgen. Natürlich ist es schön, wenn immer mehr Menschen hier studieren möchten, aber wir müssen auch ein bisschen auf unsere Kapazitäten und darauf gucken, wo unsere Talente liegen. Das Wichtigste bleibt weiterhin, dass die aktuell rund 60.000 Studierenden in Schleswig-Holstein gut und gerne studieren. Unser Ziel bleibt auch künftig, genug akademisches Fachpersonal und Fachkräfte für Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft auszubilden. Dafür bildet der Zukunftsvertrag eine sehr gute Grundlage.

Über den Zukunftsvertrag werden bundesweit rund 2 Milliarden € jährlich verteilt. Für Schleswig-Holstein bedeutet das eine Summe von 77 Millionen bis 85 Millionen € im Jahr. Das bedeutet für den Bund jährlich 47 Millionen € für Schleswig-Hol

stein, und das Land beteiligt sich mit 38 Millionen € - jeder einzelne Euro davon ist sehr gut investiert.

Dazu kommt, dass wir die Hochschulen-LandBund-Beziehungen finanziell auf ein neues Finanzierungssystem einstellen, das strategisch ist, das aber auch nachvollziehbarer wird und in den Hochschulen akzeptiert ist. Dass das gelingt, ist nicht einfach. An dieser Stelle möchte ich denjenigen nennen, dem wir das meiner Auffassung nach zu verdanken haben: Der Zukunftsvertrag trägt eine eindeutige Handschrift, auch beim innovativen Ansatz der Finanzierung, und das ist die Handschrift von Oliver Grundei, dem ich für die Arbeit, die er geleistet hat, ausdrücklich danken möchte.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Herr Kollege Dunckel hat es angesprochen, in diesem Zusammenhang werden wir weiter über die Protokollnotiz der Hochschule Flensburg sprechen müssen. Die Hochschule Flensburg hat ein finanzielles Problem, dem wir uns widmen müssen. Das ist unsere Verantwortung. Dieses Problem hat viele Ursachen, aber ebenso viele Lösungen wird es geben können. Insofern begrüße ich es sehr, wenn wir uns im kommenden Jahr und in den darauffolgenden Jahren zusammensetzen werden. Dass die Hochschule Flensburg in ihrer Existenz und Fähigkeit gesichert bleiben muss, steht für niemanden hier infrage.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Der große Vorteil des Zukunftsvertrags ist, dass die Mittel langfristig angelegt und gesichert sind. Das macht den Unterschied zu den Hochschulpakten davor aus. Durch die Entfristung bestehen Planbarkeit und Zuverlässigkeit für die Hochschulen. Nur so entsteht ein Rahmen, der Innovation möglich macht und Freiraum zur Qualitätsentwicklung schafft, für die Entfaltung in einer gewissen Ruhe, um weiter voranzukommen. Das alles gilt nicht nur für die Hochschulen im Gesamten, sondern auch für die Dozierenden im Speziellen.

Deswegen ist es gut, dass wir die Ziele, wie die Hochschulen aufgestellt sein sollen, und die Entfristungsquote im parlamentarischen Raum deutlich ambitionierter gestaltet haben. Mit einer Entfristungsquote von 40 % senden wir eine klare Ansage an die Beschäftigten in den Hochschulen. Darüber freue ich mich sehr; damit stärken wir den Hochschulstandort. Das ist auch zehn Jahre nach Beschluss des Templiner Manifests der Gewerkschaft

(Dr. Heiner Dunckel)

für Erziehung und Wissenschaft ein wichtiges Zeichen in die richtige Richtung.

Wir stärken die Hochschulen auch mit der Auflage, dass jede Hochschule bis 2024 ein Diversity-Audit durchgeführt haben oder eine Diversity-Strategie erstellt haben muss. Die meisten Hochschulen haben das bereits getan und sind auf einem guten Weg, andere werden nachziehen. Wenn wir ehrlich sind: Eine Hochschule, die international ernst genommen werden möchte, muss so etwas vorweisen können; das gehört 2020 einfach zum guten Ton.

Der Zukunftsvertrag ist in der Lage, die dynamisch wachsende und gut aufgestellte Hochschullandschaft in Schleswig-Holstein abzusichern. Gut aufgestellt ist sie tatsächlich, auch wenn noch viel Potenzial besteht.

Gestatten Sie mir zum Schluss noch ein paar grundsätzliche Worte, die ich in der jetzigen Situation und in der allgemeinen Debatte, die wir auch heute zu mehreren Tagesordnungspunkten geführt haben, für wichtig und bedeutend halte: Wissenschaft ist wichtig. Gute Wissenschaft ist nicht elitär oder exklusiv. Sie ist egalitär und inklusiv. Sie schafft Chancen und Verständnis. Wir müssen uns als Gesellschaft wieder mehr zur Wissenschaft bekennen, und wir dürfen die Deutungshoheit nicht jenen überlassen, die ihre Ablehnung von Wissenschaft als bodenständig oder subversiv verklären.

In diesem Sinne danke ich all den Menschen, die gestern und heute, zurzeit von zu Hause, sonst in den Bibliotheken, Laboren, Werkstätten und Hörsälen tätig sind. - Vielen Dank für das, was Sie leisten!

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP und SSW)

Das Wort für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt.

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Zukunftsvertrag, der den Hochschulpakt ablösen wird, wird der Bund die Hochschulen zukünftig dauerhaft mitfinanzieren. Das haben wir seit vielen Jahren gefordert, und deshalb unterstützen wir das sehr - wie die allermeisten im Hohen Hause -, weil es gerade für ein Bundesland wie Schleswig-Holstein von enormer Bedeutung ist, dass der Bund hier seiner Verantwortung nachkommt. Wir würden das Geld des Bundes na

türlich auch einfach so nehmen, aber, Frau Heinold, der Bund gibt uns ja selten einfach Geld, ohne Bedingungen zu stellen. Insofern ist das ein sinnvoller Kompromiss.