Es geht uns auch um das Thema Emission. Das scheinen Sie von der SPD ja gar nicht auf dem Zettel zu haben.
Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir vor der Verabschiedung der neuen Windflächen die Ergebnisse der Infraschallmessung des Landes bewerten und ein neues Schallprognoseverfahren in Kraft setzen werden. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass bei Neuanlagen eine bedarfsgerechte Befeuerung gewährleistet ist. Die Umrüstung soll weiterhin gefördert werden, und bis 2022 soll die nächtliche Befeuerung dann vollständig auf bedarfsgerechte Befeuerung umgestellt sein.
Ich begrüße ausdrücklich, dass wir uns darauf verständigt haben, dass wir eine unabhängige Clearingstelle für Fragen des Windkraftausbaus auf Landesebene einrichten werden, die eben bei Konflikten moderiert und vermittelt sowie Bürgerinnen und Bürger und Kommunen berät.
Auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen: Es wird jetzt etwas verändert. Und ja, es ist eigentlich sogar logisch, dass sich nach einem Regierungswechsel etwas verändert.
Ich sage Ihnen noch ein Allerletztes: Ich finde es wirklich dreist von Ihnen, dass Sie so tun, als verringerten Sie die Lasten für die Menschen, als achteten Sie auf Natur-, Landschafts- und Artenschutz. Sie wollen das so gering wie möglich halten, während Sie sich gleichzeitig komplett gegen die erwähnten Änderungen sperren. Dazu fällt mir spontan noch einmal Gustav Heinemann ein, der sagte: Wer nichts verändern will, wird auch das verlieren,
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Derzeit erhofft man sich, bis zum Jahr 2030 die Volllaststunden von 1.900 auf 2.300 zu erhöhen. Das Jahr hat aber 8.760 Stunden. Als Bundesland, das sich die erneuerbaren Energien auf die Fahnen geschrieben hat, muss Schleswig-Holstein weiterhin führend sein. Allerdings: Durch die unstete Windkraft werden Netzeingriffe weiter steigen und das Netz destabilisieren. Im Jahr 2005 hatten wir einige Dutzend Netzeingriffe, im Jahr 2017 werden mehrere Tausend erwartet. Diese Eingriffe führen dazu, dass die Netzentgelte um mehrere Hundert Millionen Euro steigen werden. Die Zahlen zu den Kosten, die die Verbraucher in Schleswig-Holstein zu tragen haben, sind widersprüchlich. Tatsache ist und bleibt, dass Strom im Handel deutlich billiger zu haben ist, die Bürger aufgrund der Abgaben, Umlagen und Steuern bisher aber trotzdem immer mehr zahlen. So erwartet man auch im Jahr 2018 eine Erhöhung der Strompreise.
Zu oft wurde zudem in der Vergangenheit Windstrom produziert, der an der Strombörse in Leipzig zu einem negativen Verkaufswert verschleudert werden musste. Zwar sollen durch die Aufrüstung Windenergieanlagen der ersten Generation durch moderne Turbinen ersetzt werden, Folge hiervon ist jedoch, dass nicht nur Bauschutt, sondern auch massenhaft Sondermüll produziert wird. Der Appell, auf Mensch, Tier und Umwelt zu achten, ist deshalb rein oberflächlicher Natur.
Mittlerweile ist die Errichtung von Anlagen mit einer Höhe von 180 m Standard. Auch die vorgesehenen veränderten, größeren Abstände tragen nicht zu einer Verschönerung unserer Landschaft bei. Allerdings bietet der Antrag der Regierungsparteien insoweit interessante, gute und differenzierte Ansätze, wie man mit diesen Problemen umgehen möchte.
den schlimmen Folgen für Flora und Fauna - ich nenne hier nur Vogelschlag und Eiswurf - nimmt deshalb auch zunehmend ab, weil alte Kulturlandschaften durch die Windkraftanlagen in Industriegebiete verwandelt werden, sodass in nur wenigen Jahren das über Jahrhunderte gewachsene Landschaftsbild zerstört wird. Die Flächen auf dem Land können ohne Nachteile für die Bewohner kaum noch erweitert werden. Insbesondere die Abstandswerte zu Kleinsiedlungen grenzen an Körperverletzung, vermutlich weil die Anzahl der dort wohnenden Menschen als Wahlvolk keine Rolle spielt.
Neue Mühlen sollten deshalb nach Meinung der AfD nur noch mit der Zustimmung der Gemeindebewohner genehmigt werden. Durch diese Anforderung werden die Windmüller gezwungen, sich mit den betroffenen Nachbarn ihrer Anlage zu beschäftigen, sodass etwaige Nachteile ausgeglichen werden können. Warum sollen nur die Betreiber verdienen?
Der Ausbau der Windenergie muss auf dem Meer stattfinden, aber in einem vernünftigen Tempo. Angesichts geringer Möglichkeiten, den produzierten Strom weiterzuleiten, sollte zunächst in Leitungen investiert werden. Erst kommen die Leitungen, dann die Windkraftanlagen. Bisher war es leider umgekehrt. Da zwischen den Mühlen auf dem Meer nicht gefischt werden darf, jedenfalls bisher nicht, haben sich dort Schongebiete für Fische gebildet, die sehr gut angenommen werden.
Wir sind für eine effiziente Ausnutzung der erneuerbaren Energien. Allerdings möchten wir dann auch deren Nachhaltigkeit erwiesen sehen. Subventionen sind nach Aussage der Betreiber nicht mehr nötig und sollten auslaufen. Deshalb ist ein subventionierter Ausbau und die Erweiterung von Flächen für Windkraftanlagen in Form des SPD-Antrages abzulehnen. Der CDU-Antrag bietet gute Ansätze, wir werden ihn deshalb unterstützen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom Januar 2015 wurde die Unwirksamkeit der Teilfortschreibung der Regional
pläne festgestellt. Das war seinerzeit in der Tat ein Schlag ins Kontor, denn damit wurde die landläufige Vorgehensweise zur Ausweisung von Windeignungsflächen gekippt. Im Übrigen wurde auch gekippt, dass Bürgerbeteiligung möglich ist. Das geht leider rechtlich nicht mehr. Das wissen wir schon zumindest fast alle.
Es wurde festgestellt, dass Mehrheitsentscheidungen - sei es durch Gemeinderatsbeschluss oder durch Bürgerbeteiligungen - bei der Planung keinen Belang darstellen dürfen, denn es geht hierbei nicht um die Planungshoheit der Gemeinden, sondern um raumordnerische Belange, die gegeneinander abzuwägen sind. Daher muss die planerische Festsetzung anhand nachvollziehbarer und sachlicher Gründe geschehen. Darauf ist unser Verfahren aufgebaut.
Mit dem Urteil war klar, dass die Ausweisung von Windenergieflächen komplett auf neue Füße gestellt werden muss. Die damalige Landesregierung als oberste Planungsbehörde hat das getan. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um insgesamt drei wichtige Ziele sicherzustellen.
Erstens: kein ungesteuerter Ausbau der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein allein auf Basis der Privilegierung nach Baugesetzbuch - das hatte uns nämlich gedroht.
Zweitens: keine Übertragung der vollen Planungsverantwortung auf die einzelnen Gemeinden, weil die damit mit Sicherheit überfordert gewesen wären, sondern weiterhin Steuerung der Windenergienutzung durch Regionalpläne. Das hat auch den Vorteil, dass man tatsächlich landesweit entsprechend steuern kann.
Drittens: kein Ausbaustopp für Windenergie in Schleswig-Holstein während der Aufstellungsphase der neuen Pläne. Das hätte einen Wirtschaftszweig komplett zerstört.
Mit diesen Krücken ist man erst einmal losmarschiert und hat versucht, trotzdem einen kontrollierten Ausbau zu ermöglichen.
Parallel dazu hat die Landesplanung ein rechtssicheres und raumverträgliches Instrument geschaffen, das die Anforderungen des OVG erfüllt. Das ist nämlich die Grundvoraussetzung: Wir müssen die Kriterien aus dem Urteil erfüllen. Insgesamt wurden 354 Vorrang- oder Eignungsgebiete für Windenergie sowie Vorranggebiete für Repowering ausgewiesen. Das entspricht ungefähr 2 % der Landesfläche. Sie wurden nach landesweit einheitlichen, und was wichtig ist, sachlichen und fachli
chen Kriterien ausgewählt. Es wurden harte und weiche Tabukriterien zugrunde gelegt und schließlich wurden die Flächen in einem ausführlichen Abwägungsprozess ermittelt - und zwar im Konsens eigentlich aller Parteien hier im Landtag, das muss man dazu sagen. Diese Flächen sind also sachlich und fachlich begründet, darauf kam es im ersten Schritt an.
Mit der Anhörungsphase jetzt wurde das größte planerische Beteiligungsverfahren Schleswig-Holsteins in Gang gesetzt. Das ist tatsächlich so. Dass dabei natürlich bei einem so hoch umstrittenen Thema, bei dem die Debatte so emotional geführt wird, 6.000 Einwendungen herauskommen, ist völlig normal und war auch zu erwarten.
Die Bürgerinnen und Bürger konnten sich nämlich die Flächen trennscharf ansehen und sich flurstückscharf ein Bild davon machen, welche Gebiete künftig für den Ausbau der Windenergie vorgesehen sind, und dann eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Nun steht die Auswertung dieses Verfahrens an. Ich finde, das ist ein völlig normaler Vorgang.
In einem zweiten Schritt wird voraussichtlich ab Mitte 2018 eine zweite Beteiligungsrunde stattfinden. Das darf man nicht vergessen: Selbst wenn jetzt neue Kriterien eingearbeitet werden, muss auch da wieder ein Beteiligungsverfahren durchgeführt werden, um das mit diesen Kriterien abzuklären. Es ist ein äußerst sauberes Verfahren, und ich plädiere dafür, an ihm festzuhalten.
Wir sind voll im Verfahren. Für uns als SSW steht ganz klar fest, dass dieser Prozess nicht gefährdet werden darf. Wer ihn gefährdet oder gar abbricht, handelt politisch grob fahrlässig. Der Ausbau der Windenergie wäre dann über Jahre gefährdet, weil die rechtliche Planungsgrundlage fehlt.
Ein Abbruch des laufenden Verfahrens würde der Windbranche hier im Land in der Tat das Genick brechen. Wir haben im Antrag der Koalition einige Formulierungen gefunden, bei denen wir nicht ganz sicher sind, ob das Ganze nicht vielleicht doch abgebrochen werden soll. Auch die Kollegin Nicolaisen eben hat in ihrer Antwort auf die Frage des Kollegen Dr. Dolgner gesagt, das könne durchaus passieren. Ich glaube, es darf eben gerade nicht passieren, meine Damen und Herren. Dann hätten wir nämlich das größte anzunehmende Chaos.
Natürlich müssen aber die Ergebnisse der Anhörung in geeigneter Form Berücksichtigung finden. Sonst wäre eine Anhörung nicht zielführend. Es mag sein, dass aus der Anhörung ersichtlich wird, dass Änderungen im Rahmen der erarbeiteten Kriterien angebracht oder notwendig sind, der Kollege Kumbartzky ist gerade eben darauf eingegangen. Es mag auch sein, dass neue Kriterien neben den bestehenden eingearbeitet werden müssen. Prinzipiell gilt aber: Es darf keine willkürlichen Abweichungen vom Verfahren geben. Selbst wenn neue Kriterien entstehen oder vorhandene Kriterien abgewandelt werden, muss dies aus der Anhörung und aus dem Verfahren hervorgehen. Sonst müsste man eine komplett neue Planung aufsetzen. Das wäre damit verbunden, dass dann drei Jahre lang kompletter Stillstand herrscht.
Für den SSW können wir uns durchaus vorstellen, dass es Änderungen geben kann. Dies wären dann aber nur Nuancen, über die wir reden, auch wenn sie durchaus große Auswirkungen haben können. Wichtig ist: Die bestehenden Planungsgrundlagen dürfen nicht verändert werden. Es ist durchaus vorstellbar, dass ein Ergebnis der Anhörung ist, dass dort, wo Anlagen zurückgebaut werden müssen, dies letztlich nicht sinnvoll ist, weil der Standort bereits technisch vorbereitet ist. Das heißt: Wenn Windkraftanlagen stehen, die entsprechende Transformationsstation errichtet ist und dort Leitungen gelegt sind, dann sollten die Anlagen auch weiterhin stehen bleiben.
Das sollten wir auf jeden Fall prüfen, denn hier haben die Investoren in gutem Glauben investiert und gebaut. Dies sollte dann nicht mit nur einem Federstrich aus der Welt geschaffen werden können. Das Vorhandensein von Infrastruktur könnte also durchaus ein zusätzliches Kriterium sein.
Uns ist durchaus klar, dass die Abstandsregelungen politisch und emotional heiß diskutiert wurden und werden. Dies war auch im Landtagswahlkampf so. Wir wissen aber auch, dass hier kaum Spielraum ist, wenn es darum geht, die energiepolitischen Ziele zu erreichen. Daher gibt es für uns, was die Flächen angeht, keine Alternative zu den getroffenen Abstandsregelungen. Jedoch sollten wir auch hier die Ergebnisse der Anhörung abwarten und sehen, inwieweit in Einzelfällen die Abstände der Windmühlen im Rahmen der ausgewiesenen Flächen verändert werden können. Hier sollten wir überlegen, inwieweit die Höhe der Anlage als Berech