Es gibt weitere Codes, die sich immer wieder verändern. Wir wollen staatliche Eingriffsmöglichkeiten an dieser Stelle nutzen. Neben den wichtigen Bereichen der Prävention, unter anderem Demokratieförderung, politische Bildung, Opferberatung und Aufklärung - was wir tun -, ist auch der Bereich der Repression in klar definiertem Rahmen wichtig. Hier geht es vor allem um das Verbot von eindeutig verfassungsfeindlichen, neonazistischen Inhalten.
Wir fordern die Landesregierung auf, ähnlich wie in anderen Bundesländern, zum Beispiel Brandenburg und Bayern, weitere Buchstabenkombinationen in den Verbotskatalog für Kfz-Kennzeichen aufzunehmen. Denn genauso wie ein T-Shirt-Aufdruck ist das Wunschkennzeichen am Auto ein wichtiger Ausdruck von Persönlichkeit und Identität, Mode oder einfach nur da, um ein Statement zu setzen. Das kennt man aus dem privaten Bereich an der einen oder anderen Stelle.
Neben den Kombinationen NS, SS, KZ, HJ, SA und den Kombinationen HEI und L - das brauche ich wohl nicht zu erklären -, IZ und AN - rückwärts gelesen ist das eindeutig - sollen weitere aufgenommen werden, zum Beispiel in bestimmten Fällen 88 und 18. Die genaue Auflistung soll in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz und Fachleuten erarbeitet werden.
Aus unserer Sicht ist es wichtig, eindeutig der rechten Szene zuzuordnende Codes zu verbieten. So sollen die Zulassungsstellen entsprechende Anweisungen bekommen und über die neuesten Codes aufgeklärt werden.
Mir ist bewusst, dass dies im Kampf gegen Rechtsextremismus nur ein ganz kleiner Beitrag sein kann, aber er ist umso wichtiger. Deswegen fordern wir das.
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Initiative unterstützen und der Landesregierung hier einen klaren Auftrag geben. Denn für uns ist klar: Wir müssen mit Herzblut gegen jede Form von Rassismus, Neofaschismus und Geschichtsrevisionismus vorgehen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Keine Nazi-Propaganda auf KfzKennzeichen - wir sind uns sicher einig, dass das nicht ermöglicht werden soll. Dazu gibt es aber eine Regelung, die Sie in Ihrer Begründung schon zitiert haben. Danach ist es verboten, Dinge auf Kennzeichen zu schreiben, die gegen die guten Sitten verstoßen.
Ich habe Schwierigkeiten damit, dass wir sozusagen im Nachklapp von dem, was sich irgendwelche glatzköpfigen Spinner ausdenken, jedes Mal hinterherlaufen und sagen: Jetzt müssen wir diese oder jene Kombination verbieten. Das halte ich für nicht angemessen. Darauf können die Behörden selber reagieren.
Wir können uns im Ausschuss gern genauer angucken, welche Kombinationen dazu führen. Sie kommen ja auch aus Stormarn. Bei uns fahren viele mit HH herum, nicht nur vorn, sondern auch in der Mitte. Damit soll eine Verbundenheit zur Hansestadt Hamburg ausgedrückt werden und nichts anderes.
Ein Freund von mir hat die Initialen AH und fährt gern mit seinem Wunschkennzeichen durch die Gegend, ohne dass er irgendetwas mit diesen rechten Spinnern zu tun hat.
Ich halte es für schwierig, wenn Sie sagen: Wir wollen da genauere Angaben machen. Dann müssten wir in jedem Einzelfall überlegen, welche Zahlen- und Buchstabenkombinationen oder einzelnen Buchstaben verwerflich sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Sie schreiben ja selbst, dass diejenigen mit eindeutigem Bezug zum Nationalsozialismus gemeint sind. Das ist genauso unbestimmt wie der Begriff der guten Sitten. Es ist im Einzelfall auszulegen. Ich glaube nicht, dass wir hier eine generelle Regelung treffen können. Jedes Mal über eine neue Zahlenkombination im Ausschuss zu beraten, halte ich für überflüssig.
Darüber hinaus schlagen Sie vor, dass die Kennzeichen, die wir im Nachhinein für nicht angemessen erachten, eingezogen werden sollen. Das halte ich für wenig praktikabel. Auf die Hansestadt Hamburg habe ich schon hingewiesen; die fahren die ganze Zeit mit HH herum. Da nimmt niemand in Anspruch, dass das in irgendeiner Art und Weise NaziPropaganda sei.
Daher glaube ich, dass dieser Antrag letztlich überflüssig ist. Die Regierung weiß, was sie machen muss. Wir ersetzen nach Ihrem Vortrag nur die guten Sitten durch einen eindeutigen Bezug. Das hilft der Klarheit nicht.
lage, die für die Verwaltung da ist, solche Dinge zu verbieten, ist hinreichend genug. Deswegen brauchen wir insoweit keine Änderung. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Debatte über Kennzeichen und versteckte Codes auf Kennzeichen ist nicht neu. Gern wird das ins Lächerliche gezogen. Wir alle kennen den Beitrag von „extra 3“, in dem die Sachbearbeiterin nicht genau wusste, wofür die Abkürzung „2 8“ steht. Vielleicht kann man es auch nicht von jeder Sachbearbeiterin erwarten; das ist auch nicht der Anspruch. Ich glaube schon, dass es da einen Regelungsbedarf gibt, mit dem wir uns als Politik auseinandersetzen müssen.
Es wird immer wieder diskutiert: Können Nummernschilder Botschaften transportieren? Kann auf diesen 52 x 11 cm eine Gesinnung ausgedrückt werden?
Wir wissen zwar, dass es Codes gibt - das wurde angesprochen -, dass die 88 nicht vergeben wird. Es ist übrigens ein Unterschied, ob ich mit den selbst gewählten zweiten Buchstaben HH wähle oder ob eine Stadt das als Grundkennzeichen hat, wozu jeder verpflichtet ist. Es macht einen Unterschied, ob man sich dafür entscheidet.
Viele entscheiden sich auf ihren Kennzeichen für Botschaften, in welche Richtung auch immer. Wer in Segeberg wohnt, sieht als zweites Kürzel häufiger XY; wer in Kiel wohnt, sieht als zweites Kürzel häufiger NG. Irgendwie gibt es da schon die Botschaftsfähigkeit von diesen 52 x 11 cm.
Da stellt sich die Frage: Kann man eine rechtsextreme Gesinnung auf diesen 52 x 11 cm tatsächlich transportieren? - Ja. Wir müssen uns immer wieder vergegenwärtigen, dass das beschränkte Weltbild des Rechtsextremismus problemlos auf die Fläche einer etwas zu klein geratenen Kartoffel passen würde.
kann natürlich auch einmal aus Versehen passieren wie im sächsischen Landtagswahlkampf bei einem AfD-Wahlkampfauto, bei dem das Kennzeichen AH 1818 war. Es kann sein, dass es aus Versehen war, dass es ein Kennzeichen GD 3345 gab. Es kann ein Versehen sein, wenn man das irgendwie begründet.
Selbst wenn ich Annedore Harms heiße, tut es mir ja nicht weh, wenn das Kennzeichen AH nicht möglich ist, dann mache ich halt ein HA daraus, dann bin ich Harms, Annedore. Das tut ja den Leuten nicht weh. Die rechtsextreme Szene lebt wie alle Subkulturen von Codes, von Symbolen, die nur die Kultur selbst und die Gegner dieser Kultur entdecken können.
Wir haben die Debatte im Bereich der Mode lange geführt, wo man ganz schlecht regulieren kann, wo sich die Unternehmen selbst distanzieren müssen. Wir kennen das beispielsweise von „Lonsdale“, die heute viel aktive Arbeit für Multikulturalität machen, die Auschwitz-Gedenkfahrten organisieren und all so etwas. Aber bei den Kennzeichen ist es schwieriger, da ist Politik gefordert.
Die Codes und Symbole haben letzten Endes drei Funktionen: Sie sollen Zugehörigkeit ausdrücken, sie sollen Abgrenzung ausdrücken, und sie sollen einen territorialen Anspruch ausdrücken. Das ist immer so. Wenn eine Person beispielsweise einen Code entdeckt und mit ihm nicht sympathisiert, weiß sie: Aha, hier ist jemand, der mit mir womöglich ein Problem hat. Wenn er den Code erkennt und sympathisiert, weiß er: Aha, da ist ein Bruder im Geiste. Wer auch immer den Code entdeckt, weiß, wenn es mehrere solcher Kennzeichen gibt, wie beispielsweise bei Rechtsrockkonzerten: Hier ist ein Viertel, hier ist ein Dorf oder hier ist eine Gemeinschaft unterwegs, mit der ich Probleme bekommen könnte. Das ist nun einmal so, und wir müssen uns überlegen, wie wir darauf reagieren.
Natürlich ist das nur ein kleiner Mosaikstein in unserem Kampf gegen Rechtsextremismus, aber es ist einer. Wir sollten die kleinen Schritte dabei nicht ignorieren, auch wenn wir das große Bild im Auge behalten.
Natürlich entwickeln sich diese Codes, und natürlich müssen wir uns fragen, wie wir da hinterherkommen. Wir müssen nicht alles verbieten, was irgendwie verschachtelt etwas bedeuten könnte, und Interpretationen weiter vorantreiben, als es die Szene selber tut. Deswegen müssen wir die Diskussion
mit Verfassungsschutz und entsprechenden Sachverständigen weiterführen und fragen: Wie relevant ist das Problem an einzelnen Stellen? Denn wer seine Verfassungsfeindlichkeit durch eine Verschleierung ausdrückt, der drückt sie immer noch aus. Genau damit müssen wir uns auseinandersetzen. Wer verschleiert und 88 sagt, der meint das, was dahintersteckt, und damit muss sich Politik auseinandersetzen. Genau das sollten wir hier tun.
Wir können in diesem Bereich kaum zu viel tun. Ich glaube, wir sind gut damit beraten - wie es auch der Antrag vorschlägt -, einmal in andere Bundesländer zu schauen, zum Beispiel nach Bayern, ein Bundesland, das nicht gerade häufig in der Kritik steht, linke Spinnereien zu betreiben. Ich glaube, da ist es durchaus sinnvoll, einmal zu schauen: Wie regeln die das, wie regelt das Brandenburg, wie regeln das andere Bundesländer? Insofern freue ich mich auf die Debatte im Innen- und Rechtsausschuss und bedanke mich für den Antrag.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn man manchmal das Gleiche will, offenbaren sich dann doch unterschiedliche Wege zum Ziel. Ich denke, das ist auch aus dieser Debatte eindeutig zu erkennen. Wenn man als Abgeordneter im Bekanntenkreis einmal gefragt wird, was man im Landtag so macht, erzählt man meistens aus der Tagesordnung, worüber man im Plenum berät. Entsprechend sage ich: Wir sprechen über Sportförderung, Windenergie, soziale Sicherung und darüber, bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombinationen auf Nummernschildern zu verbieten. Spätestens da ernte ich dann Stirnrunzeln. Da sagen mir die Leute eigentlich immer dasselbe: „Was? Warum das denn? Kümmert euch doch mal um Probleme, die real existieren, und redet keine herbei!“
Das tun wir dann ja auch. Aber der Eindruck, den wir damit erweckt haben, der sitzt. Mir kommt das ein bisschen vor wie bei „Des Kaisers neue Klei
der“: Jeder sieht, dass das eigentlich Unsinn ist, aber keiner spricht es aus. Bei der Bundestagswahl vor drei Wochen haben knapp 22 % der Wählerinnen und Wähler extreme Parteien gewählt. Wenn man die 5 % der sonstigen Parteien aufschlüsselt, waren es vielleicht sogar noch ein bisschen mehr. Sofort und reflexartig kommt dann der Ruf: „Wo können wir restriktiv eingreifen, was können wir noch verbieten, um solche Wahlergebnisse zu verhindern?“
Nun weiß ja jeder: Wer mit Fleiß die Form verändert, will an die Ursachen nicht ran oder weiß vielleicht auch nicht, wie. Hat es uns denn bislang an Verboten gemangelt? Haben die bestehenden Verbote irgendeinen Einfluss auf das Weltbild der Bürger gehabt? - Ja, haben sie bestimmt, die Frage ist allerdings, welchen. Extreme Ansichten, Hass und Schmerz lassen sich nicht einfach verbieten. Was ist denn die Antwort? Was können wir dem Extremismus entgegensetzen? - Da ist doch die Antwort: Perspektiven und Werte. Wer Hass schürt, braucht perspektivlose Menschen als dankbare Rezipienten. Ansonsten bleibt er allein.
Ich möchte noch über einen anderen logischen Bruch in diesem Verbotsantrag reden. Sie wollen Buchstaben- und Zahlenkombinationen verbieten, das wurde eben schon ausgeführt, zum Beispiel die 88 oder die 18. Warum? - Weil diese Zahlenkombinationen als Codes genutzt werden. Aber was sind denn Codes in diesem Zusammenhang? - Codes sind Verschlüsselungen, also eine Reaktion auf die Verbote. Was wird wohl passieren, wenn wir jetzt diese Codes verbieten? - Ich hoffe, Ihnen ist die Sinnfreiheit klar geworden.