Dass man einen Dissens hat, ist soweit im politischen Alltag nichts Ungewöhnliches. Spannend wird es aber, wenn am Freitag unter dem größtmöglichen Ausschluss der Öffentlichkeit in den letzten Stunden der regulären Amtszeit solch eine Verordnung erlassen wird.
Es gab den klaren Widerspruch des Koalitionspartners. Dass die Union sich das Instrument selbst weggegrätscht hat - dafür kann ich als FDP nichts. Das muss die Union auf Bundesebene unter sich ausmachen.
So kam es aber dazu, dass die Medien nicht vor der Wahl, sondern erst am Dienstag nach der Bundestagswahl von diesem Erlass erfahren haben und darüber berichten konnten.
Somit konnte die Verordnung wenig Einfluss auf das Wahlverhalten haben. Ich glaube, der Zeitpunkt ist ein Stück weit bewusst gewählt worden.
Der vermeintlich letzte Federstrich der sozialdemokratischen Umweltministerin hat meiner Meinung nach nur bewiesen, wie richtig die Wählerinnen
und Wähler lagen, die Frau Hendricks in die Opposition geschickt haben. Die Fischerkutterfahrer und Touristiker sind richtig auf Zinne. Das haben wir alle mitbekommen. Schon jetzt geraten einige Anbieter durch das Baglimit beim Dorsch in Schwierigkeiten, da Kutter aus Dänemark und Polen, die die gleichen Fische aus der Ostsee ziehen, bei der Freizeitfischerei solche Reglementierungen nicht haben.
Ich denke, dass die meisten in diesem Haus nicht infrage stellen, dass die Fischbestände einen besorgniserregenden Zustand haben, vor allem in der Ostsee. Wir müssen uns aber fragen, was es dem Dorsch hilft, wenn ein Kutter aus Heiligenhafen mit 20 Anglern und insgesamt maximal 60 Fischen zurück in den Hafen fahren muss, während in Sichtweite ein dänischer oder polnischer Kutter mit weit über 60 Fischen pro Gastangler agieren kann. Wir haben da zwischen den Ländern eine komplett unterschiedliche Regelung. Diese Tatsache muss man auch einbeziehen.
Solch große Unterschiede bezüglich der Vorgaben führen nicht dazu, dass der Ostsee weniger Fische entnommen werden, sondern dass sich der Angeltourismus verlagert. Wenn es lukrativer ist, für den gleichen Preis mit dem dänischen Kutter zu fahren, dann mache ich das und kann mir Fische herausziehen. Dass es so läuft, kann nicht das Interesse unserer regionalen Politik sein. Zonen, in denen nicht gefischt werden darf, erachte ich als nachhaltigere Lösung als sehr niedrig angesetzte Baglimits. Die Beibehaltung der Fangmengen für Dorsch gibt Spielraum, den Berufsfischern und den Angelkuttern langfristig die Berufsperspektive in diesem Land zu sichern.
Um noch einmal den Schwenk auf den 22. September 2017 zu machen: Die Art und Weise, wie hier politische Akteure zu welchem Zeitpunkt Tatsachen geschaffen haben, kann mit dafür ursächlich sein, dass sich Menschen mehr und mehr von der Politik abwenden und sich populistischen Gruppierungen zuwenden.
Das führt mich zum vorliegenden Antrag der AfDFraktion. Von den sechs Zonen, die in Nord- und Ostsee erlassen wurden, beziehen Sie sich in Ihrem Antrag gerade auf die Zone, bei der am meisten auf die Einwände der Fischer und Touristiker eingegangen wurde. Im Vergleich zum Plan umfasst die Zone weniger als ein Viertel - nicht die Hälfte - der ursprünglich vorgesehenen Fläche.
wirksam gegen die Verordnung gestemmt hat, sieht die Regelung in Bezug auf die Größe der Zone als Erfolg an - so hat sie es am 1. Oktober 2017 bei Facebook veröffentlicht.
Des Weiteren wurden die von Ihnen im Antrag erwähnten Begründungen bezüglich Riffschutz nach dem Anhörungsverfahren konkret auf den Schutz der Fischbestände angepasst. Ich möchte kurz Ihre Drucksache zitieren:
„Die Ausweisung des Naturschutzgebietes im Fehmarnbelt soll die Meeresflora und -fauna schützen. Diese ist jedoch durch die Freizeitangler in keiner Weise bedroht.“
Sie wissen, dass zur Fauna auch Fische gehören, oder? Sie wissen auch, dass Angler auf Fische aus sind?
Falls Sie es noch nicht wissen: Ungefähr ein Drittel der Dorschentnahme in der Ostsee findet durch die Freizeitfischerei statt. Das allein soll nicht verteufelt werden. Man darf es aber auch nicht ignorieren. Das Fischen am rechten Rand macht noch lange keinen Angler.
Dieser Antrag fischt im Trüben, deswegen werden wir ihn ablehnen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bereits im letzten Jahr haben wir das Thema der Fischereiverbote in der AWZ hier im Landtag debattiert. Wir waren uns fast alle einig, dass das, was seinerzeit aus dem Bundesumweltministerium vorgelegt wurde, so nicht ging. Natürlich wissen wir, dass die EU-Kommission dem Bund hier im Nacken saß; denn bis vor Kurzem gab es für die betroffenen Gebiete immer noch keine spezielle Schutzverordnung. Der Handlungsdruck aufseiten des Bundes war also durchaus da. Das sehen wir auch.
100 % in dem betroffenen Gebiet vor Fehmarn gefordert. Dann gab es zu Beginn des Jahres eine Abschwächung bezüglich der Verbotskulisse auf nur noch 30 %, und aktuell reden wir über rund 23 % der ursprünglichen Fläche. Wir stellen glücklicherweise fest: Es hat sich was bewegt. Grundsätzlich möchte ich für den SSW deutlich machen, dass die Ausweisung von Schutzgebieten und die Erstellung von Managementplänen aus naturschutzfachlicher Sicht durchaus notwendig sein kann. Das ist unbestritten. Das kann dann auch mit Nutzungseinschränkungen verbunden sein. Das gilt an Land genauso wie auf dem Meer.
Wenn also - wie in diesem Fall - Meeresschutzgebiete mit dem Ziel ausgewiesen werden, bedrohte Arten oder auch besondere Lebensräume zu schützen, dann kann das eben auch dazu führen, dass bestimmte Nutzungen nicht mehr oder nur noch begrenzt zulässig sind. Dabei ist es immer ein Abwägungsprozess zwischen den verschiedenen Nutzerinteressen und den unterschiedlichen Schutzinteressen.
Für den SSW möchte ich sagen, dass wir uns seinerzeit deutlich gegen ein Totalverbot jeglicher Nutzung ausgesprochen haben; denn nach unserer Auffassung hatte es eben keinen Abwägungsprozess gegeben. Der Bund hat seinerzeit die regionalen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Anforderungen völlig außer Acht gelassen. Das Verbot betraf die traditionelle Fischerei ebenso wie Freizeit- und Angelfischerei. Letztere ist für die Tourismuswirtschaft in der Region durchaus von Bedeutung. Wie gesagt: Die Maßnahme war seinerzeit aus unserer Sicht unverhältnismäßig und deshalb damals nicht akzeptabel.
Aber seitdem hat sich ja wirklich einiges geändert. Die Kulisse bezüglich der Angelverbote im Fehmarnbelt ist enorm geschrumpft. Von einem pauschalen Angelverbot, wie in der Überschrift des vorliegenden Antrages zu lesen ist, kann überhaupt keine Rede sein.
Die Überschrift ist nicht nur populistisch, sie ist schlichtweg falsch. Nur zum Verständnis des Antragstellers in Bezug auf die Ausweisung von Naturschutzgebieten: Im zweiten Absatz des Antrages ist sinngemäß zu lesen: Sollte das Freizeitfischereiverbot nicht aufgehoben werden, dann soll sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass das Naturschutzgebiet in der AWZ des Fehmarnbelts so zugeschnitten wird, dass Freizeitfischerei betrieben werden kann. Mit anderen Worten: Die Landesre
gierung soll sich dafür einsetzen, dass nur die Interessen der Angelwirtschaft berücksichtigt werden.
Damit wird die Landesregierung aufgefordert, nach Gutsherrenart Gebietskulissen zuzuschneiden - ohne Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange. Damit ist der Antrag eine Aufforderung zu willkürlichem Handeln. So geht es nun wirklich nicht. Recht muss auch Recht bleiben.
Es mag durchaus sein, dass einem das Naturschutzrecht nicht passt, dann muss man aber das Gesetz ändern. Nur weil man mit der Konsequenz einer rechtlichen Umsetzung nicht einverstanden ist, kann es nicht sein, dass sie ausdrücklich missachtet und außer Kraft gesetzt wird. Das ist eine Missachtung der Rechtsstaatlichkeit und undemokratisch. Jo tak!
Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Dr. Robert Habeck.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Als wir beim vorletzten Tagesordnungspunkt über die Biodiversitätsstrategie gesprochen haben, habe ich auf die prinzipiellen Konflikte zwischen Nutzen und Schützen hingewiesen. Viele von Ihnen haben da geklatscht. Wenn man das jetzt auf diesen konkreten Fall anwendet, gibt es mindestens drei Konflikte, die mir einfallen, erstens der Konflikt zwischen Anglern und Fischern, zweitens der Konflikt zwischen Tourismus und Naturschutz und drittens der Konflikt, der interessanterweise auch von denjenigen, die diese Verordnung als überzogen kritisiert haben, gar nicht angesprochen wurde, zwischen Nutzen und Nutzen, nämlich der festen Fehmarnbelt-Querung und den Interessen der Angler. Es wäre ja auch einmal interessant, darüber zu reden. Auch da könnte man interessante Ideen formulieren. - Das tun wir aber heute nicht.
Ich gehe kurz auf den Konflikt zwischen Anglern und Fischern ein, weil er hier eine Rolle gespielt hat. Sie wissen - dass ist ursächlich für alles -, dass die Dorschbestände in der Ostsee in einem erbärmlichen Zustand sind und dass tatsächlich die ganze Fischerei dort droht, koppheister zu gehen. Das sind für die Fischer ganz schwierige Jahre, die wir über verschiedene Maßnahmen versuchen zu überbrücken. Aber letztlich bedeutet wenig Fisch wenig Fischerei.
Deswegen haben wir - auch ich in persona - damals dafür geworben, dass auch die Angelfischerei einen Solidaritätsbeitrag leistet, nämlich das sogenannte Back Limit, eine Obergrenze der Angelei auf den Angelkuttern. Es sind Menschen, die vor allem aus anderen Bundesländern zu uns kommen, hier Angelurlaub machen und davor unbegrenzt Dorsch angeln konnten. Wir haben jetzt - letztlich war es der Bund - gesagt: Drei bis fünf Dorsche pro Angelfahrt müssen reichen. Das ist für den Angeltourismus in der Tat eine Einschränkung. Darüber will ich nicht hinwegreden. Das kann auch für die Kutterfahrer, für die anhängende Übernachtungsbranche und so weiter zu wirklich schwierigen Situationen führen. Aber es ist ein Beitrag, die Dorschbestände zu schonen, weil nämlich - das wusste man vielleicht gar nicht - die Angelei, nämlich die Kutterangelei, ein Drittel bis zur Hälfte der Menge der Dorsche fängt wie die gesamte Küstenfischerei in der Ostsee. Wir reden hier also nicht über Peanuts, sondern wir reden hier über eine gravierende Entnahme der sich im Moment in einem schlechten Erhaltungszustand befindlichen Art. Ich finde das richtig. Wir verteilen die Last auf mehrere Schultern. Ich räume ein, dass die Angler und die Kutterkapitäne darunter zu leiden haben. Aber es ist eine Maßnahme, die der kleinteiligen Fischerei im Heimischen zugutekommen soll.
Der zweite Konflikt besteht zwischen Tourismus und Naturschutz. In diesem Fall haben Sie auch recht: Es sind ja touristische Aktivitäten. Die Angler, die auf diesen Kuttern fahren, gehören nicht zu den Einheimischen in Schleswig-Holstein, sondern es ist eine Freizeitfischerei, also touristische Fischerei. In der Tat gibt es dort einen Konflikt. Aber ich finde, er ist ganz gut gelöst worden. Die Bundesregierung hatte die Aufgabe - sie drohte, durch die EU-Kommission verklagt zu werden -, außerhalb der AWZ dafür zu sorgen, dass es die Umsetzung der FFH-Richtlinie gibt, also der Vogel - Vogel sage ich schon!