Ich habe mich aus folgendem Grund zu Wort gemeldet: Schauen wir uns einmal die Situation an. Ich will zwei Punkte hervorheben. Arbeitgeber und Unternehmen haben durch die Dokumentation sehr wohl erhebliche Aufwendungen. Sie haben hier als Beispiel die Handwerkerrechnung angeführt. Offenbar haben Sie lange keine mehr bekommen. Bei den Handwerkerrechnungen ist es heute längst so, dass sie weder Anlagen noch sonst etwas haben, auch nicht wann, wo, was aufführen, sondern häufig Pauschalen, die Angabe „eine Stunde“ oder „vier Stunden“, enthalten.
- Wissen Sie, Herr Kollege Stegner: Es wird schon fast peinlich, was Sie hier sagen. Das muss ich Ihnen einfach mal so sagen.
Überall, auch im Handwerksbereich, gibt es Vereinfachungs- und Verschlankungsprozesse, damit man es möglichst einfach hinbekommt. Wenn ich eine Rechnung erhalte, steht darauf: „zwei Stunden“ oder „sechs Stunden“ und so weiter.
Zweiter Punkt. Ich empfehle Ihnen, einmal ein kommunales Praktikum bei einer Vergabestelle einer Kommune zu machen. Dann werden Sie ganz schnell erleben, was es bedeutet, auch nur einen kleinen - gar nicht mal einen großen - Auftrag zu bearbeiten. Folgendes passiert: Jedes Unternehmen, das sich dort bewirbt und ein Angebot abgibt, muss allumfassende Nachweise erbringen. Der Aufwand auch für die Verwaltungen, das zu prüfen, der ist immens. Das kann doch nicht der richtige Weg sein, dass unsere Verwaltungen zu allen beteiligten Firmen, die auch nur ein Angebot abgeben,
eine umfassende Dokumentation vorlegen müssen hinsichtlich des Themas, über das wir hier diskutieren. Deshalb ist es kein Firlefanz und keine Klei
nigkeit, über die wir uns hier unterhalten. Gehen Sie einmal für einen Tag in eine Vergabestelle einer Kreisverwaltung oder einer Stadt, in der das geschieht. Dann werden Sie ganz schnell merken, welch erhebliche Auswirkungen, Arbeitsaufwände und unnötige Dinge damit zusammenhängen.
Zum Abschluss möchte ich Ihnen sagen, was mich am meisten besorgt als jemand, der mit Leidenschaft für den Mindestlohn gekämpft hat. Ja, Herr Stegner, ich war schon 2007 dafür. Ich weiß nicht, ob Sie alle 2007 schon dafür waren. Schauen Sie einmal in Ihre eigene Vergangenheit und in die Vergangenheit mancher Gewerkschaften der letzten zehn Jahre. Was mich am meisten besorgt, ist, dass wir eine Schmälerung der Akzeptanz des Mindestlohns über diese überzogenen Dokumentationspflichten bekommen. Das ist die größte politische Gefahr in dieser Diskussion.
Ich will in aller Klarheit sagen: Wer für den Mindestlohn ist, sollte auch die Kraft haben zu sagen: Dort, wo sich eine überzogene Bürokratie entwickelt hat, wollen wir sie auf ein vernünftiges Maß zurückschrauben. Die Verträge bleiben.
Den Mut und die Kraft - mal von Ihnen aus gesehen - zu haben, dem zuzustimmen, wünsche ich mir, weil es mehr um den Mindestlohn geht und nicht um die Bürokratie.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mit dem Märchen aufräumen, dass Arbeitszeiten nicht dokumentiert werden. Das ist einfach Quatsch. Das ist einfach etwas, was überhaupt nicht stimmt. Jeder Handwerker, jeder Angestellte, jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, ob in der Sys
temgastronomie oder im Pflegeheim, muss nachweisen, wann er angefangen hat zu arbeiten, wann er Pausen macht und wann er nach Hause geht. Das ist ein ganz normaler Vorgang.
- Herr Kalinka -, eines Handwerkers, dann stehen seine Stunden darauf, die er bei Ihnen gearbeitet hat.
Aus den Gesamtstunden, die er gearbeitet hat, ergibt sich die 40-Stunden-Woche, die er bezahlt bekommt. Das muss er nachweisen. Glauben Sie wirklich, ein Unternehmer ist bereit, ohne Nachweis der Arbeitszeit das Geld an einen Arbeitnehmer auszuzahlen? Das ist doch Quatsch.
Herr Abgeordneter! Ich wollte nur für Ruhe sorgen, damit Sie in Ruhe weiterreden können. Vielleicht ist das trotz der fortgeschrittenen Zeit noch möglich. Herr Abgeordneter Hölck hat das Wort. - Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie wirklich!
Es gibt nicht die Realität, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit nicht dokumentieren müssen. Es ist ein minimaler Mehraufwand in einigen Bereichen, die Dokumentation in einigen Bereichen zwei Jahre lang aufzubewahren. Der Aufwand ist minimal. Es ist kein großer Aufwand. Das stärkt die Arbeitnehmerrechte, und es stärkt den Mindestlohn. Deshalb sollten wir von dieser Initiative absehen. - Danke schön.
Es ist Abstimmung in der Sache beantragt worden. Wer dem Antrag Drucksache 19/277 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der SPD und des SSW. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU und AfD. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Zustimmung zur Veräußerung der Liegenschaft in 21465 Wentorf, Golfstraße 5 (ehem. Landes- förderzentrum Hören und Sprache)
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich erteile zunächst dem Herrn Berichterstatter des Finanzausschusses, dem Herrn Abgeordneten Thomas Rother, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen des Selbstbefasungsrechts hat sich der Finanzausschuss heute früh vor der Beratung des Antrags im Landtag mit dem Antrag in der Drucksache 19/222 und dem Umdruck zur Wertermittlung für diese Beschlussvorlage befasst.