Protokoll der Sitzung vom 13.12.2017

nungshofs Schleswig-Holstein mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2015.

Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag, der Landesregierung gemäß Artikel 63 Absatz 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und § 114 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung Entlastung zu erteilen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Weiter empfiehlt der Ausschuss die Annahme seiner Beschlussempfehlung, Drucksache 19/364, Absatz 2. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Auch das ist einstimmig angenommen.

Fünftens. Abstimmung zu g), Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2016, Drucksache 19/366. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 19/366, dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Das war es zum Thema Haushalt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Energie- und Klimaschutzziele in SchleswigHolstein umsetzen!

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/369

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Thomas Hölck für die antragstellende SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz hat die gute alte Küstenkoalition für Schleswig-Holstein eine gesetzliche Grundlage für den Klimaschutz und die Energiewende geschaffen. Die Weltgemeinschaft hat sich mit dem Pariser Abkommen völkerrechtlich verbindlich verpflichtet, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen und Anstrengungen zu unternehmen, die globale Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. Daher sind alle gefordert, weltweit, in der EU, national und auf Ebene der Bundesländer und in den Kommunen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

(Beate Raudies)

Wir haben mit diesem Gesetz eine Planungsgrundlage geschaffen, um die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen im Land zu ergreifen.

Mit konkreten Effizienzvorgaben für die Landesliegenschaften übernimmt das Bundesland eine Vorreiterrolle. Hierzu sind im Gesetz verschiedene Regelungen enthalten; unter anderem soll bis zum Jahr 2050 eine CO2-freie Strom- und Wärmeversorgung von Landesliegenschaften erreicht werden. Das Gesetz legt insbesondere landesweite, verbindliche Ziele der Energiewende- und Klimaschutzpolitik fest. Das Gesetz wurde damit zum Ausdruck der Vorreiterrolle Schleswig-Holsteins in der Energiewende.

Nun gibt es bekanntlich diese merkwürdige Jamaika-Koalition 4.0.

(Zuruf CDU)

Zwei Parteien haben damals dem Gesetz nicht zugestimmt, und die Grünen haben diesem Paradegesetz zugestimmt. Im Koalitionsvertrag von Jamaika genießt das Landesnaturschutzgesetz Bestandsschutz. Wie ist es mit diesem Energie- und Klimaschutzgesetz? Zu Recht stellt sich die Frage: Wo steht diese Koalition bei der Energiewende? Laufend werden hier Prosaanträge gestellt, die alle folgenlos sein werden. Der Ausbau der Windenergie an Land ist zum Erliegen gekommen; es herrscht Stillstand. Ohne Planungssicherheit, ohne Flächen, ohne Genehmigungen wird das Windland Schleswig-Holstein abgehängt.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Quatsch!)

Nicht nur die Klimaschutzziele, sondern auch tausende Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein sind in Gefahr. 1.500 bis 2.000 Stellen in der Zukunftsbranche sind bereits verloren gegangen.

(Zuruf Hans-Jörn Arp [CDU])

Milliardeninvestitionen liegen auf Eis. Die Ausbauziele des Energiewendegesetzes sind kaum noch realisierbar. Wer hätte je gedacht, Herr Kollege Arp, dass die Wirtschaft vor CDU und FDP geschützt werden muss und die Energiewende vor den Grünen, meine Damen und Herren?

(Beifall SPD)

Wenn Jamaika 4.0 im Bereich der Energiewende Zukunft atmet - ich glaube, da bekommt man Brechreiz.

(Zuruf CDU: Was?)

Der Markenkern dieser Koalition ist: Planlos, ziellos, hilflos bei der Energiewende. Immerhin war

der Kollege Oliver Kumbartzky von der FDP für FDP-Verhältnisse erstaunlich ehrlich, als er in einer Presseerklärung zur Übergabe der Unterschriften der Volksinitiative erklärte:

„Abstandsregelungen in Höhe des Zehnfachen der Anlagenhöhe, wie von einer der Volksinitiativen gefordert, würden das Thema Windenergie im Land zwischen den Meeren vollkommen zum Erliegen bringen. Das wollen … wir nicht.“

(Beifall SPD)

Zu dieser ehrlichen Aussage war die CDU nicht bereit, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Wir werden uns größeren Abständen zur Wohnbebauung nicht verschließen, wenn diese im Rahmen der Regionalplanung, im Rahmen des Verfahrens unter Einhaltung der Ziele des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes erreichbar sind.

(Beifall SPD)

Wir werden aber die Bürgerinnen und Bürger im Gegensatz zur schwarzen Ampel nicht täuschen. Wir stehen zur Energiewende, so wie wir die Ziele und die Grundlagen im Gesetz beschlossen haben. Wer allerdings 2 % Landesfläche für Windenergie freigeben will, wer 10 GW zusätzlichen Strom aus Windenergieanlagen an Land verspricht und gleichzeitig behauptet, die Abstände zur Wohnbebauung erhöhen zu können, der belügt die Menschen in diesem Land, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Da hilft es auch nicht, wenn Sie jetzt vollmundig erklären, die Offshore-Windenergie müsse stärker ausgebaut werden. Zu viele Hürden stehen dem derzeit noch im Weg, und es ist mehr als fraglich, ob diese Pläne die nicht genutzten Flächen an Land kompensieren können. Sie müssen endlich aufhören, die Akzeptanz beim Ausbau der Windenergie gegen Planungssicherheit auszuspielen. Sie müssen endlich aufhören, Energiewendeprosa zu veranstalten. Sie müssen sich zu dem bekennen, was hier im Landtag beschlossen worden ist, was Gesetzeslage ist. Dazu waren Sie bisher nicht bereit. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Andreas Hein.

(Thomas Hölck)

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Ihr Antrag lautet: Energie- und Klimaschutzziele in Schleswig-Holstein umsetzen. Die neue Landesregierung verfolgt weiterhin die ehrgeizigen Ziele der Energiewende- und Klimaschutzpolitik. Weiterhin strebt sie an, die Energiewende- und Klimaschutzgesetze entlang der energiepolitischen Ziele des Koalitionsvertrags zur Mitte dieser Legislatur zu überprüfen. Um diese ehrgeizigen Ziele überhaupt erreichen zu können, müssen Klimaschutzbelange nicht nur in der Energiepolitik, sondern auch in weiteren Handlungsfeldern wie Wirtschafts-, Verkehrs- und Landwirtschaftspolitik integriert werden.

Dies steuert die Landesregierung über Energiewende- und Klimaschutzprogramme. Seit Jahren legt sie dazu Energiewende- und Klimaschutzberichte vor, in denen sie über Ziele, Maßnahmen und Monitoring berichtet. Dabei ist es vorrangiges Ziel, die Auswirkungen des Klimawandels verlässlich abzubilden und in den betroffenen Bereichen Maßnahmen zur Anpassung zu entwickeln und umzusetzen.

Klimaveränderndes Verhalten, meine Damen und Herren, macht keinen Halt vor Grenzen. Deshalb gibt es schon länger weltweite Klimaschutzkonferenzen. Aber die Äußerungen von Machthabern auf der anderen Seite des Atlantiks - zum Beispiel: „Den Klimawandel haben die Chinesen erfunden!“ - und auch die jüngsten Handlungen machen deutlich, welche Aufgaben noch vor uns liegen.

Der Strom aus erneuerbaren Energien erreichte im Jahr 2013 in Schleswig-Holstein einen Anteil am Bruttostromverbrauch von 75 % und bundesweit von 26 %. Damit lag der Anteil in Schleswig-Holstein rund dreimal so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Im Jahr 2014 konnte die erzeugte Strommenge den Jahresverbrauch im Land rechnerisch decken. Mit dem weiteren Ausbau können die erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2025 voraussichtlich 300 % des Stromverbrauchs bereitstellen.

Bundesweit ist der Stromsektor für über 40 % der CO2-Emissionen verantwortlich. In den letzten beiden Jahren sind die CO2-Emissionen bundesweit angestiegen, maßgeblich aufgrund zunehmender Verfeuerung von Braunkohle. Nach dem Atomausstieg ist der Ausstieg aus der Kohlenutzung von großer Bedeutung für die Erreichung unserer Klimaschutzziele.

Hierbei spielt für Schleswig- Holstein das Abschalten des Heizkraftwerkes Wedel eine wesentliche

Rolle. Deshalb ist es wichtig, dass die Hansestadt Hamburg hier auch tätig wird.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Schleswig- Holstein kann damit jährlich circa 1,4 Millionen t Kohlendioxid einsparen.

Die erneuerbaren Energien müssen stärker als bisher Verantwortung für das Gesamtsystem der Energieversorgung übernehmen, indem sie Aufgaben erledigen, die bisher vorrangig von konventionellen Kraftwerken gewährleistet wurden. Dazu sind auch Speicherlösungen zu entwickeln, die wirtschaftlich betrieben werden können.

Sehr geehrter Herr Hölck, nun haben Sie ein paar Minuten auf den Internetseiten des Landes Schleswig-Holstein verbracht und diesen kreativen Antrag formuliert. - Bravo!

(Thomas Hölck [SPD]: Das kann ich auch so, ohne Internet!)

Das spiegelt sehr eindrucksvoll wider, dass Sie zu mehr politisch kaum in der Lage sind.

(Zuruf SPD: Och nee! - Martin Habersaat [SPD]: Harte Attacke!)

Anstatt hier mit kreativen Ideen und konstruktiv mit Lösungen aufzuwarten, grämen Sie sich im Keller bei Kerzenschein. Wir brauchen niemanden, der uns erzählt, dass im Keller das Licht brennt. Wir brauchen verlässliche Lösungen, damit auch in Ihrem Keller künftig der Strom aus erneuerbaren Energien kommt und das Licht angeht.

(Zuruf Thomas Hölck [SPD] - Dr. Kai Dolg- ner [SPD]: Für unsere Monitore brauchen wir keinen Kerzenschein!)