Protokoll der Sitzung vom 14.12.2017

Sehr sinnvoll ist auch, dass das neue Gesetz bei den Eingriffen und Befugnissen auf die bewährten Gefahrenabwehrvorschriften unseres Landesverwaltungsgesetzes verweist. Diese Vorschriften sind lang eingeübte Rechtspraxis und ohne Abstriche auf die spezifischen Verhältnisse in unseren Gerichtsgebäuden zu übertragen.

Eines fehlt mir bisher: Ich würde es begrüßen, wenn wir in das neue Gesetz auch eine Vorschrift einfügen würden, in der die Amtspflicht der Gerichte zur Veröffentlichung ihrer Entscheidungen in anonymisierter Form genauer geregelt wird. Seit der diesbezüglichen Leitentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1997 besteht in Schleswig-Holstein im Ländervergleich in diesem Bereich noch durchaus Nachholbedarf.

Die Organe der Rechtspflege im Land, namentlich die Rechtsanwaltschaft, aber auch die Verwaltungen, haben ein erhebliches Interesse an einer breiten Veröffentlichung von geeigneten Urteilen und Beschlüssen. Das kann auch die Justiz entlasten, zum Beispiel von Mehrfachprozessen in Unkenntnis bereits gefällter Entscheidungen. Im Rahmen der Justiz-Digitalisierung entstehen diesbezüglich auch ganz neue Möglichkeiten der Veröffentlichung und Auffindbarkeit der Entscheidungen.

Darüber können wir uns im Ausschuss weiter unterhalten.

Herr Präsident! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zielt vor allem auf die Bereinigung der für die Rechtspflege maßgeblichen Gesetze in Schleswig-Holstein. Diese sind teilweise nicht viel jünger als die Geschichte der gesamtdeutschen Justiz und stammen aus dem 19. Jahrhundert.

Das bedeutet natürlich nicht, dass sich seitdem nichts in der Entwicklung getan hat. Im Gegenteil: Gesetzgebung und insbesondere Rechtsfortentwicklung ist ein fortlaufender dynamischer Prozess und hört nicht auf. So haben die Gesetze, die nunmehr von der Rechtsbereinigung betroffen sein sollen, ei

(Burkhard Peters)

ne Vielzahl von Modifikationen, Weiterentwicklungen und Streichungen erfahren.

Die Gesetzgeber, die hierbei mitgewirkt haben, könnten unterschiedlicher nicht sein. Sie kommen beispielsweise aus dem Kaiserreich und aus der kurzen Phase der „Weimarer Demokratie“, also aus Zeiten, in denen Schleswig-Holstein noch preußische Provinz war. Sie kommen auch aus der Nachkriegszeit und aus der NS-Zeit - jener Zeit, in der das Recht und damit auch die Rechtspflege nicht mehr weiterentwickelt wurden, sondern „Recht“ im eigentlichen Wortsinne pervertiert und in das Gegenteil verkehrt wurde.

Aus der Widersprüchlichkeit und Unterschiedlichkeit der Gesetzgeber der letzten 150 Jahre ergibt sich schon die Notwendigkeit der Anpassungen. Diese sind natürlich geschehen und natürlich wurde die Rechtspflege in Schleswig-Holstein schon lange in die eines demokratischen Rechtsstaates entwickelt.

Diese gerade skizzierte Entwicklung hat aber auch zu einer breiten Streuung der anzuwenden Rechtsquellen geführt. Das führt zu einem echten Problem: Intransparenz.

Gesetze sind oft komplex und nur für geübte und professionelle Rechtsanwender zu verstehen. Das lässt sich leider nicht immer vermeiden. Was sich aber vermeiden lässt, ist, dass Gesetze nur schwer und mit vielen Hürden auffindbar sind. Es ist daher gut und richtig, wenn die Landesregierung nun mit dem Landesjustizgesetz eine einheitliche Rechtsquelle vorschlägt und damit für mehr Durchschaubarkeit beim Rechtsanwender sorgt.

In dem Entwurf finden sich auch Regelungen zum Hausrecht in den Gebäuden der Justiz. Dieses Hausrecht besteht zwar schon jetzt und wurde durch Richterrecht anerkannt, fortentwickelt und definiert, eine gesetzliche Grundlage gab es dafür aber bisher noch nicht. So kann auch dies für mehr Transparenz und Rechtssicherheit führen.

Die genaue Ausgestaltung und die Grenzen dieses Hausrechts werden sicherlich zu spannenden und interessanten Diskussionen im Ausschuss führen, auf die man sich freuen kann.

Die Landesregierung hat mit dem Entwurf einen Vorschlag unterbreitet, der zu mehr Transparenz und Anwenderfreundlichkeit führen kann. Die Details werden im Ausschuss diskutiert, und ich bin sehr zuversichtlich, dass Schleswig-Holstein nach diesem Prozess ein modernes und stringent struktu

riertes Landesjustizgesetz haben wird. Der Grundstein hierfür wurde gelegt. - Vielen Dank!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Das schleswig-holsteinische Justizrecht muss dringend übersichtlicher werden. Eine Bereinigung dieses Rechtsbereiches ist in dieser Hinsicht wünschenswert, die Überarbeitung daher geboten. Eine, wie wir finden, vernünftige Idee ist ferner die Zusammenfassung aller für die Rechtspflege relevanten Landesregelungen in einem Gesetz. Dies dient nicht nur der Erleichterung bei der Anwendung, sondern gleichermaßen der Transparenz für den Bürger und die anwendenden Behörden.

Ein künftiges Landesjustizgesetz muss in erster Linie Effizienz und Transparenz fördern, ohne dabei rechtsstaatliche Prinzipien zu verletzen. Beachtet werden muss bei einer Zusammenfassung und Bereinigung, dass diese sorgsam vorgenommen wird. Dem Bürger dürfen keine materiellen oder systematischen Änderungen des Justizrechts im Rahmen der Bereinigung untergejubelt werden. Darauf werden wir im Innen- und Rechtsausschuss genauestens achten. Wir begrüßen den Gesetzentwurf der Landesregierung und freuen uns auf die Arbeit im Ausschuss. - Vielen Dank.

Herr Präsident! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung wird eine umfassende Bereinigung des Landesrechts vorgenommen. Dabei geht es beispielsweise um das Auslaufen von Gesetzesbestimmungen, die im Laufe der Jahre durch neuere Gesetze inzwischen gegenstandslos geworden sind. Konkret geht es dabei um die Erneuerung von 19 Gesetzen und acht Verordnungen. Eine durchaus umfassende Novellierung. Ziel soll demnach ein sozusagen aufgeräumter Gesetzgebungsrahmen sein. Das können wir als SSW an dieser Stelle nur begrüßen. Was für uns jedoch viel bedeutungsvoller ist, ist die Betrachtung der Bereinigung hinsichtlich der geschichtlichen Aufarbeitung. Denn immer noch haben viele Verordnungen ihren Ursprung in der NS-Zeit oder sind in einigen Fällen sogar noch älter.

Es steht Schleswig-Holstein also durchaus gut zu Gesicht, diese Altlasten zu entfernen. Dabei ist der vorliegende Gesetzentwurf sicherlich auch in Verlängerung der Bereinigung des Strafgesetzbuchs, welches auch durch Initiative aus Schleswig-Hol

(Kay Richert)

stein auf Bundesebene angegangen wurde, zu sehen. Die ersten Reaktionen auf diese doch auch inhaltliche Bereinigung waren eher verhalten. Trotz einer sich angeschlossenen bundesweiten Debatte, welche durchaus viel Zuspruch erhalten hat, ist es zu der gewünschten Reform bis heute nicht gekommen. In der Großen Koalition konnte man dazu keine Einigung erzielen. Es blieb daher beim Alten. Die kommende Bundesregierung könnte aus meiner Sicht, durchaus hierüber nochmals beraten, ob sich neue Mehrheiten für eine solche Reform finden lassen. Denn auch der Bund braucht eine Reform des Strafgesetzbuches und mancher anderen Gesetze und Verordnungen. Dieses Thema könnte man im Zuge der regierungsbildenden Verhandlungen durchaus nochmals auf den Tisch werfen. Das Ziel, das dunkelste Kapitel der deutschen Justizgeschichte aufzuschlagen und anzugehen, ist aus Sicht des SSW in jeder Hinsicht erstrebenswert.

Schleswig-Holstein macht jedenfalls mit dem hier vorliegenden Änderungen den Anfang und zeigt damit, dass man sich sehr wohl an dieses Thema herantrauen kann. Dabei wurde das Landesrecht einmal gänzlich durchleuchtet und nicht nur auf Altla

sten überprüft, sondern auch dahin gehend überprüft, inwieweit die Verbindung zum EU-Recht gegeben ist. Auch in diesen Fällen hat man notwendige Anpassungen unternommen. Ein Vorhaben also, das sich daher nicht ausschließlich mit der Vergangenheit beschäftigt, sondern ebenso die Gegenwart im Blick hat. Davon kann nicht nur der Rechtsstaat, sondern die Gesellschaft insgesamt profitieren. Denn schließlich macht ein solches Vorhaben unser Landesrecht auch ein Stück weit übersichtlicher und verständlicher.

Alles in allem können wir als SSW-Landtagsgruppe diesem Gesetzentwurf nur zustimmen. Unser Dank gilt all denjenigen, die viel Zeit und Mühe in dieses Werk gesteckt und damit unser Land rechtmäßig ein Stück weit moderner und verständlicher gemacht haben. Dieses Gesetz ist ein guter Wegbereiter, von dem sich die Bundesebene hoffentlich das eine oder andere noch abschauen wird. - Vielen Dank!

(Lars Harms)