Protokoll der Sitzung vom 15.12.2017

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will sehr deutlich sagen: Natürlich hat das Bundesverfassungsgericht klar festgestellt, dass Kinder Träger von Grundrechten sind. Das ist aus meiner Sicht eine Selbstverständlichkeit. Allerdings - das haben viele Vorrednerinnen und Vorredner vollkommen zutreffend beschrieben - bringt diese Subjektstellung nicht unmittelbar die Rechtsstellung des Kindes zum Ausdruck. Der Text des Grundgesetzes, Artikel 6, kennt Kinder lediglich als Gegenstand elterlicher Verantwortung. Ich sage Ihnen sehr deutlich - das haben wir bei der Verfassungsreform im Schleswig-Holsteinischen Landtag immer wieder miteinander diskutiert -: Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben etwas Wunderbares geschaffen. Aber keiner von denen hat gesagt, dass man ein Grundgesetz nicht weiterentwickeln kann, meine sehr geehrte Damen und Herren.

(Beifall FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich glaube, man darf sich sehr wohl einmal fragen übrigens auch die Skeptiker, die es vermutlich in fast allen unseren Parteien gibt -, ob man möglicherweise mit dem heutigen Anspruch noch den Maßstäben der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Ich finde, diese Frage hat unter anderem der Kollege von Pein völlig zu Recht gestellt.

(Claus Schaffer)

Im Übrigen ist es für jede rechtliche Abwägung aus meiner Sicht jedenfalls sehr wohl bedeutsam, ob Interessen den spezifischen Schutz der Verfassung genießen. Spezifische Kindergrundrechte haben wir bis heute eben nicht.

Die Verankerung von grundlegenden Rechten und Interessen von Kindern würde ihre Position gegenüber dem Staat und das gesellschaftliche Bewusstsein für die Bedeutung dieser Rechte stärken. Das ist mehr als Symbolpolitik. Es geht um die Anerkennung von Kindern als Träger eigener Rechte.

Ich will einmal sagen, wie man sich da als Jugendminister manchmal fühlt: Unser Grundgesetz verpflichtet in Artikel 20 a den Staat unter anderem zum Schutz der Tiere. Das ist völlig in Ordnung. Ich habe mich immer dafür eingesetzt; Sandra Redmann weiß das. Eine explizite Verpflichtung zum Schutz von Kindern kennt es nicht. Für einen Jugendminister ist das - das will ich hier einmal ganz deutlich sagen - ein zumindest eigenartiger und schwer erklärbarer Zustand.

Es geht hier um mehr als um Symbolpolitik. Es geht um elementare Ansprüche, wie das Recht auf freie Entwicklung, Entfaltung und Bildung, den Vorrang des Kindeswohls bei allen das Kind betreffenden Entscheidungen sowie die Verpflichtung des Staates, Chancengerechtigkeit und kindgerechte Lebensbedingungen zu gewährleisten. All diese Rechte sind eben nicht explizit in der Verfassung beziehungsweise im Grundgesetz verankert, und schon gar nicht könnte man behaupten, dass sie längst lückenlos durchgesetzt werden. Oder um es anders zu sagen: Ich kann kein anderes verfassungsrechtlich geschütztes Interesse erkennen, das durch die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz in nicht hinnehmbarer Weise zurückgedrängt würde. Insofern bin ich, wie Sie wahrscheinlich gemerkt haben, im Grundsatz ein Anhänger der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz.

Ich will einmal sagen, weil das hier auch immer wieder angesprochen wurde: Nein, meine sehr verehrte Dame, meine sehr verehrten Herren der AfDFraktion, natürlich hilft Papier an dieser Stelle nicht weiter. Das ist im Übrigen eine etwas merkwürdige Ansicht. Dann könnte man ja auch gleich ganz auf Verfassungen und das Grundgesetz verzichten. Die sind nämlich auf Papier gedruckt.

(Beifall FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Aber es geht auch darum - das hat die Kollegin Touré, finde ich, in ihrer unnachahmlich charmanten Art und Weise noch einmal sehr deutlich ge

macht -, dass wir uns mit dieser Aufnahme selbst verpflichten, dies auch mit Leben zu erfüllen. Auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in der letzten Woche haben wir, hat die schleswig-holsteinische Landesregierung einen ersten Schritt getan. Wir wollen explizit die Diskussion um eine eigene Kindergrundsicherung weiter voranbringen,

(Beifall)

was überhaupt nicht ausschließt - da muss jetzt niemand einen Schreck kriegen -, dass man sich bewährte Instrumente anguckt. Liebe Kollegin Touré, Sie haben vollkommen zu Recht auf die Armutsentwicklung hingewiesen. Wenn wir feststellen, dass unsere bestehenden Instrumente keinen signifikanten Beitrag dazu leisten, diese Entwicklung umzukehren, dann gehört es sich insbesondere für ein so modernes Bündnis, dass man neu denkt. Darüber freue ich mich.

Weil es vermutlich meine letzte Rede in diesem Jahr ist, an dieser Stelle meinen herzlichen Dank dafür. Es ist ein schönes Weihnachtsgeschenk für einen Jugendminister, es ist ein schönes Weihnachtsgeschenk, das sich die meisten hier machen. Vielen Dank dafür! Ihnen frohe Festtage, wie und mit wem immer Sie sie feiern!

(Beifall FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Wer dem vorliegenden Antrag Drucksache 19/373 (neu) zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, die Fraktionen von FDP und CDU. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? - Bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD ist der Antrag Drucksache 19/373 (neu) so beschlossen.

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren, es wäre hilfreich, wenn wir die restlichen Tagesordnungspunkte zügig abarbeiten könnten und Sie mich dabei unterstützen, indem Sie mir aufmerksam lauschen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (1. Teilhabestärkungsgesetz)

(Minister Dr. Heiner Garg)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/367

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 19/367 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/388

Eine Aussprache ist hier ebenfalls nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 19/388 dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Neuberufung des Verwaltungsrats der Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten

Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/389 (neu)

Eine Aussprache ist hier ebenfalls nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen offene Abstimmung vor. - Ich sehe keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren. Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 19/ 389 (neu) seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Auch das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Integration durch gute „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ)-Angebote

Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/382

Eine Aussprache gibt es hier auch nicht. Ich schlage vor, den Antrag Drucksache 19/382 dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Auch das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 33 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Stellungnahme in den Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betr. Wahlprüfungsbeschwerde zur Landtagswahl am 7. Mai 2017; Az. LVerfG 7/17

Bericht und Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses Drucksache 19/378

b) Stellungnahme in dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betr. Wahlprüfungsbeschwerde zur Landtagswahl am 7. Mai 2017; Az. LVerfG 8/17

Bericht und Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses Drucksache 19/410

Ich erteile zunächst der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Barbara Ostmeier, das Wort.

Mit Erlaubnis des Präsidenten verweise ich auf die Vorlage.

Ich danke der Frau Berichterstatterin und wünsche weiter gute Besserung.

(Beifall)

Eine Aussprache ist auch hier nicht vorgesehen. Ich lasse über die Beschlussempfehlungen Drucksachen 19/378 und 19/410 abstimmen. Wer den Beschlussempfehlungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Auch das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 37 auf:

Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2016/17

Bericht der Landesregierung Drucksache 19/371