Eine Aussprache ist auch hier nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Bericht der Landesregierung Drucksache 19/371 dem Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so be
Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Sammeldrucksache. Die Voten für die einzelnen Tagesordnungspunkte, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 19/399. Ich weise darauf hin, dass die Gesamtabstimmung mit Ausnahme von Tagesordnungspunkt 33 erfolgt, über den wir soeben gesondert abgestimmt haben. Voraussetzung für die Abstimmung ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. - Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Sammeldrucksache 19/399 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Auch das ist einstimmig so beschlossen. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wünsche Ihnen allen eine besinnliche restliche Adventszeit, ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest für Sie und Ihre Familien. Ich schließe die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung in diesen Wunsch ein. Ich wünsche Ihnen allen einen fröhlichen Übergang in das neue Jahr 2018, für das ich allen Gesundheit, Glück und Kraft für die Arbeit für die Menschen in unserem schönen Land Schleswig-Holstein wünsche.
Erste Lesung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (1. Teilhabestärkungsgesetz)
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste! Das im Dezember letzten Jahres auf Bundesebene verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stellt in vielen Bereichen einen Systemwechsel dar - es ist eine Reform, die einen langjährigen Umstellungsprozess in den Ländern und Einrichtungen erfordert.
Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf des 1. Teilhabestärkungsgesetzes werden wir in Schleswig-Holstein nun den zweiten notwendigen Reformschritt zügig umsetzen. Ziel ist die Effektivität und Zielgenauigkeit der Teilhabeleistungen und die Dämpfung des demografisch bedingten Ausgabenanstiegs. Wir schaffen ein modernes Teilhaberecht auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention.
Was sind nun diese notwendigen Schritte, und was wird sich ab 1. Januar 2018 ändern? Die Eingliederungshilfe wird ab dem kommenden Jahr im Zweiten Teil des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe) geregelt und nicht mehr im Bereich der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Diese Änderung erfordert auch eine Neubestimmung in den Zuständigkeiten, sprich die Benennung der Träger der Eingliederungshilfe, die die neuen Landesrahmenverträge verhandeln werden.
Eines möchte ich an dieser Stelle verdeutlichen. Für uns als Jamaika-Koalition ist es unabdingbar, dass die Ausgestaltung dieses Gesetzes gemeinsam mit den Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen gestaltet wird. Schon in diesem Stadium werden wir Teilhabe aktiv gestalten.
„Nicht ohne uns über uns“ - dieser Grundsatz ist für uns eine Verpflichtung und wir werden ihn im Gesetzgebungsverfahren aktiv umsetzen. Für uns ist es selbstverständlich, dass die Menschen mit Behinderungen in die Gestaltung einbezogen werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Gremien geschaffen werden, die dieser Gruppe aktiv die Ausgestaltung
und Umsetzung der Änderungen in der Eingliederungshilfe ermöglicht. Dass hier nicht über die Köpfe hinweg verhandelt wird, ist für uns entscheidend wichtig. Die Ausgestaltung des Gesetzes soll durch Mithilfe von Menschen mit Behinderung eng begleitet werden. Dieses Vorgehen schafft Transparenz für die Betroffenen und es schafft ebenso Akzeptanz.
Es wird dazu eine Interessenvertretung geben, die an der Ausarbeitung der Rahmenverträge mitwirkt. Diese Interessenvertretung wird auch vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Dr. Ulrich Hase mitgestaltet. Mit ihm haben wir eine ausgezeichnete Vertretung dieser Personengruppe. Darüber hinaus werden wir auch Kontakt zu den Selbstvertretungsgemien der Betroffenen aufnehmen. Außerdem wäre es sinnvoll, dass wir auch die Leistungsträger in der Fläche in die Mitarbeit einbinden.
Ab dem 1. Januar 2018 treten vorgezogene Verbesserungen im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der Eingliederungshilfe in Kraft, deshalb müssen mit unserem Gesetzentwurf zügig wichtige Rahmenbedingungen getroffen werden, damit die Ausgestaltung erfolgen kann.
Kreise und kreisfreie Städte bleiben Träger der Eingliederungshilfe. Für übergeordnete und zentrale Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben wollen wir auch eine Trägerschaft des Landes, wie zum Beispiel in Bereich des Vertragsrechts der Eingliederungshilfe oder in Bezug auf die Sicherstellung gemeinsamer bedarfsgerechter Angebotsstrukturen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben nun ein Jahr Zeit, um die Landesrahmenverträge und die Anpassung des Vertragsrechts in der Eingliederungshilfe zu verhandeln und zu gestalten. Hierzu wird zum 1. Januar 2018 eine Arbeitsgemeinschaft zur Begleitung der Umsetzung eingerichtet werden. Diese besteht aus Vertretern des Ministeriums, den Leistungsträgern und -erbringen und den Vertretern für Menschen mit Behinderung.
Die vollständige Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes mit den Schwer-punkten soll in mehreren Schritten erfolgen, die spätestens bis zum Jahr 2020 abgearbeitet werden müssen. Dazu zählen: Mehr Selbstbestimmung, Verbesserungen zum Einkommen und Vermögen, Verbesserungen für Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, bessere Teilhabe, sprich: Teilhabe
am Arbeitsleben, soziale Teilhabe, Mitbestimmung, Verbesserung für die Leistungsträger und Vorbeugung.
Lassen Sie mich die Veränderungen an einem Beispiel deutlich machen: Teilhabe am Arbeitsleben ausgedrückt in Leichter Sprache: Es wird mehr Möglichkeiten geben, dass Menschen mit Behinderung eine Arbeitsstelle bekommen. Es wird Werkstätten geben, und dann gibt es auch noch andere Stellen, wo Menschen mit Behinderungen arbeiten können oder wo sie sich auf eine feste Arbeitsstelle vorbereiten können. Neue Angebote sollen besser auf die Menschen eingehen. Es soll mehr geguckt werden, was eine Person kann und braucht. Und es soll neue Angebote geben, wo und wie Menschen mit Behinderung arbeiten können. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Mit dem Bundesteilhabegesetz wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiterentwickelt. Mit dem Bundesteilhabegesetz, das am 23. Dezember 2016 in Kraft getreten ist, werden in mehreren Schritten die Sozialgesetzbücher verändert. Zum 1. Januar 2018 müssen die Regelungen und Zuständigkeiten im Teilhabeplanverfahren und bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angepasst werden. Ebenso müssen die Länder die Träger der Eingliederungshilfe festlegen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung wird dies nicht fristgerecht erreicht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist ebenfalls viel Kritik verbunden. So wird die knappe Frist der Verbändeanhörung ebenso kritisiert, wie auch die fehlende Übersetzung der Unterlagen in Leichter Sprache. Befürchtet wird auch, dass die Zuständigkeiten des Landes zu sehr eingeschränkt werden und eine landesweit einheitliche Teilhabeplanung nicht gesichert ist. Generell ist die mangelnde Einbindung von Menschen mit geistiger Behinderung und deren Betreuerinnen und Betreuer sowie Beiräte festzustellen.
Kritikpunkte, die die SPD-Landtagsfraktion teilt. Für uns gilt in allen Entscheidungen, die das Leben und die Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderung betreffen, der Grundsatz „Nicht ohne uns über uns“. Darum ist eine umfassende Beteiligung von Menschen mit Behinderung an diesem Gesetzesverfahren zwingend geboten. Der Gesetzesentwurf muss die Voraussetzungen für gleiche Lebensverhältnisse und einheitliche Teilhabeplanverfahren in Schleswig-Holstein legen. Auf die Umset
zung dieser Grundsätze werden wir im weiteren Verfahren achten und die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Schleswig - Holstein zu einem umfassenden Teilhabegesetz konstruktiv begleiten.
Herr Präsident! Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie alle anderen auch. Das Grundgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. In Schleswig-Holstein leben knapp 520.000 Menschen mit Behinderung. Das ist nahezu jeder Fünfte. Rund 340.000 Menschen in Schleswig-Holstein sind schwerbehindert. Für alle diese Menschen sind diese Gesetze wichtig. Ihre gleichen Rechte nützen ihnen aber nur dann etwas, wenn sie in der Praxis mit Leben und Farbe gefüllt werden. Das ist nicht immer und nicht überall der Fall.
Das Recht auf Teilhabe am Leben ist ein Menschenrecht. Wer aufgrund seiner Behinderung nicht ohne Unterstützung teilhaben kann, hat Anspruch auf die erforderliche Hilfe. Das ist der Kern der UN-Behindertenrechtskonvention. Das ist das Kernanliegen der Eingliederungshilfe. Der Anspruch auf Teilhabe gilt für alle Bereiche des Lebens: von der Existenzsicherung über Gesundheit, Bildung, Arbeit und Wirtschaft, bis hin zu Sport, Kultur und Freizeit.
Die Bundesregierung aus CDU und SPD hat versucht, den Perspektivenwechsel von der Integration zur Inklusion auch gesetzlich nachzuvollziehen. Ich betone: versucht! Es ist kein Geheimnis, dass die grüne Landtagsfraktion und die Grünen im Bundestag mit dem Bundesteilhabegesetz nicht wirklich zufrieden sind. Ich bleibe dabei: Es ist nicht unser Gesetz.
Wir haben uns gemeinsam mit Menschen mit Behinderung erfolgreich für Nachbesserungen eingesetzt. Diesen Weg wollen wir beim ersten Teilhabestärkungsgesetz konsequent weitergehen. Wir werden uns in der Jamaika-Koalition für Menschen mit Behinderung und für ein gutes Gesetz einsetzen. Mit dem Gesetz werden Zuständigkeiten und Trägerschaft klar geregelt. Wir wollen Schluss machen mit Leistungen nach Postleitzahlen.
Land und Kommunen sind gemeinsam in der Verantwortung. Das ist gut und sinnvoll - gerade, weil wir Grüne in der Sozialraumplanung einen sehr guten Ansatz sehen. Die Beteiligung von Menschen mit Behinderung sollte im Teilhabestärkungsgesetz eine zentrale Rolle spielen. Sie ist das A und O.
„Nicht ohne uns über uns“ ist und bleibt unser Grundsatz. Für uns Grüne steht fest: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie alle anderen auch. Das ist nicht verhandelbar. - Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Herr Präsident! Knapp 10 % der Bevölkerung hat eine Schwerbehinderung, knapp 1 % bezieht wiederum derzeit Eingliederungshilfe. In SchleswigHolstein beliefen sich die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe auf 655 Millionen €. Die Teilhabe bei Bildung, Arbeit, in Gesellschaft als Ganzes ist eine Aufgabe, die sämtliche Akteure, öffentlich wie private, verpflichtet.
Um die Umsetzung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern und zu verstetigen, hat sich der Gesetzgeber für große rechtliche Änderungen entschieden. Vor einem knappen Jahr, am 29. Dezember 2016, wurde das Bundesteilhabegesetz verkündet, der Startschuss für das neue Rehaund Teilhaberecht, welches in Stufen bis zum 1. Januar 2023 vollständig in Kraft treten wird.
Der größte Paradigmenwechsel hierbei ist sicherlich die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem des SGB XII und die Überführung als neuer, zweiter Teil in das SGB IX, das Sozialgesetzbuch über Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Dieser Wechsel soll ein modernes, personenzentriertes Teilhaberecht schaffen, welches sich zum einen mehr an dem individuellen Bedarf einer Person richtet und zum anderen dem Träger der Eingliederungshilfe mehr Steuerungsmöglichkeiten bietet. Konkret bedeutet dies, dass die Leistung weniger auf die Wohnform - ambulant, teilstationär, stationär - und mehr auf den individuellen Bedarf abzielt.
Wesentlich für den Erfolg von Teilhabe sind die Möglichkeiten der Mitwirkung für Menschen mit Behinderung. Hierbei soll es durch die Rehabilitationsträger eine stärkere Unterstützung durch die gemeinsame Gestaltung der Teilhabeplanung geben. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung, die hiervon bedroht oder chronisch erkrankt sind, ist kein geradliniger, in sich abgeschlossener Prozess, welcher bei A beginnt und bei B endet.
Ein Aspekt, welcher viele Bezieher der Eingliederungshilfe in die Unmündigkeit drängte, ist die starke Anrechnung von Einkommen und Vermögen, welche gar die Arbeitsaufnahme erschweren konnte. Die Heranziehung und Anrechnung der finanzi
Damit die Neuerungen und Verbesserungen auch bei den Menschen vor Ort ankommen können, muss das Landesrecht dem neuen Gedanken des Bundesteilhabegesetzes angepasst werden. Dies legt die Landesregierung nun mit dem 1. Teilhabestärkungsgesetz vor. Mit Beginn des kommenden Jahres sind organisationsrechtliche Entscheidungen zu treffen, wie zum Beispiel die Benennung des Trägers der Eingliederungshilfe - in Schleswig-Holstein die Kreisebene. Als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe aus dem bisherigen SGB XII haben die Kreisverwaltungen und die kreisfreien Stadtverwaltungen Erfahrungen bezüglich passgenauer lokaler Angebote für Menschen mit Behinderung; der Aufbau einer neuen Verwaltungsstruktur wird hierdurch vermieden.
Das Land wiederum wird für übergeordnete Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben auch als Träger der Eingliederungshilfe benannt. Aufgaben des Landes werden konkret beispielsweise die Frühförderung oder auch die Sicherstellung gemeinsamer Angebotsstrukturen sein.