Andrea Tschacher

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war der 15. November 2017 - ein Tag, den ich nicht vergessen werde. Landtagspräsident Klaus Schlie hat mich als Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages vereidigt, ich hatte meine Premiere als Schriftführerin im Präsidium und hielt hier im Hohen Haus meine erste Rede zu dem Antrag „Wohnortnahe stationäre Hospizplätze weiter ausbauen“. Das war ein besonderer Tag für mich.
- Danke.
Ich begann meine Rede mit einem sehr persönlichen Erlebnis, einer netten und liebenswerten Nachbarin, zu der ich ein freundschaftliches Verhältnis pflegte. Sie erzählte mir eines Tages, dass es ihr gesundheitlich nicht gut gehe und sie Magenprobleme habe. Sie ließ sich schließlich untersuchen, und dann ging alles ganz schnell. Sie kam in ein Krankenhaus und von dort direkt in ein Hospiz, in dem ich sie besuchte. In tiefer, positiver Erinnerung ist mir geblieben, wie fürsorglich die Menschen auf ihrem letzten Lebensweg in einem Hospiz betreut werden.
Heute, fast genau drei Jahre später, spreche ich zu dem Bericht der Landesregierung zur Palliativ- und Hospizversorgung in Schleswig-Holstein, und es hat sich viel getan. Dafür gilt mein und unser ausdrücklicher Dank Minister Dr. Heiner Garg und Staatssekretär Dr. Matthias Badenhop und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sozialministerium für das bislang gemeinsam Erreichte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, niemand beschäftigt sich gern mit dem Tod, schon gar nicht mit dem Tod nahestehender Menschen. Die Palliativ- und Hospizarbeit leistet in diesen Fällen wertvolle Arbeit. Diejenigen, die haupt- und ehrenamtlich in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen, in Kirchen und Stiftungen und weiteren Einrichtungen für die Palliativ- und Hospizarbeit tätig sind, verdienen unsere Aufmerksamkeit und Anerkennung. Ohne sie wäre eine Palliativ- und Hospizversorgung nicht möglich. Sie widmen sich den Angehörigen der Erkrankten, sie unterstützen diese, geben ihnen Zeit für kleine Verschnaufpausen und spenden Fürsorge. Ihnen gilt unser uneingeschränkter Dank und unser Respekt für ihre Arbeit und ihr Engagement.
Wie ist nun aber die derzeitige Situation in Schleswig-Holstein? Was bringt der Bericht im Wesentlichen hervor? Derzeit stehen uns 83 stationäre Hospizplätze zur Verfügung. Weitere 48 Plätze befinden sich in der Bauphase und werden bis zum Jahr 2022 zur Verfügung stehen. Entsprechend des Koalitionsvertrages wird bis 2024 der Bau von stationären Hospizplätzen gefördert. Für diese Bauförderung stellen wir jährlich jeweils Mittel in Höhe von bis
zu 500.000 € zur Verfügung. Ziel der Landesförderung ist die Unterstützung eines bedarfsgerechten Ausbaus von Hospizplätzen in Schleswig-Holstein mit einer ausgewogenen regionalen Verteilung. So werden voraussichtlich bis zum Jahr 2024 insgesamt 152 stationäre Hospizplätze in Schleswig-Holstein zur Verfügung stehen. Damit wird die in der Bertelsmann-Studie genannte Anzahl an Hospizplätzen nach derzeitigem Stand deutlich erreicht werden. In der ambulanten Hospizversorgung befinden wir uns derzeit mit 55 Diensten auf dem dritten Platz unter allen Bundesländern.
Anfang des Jahres wurde dem Land SchleswigHolstein vom Deutschen Hospiz- und Palliativverband e.V. der Ehrenpreis in der Kategorie „Strukturen und Rahmenbedingungen“ verliehen. Das ist ein Kompliment und eine Motivation zugleich.
Danken möchte ich ebenso der Landeskoordinierungsstelle Hospiz- und Palliativarbeit SchleswigHolstein e.V. und ihrem Team für die bislang geleistete Arbeit, ihr Engagement, die gute Zusammenarbeit und die Art des offenen Austausches.
Viel wurde schon erreicht. Uns liegt es aber weiterhin sehr am Herzen, Menschen am Ende ihres Lebens die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Besonders hervorheben möchte ich den Einsatz, die Hilfsbereitschaft, Fürsorge und Herzenswärme von Menschen, die während der Coronapandemie Schwerstkranke nicht allein lassen und im Rahmen der jetzigen Möglichkeiten Beistand in Zeiten des Abschieds leisten. - Danke!
Neue Schwerpunkte im sozialen Miteinander wurden gesucht und gefunden. Die Begründerin der Hospizbewegung, Cicely Saunders, drückte das Gebot der Humanität prägnant aus:
„Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben!“
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen Abgeordnete! Solidarität und gegenseitige Rücksichtnahme haben in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Das gilt auch und gerade in der Zeit der Coronavirus-Pandemie. In dieser Zeit können wir für einen gewissen Schutz sorgen, indem wir uns nach der AHA-Formel richten: Abstand, Hygiene, Alltagsmasken. Diese Formel hat insgesamt in der Bevölkerung eine hohe
Akzeptanz, um die Ausbreitung von und die Ansteckung mit dem Coronavirus zu vermeiden.
Die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus sieht eine Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung zum Beispiel im Einzelhandel oder in ähnlichen Betrieben sowie im ÖPNV vor. Auch wenn wir die Bedeckung gelegentlich vergessen und dann schnell hektisch zurücklaufen, so wissen wir mittlerweile: Ohne geht es nicht. Mit der Maske kann das Risiko, andere Menschen anzustecken, zumindest ein Stück weit minimiert werden.
Aber von jeder Pflicht gibt es auch Ausnahmen, so auch hier. Personen, die zum Beispiel aufgrund körperlicher, geistiger und psychischer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, sind von der Tragepflicht ausgenommen. Als Nachweis zur Ausnahme können ein Schwerbehindertenausweis, ein Allergikerausweis oder auch ein ärztliches Attest dienen, verbunden mit der Glaubhaftmachung des Betroffenen, dass aufgrund einer Beeinträchtigung das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht möglich ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was allerdings nicht geschehen darf, ist, dass die Menschen, die keine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen, in Form von Anfeindungen, bösen Blicken und Vorverurteilungen diskriminiert werden.
Das aber heilt ein amtlicher Ausweis, wie er von der SPD-Fraktion vorgeschlagen und beantragt wird, nach meinem Dafürhalten nicht. Mit diesem Standpunkt bin ich nicht allein. Behindertenbeauftragte, mit denen ich mich dazu ausgetauscht habe, sagten: Nein, das brauchen wir nicht, nicht noch so ein Teil! Das bringt uns nichts. Selbst wenn wir einen amtlichen Ausweis hätten, wären wir bösen Blicken und Gemecker weiterhin ausgesetzt. - Auch Träger von Angeboten der Eingliederungshilfe äußerten sich in sehr ähnlicher Weise. Aber so machen diejenigen, die sich in dieser Situation befinden, unterschiedliche Erfahrungen. Dessen bin ich mir gewiss.
Was aber wichtig ist, wenn es um das Thema Mund-Nase-Bedeckung geht, ist zum einen die gesellschaftliche Akzeptanz, was das Tragen anbelangt, aber - und darum geht es bei diesem Antrag es bedarf ebenso einer gesellschaftlichen Akzeptanz denjenigen gegenüber, die von der Tragepflicht ausgenommen sind.
Es geht um die Art und Weise, wie wir einander begegnen und dabei einen verständnis- und respektvollen Umgang miteinander pflegen. Hier sind auch wir als politische Akteure gefragt. Wollen wir noch bürokratischer werden? Sind die bestehenden Antragsmöglichkeiten, Gesetze, Verordnungen und weiteren Regelungen nicht schon ausreichend?
Wir gehen jetzt in Richtung Herbst. Die weitere Entwicklung der Infektionszahlen gilt es, weiterhin fest im Blick zu haben. Lassen Sie uns im Sozialausschuss über den Antrag noch einmal fachlich debattieren.
Den Kollegen der AfD-Fraktion sei unter Bezugnahme auf ihren Antrag gesagt: Sie sind ein bisschen spät dran. In Gesprächen, die ich mit Einrichtungen geführt habe, hat sich herausgestellt, dass erforderliche Konzepte vor Ort längst vorliegen und man sich für die Zukunft gut gewappnet sieht. Ferner ist eine enge und gute Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsämtern gegeben. Handlungsbedarf wird nicht gesehen.
Vielmehr sprechen wir uns dafür aus, dass die Landesregierung das bestehende Konzept zum Schutz von Menschen mit Behinderung überprüft und gegebenenfalls aktualisiert - ganz im Sinne des Rechts auf Selbstbestimmung und Teilhabe.
Nein, ich lasse keine Frage zu. Vielen Dank. - Dabei sollen die Erfahrungen von Menschen mit Behinderung, ihren Interessenvertretungen sowie von Trägern der Angebote der Eingliederungshilfe einbezogen werden. Die Gesundheit sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in Form von Selbstbestimmung und Teilhabe haben wir fest im Blick. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Allen Menschen muss die Möglichkeit zugestanden und eröffnet werden, ein erfülltes Leben zu führen. Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben, Bildung sowie Wohn- und eben auch Arbeits- und Beschäftigungsangebote. Arbeit und Beschäftigung kommen hierbei eine besondere Rolle zu. Sie strukturieren den Tag, fordern Aktivität ein, ermöglichen soziale Kontakte, steigern und stützen das Selbstwertgefühl, und sie geben uns eine Identität.
Aus meiner beruflichen Tätigkeit heraus in einem Jobcenter kann ich aus vielen Gesprächen mit den Menschen berichten, wie schnell man seine Tagesstruktur verlieren und wie schnell man in das soziale Abseits abgeschoben werden kann, wenn man keiner Arbeit oder Beschäftigung nachgehen kann. So ist das auch mit Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen. Sie befinden sich oftmals in einem Spannungsfeld zwischen Inklusion und Exklusion.
Es ist daher ausgesprochen wichtig, diese Menschen mitzunehmen und ihnen Angebote zu machen, die sie bei ihren Problemen unterstützen und die auf sie und ihre Probleme angepasst sind. Ziel sollte es also sein, die Ursachen zu bearbeiten und somit die Erwerbsfähigkeit zu erhalten beziehungsweise diese zu fördern.
Das Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“ ist ein Beispiel für ein Angebot des Bundes, das zum Ziel hat, die Grundsätze Prävention vor Rehabilitation und Rehabilitation vor Rente zu stärken und die Erwerbsfähigkeit zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen.
Liebe Kollegen und liebe Kollegin des SSW, zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von
Menschen mit psychischen Einschränkungen haben Sie in Ihrem Antrag konkret drei Maßnahmen benannt: Erstens. Bedarfsgerechte Angebote im niedrigschwelligen Bereich mit Arbeitsvertrag bis zu 15 Stunden wöchentlich. Ich widerspreche nicht, wenn es darum geht, Menschen mit psychischen Einschränkungen dabei zu unterstützen und darin zu fördern, mit einer geringfügigen Beschäftigung im zunächst niedrigschwelligen Bereich wieder den Einstieg in eine Arbeit oder eine Beschäftigung zu ermöglichen.
Die Gründe hierfür habe ich bereits ausgeführt. Aber vielfach gibt es sie schon. Die regionale Ausprägung ist sicherlich unterschiedlich gewichtet. Ich nenne zwei Beispiele: den Verein Arbeit nach Maß e.V. aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg und „KIELER FENSTER - Verein zur Förderung sozialpädagogischer Initiativen e.V“. Als überregionales Beispiel nenne ich das Modellprojekt „Übergänge schaffen - Arbeit inklusiv“, welches in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden und der Bundesagentur für Arbeit entwickelt wurde.
Eine wesentliche Änderung im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben ist, dass die Beschäftigungsangebote anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen durch die Zulassung anderer Leistungsanbieter und die Einführung des Budgets für Arbeit sinnvoll ergänzt werden.
Zweitens. Flächendeckende Versorgung mit niedrigschwelligen Beschäftigungsangeboten ohne Vertrag: Sozialraumorientierung wurde auch in der Eingliederungshilfe eingeführt und ist zweifelsohne ein Baustein von vielen möglichen zur Verwirklichung von Inklusion. Derartige Angebote gibt es auch schon, wie zum Beispiel die „Brücke SH“, die von mir beispielhaft genannten regionalen Anbieter und auch die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.V.“.
Drittens. Zahlung eines Therapie- und Motivationsgeldes: Wir sollten beobachten, wie sich die mit dem Bundesteilhabegesetz neu geschaffenen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben entwickeln und welche Wirkungen sie entfalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gäbe noch viel zu dem Thema zu sagen, aber meine Redezeit ist leider begrenzt. Ich schlage vor, wir beraten und diskutieren über den Antrag im Sozialausschuss. Ich freue mich darauf. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Menschen mit Behinderung wollen genau so leben wie nicht behinderte Menschen auch. Allen Menschen müssen wir die Möglichkeit zugestehen und eröffnen, ein in jeder Hinsicht erfülltes Leben zu führen. - Das ist ein Grundbedürfnis, und ein Jeder hat Anrecht darauf - im wahrsten Sinne des Wortes. Dabei ist es eine ganz wesentliche Aufgabe der politisch Verantwortlichen, aktiv an der Gleichbehandlung für Menschen mit Behinderung mitzuwirken und die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Das ist der CDU-Fraktion und mir als fachpolitischer Sprecherin für Menschen mit Behinderung gleichermaßen wichtig.
Das im Dezember 2016 auf Bundesebene verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung - das Bundesteilhabegesetz - stellt in vielen Bereichen einen Systemwechsel dar. Es ist eine Reform, die insgesamt einen sehr umfassenden Umstellungsprozess in den Ländern und Einrichtungen erfordert.
Bereits mit dem 1. Teilhabestärkungsgesetz wurden die maßgeblichen landesgesetzlichen Ausführungsbestimmungen geregelt. Es wurden die Träger der Eingliederungshilfe bestimmt, die gesetzlich vorgesehene Mitwirkung von Menschen mit Behinderung bei der Bearbeitung und Beschlussfassung der Rahmenverträge geregelt, eine Arbeitsgemeinschaft zur Begleitung der Umsetzung des Rechts der Eingliederungshilfe geschaffen, die im Übrigen auch im 2. Teilhabestärkungsgesetz verankert wird, und ein anlassunabhängiges Prüfrecht für die Träger der Eingliederungshilfe sowie die landesrechtliche Zuordnung der Trägerschaft an die Kreise und kreisfreien Städte geschaffen. Unsere Kommunen leisten vor Ort eine kontinuierliche und verlässliche Arbeit. Daher ist es sinnvoll und richtig, die Eingliederungshilfe in kommunaler Zuständigkeit zu belassen.
Das Land ist sich insofern auch der enormen Verantwortung und der neuen Herausforderungen bewusst. Daher soll - der Minister erwähnte es - vor
allem mit Blick auf die Finanzierung eine Einigung zeitnah erwirkt werden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des 2. Teilhabestärkungsgesetzes werden wir in Schleswig-Holstein nun den dritten und letzten notwendigen Reformschritt zügig umsetzen. Konkret bedeutet das ab 1. Januar 2020 Folgendes: Eingliederungshilfe und Fürsorgeleistungen werden zukünftig getrennt. Das Recht auf Eingliederungshilfe wird aus dem SGB XII herausgelöst und in das SGB IX integriert. Das SGB IX regelt das Recht auf Rehabilitation und Teilhabe. Die existenzsichernden Leistungen wie die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung verbleiben im SGB XII.
Die Eingliederungshilfe wird sich zukünftig ausschließlich auf die reinen Fachleistungen konzentrieren. Sie bestimmen sich zukünftig nicht mehr nach der Leistungsform - ambulant oder stationär. Warum? - Weil Ziel dieser gesamten Reform ist, die Effektivität und Zielgenauigkeit der Teilhabeleistungen zu verbessern
und die Unterstützung von Menschen mit Behinderung für ein Mehr an selbstbestimmter Lebensführung zu erhöhen. Es geht im Einzelnen um die Anpassung des behinderungsbedingten Bedarfs der leistungsberechtigten Person. Es geht um mehr Selbstbestimmung, Verbesserung von Einkommen und Vermögen, bessere Teilhabe, sprich: Teilhabe am Arbeitsleben, und somit auch um die Verbesserung für Menschen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten. Es geht um soziale Teilhabe, Mitbestimmung, mehr Transparenz bei der Verteilung der Mittel, Wahlfreiheit, Verbesserung für die Leistungsträger und um Vorbeugung. Das alles sind wesentliche Elemente, die die Rechte von Menschen mit Behinderung stärken werden, den Gleichbehandlungsgrundsatz forcieren und folglich einen ganz wichtigen Beitrag zur Inklusion leisten werden.
Die Menschen wünschen sich und haben berechtigt gefordert, dass sie mit ihren Bedürfnissen und Erfordernissen ernst genommen werden. Dies wird in Zukunft eine wesentlich bessere Berücksichtigung finden. Wir schaffen damit im Übrigen auch ein modernes Teilhaberecht auf der Grundlage der UNBehindertenrechtskonvention.
„Nicht ohne uns über uns“: Das war auch bei der Gestaltung des Bundesteilhabegesetzes der Grundsatz. Für uns war und ist es daher selbstverständlich, dass die Menschen mit Behinderung in den Gestaltungsprozess einbezogen und selbstverständlich weiterhin an der aktiven Umsetzung beteiligt sein werden.
Aber auch die Kommunen, Betroffenenvertreter und Wohlfahrtsverbände waren und sind weiterhin an dem Gestaltungsprozess beteiligt. Dafür herzlichen Dank - und auch Ihnen danke ich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! „Gebt das Hanf frei!“, sang Stefan Raab.
„Marihuana ist nicht gut“, sang wiederum Helge Schneider. - Diese beiden Lieder, meine Damen und Herren, bilden das Meinungsspektrum nicht nur in unserer Jamaika-Koalition ganz gut ab. Für die Ermöglichung von Modellprojekten zur Erforschung der kontrollierten Abgabe von Cannabis,
Herr Vogt, ist eine Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln eine grundlegende Voraussetzung.
In der Sitzung des Bundesrates im Jahr 2017 wurde eine entsprechende Entschließung hierzu nicht gefasst. Die Möglichkeit der Durchführung entsprechender Modellprojekte besteht insofern nicht.
Was sagt uns das? Auch im Bundesrat scheint es Raab- und Schneider-Fans zu geben. Für beide Versionen gibt es Argumente. Heute befassen wir uns erneut mit den Fragen: Wie wollen und können wir die Drogen- und Suchtpolitik in Schleswig-Holstein weiterentwickeln? Welche Möglichkeiten bestehen in Schleswig-Holstein, um ein Modellprojekt zur
kontrollierten Freigabe von Cannabis an Volljährige umzusetzen?
Ich persönlich - daraus mache ich keinen Hehl sehe eine Legalisierung von Cannabis sehr skeptisch.
Es ist auch kein Geheimnis, dass wir uns als CDU, ob im Bund oder im Land, gegen eine Aufweichung im Wahlprogramm ausgesprochen haben. Warum haben wir das? Ich nenne vier wesentliche Punkte:
Die Cannabis-Sucht wird legalisiert. Cannabis ist kein harmloser Konsumartikel, sondern eine Einstiegsdroge.
Cannabis zum Freizeitkonsum ebnet den Weg zu sogenannten harten Drogen. Je früher der Erstkonsum, desto höher die Wahrscheinlichkeit der Suchtentstehung.
Die Legalisierung von Cannabis würde, so wie es auch bei Tabak und Alkohol der Fall ist, Herr Harms, den Konsum bei Jugendlichen erleichtern. Wir wissen, dass sich der THC-Gehalt in den letzten Jahren vervielfacht hat. Wir sind uns, so denke ich, einig darin, dass Cannabis weitreichende Folgen auf die Entwicklung eines Menschen hat. Ich empfehle hierzu, sich einmal mit den Suchtberatungsstellen und den psychiatrischen Krankenhäusern auszutauschen, wo Fachpersonal tagtäglich mit diesen Schäden und Folgen konfrontiert ist.
Ich habe in meiner beruflichen Tätigkeit im Jobcenter immer wieder die Erfahrung mit Menschen gemacht, die mit Psychosen infolge von Drogenkonsum eben nicht mehr in der Lage waren, einer geregelten Arbeit nachzugehen.
Das, meine Damen und Herren, sind sicherlich Extrembeispiele; aber es sind eben auch Wahrheiten, die genannt werden müssen. Ich sage auch ganz klar und deutlich: Kiffen und anschließend Autofahren sind tabu.
Die erheblichen Bedenken, die hinsichtlich einer Freigabe seitens der CDU-Landtagsfraktion bestehen, habe ich hinreichend dargelegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir prüfen gemeinsam, welche Möglichkeiten bestehen, ein Modellprojekt zur kontrollierten Freigabe von Cannabis an Volljährige in Schleswig-Holstein umzusetzen. So haben wir es
im Koalitionsvertrag vereinbart, und daran halten wir uns.
Unser Fokus als CDU ist und bleibt aber die Nulltoleranz zum Gebrauch von Drogen an Schulen, Kindertagesstätten sowie Spiel- und Sportstätten.
Wir als CDU vertreten den Standpunkt - Herr Harms, hören Sie gut zu -, einen besonderen Schwerpunkt bei Prävention, Aufklärung und Beratung sowie Therapiebehandlung von Suchtkrankheiten zu setzen, vor allem bei jungen Menschen.
- Danke, Frau Präsidentin.
Daher plädieren wir für eine Weiterentwicklung der bestehenden Präventions- und Beratungsprogramme. Dies beinhaltet die frühzeitige Aufklärung über die Gefahren im Umgang mit Drogen, so auch mit der sogenannten weichen Droge Cannabis.
Lassen Sie mich abschließend feststellen: Helge Schneider und Stefan Raab sind manchmal eben auch hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag allgegenwärtig. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste! In Schleswig-Holstein leben rund eine halbe Million Menschen mit einer anerkannten Behinderung, die zugleich im Besitz eines Behindertenausweises sind. Diese Menschen stehen noch immer täglich vor Schwierigkeiten, am öffentlichen Leben teilzuhaben. Sie haben aber ein Recht darauf. Auch werden sie oftmals durch faktische Unwissenheit noch immer benachteiligt, und genau das darf nicht passieren.
Es zu ermöglichen, selbstbestimmt am alltäglichen Leben teilzunehmen, ist ein wesentliches Grundbedürfnis sowohl von Menschen mit Behinderung wie auch von Menschen ohne Behinderung.
Daher ist es der CDU-Landtagsfraktion und mir als fachpolitischer Sprecherin für Menschen mit Behinderung gleichermaßen wichtig, weiterhin daran motiviert und aktiv mitzuwirken, dass alle Menschen in einem Umfeld leben und arbeiten können, das auf ihre jeweiligen Bedürfnisse ausgerichtet ist. Jeder Mensch soll sich nützlich fühlen dürfen und seinen festen Platz in der Gesellschaft finden. Die UNBehindertenrechtskonvention machte bereits im Jahr 2006 deutlich: Inklusion ist ein Menschenrecht.
Wie ist nun die derzeitige Situation in SchleswigHolstein? Was können und was müssen wir tun? Aufgabe der Politik ist es, das Selbstverständnis und Fähigkeiten zu fördern und somit das Selbstbewusstsein von Menschen mit Behinderung. Bestehende Hürden müssen weiterhin beseitigt werden, eben auch die in den Köpfen - angefangen von der Barrierefreiheit, die vielfach noch nicht an allen öffentlichen Orten gegeben ist, bis zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und auf dem Arbeitsmarkt. Die Jamaika-Koalition geht mit gutem Beispiel voran und zeigt, dass es ihr mit der
Teilhabe und den Anliegen der Menschen mit Behinderung ernst ist.
Und wir haben bereits angepackt. Ich nenne hier den Fonds für Barrierefreiheit und das erste Teilhabestärkungsgesetz. Das zweite Teilhabestärkungsgesetz und ebenso die Überarbeitung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes befinden sich bereits im Verfahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Behindertenbeauftragte der Städte und der Kreise und natürlich der Landesbehindertenbeauftragte Ulrich Hase sind wichtige Parameter auf dem Weg zu einer selbstverständlich gelebten Inklusion.
Es gibt darüber hinaus aber auch Menschen, die sich selbst organisieren wollen und andere mitnehmen. Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen sind daher wichtige Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung. Sie tragen einen ganz wesentlichen Teil dazu bei, die Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderung zu verbessern.
Diese Arbeit und dieses Engagement sind jedoch immer auch mit finanziellen Maßnahmen und Aufwendungen verbunden. Hier jedoch stoßen die Institutionen und deren Beteiligte oft an ihre Grenzen. Für dieses Engagement sind nicht nur Bundesgelder wie mit dem Programm EUTB geschaffen worden, sondern auch im Landeshaushalt sind für das Jahr 2019 entsprechende Projektfördermittel eingestellt.
Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt unabhängige Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderung einsetzen. Das haben wir in der Vergangenheit getan, und diesen Weg werden wir auch in der Zukunft weiter fortführen.
An die Kollegen der AfD gerichtet: Erwecken Sie bitte nicht den Eindruck, die Jamaika-Koalition würde unabhängige Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen nicht unterstützen. Ein Blick in den Landeshaushalt wird Ihnen dabei helfen.
Wir stehen weiterhin fest an der Seite der Menschen mit Behinderung und deren Interessenvertreter. Sie sind diejenigen, die tagtäglich in Berührung mit Barrieren aller Art kommen, die eben auch wissen, wovon sie reden. Sie sind ebenso diejenigen, die das Leben von Menschen mit Behinderung in
Schleswig-Holstein mittel- und langfristig verbessern und Inklusion vorantreiben.
Gelebte selbstverständliche Inklusion, das ist das, was uns ein Herzensanliegen ist und woran wir mit aller Kraft und Energie weiter arbeiten.
Ich bitte um Zustimmung zu dem Alternativantrag nun ein gemeinsamer Antrag mit den Kolleginnen und Kollegen der SPD und den Abgeordneten des SSW. Ich freue mich sehr darüber. Ich bitte sehr herzlich um Zustimmung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Verehrte Gäste! - Ein Gast ist immerhin da. Die Pflege ist eine der großen sozialen, gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen unserer Zeit. Pflege geht uns alle etwas an. Alt wollen wir alle werden. Aufgrund der hohen Lebenserwartung in unserer heutigen Gesellschaft können wir uns auch auf ein langes Leben freuen. Es ist einerseits gut, wenn wir mehr von unserem Leben haben, aber wir haben auf der anderen Seite natürlich keine Garantie dafür, bis ins hohe Alter auch gesund zu bleiben.
In der Bundesrepublik haben wir die Situation, dass die Lebenserwartung stetig steigt und damit auch die Zahl derjenigen, die auf Pflege angewiesen sind. Aber niemand möchte zum Pflegefall werden und anderen zur Last fallen; nicht den Angehörigen, vor allem nicht finanziell.
Eine gute und menschenwürdige Pflege ist ein Aspekt, die Finanzierung der Pflege ein anderer. Wir, die politisch Verantwortlichen, sind in dieser Zeit, in der die Pflege ein so zentraler Faktor geworden ist, ganz wesentlich gefordert, neue Denk-, Gestaltungsund Lösungsprozesse aufzuzeigen, wie uns das gesamtgesellschaftlich gelingen kann.
Wir können zwar das Schicksal von Pflegebedürftigen nicht ändern; aber wir können Pflegebedürftige und deren Angehörige unterstützen - so gut es eben geht.
Wenn es um das Thema Pflege geht, dann spielt nicht nur Geld eine Rolle; dann sind auch viele Emotionen im Spiel. Denn es geht um die eigenen Eltern und den menschlichen Umgang mit ihnen. Oft ist dieses Thema schambesetzt; denn das Gros der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen möchte - jedenfalls ist das mein Eindruck - nicht auf das Sozialamt angewiesen sein, wenn es um die eigene Familie geht.
Wann aber springt das Sozialamt ein? - Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung und deckt nicht die gesamten Kosten ab. Reichen die Rente und das Ersparte nicht für den Eigenanteil, springt das Sozialamt ein. Es schließt die verbleibenden finanziellen Lücken.
Der Nachranggrundsatz gebietet es nun, dass das Sozialamt Ansprüche gegenüber den Kindern prüft. Sofern die Prüfung ergeben hat, dass Geld bei den Kindern der Pflegepatienten geltend gemacht werden kann, geht dies mit einer finanziellen Belastung einher, die durchaus den Lebensstandard der eigenen Familie bedrohen und tiefe Einschnitte bedeuten kann. Genau aus diesem Grund hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass Kinder pflegebedürftiger Eltern vor finanzieller Überforderung besser geschützt werden sollen.
Es heißt darin wörtlich - ich zitiere -:
„Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 € im Jahr zurückgegriffen werden.“
Auch wir als Jamaika-Koalition sind uns einig darin, dass wir dieses Vorhaben nicht nur mittragen, sondern proaktiv gestalten wollen.
Es ist aus unserer Sicht ein guter, sinnvoller Lösungsweg, der die Kinder von Pflegebedürftigen vor unverhältnismäßigen Belastungen schützt.
Lieber Flemming Meyer, liebe Birte Pauls, ich bin der Meinung, wir sind in der Sache nicht weit voneinander entfernt. Einig sind wir uns, glaube ich, in dem Aspekt der bürokratischen Entlastung, da diese Einkommenshöhe eher selten auftritt und Eltern solcher unterhaltspflichtigen Kinder mutmaßlich in den wenigsten Fällen in den Sozialhilfebezug geraten.
Nun komme ich zu dem trennenden Aspekt. Sie sprechen in Ihrem Antrag von dem jährlichen Bruttoeinkommen. Die Jamaika-Koalition hingegen empfiehlt, das jährliche Gesamteinkommen zu betrachten. Wir wollen nicht, dass das Vermögen gänzlich unberücksichtigt bleibt und einzig der Bruttolohn herangezogen wird. Zum Beispiel sollen Mieteinkünfte berücksichtigt werden; alles andere hielte ich für den falschen Ansatz.
Wir orientieren uns an den bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des XII. Sozialgesetzbuches. Dies gilt sowohl für den Prüftatbestand Einkommen als auch für das Vermögen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Forderung schafft Klarheit, weil sie die analoge Umsetzung zu bestehenden rechtlichen Regelungen herbeiführt. Wir schaffen hiermit einen weiteren Baustein, um die soziale Sicherheit zu stärken und verlässlich zu gestalten.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die nationalen Wettkämpfe von Special Olympics Deutschland in unserer Landeshauptstadt Kiel waren ein großartiges Ereignis. In zwanzig Disziplinen haben sich circa 4.500 Athletinnen und Athleten mit geistiger und mehrfacher Behinderung sportlich gemessen.
Für die Fraktion der CDU im Schleswig-Holsteinischen Landtag möchte ich an dieser Stelle unseren herzlichen Dank an alle Organisatorinnen und Organisatoren sowie ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern aussprechen. Sie alle haben einen tollen Job gemacht!
Meine Damen und Herren, die Gründerin von Special Olympics, die US-Amerikanerin Eunice Kennedy-Shriver hat - wie ich finde - sehr gut dargestellt, worauf es bei den Special Olympics ankommt. Ich zitiere:
„Bei Special Olympics kommt es nicht auf die stärkste körperliche und psychische Verfassung an. Es ist vielmehr der unbeugsame Wille, seine Handicaps zu meistern. Ohne diese Geisteshaltung ist das Gewinnen von Medaillen wertlos. Doch mit ihr gibt es keine Niederlage.“
Jede Athletin und jeder Athlet war mit großer Freude dabei, und alle erbrachten ihr Bestes.
Die Special Olympics, die in diesem Jahr in Schleswig-Holstein stattfanden, habe auch ich als großes Event in Erinnerung - schöne Momente, die ich nicht vergessen werde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor zwei Monaten hatte der Schleswig-Holsteinische Landtag mit Drucksache 19/681, „Gemeinsam sind wir stark für eine breite Beteiligung und Unterstützung der Special Olympics in Kiel“, beschlossen, die Landesregierung darum zu bitten, die nationalen Wettkämpfe zu evaluieren und konzeptionelle Ansätze für weitere Maßnahmen für Sportprojekte für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung zu formulieren. In unserem heute darauf aufbauenden Antrag wollen wir gemeinsam - Landtag, Landesregierung und Landessportverband sowie die Behindertenverbänden und mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Professor Ulrich Hase - ein Symposium zur besseren Teilhabe von Menschen mit insbesondere geistiger und mehrfacher Behinderung im Bereich Sport durchführen.
Wir möchten das Thema aus verschiedenen Blickrichtungen beleuchten: Wissenschaft trifft Praxis und Politik. Allein die Thematik grundsätzlich in den öffentlichen Fokus zu nehmen ist wichtig. Unser Anspruch muss aber auch sein, den vielen schönen Worten Taten folgen zu lassen.
Im Sinne der Nachhaltigkeit zu den nationalen Entscheidungen von Special Olympics Deutschland möchte ich gern darauf hinweisen, dass wir stets in besonderem Maße mit konkretem politischen Handeln mit dazu beitragen können, ein Bewusstsein für die Belange für Menschen auch mit geistiger Behinderung für eine breite Öffentlichkeit zu schärfen.
Die entstandenen Netzwerke und Kooperationen gilt es aus meiner Sicht nun zu nutzen, um mehr Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung die Teilhabe am Sport zu ermöglichen, denn in diesem Bereich besteht weiterhin großer Handlungsbedarf. Zurzeit gibt es für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung noch zu wenige Zugangsmöglichkeiten zum Sport. Ich finde, dies muss sich ändern.
Damit dies gelingen kann, ist die Förderung der Arbeit von Special Olympics - im Übrigen auch des Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes zu verstetigen, um die notwendige Begleitung der Sportlerinnen und Sportler mit geistiger und mehrfacher Behinderung abzusichern.
Deshalb bitten wir die Landesregierung darzustellen, inwiefern die Arbeit und auch inklusive Sportprojekte von „Special Olympics Deutschland in Schleswig-Holstein e.V.“ und seiner Mitgliedsvereine und Mitgliedsinstitutionen stärker unterstützt werden können.
Unser Ansatz, auch den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Professor Ulrich Hase zu bitten, dass Verbänden des Behindertensports, einschließlich der Special Olympics Deutschland in Schleswig-Holstein e.V., eine Möglichkeit gegeben wird, in den Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung als landesweit tätige Selbsthilfeorganisation und Vereinigung von Menschen mit Behinderung gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Landesbeirates aufgenommen zu werden, ist ein weiterer Schritt in diese Richtung. Nur so sind eine Fortentwicklung der Projekte und eine echte Teilhabe möglich.
Meine Damen und Herren, wir wissen, dass bereits der Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. ein Inklusionspreis in Höhe von 10.000 € jedes Jahr auslobt und viele tolle Projekte im Vereinssport prämiert. Wir wollen gern noch ein Stück weiter gehen und einen Preis für innovative Inklusionsprojekte im Sport ausschreiben. Es sollen sich schleswig-holsteinische Sportvereine, Behindertenverbände und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung beteiligen können. Sie sollen motiviert werden, nicht nachzulassen bei dem Versuch, immer neue tolle Ideen zu entwickeln. Die Vereine und die vielen kleinen Initiativen können jede Unterstützung benötigen - auch Geld.
Wir wollen heute mit dem Beschluss des Antrages unseren Beitrag leisten - im Nachgang zu den Special Olympics in der Landeshauptstadt Kiel. Als fachpolitische Sprecherin für Menschen mit Behinderung der CDU-Landtagsfraktion werde ich auch stets ein Augenmerk darauf richten, wie nachhaltig dieses tolle Event bei uns im Norden bei den Vereinen und den Initiativen wirkt.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Es ist im Grunde genommen ganz einfach: Menschen mit Behinderung wollen genauso wie Menschen ohne Behinderung am gesellschaftlichen, am kulturellen und am Arbeitsleben teilhaben, und sie haben ein Recht darauf.
Das im Dezember 2016 auf Bundesebene verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stellt in vielen Bereichen einen Systemwechsel dar. Es ist eine Reform, die einen langjährigen und umfassenden Umstellungsprozess in den Ländern und Einrichtungen erfordert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, dem 1. Teilhabestärkungsgesetz, werden wir in Schleswig-Holstein nun einen weiteren notwendigen Reformschritt zügig umsetzen.
Wir schaffen hier in Schleswig-Holstein ein modernes Teilhaberecht auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention. Wir bringen heute ein Gesetz auf den Weg, das in sehr enger und konstruktiver Abstimmung mit den Interessenvertretungen erarbeitet worden ist. Diese zeitintensive Abstimmung hat sich gelohnt. Die Wochen nach der Anhörung waren wichtig für alle Beteiligten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies zeigt eines: Den regierenden Fraktionen ist es ernst mit der Teilhabe und den Anliegen der Menschen mit Behinderung. Die Anhörung im Februar hat unmissverständlich deutlich gemacht, dass wir beim Gesetzentwurf noch nachbessern müssen und dass wir den Grundgedanken des Gesetzes im Sinne der Menschen mit Behinderung verbessern müssen. Wir haben alle Anregungen, Wünsche und Forderungen noch einmal umfassend beraten und standen bis kurz vor Schluss im Austausch mit den Interessenverbänden und dem Landesbeauftragten Dr. Ulrich Hase.
Zentrale Punkte möchte ich herausstellen.
Erstens. Mit dem 1. Teilhabestärkungsgesetz wird bereits in diesem Jahr eine Arbeitsgemeinschaft errichtet, in der Vertreter des Sozialministeriums, der kommunalen Landesverbände, der Wohlfahrtsverbände sowie der Verbände für Menschen mit Behinderung vertreten sein werden. Sie wird die Ausarbeitung der Landesrahmenverträge begleiten. Die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft haben wir nochmals gestärkt, indem erstens diese bereits bei den Beratungen und Beschlüssen des Steuerungskreises frühzeitig zu beteiligen ist und zweitens die Arbeitsgemeinschaft Initiativen an den Steuerungskreis richten kann.
Wir werden zudem als eine weitere Änderung deren Rolle dadurch verdeutlichen, dass die Arbeitsgemeinschaft dem Steuerungskreis vorangestellt wird. Warum? Der Steuerungskreis und die Arbeitsgemeinschaft müssen ineinander wirken können. Denn die Verzahnung der beiden Gremien halten wir für sehr wichtig. Das ist eine deutliche Aussage und ein Zeichen der Gewichtung.
Unser Ziel ist, die Beteiligung der Verbände von Menschen mit Behinderung in der Eingliederungshilfe zu stärken und ihren Belangen auch bei der Ausführung des SGB IX durch die Träger der Eingliederungshilfe Gehör zu geben.
Drittens. Zwei weitere zentrale Forderungen waren zum einen, Menschen mit Behinderung eine stärkere Stimme zu geben, und zum anderen, deren Interessenvertretungen ein stärkeres Mitspracherecht zu verleihen. Auch das haben wir umgesetzt. Es wird einen Landesbeirat für Menschen mit Behinderung geben. Dieser wird bei der Erarbeitung der Rahmenverträge mit den Interessenvertretungen mitwirken.
Diese gesetzliche Neuregelung wird in § 14 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Berücksichtigung finden. Auch hier ist uns wichtig, dass bei der Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter die Verbändevielfalt berücksichtigt wird.
Die vollständige Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wird insgesamt betrachtet in mehreren Schritten erfolgen, die spätestens bis zum Jahr 2020 erarbeitet werden müssen. Erste Rahmenbedingungen haben wir heute hier geschaffen.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Mit der heutigen Verabschiedung bringen wir ein Gesetz auf den Weg, das einen weiteren wichtigen Schritt für die Stärkung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein bedeutet. Für uns ist es dabei selbstverständlich, dass die Menschen mit Behinderung auch weiterhin in die Gestaltung einbezogen werden. Wir setzen auch zukünftig auf den vertrauensvollen Austausch mit dem Landesbeauftragten Dr. Uli Hase und den Interessenvertretungen.
Um dem Mehraufwand beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung infolge des Bundesteilhabegesetzes und der Umsetzung im Land Rechnung zu tragen, wird im Haushaltsvollzug eine entsprechende Stelle umgesetzt werden.
Ich komme zum Schluss. - Herzlichen Dank all denen, die bei der Gestaltung dieses Gesetzes mitgewirkt haben; allen vorangestellt möchte ich unseren Sozialminister Dr. Heiner Garg nennen sowie auch den Staatssekretär Dr. Matthias Badenhop sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Mit der -
Ein letzter Satz: Mit der Verabschiedung des 1. Teilhabestärkungsgesetzes kann nun die eigentliche Arbeit beginnen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wofür steht eigentlich der Begriff Drogen? Drogen bezeichnen rauscherzeugende Substanzen, die im zentralen Nervensystem eine bewusstseins- und wahrnehmungsverändernde Wirkung hervorrufen können. Drogen können schädliche Folgen bis hin zur Sucht und zum Tod haben. Um auf solche Schäden und Wirkungen hinzuweisen, gibt es Präventionsprojekte, die gerade junge Menschen über die Gefahren aufklären.
Um so einen Verein handelt es sich auch bei dem Partyprojekt ODYSSEE aus Kiel. Dieser Verein ist massiv in die Schlagzeilen geraten, weil er genau diese Beratungen gibt. Es wurde in den Medien über eine Präventionsaktion an der Grund- und Gemeinschaftsschule am Eiderwald in Flintbek berichtet, in der der Verein an mehreren Tagen in den neunten und zehnten Klassen der Schule zu Gast war und über Partydrogen Aufklärung betrieben hat. Es wurde derart negativ berichtet, dass der Schulleiter Anlass sah, eine gesonderte Stellungnahme abzugeben, die ganz und gar nicht das Bild der ersten Presseberichte widerspiegelt. Es heißt dort, dass in der Schule am Eiderwald eine pädagogisch aufbereitete, zielgruppenorientierte, gewertete
Drogenaufklärung betrieben wurde. Weiter heißt es: Alle Lehrkräfte der Sekundarstufe sowie die Schulleitung wurden im Vorfeld der Maßnahme von dem verantwortlichen Referenten über die Inhalte und den Ablauf des Unterrichts informiert.
Der Rektor führt abschließend aus, dass er mit einer Ausnahme, die sich möglicherweise an die „Kieler Nachrichten“ gewandt hat, keine Nachfrage oder kritische Rückmeldung von betroffenen Schülerinnen und Schülern, Eltern oder Lehrkräften erhalten habe. Im Gegenteil, er erhielt Zuspruch, genauso wie auch der Verein selbst. Auch das Gästebuch schreibt eine andere Geschichte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine vorurteilsfreie Aufklärung über die tatsächlichen Geschehnisse halten wir für wichtig,
um auch die wichtige Arbeit an den Schulen nicht zu gefährden. Liebe AfD, selbstverständlich gehört das an die Schulen.
Diese Aufklärung hat uns die Landesregierung umfassend und zufriedenstellend gegeben; ich habe dazu keine weiteren Fragen, für mich ist die Sache völlig klar.
Speziell das Partyprojekt ODYSSEE, das seit 2013 vom Land finanziell gefördert wird, bietet in seinem Schulungsspektrum diese umfangreichen Informationen. Es geht im Wesentlichen um folgende Punkte.
Erstens geht es darum, die Reflexion zum Thema Drogen bei jungen Menschen anzuregen, zweitens die mit dem Konsum von illegalen, aber auch legalen Substanzen verbundenen Risiken und Auswirkungen bewusst zu machen, drittens geht es um einen offenen und vorurteilsfreien Umgang mit der Thematik Drogen, und zwar in seiner gesamten Bandbreite. Viertens soll keine Stigmatisierung der Konsumenten erfolgen. Fünftens ist wichtig, Überdosierungen zu verhindern, sprich Aufklärung über den richtigen Konsum von Drogen. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, Sie führen in der Begründung Ihres Antrags aus - das ist bereits von Ihnen erwähnt worden -, das Partyprojekt ODYSSEE verharmlose Drogen und sei daher bei Eltern, Schülerinnen und Schülern auf heftige Kritik gestoßen. Sie führen sinngemäß weiter aus, dass unter den Tipps Aussagen getroffen worden
seien wie: Nimm keine Drogen, wenn du schlecht drauf bist oder Angst davor hast. - Dazu kann ich nur sagen: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, und wer Zusammenhänge verstehen kann, auch.
Betrachtet man die Homepage des Vereins, stellt man fest, dass es sich hierbei die sogenannten Safer-Use-Regeln handelt. Safer-Use - ich möchte es gern erwähnen, damit es haften bleibt - beschreibt die Anwendung von Regeln für einen weniger riskanten Konsum von Drogen. Die Safer-Use-Informationen dienen dazu, die Risiken des Konsums, wenn also schon konsumiert wird, zu minimieren.
Risikofreien Konsum von Drogen gibt es nicht. Deshalb gilt es, über die Gefahren von Drogen und deren Konsum schonungslos aufzuklären. Mit dieser Aufklärung muss frühzeitig begonnen werden.
Es ist dabei ein völlig richtiger Ansatz, in die Schulen zu gehen und dort mit einer gezielten Ansprache über Drogen - auch über Partydrogen -, deren Wirkungen und Auswirkungen zu informieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, null Toleranz zum Gebrauch von Drogen an Schulen, keine Verharmlosung von Sucht- und Rauschmitteln. Daher unterstützen wir auch weiterhin ausdrücklich die Finanzierung von Drogenpräventionsprojekten. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Professor Hase! Sehr geehrte Gäste! Von der Politik wird viel erwartet, und das ist gut und richtig so. Es ist unsere Aufgabe, auf die gesellschaftlichen Entwicklungen zu reagieren, Lösungen zu finden und diese auch umzusetzen. Dazu bedarf es aber auch Menschen, die auf Bedarfe und Situationen aufmerksam machen, die die erarbeiteten Lösungen umsetzen und aktiv gestalten. An dieser
1530 Schleswig-Holsteinischer Landtag (19. WP) - 23. Sitzung - Donnerstag, 22. Februar 2018
Stelle möchte ich als Erstes den Dank an Professor Hase und natürlich auch an sein Team aussprechen.
Der 7. Tätigkeitsbericht 2015 - 2017 formuliert Ziele, wo und inwieweit in unserer Gesellschaft weiterer Handlungsbedarf besteht. Er fasst wichtige Errungenschaften für mehr Barrierefreiheit und Inklusion der letzten beiden Jahre zusammen. Der Bericht verdeutlicht, was in den vergangenen zwei Jahren geleistet und auch auf kommunaler, auf Landes- und auf Bundesebene erreicht werden konnte.
Die Broschüre „Jetzt handeln“ fasst zudem komprimiert die Handlungsbedarfe zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung zusammen und all das macht eines deutlich: Bestehende Hürden müssen beseitigt werden, auch die in den Köpfen! Angefangen von der Barrierefreiheit, die vielfach noch nicht an allen öffentlichen Orten gegeben ist, bis zur gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsmarkt. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist zwar stabil; die Arbeitslosenzahlen sinken. Davon konnten auch Menschen mit Behinderung profitieren, allerdings im Durchschnitt deutlich weniger. Die Beweggründe sind dabei vielfältiger, als man annehmen mag.
Auf einen Fall, der in diesem Bericht geschildert wird, möchte ich exemplarisch eingehen und ihn ganz bewusst nennen. Eine Petentin ist auf einen Diätbegleithund als medizinisch verordnetes Hilfsmittel angewiesen. Sie berichtete, dass sie einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch nicht folgen konnte, da ihr die Mitnahme des Assistenzhundes verweigert wurde. Ihr wurde also in der Konsequenz die Chance auf Teilnahme am Bewerbungsverfahren verweigert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies zeigt uns, dass oftmals durch faktische Unwissenheit um dieses Thema Menschen mit Behinderung noch immer benachteiligt werden und genau das darf nicht passieren.
Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung wahr- und ihre Bedürfnisse ernst nehmen. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung hat hierbei auf die bestehenden Probleme hingewiesen. Nun ist es an uns, mögliche Lösungsansätze zu beraten und dort anzusetzen, wo der Bedarf besteht. Ich sage Ihnen an dieser Stelle sehr deutlich: Die Jamaika-Koalition hat hier schon mit der Arbeit begonnen.
Wir haben in den vergangenen acht Monaten unserer Regierungszeit erstens den Fonds für Barrierefreiheit mit 10 Millionen € auf den Weg gebracht und zweitens das erste Teilhabestärkungsgesetz so gut wie auf den Weg gebracht.
- Auch hier ist es uns als Jamaika-Koalition wichtig, Frau Pauls, dass wir diesen Weg der Umsetzung besonnen gehen. Auch deshalb werden wir prüfen, wie wir nochmals eine Verbesserung des Gesetzentwurfes erreichen können. Diese Zeit nehmen wir uns, und das ist gut so.
Drittens haben wir neue Weichen in der Koordination des Querschnittsthemas Inklusion gestellt; denn beim Thema Inklusion sind die verschiedensten gesellschaftlichen Bereiche angesprochen. Somit sind auch alle Ministerien inhaltlich verantwortlich. Deshalb sehen wir dieses Thema in der Koordination der Staatskanzlei bestmöglich verortet, ein Aspekt, der auch lobende Worte in diesem Bericht findet.
Sehr geehrter Professor Hase, wir bedanken uns ganz herzlich bei Ihnen und Ihrem Team für die seit vielen Jahren geleistete Arbeit und Ihr persönliches Engagement für Menschen mit Behinderung.
Sie sind ein wichtiger und geachteter Kümmerer für Menschen mit Behinderung hier bei uns im Land.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal ein Lob für den Austausch mit Ihnen aussprechen. Wir als Jamaika-Koalition schätzen es sehr, dass wir auch kritisch miteinander sind und Sie uns auch immer wieder zeigen, dass wir noch etwas zu tun haben. Uns ist es wichtig, dass wir nicht nur Inklusion fordern, sondern dass wir politische Wege eröffnen, damit Inklusion auch gelebt werden kann. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste!
„Will man Schweres bewältigen, muss man es sich leicht machen.“
Das hatte schon Bertolt Brecht erkannt. Bereits seit vielen Jahren setzt sich die CDU-Fraktion für die Einrichtung eines Fonds für Barrierefreiheit ein, um einem Ziel sukzessive näherzukommen: dem Ziel eines barrierefreien Zugangs. In den Reigen schließe ich den Beauftragten für Menschen mit Behinderung, Dr. Ulrich Hase, ein, stellvertretend genannt für viele weitere Akteure.
Auf barrierefreie Angebote sind viel mehr Menschen angewiesen, als man zunächst annehmen könnte: Menschen mit Behinderung, ob jung oder alt, aber auch Erziehende mit Kindern.
Was genau heißt Barrierefreiheit? Die meisten Menschen verstehen unter Barrierefreiheit Rampen statt Treppen, breite Türen statt schmaler Eingänge und absenkbare Busse, die barrierefreies Befördern möglich machen. Doch reichen bauliche Veränderungen und speziell ausgerüstete Fahrzeuge aus, um den Alltag barrierefrei zu gestalten? - Wir sagen Nein.
Barrierefreiheit heißt für uns auch: Zugang für alle, und zwar ohne fremde Hilfe. Dies gilt für die bauliche Barrierefreiheit, wie zum Beispiel in Gebäuden, auf öffentlichen Plätzen, bei der Nutzung von Verkehrsmitteln, am Arbeitsplatz, in Wohnungen und auch bei Freizeitangeboten. Barrierefreiheit bedeutet aber auch, dass gehörlose Menschen einen Vortrag verfolgen können, zum Beispiel mithilfe eines Gebärdensprachdolmetschers, dass Formulare in Leichter Sprache vorhanden sind, eine Rampe und ein Aufzug und nicht nur Stufen sowie Drehtüren ins Rathaus führen und Zugänge eine ausreichende Breite haben.
Aber auch die digitale Barrierefreiheit gehört mittlerweile dazu. Internetseiten müssen so gestaltet sein, dass jeder sie nutzen kann. Barrierefreiheit ist ein wichtiges Element auf dem Weg zu einer gelungenen Inklusion. Die physische und die digitale Barrierefreiheit zu ermöglichen, ist eine wesentliche Aufgabe unserer Gesellschaft.
Wir als Jamaika-Koalition gehen diesen notwendigen Weg und stellen uns der Verantwortung. Das ist jedoch allerdings auch mit finanziellen Maßnahmen und Aufwendungen verbunden. Hier jedoch
stoßen die Institutionen und deren Beteiligten oft an ihre Grenzen. Genau hier wollen wir mit dem Fonds für Barrierefreiheit ansetzen.
Das geht, wie wir alle wissen, nicht von jetzt auf gleich, sondern es erfordert Zeit in der praktischen Umsetzung hin zu einer inklusiven Gesellschaft, die solche Barrieren nicht mehr kennt. Kriterien für unseren Fonds müssen nun festgelegt werden, damit wir diese Vorhaben so rasch und so wirkungsvoll wie möglich umsetzen können. Ausdrücklich wollen wir dabei neben dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung auch die Verbände frühzeitig in diesen Prozess einbinden. Wo Barrieren behindern, bleibt eigenständige Teilhabe am kulturellen und politischen Leben, an der Arbeitswelt und in der Freizeit verwehrt.
Der Fonds für Barrierefreiheit ist ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Jamaika-Regierung wird dafür Sorge tragen, dass modellhafte Anstrengungen, die vollständige Nutzungsketten berücksichtigen, im Land im besonderen Maße gefördert und Förderkriterien aufgesetzt werden, um Modellprojekte dieser Art zu unterstützen. Ich finde es sehr erfreulich, dass wir nicht nur als Regierungskoalition heute hier stehen und diesen Schritt gehen, sondern auch die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen der SPD und des SSW in dieser Sache haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Barrierefreiheit geht uns alle an, Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung. Für mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird die Jamaika-Koalition einen Fonds für Barrierefreiheit einrichten und in dieser Legislaturperiode insgesamt 10 Millionen € in diesen neuen Fonds hineingeben.
Die Jamaika-Koalition macht nun also das möglich, was längst überfällig ist und wofür wir - ich betone es an dieser Stelle noch einmal - als CDU-Fraktion lange gekämpft haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Selbstverständnis für Barrierefreiheit beginnt in unseren Köpfen. Es ist auch Aufgabe der Politik, dieses Selbstverständnis zu fördern. Deswegen stehe ich heute hier. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste! Das im Dezember letzten Jahres auf Bundesebene verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stellt in vielen Bereichen einen Systemwechsel dar - es ist eine Reform, die einen langjährigen Umstellungsprozess in den Ländern und Einrichtungen erfordert.
Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf des 1. Teilhabestärkungsgesetzes werden wir in Schleswig-Holstein nun den zweiten notwendigen Reformschritt zügig umsetzen. Ziel ist die Effektivität und Zielgenauigkeit der Teilhabeleistungen und die Dämpfung des demografisch bedingten Ausgabenanstiegs. Wir schaffen ein modernes Teilhaberecht auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention.
Was sind nun diese notwendigen Schritte, und was wird sich ab 1. Januar 2018 ändern? Die Eingliederungshilfe wird ab dem kommenden Jahr im Zweiten Teil des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe) geregelt und nicht mehr im Bereich der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Diese Änderung erfordert auch eine Neubestimmung in den Zuständigkeiten, sprich die Benennung der Träger der Eingliederungshilfe, die die neuen Landesrahmenverträge verhandeln werden.
Eines möchte ich an dieser Stelle verdeutlichen. Für uns als Jamaika-Koalition ist es unabdingbar, dass die Ausgestaltung dieses Gesetzes gemeinsam mit den Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen gestaltet wird. Schon in diesem Stadium werden wir Teilhabe aktiv gestalten.
„Nicht ohne uns über uns“ - dieser Grundsatz ist für uns eine Verpflichtung und wir werden ihn im Gesetzgebungsverfahren aktiv umsetzen. Für uns ist es selbstverständlich, dass die Menschen mit Behinderungen in die Gestaltung einbezogen werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Gremien geschaffen werden, die dieser Gruppe aktiv die Ausgestaltung
und Umsetzung der Änderungen in der Eingliederungshilfe ermöglicht. Dass hier nicht über die Köpfe hinweg verhandelt wird, ist für uns entscheidend wichtig. Die Ausgestaltung des Gesetzes soll durch Mithilfe von Menschen mit Behinderung eng begleitet werden. Dieses Vorgehen schafft Transparenz für die Betroffenen und es schafft ebenso Akzeptanz.
Es wird dazu eine Interessenvertretung geben, die an der Ausarbeitung der Rahmenverträge mitwirkt. Diese Interessenvertretung wird auch vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Dr. Ulrich Hase mitgestaltet. Mit ihm haben wir eine ausgezeichnete Vertretung dieser Personengruppe. Darüber hinaus werden wir auch Kontakt zu den Selbstvertretungsgemien der Betroffenen aufnehmen. Außerdem wäre es sinnvoll, dass wir auch die Leistungsträger in der Fläche in die Mitarbeit einbinden.
Ab dem 1. Januar 2018 treten vorgezogene Verbesserungen im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der Eingliederungshilfe in Kraft, deshalb müssen mit unserem Gesetzentwurf zügig wichtige Rahmenbedingungen getroffen werden, damit die Ausgestaltung erfolgen kann.
Kreise und kreisfreie Städte bleiben Träger der Eingliederungshilfe. Für übergeordnete und zentrale Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben wollen wir auch eine Trägerschaft des Landes, wie zum Beispiel in Bereich des Vertragsrechts der Eingliederungshilfe oder in Bezug auf die Sicherstellung gemeinsamer bedarfsgerechter Angebotsstrukturen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben nun ein Jahr Zeit, um die Landesrahmenverträge und die Anpassung des Vertragsrechts in der Eingliederungshilfe zu verhandeln und zu gestalten. Hierzu wird zum 1. Januar 2018 eine Arbeitsgemeinschaft zur Begleitung der Umsetzung eingerichtet werden. Diese besteht aus Vertretern des Ministeriums, den Leistungsträgern und -erbringen und den Vertretern für Menschen mit Behinderung.
Die vollständige Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes mit den Schwer-punkten soll in mehreren Schritten erfolgen, die spätestens bis zum Jahr 2020 abgearbeitet werden müssen. Dazu zählen: Mehr Selbstbestimmung, Verbesserungen zum Einkommen und Vermögen, Verbesserungen für Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, bessere Teilhabe, sprich: Teilhabe
am Arbeitsleben, soziale Teilhabe, Mitbestimmung, Verbesserung für die Leistungsträger und Vorbeugung.
Lassen Sie mich die Veränderungen an einem Beispiel deutlich machen: Teilhabe am Arbeitsleben ausgedrückt in Leichter Sprache: Es wird mehr Möglichkeiten geben, dass Menschen mit Behinderung eine Arbeitsstelle bekommen. Es wird Werkstätten geben, und dann gibt es auch noch andere Stellen, wo Menschen mit Behinderungen arbeiten können oder wo sie sich auf eine feste Arbeitsstelle vorbereiten können. Neue Angebote sollen besser auf die Menschen eingehen. Es soll mehr geguckt werden, was eine Person kann und braucht. Und es soll neue Angebote geben, wo und wie Menschen mit Behinderung arbeiten können. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke. - Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste! Lassen Sie mich mit einem sehr persönlichen Erlebnis beginnen: Ich hatte eine nette und lie
benswerte Nachbarin; eine intelligente ältere Dame, die mir oftmals Zeitungsartikel mit eigenen Kommentierungen vor die Wohnungstür legte. Sie erzählte mir eines Tages, dass es ihr gesundheitlich nicht gutgehe, dass sie Magenprobleme habe, die nicht abklingen wollten. Sie ließ sich schließlich untersuchen, und dann ging alles ganz schnell. Sie kam in ein Krankenhaus und von dort aus direkt in ein Hospiz. Dort besuchte ich meine Nachbarin. Ich werde nicht vergessen, mit welcher Herzenswärme, Fürsorge und Hilfsbereitschaft ich dort von einer Mitarbeiterin empfangen und zum Zimmer meiner Nachbarin begleitet wurde. In tiefer, positiver Erinnerung ist mir aber auch geblieben, wie fürsorglich die Menschen auf ihrem letzten Lebensweg in diesem Hospiz betreut wurden.
Möglich zu machen, dass Menschen beim Sterben begleitet, ihre Schmerzen gelindert werden und dass ihnen ein würdiger Abschied von dieser Welt ermöglicht wird, das ist ebenso Sinn und Zweck eines Hospizes wie die Thematisierung eines der letzten gesellschaftlichen Tabus: dem Umgang mit Leid, Sterben und Tod.
Die Hospizbewegung stellt die Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen in das Zentrum ihrer Bemühungen - mit Pflege, Zuwendung, Begleitung, Fürsorglichkeit und Einfühlsamkeit. Wenn Heilung nicht mehr möglich ist, können die Palliativmedizin und -pflege die Lebensqualität für Betroffene und Angehörige wesentlich verbessern.
Wie ist nun aber die derzeitige Situation in Schleswig-Holstein? Was müssen wir tun? - Wie die Kollegin Pauls bereits erwähnte, gibt es in SchleswigHolstein derzeit sechs stationäre Hospize mit insgesamt 66 Betten. Weitere neun ehrenamtliche Hospizinitiativen werden 2017 finanziell vom Land unterstützt. Weitere Standorte für Hospiz- und Palliativbetten sind in Planung, und das ist gut und richtig so.
Um würdevolle und gute Versorgung schwerstkranker Menschen zu ermöglichen, sprechen wir uns als CDU unmissverständlich für eine angemessene Hospiz- und Palliativversorgung aus. Die Diagnosen kommen oftmals für die Angehörigen plötzlich, unvorbereitet und mit ganzer Härte. Umso erleichterter sind sie, wenn für die schwer erkrankten Angehörigen schnell ein geeigneter Platz gefunden wird, an dem sie die benötigte Ruhe und Fürsorge bekommen können. Der Deutsche Hospiz- und Pal
liativverband e.V. benennt den Bedarf an stationären Plätzen pro einer Million Einwohner mit 50 Betten.
Wir wollen die investiven Mittel auch in den kommenden Jahren nach regionalen Versorgungsaspekten weiter ausbauen, um die empfohlene Anzahl von Betten zu erreichen. Bei der Erhöhung der Anzahl von Hospizbetten soll möglichst eine wohnortnahe Versorgung für ganz Schleswig-Holstein gewährleistet werden. Dieses Anliegen wollen wir politisch als Jamaika-Koalition vorantreiben und den eingeschlagenen Weg konsequent fortführen,
alles, um eine bedarfsgerechte Versorgung in Schleswig-Holstein zu erreichen. Runde Tische sind aus unserer Sicht nicht notwendig. Unsere parlamentarischen Möglichkeiten reichen aus, um Expertenmeinungen in unseren Entscheidungen zu berücksichtigen.
In dieser Debatte sollte ein weiterer Aspekt aber nicht unberücksichtigt bleiben. Ich denke hier an die Arbeit der ambulanten Hospizdienste und den häufig geäußerten Wunsch der schwerstkranken und sterbenden Menschen, Angehörigen und Nahstehenden, die sagen: ambulant vor stationär.
Der Wunsch, bis zum Lebensende zu Hause oder im vertrauten Umfeld bleiben zu können, ist groß. 90 % aller Menschen wollen zu Hause sterben. Dies zu ermöglichen, muss ebenso unsere Aufgabe sein. Auch die ambulanten Hospizdienste mit ihren ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wollen wir unterstützen.
All denjenigen, die in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen, in Kirchen und Stiftungen tätig sind, sei gedankt. Sie verdienen höchsten Respekt.
Die Begründerin der Hospizbewegung und Wegbereiterin des Palliativgedankens, Cicely Saunders, drückte dieses Gebot der Humanität prägnant aus: Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben. - Vielen Dank.