Die Möglichkeit zur Umbenennung einer Fachhochschule mag ein kleiner Schritt im Hochschulgesetz sein, aber es ist ein großer Schritt für die Erkennbarkeit der Vielfalt unserer Wissenschaftslandschaft. So wird die Profilstärke der einzelnen Standorte bereits im Namen erkennbar.
Als nächste Konkretisierung im Namen erwartet uns die Umbenennung der Fachhochschule Lübeck in Technische Hochschule Lübeck. Dieser Name wird der individuellen Stärke der Hochschule gerecht und wird von uns ausdrücklich begrüßt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf kommen wir dem Wunsch der Fachhochschule Lübeck nach, künftig einen anderen Namen tragen zu dürfen. Das wir dieses Anliegen respektieren, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir sind auch der Meinung, dass die neue Bezeichnung „Technische Hochschule“ ganz hervorragend zu Lübeck passt; die Fachhochschule hat schließlich einen eindeutigen Schwerpunkt im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich. Die CAU Kiel als eine der letzten Volluniversitäten der Republik hat auch eine Technische Fakultät. Mit Blick auf unser Innovationspotenzial und auf den großen Fachkräftebedarf bedauern wir aber, dass es in Schleswig-Holstein darüber hinaus keine klassische Technische Universität gibt. Schon um mehr Innovationspotenzial zu heben, ist die Weiterentwicklung des Profils der FH Lübeck richtig und unterstützenswert.
Auch andere Fachhochschulen sind bereits einen ähnlichen Weg der Profilierung gegangen; zum Beispiel heißt die FH Flensburg nun „Hochschule“. Mittlerweile gibt es überhaupt zunehmend weniger staatliche Hochschulen, die sich noch FH nennen. Im Grunde genommen ist diese Bezeichnung immer in Ordnung, doch sollten wir anerkennen, dass es einen Trend zur Profilschärfung und damit zur
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzesentwurf bietet unseres Erachtens einen geeigneten Anlass, um einmal insgesamt über die Weiterentwicklung der Fachhochschulen in unserem Bundesland zu sprechen; sie haben es genauso wie die Universitäten mit einem Studierendenansturm zu tun und müssen sich angesichts einer immer weiter spezialisierten Forschung darum sorgen, als Wissenschaftsstandorte sichtbar zu bleiben. Wir sind der Meinung, dass gerade angesichts dieser neuen Herausforderungen eine weitere Differenzierung durchaus sinnvoll ist. Es ist daher auch richtig, dass es trotz mancher Tendenz zur Angleichung der Unterschiede zwischen Universitäten und Fachhochschulen, etwa im Bereich des Promotionsrechts, verschiedene Hochschultypen gibt. Wir Freie Demokraten sehen in dieser Vielfalt eine Stärke der deutschen Hochschullandschaft.
In dem Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft, der vom Land gefördert werden sollte, muss auch der Mittelstand einbezogen werden. Die Praxisnähe ist die zentrale Stärke der Fachhochschulen. Ihr Auftrag ist es schließlich, anwendungsorientiert zu forschen und zu lehren; damit sind sie Pfeiler der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Schleswig-Holsteins und Motoren von Wohlstand, Innovationskraft und Zukunftsfähigkeit.
In Kiel kann man recht schön sehen, was sich derzeit im Hochschulwesen tut. Neue Gebäude werden gebaut, alte werden modernisiert und neue Konzepte erarbeitet. Nicht zuletzt verändert die Digitalisierung die Forschung und die Lehre. Ich nenne nur Stichworte wie „Open Source“, „Big Data“ und „Vernetzung“. Wie andere Hochschulen auch hat die FH Kiel diese Entwicklungen im Blick. Interessant ist in diesem Zusammenhang beispielsweise der Arbeitskreis „Digitalisierung im Norden“, zu dem sich Industrieunternehmen mit der FH zusammengeschlossen haben, um Innovationen im Bereich der Industrie 4.0 voranzutreiben.
Wer neue Herausforderungen meistern will, muss flexibel bleiben. Es freut uns als FDP daher besonders, dass wir zusammen mit unseren Partnern der Jamaika-Koalition beschlossen haben, den Hochschulen künftig mehr Möglichkeiten der Selbstbestimmung einzuräumen. Die Hochschulfreiheit ist in einer freien Gesellschaft nicht nur ein hohes Gut, sondern auch ein Muss, damit sich die Hochschulen je individuell an Veränderungen anpassen können.
Der neue Hochschulpakt wird ebenso wie die künftige Ziel- und Leistungsvereinbarung wichtige Weichen für die Zukunft unserer Hochschulen stellen. Wir werden intensiv daran mitwirken, dass am Ende die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Wissenschaft in Schleswig-Holstein weiter an die Spitze zu bringen.
Sie sehen also: Hier wird größeren Zusammenhängen gedacht, und wir sehen jede Reform und jede Veränderung, die wir im Hochschulwesen anstoßen, als Teile einer umfassenden Strategie, um unsere Hochschulen und unser Land fit für die Zukunft zu machen. Dass wir der Umbenennung der FH Lübeck nun zustimmen, stellt deshalb auch, anders als von der SPD-Fraktion behauptet, keine Kompensation für den Bauingenieursstudiengang dar, der in Kiel geschaffen wird. Nur wer die großen Zusammenhänge nicht sieht, kann hier Kleinlichkeit oder einen an den Haaren herbeigezogenen Kuhhandel vermuten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Die Änderungen des Hochschulgesetzes, über die wir hier gesprochen haben sind folgende: Die Worte „Fachhochschule Flensburg“ werden durch die Worte „Hochschule Flensburg“ ersetzt. Da die Hochschule seit April 2016 ebenso heißt, ist das natürlich eine angebrachte Maßnahme.
Außerdem sollen Fachhochschulen mit Zustimmung des Wissenschaftsministeriums die Möglichkeit bekommen, eine neue profiladäquate Bezeichnung zu führen, die ihrem Fächerspektrum entspricht.
Auch auf die Fachhochschule Lübeck wird in der Begründung verwiesen, die einen technischen Schwerpunkt hat und sich fortan „Technische Hochschule“ nennen können soll.
Kurze Rede, kurzer Sinn: Eine lange Debatte braucht es für diesen Antrag nicht. Er ist kein inhaltsreicher Antrag. Nun sei auch erst mal dahingestellt, ob die Umbenennung einer Fachhochschule in „Hochschule“ oder einer Fachhochschule in eine „Technische Hochschule“ der große Wurf ist und ob es wirklich dazu beiträgt, wie der Antrag der Regierungsparteien behauptet, die „besondere Qualität der fachlichen Schwerpunkte der Hochschulen überregional“ zu stärken.
Denn in erster Linie geht es den Antragsstellenden in ihrer etwas aufgeblasenen Begründung wohl um die Vermarktung der Hochschulen unseres Landes. Wir sprechen hier über Marketingmaßnahmen. Wenn es aber den Hochschulen ein Anliegen ist, sich umzubenennen und damit nach außen hin ihr Profil zu verdeutlichen, dann verstehen wir als SSW dieses Bedürfnis und kommen dem Wunsch der Hochschulen gerne nach.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Namen sind Schall und Rauch“ - so könnte man dem Wunsch der Fachhochschule Lübeck begegnen, der Anlass für die Gesetzesinitiative der Regierungsfraktionen war, die wir heute hier erörtern.
Aber es geht um mehr. Wie ist die Ausgangssituation? Das Hochschulgesetz erlaubt bisher den Fachhochschulen lediglich, sich statt „Fachhochschule“ „Hochschule“ zu nennen beziehungsweise ihrem Namen den Begriff „Hochschule für angewandte Wissenschaften“ hinzuzufügen oder sich gleich so zu benennen.
Das setzt bisher lediglich eine Änderung der Hochschulverfassung voraus, die vom Ministerium genehmigt werden muss. Diesen Weg ist die Hochschule Flensburg bereits gegangen. Deshalb ist es nur folgerichtig, den neuen Namen der Hochschule Flensburg jetzt auch im Hochschulgesetz aufzuführen. Insofern wird das HSG nur redaktionell der real existierenden Wirklichkeit angepasst.
Das ist aber nicht Ziel der Gesetzesinitiative. Denn wir müssen sehen: Die bundesweit real existierende Wirklichkeit ist, dass die Bezeichnung „Fachhochschule“ auf dem Rückzug ist. Die rechtliche und tatsächliche Praxis zum Beispiel in Bayern oder Hessen erlaubt den dortigen Fachhochschulen auch die Bezeichnung „Technische Hochschule“, die entsprechende fachliche Ausrichtung vorausgesetzt. Das mag auf den ersten Blick die Verwechslung mit den Technischen Universitäten nahelegen. Da gibt es aber in der Praxis offenbar bisher keine Probleme. Denn die Ausrichtung der Technischen Hochschulen ist eben doch eine andere als die der technischen Universitäten. Hier gilt das gleiche Unterscheidungsmerkmal wie zwischen Universitäten und (Fach-)Hochschulen:
Während bei den Unis die Grundlagenforschung im Vordergrund steht, forschen und lehren die FHs oder Technischen Hochschulen anwendungsorien
tiert und agieren eher wirtschafts- und unternehmensnah. Daran will im Kern niemand rütteln. Aber wir brauchen hier im Norden eine zeitgemäße Anpassung der Begrifflichkeiten. Die Namensänderung ist nämlich mehr als oberflächliche Symbolik. Sie spiegelt einen Wandel in der Struktur wider.
Es geht dabei um drei Dinge. Erstens wollen wir den gewachsenen Stellenwert unserer FHs auch nach außen dokumentieren. Ich kann Ihnen sagen: Bei meinen Besuchen an den Standorten war ich sehr beeindruckt davon, was die FHs heute höchst Innovatives im Bereich angewandter Forschung leisten. Es geht also um eine sichtbare Aufwertung, die das auch ausdrückt. Kurz gesagt: Es geht um Profil.
Zweitens - das ist damit eng verbunden -: Wir müssen sie auch bei der Einwerbung von Drittmitteln stärken, denn das geht mit dieser Aufwertung, die den Universitäten nichts nimmt, einher.
Drittens. Die Konkurrenz um Studierende wird zweifellos zunehmen. Auch dafür hat das „Upgrade“ Signalcharakter.
Deshalb begrüße ich den Antrag der Regierungsfraktionen. Ich begrüße auch, dass hier nicht ein Freibrief für jedwede andere Bezeichnung geschaffen wird, sondern es werden klare Bedingungen formuliert, unter denen eine Fachhochschule eine bestimmte profiladäquate Bezeichnung wählen kann.
Das kann künftig die Bezeichnung „Technische Hochschule“ sein - was vielleicht bei der klassischen Ausrichtung der Fachhochschulen in den Bereichen Elektrotechnik, Information und Maschinenbau mit all ihren Varianten naheliegt. Das könnte aber zum Beispiel so etwas wie „Soziale Hochschule“ sein, wenn etwa entsprechende Studiengänge den fachlichen Schwerpunkt ausmachen.
Hinzukommen muss in jedem Fall, dass Leistungsfähigkeit und vor allem die Kooperationen mit Wirtschaft und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen einschlägig sind. Darauf werden wir bei der Prüfung achten. Denn auch nach dem vorliegenden Entwurf ist die Zustimmung des Wissenschaftsministeriums notwendig. Anders gesagt: dass bei einer „Technischen Hochschule“ nicht etwa Sozialverbände oder Wirtschaftsprüfer bevorzugte Kooperationspartner sind.
Bei der Fachhochschule Lübeck habe ich da allerdings auf den ersten Blick wirklich keine Bedenken. - Vielen Dank!
Herr Präsident! Vielen Dank für den ausführlichen Bericht, der weitgehend die Situation zeigt, wie sie die damalige Küstenkoalition verantwortet hat. Die damalige Regierung hat neue Lehrerstellen geschaffen, und zwar nicht nur an den Gymnasien, sondern über alle Schulformen hinweg. Der individuelle Förderbedarf wächst beständig, und dementsprechend muss auch der Lehrkörper wachsen. Ich hoffe, dass die neue Landesregierung den Kurs fortsetzt und fleißig neue Lehrerinnen und Lehrer einstellt. Bis dahin muss man sich mit anderen Lösungen behelfen.
Ich möchte aber an dieser Stelle deutlich sagen, wenn in inklusiven Klassen die Vertretungslösung darin besteht, dass bei Ausfall einer Lehrerin oder eines Lehrers einfach die andere die gesamte Klasse übernimmt, ist das keine Notlösung, sondern ein Bankrotterklärung des Inklusionsgedankens. Wenn nur noch eine Lehrkraft in der Klasse ist, ist damit die Inklusion faktisch beendet. Das wissen auch die Eltern, die zunehmend skeptisch gegenüber diesem fragilen Gebilde eingestellt sind. Wenn es keine Vertretung gibt, ist der Unterricht in Einzelbesetzung keine Inklusion. So ehrlich müssen wir einfach sein.
Dass nur jede zweite Schule im Land das Portal zur Unterrichtserfassung nutzen kann, ist ein absolutes Armutszeugnis. Keine Frage: Die Digitalisierung im Schulbereich ist eine große Herausforderung, der mit Pressemeldungen allein nicht beizukommen ist. Sogar die großen Städte Schleswig-Holsteins wie Flensburg, Kiel oder Lübeck sind weit davon entfernt, alle Schulen an ein leistungsfähiges Netz anzuschließen. Ganz zu schweigen von der Anschaffung entsprechender Endgeräte. Das Portal zur Unterrichtserfassung kann dadurch schnell ins Hintertreffen geraten. Aber auch hierfür sind natürlich technische Mindestanforderungen nötig. Aber ich denke, die Digitalisierung der Schulen sollten wir an anderer Stelle vertiefen.
Mit Blick auf die allgemeine Unterrichtsversorgung sind wieder einmal die Berufsschulen Schlusslicht der Statistik. Sie verfügen bekanntlich über die kleinste, oder sagen wir es genauer, die leiseste Lobby. Mit 91 % Unterrichtsversorgung liegen sie am untersten Ende der Schularten. Hier fällt fast jede zehnte Stunde aus. Dabei werden gerade in den Berufsschulen ganz zentrale Integrationsleistungen erbracht. Das zeigt auch der Bericht über mehrere Seiten. Aus meiner Sicht muss die Zunahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Ausland deutlich stärkere Konsequenzen haben und sich in Lehrerstellen niederschlagen - und zwar bald. Die beruflichen Schulen sind an ihre Grenzen gekommen und bedürfen eines besonderen Programms.
Unabhängig von der Schulart ist ja allgemein bekannt, dass auch das Problem der Unterrichtsvertretung längst noch nicht überall zur Zufriedenheit gelöst ist. Häufig fehlt es an qualifizierten Lehrkräften. Dabei muss aus Sicht des SSW gerade hier die Qualität im Vordergrund stehen. Wenn die betroffenen Kinder und Jugendlichen erfolgreich lernen sollen, reicht fachfremder Unterricht allein nicht aus. Noch dazu ist doch die Tatsache, dass Strukturdefizite zulasten der Lehrergesundheit gehen, für uns alle nicht neu. Vor diesem Hintergrund bin ich wirklich sehr gespannt auf das Konzept der Landesregierung zur Verbesserung der Lehrergesundheit.
Auch das Thema Arbeitszeit wird im Bericht behandelt und erfüllt mich mit einiger Sorge. Denn es zeigt sich ganz klar, dass den Lehrerinnen und Lehrern nach wie vor handfeste Nachteile durch die Teilnahme an Fortbildungen entstehen. Sie müssen unter anderem ausfallenden Unterricht nacharbeiten und sind damit doppelt belastet. Aus Angst vor fehlender Vertretung machen viele Lehrkräfte also gar keine Fortbildung. Ein klassischer Fehlanreiz. Denn in der Folge sind sie nicht auf dem neusten Stand und fühlen sich zunehmend überfordert. Leidtragende sind sowohl Lehrkräfte wie Schülerinnen und Schüler. In Zukunft muss es deshalb auch ein Ziel der Landesregierung sein, hier Abhilfe zu schaffen.