Ich komme zum Schluss. Meine Irritation darüber, dass heute diese Aussprache noch einmal in dieser Form erfolgt, habe ich schon angesprochen. Wie dem auch sei, immerhin hatte ich jetzt die Gelegenheit, die Position meiner Fraktion noch einmal zu verdeutlichen. Diese lautet auf den Punkt gebracht: Barrierefreiheit ja, unbedingt, aber bitte keine unnötige Symbolpolitik, weg von Prestigeobjekten und Modellprojekten
- einen Satz noch -, hin zu einem gesunden Mix aus baulichen Selbstverständlichkeiten, aus Kontrolle, aus einer ungeschminkten Anerkennung möglicher Folgen einer Behinderung und last, but not least, aus mehr Menschlichkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich habe schon in der letzten Debatte zum Thema deutlich gemacht, dass der SSW diese Initiative voll und ganz unterstützt. Denn bei der Barrierefreiheit gibt es in fast allen Bereichen unserer Gesellschaft noch deutlich Luft nach oben. Einen Fonds aufzusetzen, um Modellprojekte voranzubringen, kann ganz sicher nicht schaden.
Ich denke, allen ist klar, wie wichtig das Ziel einer barrierefreien Gesellschaft ist. Vor dem Hintergrund der unverändert guten Einnahmesituation des Landes könnte man vielleicht noch mehr Geld in die Hand nehmen, aber ich will die 10 Millionen € nicht kleinreden. Grundsätzlich ist dieser Ansatz wirklich sinnvoll.
zung teilen wir natürlich. Aber dem SSW ist es in Sachen Barrierefreiheit eben auch wichtig, dass wir gleichzeitig möglichst breit ansetzen. Viele physische Barrieren wie Bordsteinkanten oder Treppen sind seit Langem bekannt. Aber neben diesen Barrieren gibt es noch eine ganze Reihe mehr. Auch eine unverständliche Sprache kann zur Barriere werden. Auch beim Zugang zum Arbeitsmarkt oder zu Institutionen wie etwa Vereinen werden viele Menschen durch Barrieren ausgegrenzt. Man muss sich einfach klar machen, dass Barrieren sehr vielfältig sein können, genau wie die Aufgabe, sie aus dem Weg zu räumen.
Ich habe zum Beispiel schon im Oktober darauf hingewiesen, dass es immer mehr Hörfassungen und Untertitelungen von Fernsehsendungen gibt. Das ist, für sich genommen, zunächst einmal sehr gut und richtig. Wenn man aber die digitalen Angebote anschaut, so sind leider die weitergehende Informationen auf den Internetseiten meistens nicht barrierefrei. Man muss also den barrierefreien Zugang im Hinblick auf das gesamte Angebot sehen. Auch solche Dinge müssen mitgedacht werden, wenn es beispielsweise um die Entwicklung der entsprechenden Kriterien hierfür geht.
Schon im Ursprungsantrag ist das übergeordnete Ziel formuliert, in möglichst vielen Bereichen Barrierefreiheit zu erreichen. Ich gehe davon aus, dass alle diese Zielsetzung teilen, nicht zuletzt, weil davon so viele Menschen profitieren können. Denn neben älteren Bürgerinnen und Bürgern oder Eltern mit Kinderwagen kommt der Abbau von Barrieren vor allem den über 500.000 Menschen mit Behinderung zugute, die in Schleswig-Holstein leben und arbeiten. Für den SSW ist es deshalb selbstverständlich, dass wir sie bei Fragen der Barrierefreiheit einbinden müssen. Trotzdem freut es mich ausdrücklich, dass wir diesen Grundsatz in unserem gemeinsamen Antrag verankern konnten.
Wir alle wissen, dass Barrierefreiheit eine Grundvoraussetzung ist, wenn alle Menschen an allen Facetten des Lebens teilnehmen sollen. Es ist auch völlig unstrittig, dass Barrierefreiheit ein ganz wesentlicher Baustein zur Förderung der Inklusion ist. Ganz ohne Frage ergibt es nur einen Sinn, wenn man diese Aufgabe aus Sicht der Betroffenen selbst denkt und gestaltet.
Ihr barrierefreier Alltag, ihr barrierefreier Weg zur Arbeit und der Zugang zu Freizeitangeboten muss maßgeblich sein. Diese Aufgabe ist damit sehr umfangreich, und sie hat direkte Auswirkungen auf
das Leben vieler Betroffener. Nicht zuletzt deshalb wird dieser Fonds von Ihnen ja auch als wichtiges Signal gewertet.
Mir ist durchaus bewusst, dass sich längst nicht alle bestehenden Barrieren mit Geld beseitigen lassen. Wir alle müssen uns zum Beispiel immer wieder entschieden gegen Vorurteile und Diskriminierung stellen. Und doch dürfte uns das Ziel einer wirklich inklusiven Gesellschaft auch Geld wert sein. Mit diesem Fonds gehen wir einen großen, richtigen Schritt. Wenn die Finanzlage aber weiterhin so gut bleibt, würde der SSW jedenfalls nicht Nein sagen, wenn wir künftige Haushaltsüberschüsse nutzten, um hier noch etwas draufzusetzen. - Jo tak.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Wochen durfte ich einen blinden Schüler kennenlernen, der bei uns in der Staatskanzlei ein Praktikum gemacht und mir über Schwierigkeiten in seinem Alltag berichtet hat. Dabei wurde mir wieder bewusst: In vielen Bereichen besteht Nachholbedarf, um Menschen mit Behinderung das Leben zu vereinfachen, so gut es geht.
Das soll der Fonds für Barrierefreiheit bezwecken. Im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, dass 10 Millionen € über die ganze Legislaturperiode eingesetzt werden sollen, um Modellprojekte zu unterstützen, Projekte, die Barrieren einreißen und somit das Leben leichter machen.
In Schleswig-Holstein gibt es 550.000 Menschen mit Behinderung. Das ist jeder Fünfte. 340.000 davon gelten als schwerbehindert.
Das zeigt: Inklusion ist ein Thema aus der Mitte der Gesellschaft. Wir wollen und müssen allen Menschen die gleichen Chancen einräumen. Inklusion von Menschen mit Behinderung ist ein großes Anliegen der Landesregierung. Wir haben das Thema Inklusion in der Staatskanzlei gebündelt, weil alle Ressorts davon berührt sind. Es betrifft alle Lebensbereiche und bedarf deshalb einer umfangreichen Koordination. Inklusion muss in unserer Gesellschaft selbstverständlich werden.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist als Schwerpunktthema in der Staatskanzlei angesiedelt. Hierfür werden wir eine interministerielle Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene bilden. Auch die Fortschreibung des Landesaktionsplans werden wir in der Staatskanzlei zentral koordinieren.
Ich weiß, dass die Umsetzung dieser Konvention Zeit braucht. Inklusion ist nicht kurzfristig zu erreichen. Hierfür braucht es Strukturveränderungen und ein verändertes gesellschaftliches Bewusstsein. Der Fonds für Barrierefreiheit ist hier ein Schritt von vielen. Er ist ein zentrales Vorhaben, das wir bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben.
Wir wollen die Mobilität im Alltag erleichtern. Dazu werden wir Modellprojekte fördern. Am Ende sollen konkrete Verbesserungen in möglichst vielen Teilbereichen stehen. Auch das werden wir nicht alles von heute auf morgen umsetzen können. Deshalb läuft der Fonds für Barrierefreiheit über die gesamte Legislaturperiode.
Ich bin froh darüber, dass wir mit dem Haushaltsabschluss für das Jahr 2017 bereits 10 Millionen € in das Sondervermögen überführen konnten. Das Geld steht für den Fonds bereit. Schon über die Nachschiebeliste werden wir 2 Millionen € für den Haushalt 2018 zur Verfügung stellen, sodass bereits erste Vorhaben umgesetzt werden können, wenn wir die Förderkriterien entsprechend festlegen, die wir im Sozialausschuss noch präsentieren werden.
Barrierefreiheit ist ein Querschnittsthema. Deshalb wollen wir an der Infrastruktur ansetzen, an den Neubauten oder der Sanierung von Gebäuden. Dabei wollen wir alle Themenbereiche bündeln.
In dem Antrag geht es nicht nur um physische Barrierefreiheit, sondern explizit auch um digitale Barrierefreiheit.
Wir leben in einer digitalen Welt. Das bietet viele Möglichkeiten, die Inklusion aller Menschen zu verwirklichen - gerade für diejenigen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Das Vorhaben wird von einer breiten Mehrheit im Landtag getragen. Das setzt ein starkes Zeichen. Wir wollen gemeinsam handeln, weil es ein Thema ist, das uns alle angeht, weil es ein wichtiges Thema ist und weil es ein Thema ist, bei dem es grund
Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag Drucksache 19/253 mit Zustimmung der Antragsteller für erledigt zu erklären. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Mit der Drucksache 19/420 haben die Mitglieder des Sozialausschusses dem Landtag einen Entschließungsantrag mit der Bitte um Übernahme und Zustimmung vorgelegt. Wer dieser Entschließung zustimmen will, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür offene Abstimmung vor. - Widerspruch höre ich nicht. Dann werden wir so verfahren.
Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereint - § 26 Absatz 3 Landesverfassungsschutzgesetz. Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 19/455 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Damit sind die vorgeschlagenen Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums gewählt.
Ich unterbreche die Tagung bis Donnerstag, den 25. Januar 2018, 10 Uhr. Mir bleibt nur noch, Ihnen viel Erfolg bei Ihren anregenden Abendveranstaltungen zu wünschen.