Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es bleibt das Ziel, Politik für und mit Menschen mit Behinderung zu gestalten. Unser aller Ziel muss es sein, gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft sicherzustellen. Mit dem Landesaktionsplan wurden Schritte zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein erarbeitet und veröffentlicht. Der Landesaktionsplan ist dabei eine Leitlinie für die schrittweise Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention und muss kontinuierlich fortgeschrieben und angepasst werden. Dabei ist es richtig, wichtig und notwendig, Barrieren zu beseitigen und abzubauen.
Mit dem Fonds für Barrierefreiheit, den die Regierungskoalition im Haushalt festschreiben will, soll in Schleswig-Holstein dem Ziel, in möglichst vielen Bereichen Barrierefreiheit zu erreichen, nähergekommen werden. Dies gilt vor allem für die Bereiche Barrierefreiheit und Mobilität. Barrieren in der Arbeitswelt sollen abgebaut werden, Barrierefreiheit beim Planen und Bauen soll berücksichtigt werden, Barrierefreiheit in der Kommunikation und bei der Information soll umgesetzt werden. Barrierefreiheit soll auch in der Umsetzung von Grundrechten verwirklicht werden, das heißt, Barrierefreiheit soll bei Wahlen eingehalten werden. Barrierefreiheit in der Verwaltung, aber auch in der Wirtschaft, zum Beispiel beim Tourismus, soll auf den Weg gebracht werden. Das sind nur einige Bereiche, in denen Barrieren das Zusammenleben behindern, in denen Menschen mit Behinderung an der Teilhabe gehindert beziehungsweise ausgeschlossen werden.
Uns Sozialdemokraten ist ganz besonders wichtig, dass Menschen mit Behinderung direkt und die Interessenverbände der Menschen mit Behinderung in die Projekte, in denen Barrierefreiheit umgesetzt und exemplarisch organisiert werden soll, eingebunden werden. „Nicht ohne uns über uns“ ist dabei unser Leitgedanke. Dafür bedarf es Förderkriterien und natürlich einer engen Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung.
Nachdem wir im Sozialausschuss intensiv über diese Punkte diskutiert haben und die Regierungskoalition unser Anliegen auf Beteiligung von Men
schen mit Behinderung und deren Interessenverbänden, aber auch auf nachvollziehbare Förderkriterien aufgenommen haben, stimmen wir Sozialdemokraten diesem Fonds für Barrierefreiheit gern zu.
Ich darf mich an dieser Stelle einmal bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Sozialbereich herzlich für die konstruktive und intensive Zusammenarbeit bedanken.
(Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW - Werner Kalinka [CDU]: Das ist immer so bei uns!)
Mit dem Fonds für Barrierefreiheit sollen die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in SchleswigHolstein gestärkt und die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung durch Barrieren in unserer Gesellschaft abgebaut werden. Das ist ein Anliegen, das wir alle gemeinsam teilen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist es so weit: Nach all den Jahren der Beratung, nach den vielen Gesprächen, die die sozialpolitischen Sprecherinnen und Sprecher geführt haben - in Arbeitskreisen, in verschiedenen Konstellationen, in ihren Fraktionen - kommt der Fonds für Barrierefreiheit. Ich freue mich riesig. Herzlichen Glückwunsch!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in SchleswigHolstein leben etwa 520.000 Menschen mit Behinderung, das ist fast jeder Fünfte. Rund 340.000 Menschen sind schwerbehindert. Diese Zahlen zeigen ganz eindeutig, wie viele Menschen bei der Teilhabe am Alltagsleben beeinträchtigt sind, bei der Arbeit, bei Kultur, bei Sport, bei Freizeit, bei allen Dingen im Alltag. Deswegen ist es gut und richtig, dass wir die UN-Behindertenrechtskonvention ernst nehmen und dafür sorgen, dass die Barrierefreiheit besser wird.
Eines ist klar: Barrierefreiheit ist nicht nur gut für Menschen mit Behinderung, sie ist auch gut, weil Familien, die mit einem Kinderwagen unterwegs
sind, oder junge Menschen, die eine Sportverletzung gehabt haben, sonst über Barrieren gestolpert wären. Wenn die Barrieren an öffentlichen Gebäuden abgebaut werden, ist das für alle gut und führt dazu, dass die Teilhabe am Leben verbessert wird. Es ist sinnvoll und gut, dass wir das auf den Weg bringen.
Zum rechtlichen Hintergrund hat heute der Kollege Baasch nur ein paar Worte gesagt, was er sonst anders macht. Ich finde es ganz wichtig, dass wir noch einmal sagen, dass es nichts ist, was sich Sozialpolitikerinnen und -politiker wünschen, weil die Welt dann besser wird, sondern es ist ein Grundrecht auf Teilhabe. Es ist Teil der UN-Behindertenrechtskonvention, und es ist unsere Aufgabe, diese Schritt für Schritt umzusetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben mit der Küstenkoalition den Aktionsplan zur UN-Konvention auf den Weg gebracht. Auch wir von der Jamaika-Koalition haben uns vorgenommen, dass wir das Schritt für Schritt weiter umsetzen. Da würde ich mich freuen, lieber Kollege Wolfgang Baasch und lieber Kollege Flemming Meyer, wenn wir das gemeinsam tun. Es ist ein ganz wichtiges Projekt. Wir wissen alle, dass es nicht sofort geht, aber Schritt für Schritt, jeden Tag der Inklusion ein bisschen näherzukommen, ist ein gutes Ziel. Jeder Euro von den 10 Millionen €, die jetzt zur Verfügung gestellt werden, ist gut investiert. Ich freue mich darüber. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir heute über eine große gemeinsame Fassung des Antrags debattieren können.
- Über Inklusion und Teilhabe wird generell viel gesprochen, Herr Fehrs, insbesondere im beruflichen Kontext. Barrierefreiheit ist ein ehernes Ziel. Die meisten Angebote, die mit Barrierefreiheit tituliert werden, sind aber eher als barrierearm zu be
werten. Ein Umfeld zu schaffen, welches es allen Menschen, ob Handicap oder nicht, gleichermaßen ermöglicht, sich einzubringen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deswegen wird es auch stets ein Feld sein, auf dem Politik und Verwaltung vorweggehen und positive Zeichen setzen müssen. Bei Barrierefreiheit denken die meisten, es handle sich um Treppen, Rampen, Fahrstühle oder auch akustische Ampelschaltungen. In Büro und Wohngebäuden gibt es gerade im Altbestand noch einige Hürden. Der Wortlaut des Koalitionsvertrages stützt sich auch sehr auf diese Form der Barrieren.
Ich selbst habe bis vor ein paar Jahren bei Barrierefreiheit auch eher in die Richtung Baumaßnahmen gedacht, bis ich einen Arbeitskollegen in der Hamburger Verwaltung bekommen habe, der von Geburt an blind gewesen ist. Sein Alltag beziehungsweise Berufsalltag wurde nicht durch viele Treppen zu den U-Bahn-Stationen in Hamburg, durch verwinkelte Gänge oder gar den Paternoster, den wir auch in der Hamburger Finanzbehörde hatten, beeinträchtigt. Vielmehr gab es eine Beeinträchtigung durch nicht barrierefreie digitale Medien. Der Kollege saß in meiner IT-Stelle und musste sich alles mit einem sogenannten Screen-Reader vorlesen lassen. Bei einfachen Texten aus E-Mails ist das kein Problem, aber auf Webseiten oder bei Anwendungsprogrammen, bei denen es mehrere Fenster und Ebenen gibt, die man als normal sehender Mensch so gar nicht wahrnimmt, kann man schon ins Verzweifeln kommen. Selbst bei für teuer Geld als barrierefrei gekaufter Software merkt man häufig schnell, dass diese nicht frei von Barrieren ist.
Da die meisten neuen Arbeitsplätze vermutlich im digitalen Umfeld entstehen werden, diese somit natürlich auch enorme Job-Perspektiven für Menschen mit Behinderung bieten, ist es wichtig, dass der Fonds für Barrierefreiheit auch für digitale Angebote gilt. Bezüglich der Integration in die Berufswelt ist zu befürchten, dass neben der mangelnden Zugänglichkeit von Verkehrsmitteln die Probleme bei der Wahrnehmung der klassischen PC-Arbeit sonst der größte Flaschenhals beim Joberhalt werden. Zugang zum Internet wird mehr und mehr ein Grundpfeiler der Daseinsvorsorge. Das Institut für Aus- und Weiterbildung hat diesbezüglich ein Projekt mit dem Titel „Vernetzt“ aufgesetzt, das es Menschen erleichtern soll, barrierefrei, selbstbestimmt und sicher im Netz zu surfen. Der digitale Zugang beispielsweise zur öffentlichen Verwaltung sollte diesen Anforderungen natürlich auch genügen. Hier sollte bereits bei den Ausschreibungen für Software oder auch bei betreffenden Updates mehr auf echte Barrierefreiheit geachtet werden.
Wer hierbei vorangehen will, versucht sich daran, eine sogenannte ISO-16171-Zertifizierung für seine Software zu erlangen. Hierin sind sowohl die Gebrauchsfähigkeit als auch die Zugangsmöglichkeit zwischen Anwendung und Benutzer die Zielpriorität. Gleiches gibt es natürlich auch für barrierefreies Bauen. Das ist dann die ISO 21542.
10 Millionen € sind das, was wir in dieser Legislaturperiode für Modellprojekte finanziell zur Unterstützung in die Hand nehmen wollen, um die Barrierefreiheit damit stärker zu leben. Gerade bei Neubauten, sei es für Bürogebäude, Gastronomie oder auch Wohnungen zur Miete oder als Eigentum, ist es auch ein Marktwertvorteil, wenn diese zum Beispiel lückenlos rollstuhlgerecht sind. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase, hat hierzu vor Kurzem eine Broschüre zum Thema barrierefreies Bauen herausgegeben. Auch hier sind einige Hinweise zur Orientierung enthalten, beispielsweise akustische Informationsübertragung durch Induktion für Hörgeschädigte. Das war auch mir vorher neu und ist sehr spannend. Solche Maßnahmen sollen mit den 10 Millionen € bis mindestens 2022 unterstützt werden.
Wünschenswert wäre es auch, wenn Modellprojekte selbst genutzten Wohnungsbau auch im Hinblick auf mehr Barrierefreiheit unterstützen, ohne direkt in gesetzliche Zwänge zu münden.
Ich hoffe und erwarte, dass sich aus diesem Barrierefreiheits-Fonds viele Maßnahmen etablieren, die sowohl Menschen mit Behinderung als auch sehr jungen oder älteren Menschen das Wohnen, das Arbeiten und auch die gesellschaftliche Teilhabe ein Stück weit einfacher machen werden. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag.
- Entschuldigung, das war jetzt keine böse Absicht. Für die Fraktion der AfD hat der Abgeordnete Dr. Frank Brodehl das Wort. - Entschuldigung.
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf dem Gebiet der Barrierefreiheit ist gerade im letzten Jahrzehnt eine ganze Menge erreicht worden. Das ist gut, aber wir wissen alle, dass noch sehr viel Luft nach oben ist, vor allem, solange es noch unnötige Barrieren und Hindernisse gibt, die uns das Fortkommen im alltäglichen Leben teils massiv erschweren oder sogar unmöglich machen. Es ist grundsätzlich gut und wichtig, dass sich dieses Haus mit dieser Thematik befasst.
Ich muss allerdings zugeben, dass ich darüber, dass es heute zu einer Aussprache kommt, durchaus überrascht war. Ich möchte kurz erläutern, warum. Das ist mit einem gewissen geschichtlichen Rückblick über das verbunden, was im Ausschuss geschehen ist.
Im Herbst brachte Jamaika den Antrag ein, einen Fonds für Barrierefreiheit einzurichten. Es ging hierbei unter anderem aber vor allem darum, dass künftig mehr Modellprojekte gefördert werden sollten. Unklar blieb dann zunächst, nach welchen Kriterien die Bewilligung etwaiger Fördermittel erfolgen sollte. Diese Kritik brachte die SPD in einem Änderungsantrag zum Ausdruck. In der Sozialausschusssitzung Mitte Dezember wurde dann über beide Anträge beraten. Es wurde Einvernehmen in der Sache und auch zur konstruktiven Kritik der SPD hergestellt, woraufhin sowohl Jamaika, als auch die SPD ihren Antrag für erledigt erklärten. Im Ergebnis empfahl der Sozialausschuss dann einstimmig - auch und selbstverständlich mit der Stimme der AfD -, den uns heute vorliegenden Beschlussvorschlag zu übernehmen und den Landtag um Zustimmung zu bitten. Das hat also für mich die Frage aufgeworfen, um was es heute eigentlich noch gehen soll und worum sich die Debatte drehen soll.
Meine Damen und Herren, es kann nicht darum gehen - damit sollten wir vorsichtig sein -, nach außen zu demonstrieren: Wir tun etwas! Oder zu sagen: Schaut einmal, was wir machen! - Denn die Schleswig-Holsteiner werden uns daran messen, was am Ende herauskommt und auch daran, ob am Ende Aufwand und Nutzen in einem gesunden Verhältnis zueinander stehen. Dazu möchte ich lediglich vier Anmerkungen machen.
Erstens. Es ist von Modellprojekten die Rede, die quasi neuen Schwung in die Sache bringen sollen. Modell- und Leuchtturmprojekte sind immer dann wichtig, wenn etwas Neues implementiert werden soll. Davon kann aber gar nicht mehr die Rede sein.
Sie wissen selbst, wann die BRK erlassen worden ist beziehungsweise wann hierzu Recht gesetzt worden ist. Lassen Sie uns also bitte immer wieder betonen, dass wir hier eigentlich von Selbstverständlichkeiten sprechen, vor allem bei der Beseitigung baulicher Barrieren. Wir können uns also beim Bau von Rampen für Rollstühle, Kinderwagen und Co. jede öffentliche Demonstration sparen. Es geht um Selbstverständlichkeiten.
Lassen Sie uns zweitens ehrlich zueinander bleiben und auch sagen, dass es aufgrund von verschiedensten Umständen, Einschränkungen und Behinderungen auch immer Hindernisse geben wird, die sich nicht beseitigen lassen. Das bedeutet in der Konsequenz: Es wird immer Mitmenschen geben, die aus dem einen oder anderen Grund auf die Aufmerksamkeit und Unterstützung von uns allen angewiesen sein werden. Diejenigen etwa, die das Anpacken am Kinderwagen an der Bahnsteigkante nicht als selbstverständlich ansehen, sollten sich bei dem ganzen Thema Barrierefreiheit bedeckt halten. Es klang eben schon an: Inklusion und Barrierefreiheit fangen in den Köpfen an. Diese Aufgabe bleibt auf jeden Fall.
Drittens sind Modellprojekte auch nicht a priori gut. Wie gut und beispielgebend sie dann wirklich sind, lässt sich nicht anhand netter Presseberichte sagen. Vielmehr - damit will meine Fraktion eine Anregung verbinden - kann die Wirksamkeit nur anhand einer anschließenden externen Evaluation festgestellt werden. Also: erst Förderkriterien festlegen und dann überprüfen, welchen Widerhall das geförderte Modellprojekt wirklich gefunden hat. Danach lässt sich dann bewerten, ob Aufwand und Wirkung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Den Ausbau der Barrierefreiheit weiter voranzutreiben, indem man auf die Signalwirkung von Leuchtturmprojekten setzt, kann die Sache voranbringen. Freiwilligkeit tut tatsächlich immer gut. Das bedeutet aber nicht, dass Kontrolle schlecht ist.
Um ein Beispiel zu nennen: In Ostholstein ist es passiert, dass in einem Schulneubau die bestehende DIN-Norm bezüglich der Nachhallzeiten in der Planung schlicht übersehen worden oder nicht umgesetzt worden ist. Erst Messungen nach Einzug der Schüler und Lehrer offenbarten dann das Chaos, und es musste sehr teuer nachgerüstet werden. Ein solches Versagen beziehungsweise ein solches Laissez-faire beim Umgang der Bauaufsicht mit zugegeben - weniger bekannten Maßnahmen der Barrierefreiheit sind ein Unding.
Es muss also viertens dafür Sorge getragen werden, dass die Einhaltung bereits bestehender Vorgaben künftig besser kontrolliert wird. Nachrüstungen verursachen immer mehr Geldbedarf, als wenn man es direkt richtig macht.
Ich komme zum Schluss. Meine Irritation darüber, dass heute diese Aussprache noch einmal in dieser Form erfolgt, habe ich schon angesprochen. Wie dem auch sei, immerhin hatte ich jetzt die Gelegenheit, die Position meiner Fraktion noch einmal zu verdeutlichen. Diese lautet auf den Punkt gebracht: Barrierefreiheit ja, unbedingt, aber bitte keine unnötige Symbolpolitik, weg von Prestigeobjekten und Modellprojekten