Protokoll der Sitzung vom 24.01.2018

Insofern teile ich nicht die Unkenrufe, die eben rechts vom Kabinettstisch kamen, sondern ich glaube, die Zukunft ist emissionsfrei und elektrisch. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/453 sowie den Änderungsantrag Drucksache 19/475 und den Alternativantrag Drucksache 19/ 477 dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Gesundheitsschutz beim Shisha-Rauchen

(Minister Dr. Robert Habeck)

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/430

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 19/476 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Mit dem Antrag Drucksache 19/430 wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer stimmt dem zu? Gibt es Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen.

Ich erteile somit zunächst für die Landesregierung das Wort dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Herrn Dr. Bernd Buchholz.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den einen oder anderen wird vielleicht wundern, dass der Wirtschafts- und Verkehrsminister über die Gefahren des Shisha-Rauchens spricht.

(Heiterkeit - Zurufe)

Es ist in der Tat so; auch ich habe kurz überlegt, ob es sein könnte, dass der einzige Raucher des Kabinetts hier selber etwas zu diesem Thema sagen sollte, zumindest der Einzige, der Erfahrungen damit hat oder was auch immer.

(Heiterkeit)

Nein, meine Damen und Herren, es ist anders, und jetzt ernsthaft, dies ist ein ernstes Thema. Wenn wir über die Probleme, die beim Shisha-Rauchen auftreten, reden und berichten sollen, dann gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten. Die bauliche Situation der Shisha-Bars liegt in den Händen des Innenministeriums, und die Fragen sind dort zu behandeln. Die Fragen von Arbeitsschutz und von Gesundheitsschutz unterliegen der Zuständigkeit des Sozial- und Gesundheitsministeriums. Aber die Verantwortung für die Zuständigkeit der Gaststättengenehmigung - dort gibt es halt die Kernthemen, die eine Rolle gespielt haben - liegt in den Händen des Wirtschaftsministeriums, weil es dafür zuständig ist, die entsprechenden Erlaubnisse für Gaststätten zu erteilen. Deshalb gebe ich zu diesem Thema quasi den gemeinsamen Bericht im Namen der gesamten Landesregierung ab.

Meine Damen und Herren, auch mit Blick auf die jungen Leute auf der Zuschauertribüne: ShishaBars liegen irgendwie im Trend. Wir sehen in Hamburg und auch in Kiel viele junge Leute, die mit solchen durchaus auch kulturell bereichernden Barkultur-Elementen hantieren und dort hingehen. Aber, meine Damen und Herren, wir haben eben auch davor zu warnen, dass das keine Veranstaltung ist, die unter Wellnessgesichtspunkten zur Gesundheitsförderung beiträgt.

Man sollte sich bei aller Chilligkeit, die das Thema zurzeit hat, klarmachen, worüber wir hier reden. Denn es sind nicht nur die in letzter Zeit aufgetretenen Themen, die im Wesentlichen mit den Kohlenmonoxid-Vergiftungen in den Shisha-Bars zu tun haben, sondern - dies lassen Sie mich im ersten Teil meiner Rede sagen - das Einatmen von ShishaRauch aus Wasserpfeifen bedeutet durchaus keine Steigerung der Gesundheit.

Das sage ich auch als bekennender Raucher, wenn auch nur geringfügig. Shisha-Rauchen ist nicht „gesünder“ als Rauchen von Tabak ohne Wasserpfeife. Man nimmt dabei Kohlenmonoxid auf, man nimmt dabei andere Schadstoffe auf, die toxisch und teilweise krebserregend sind. Dazu zählen Metalle, organische Substanzen wie Phenole, Benzol und Aldehyde - um nur einige zu nennen.

All dies filtert das Wasser, das in der „Bowl“ den Rauch abkühlt, nicht heraus. Weil der Rauch durch das Wasser abgekühlt wird, empfinden ihn viele als angenehmer und neigen dann dazu, tiefer zu inhalieren. Hinzu kommen eine Keimbelastung des Wassers beziehungsweise der daraus gebildeten Aerosole, die ein zusätzliches Infektionsrisiko hervorrufen und erhöhen können, insbesondere bei Vorerkrankungen. Da hilft es auch nicht, wenn man das Mundstück öfter wechselt. - Das alles klingt nicht gerade nach Gesundheitsförderung, meine Damen und Herren.

Wer Shisha raucht, setzt sich Gesundheitsrisiken aus. Das muss jeder wissen und eigenverantwortlich entscheiden. Das ist beim Zigaretterauchen und beim Alkoholkonsum nicht anders. Auch damit muss man eigenverantwortlich umgehen, aber man muss auch wissen, womit man es zu tun hat. Deshalb ist es in der Tat nachdenkenswert, dass die Konsumenten auch bei Tabaken oder anderen Stoffen für Shishas transparent wissen, was sie da eigentlich vor sich haben.

Das ist eine auf Bundesebene zu regelnde Frage, denn wir haben es beim Rauchen von Shishas nicht immer nur mit Tabakwaren zu tun. Es gibt Shishas

(Vizepräsidentin Kirsten Eickhoff-Weber)

mit Tabakanteilen, aber es gibt auch Shishas, die mit getrockneten Früchten oder Mineralstoffen arbeiten und deshalb nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen, vor allem aber auch nicht unter die Regelungen für Tabakwaren und entsprechend keine Kennzeichnungspflichten haben. Es ist durchaus nachdenkenswert, über solche Kennzeichnungspflichten zu reden, das auf Bundesebene anzusprechen. Darüber sollten wir in der Ausschussberatung reden.

Meine Damen und Herren, Hauptproblem beim Shisha-Rauchen ist das Kohlenmonoxid. Kohlenmonoxid entsteht durch die unvollständige Verbrennung der als Heizquelle genutzten Kohle. Kohlenmonoxid ist ein farb-, geruchs- und geschmackloses giftiges Gas. Besonders gefährlich ist es, weil es von unseren Sinnesorganen nicht wahrgenommen wird, es keine frühzeitigen Warnzeichen oder Abwehrreaktionen gibt. Deshalb ist die Situation in Shisha-Bars nicht nur tricky, sondern sie ist gefährlich.

Deshalb ist es wichtig, dass Shisha-Bar-Betreiber sorgfältig auf eine gute Belüftung ihrer Räumlichkeiten achten und entsprechende Warnmelder vorhalten und nutzen. Das muss natürlich auch effektiv kontrolliert werden, sonst nützt das nichts.

Als Rechtsgrundlage dafür kann das Gaststättengesetz dienen. Die Regelungen dazu sind aus meiner Sicht grundsätzlich ausreichend. Die zuständigen Behörden nehmen bereits heute, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten, präventiv Auflagen vor allem zum ausreichenden Be- und Entlüften der Bars und zur notwendigen Ausstattung mit Kohlenmonoxid-Meldern in die Gaststättenerlaubnis auf jedenfalls dann, und das ist so zu tun, wenn angegeben wird, dass man eine Shisha-Bar betreiben will. Sie führen als Nachschau auch die entsprechenden Kontrollen in den Bars durch. Die Stadt Kiel hat das gerade positiv vorgemacht.

Die zuständigen Gaststättenbehörden wünschen sich allerdings landeseinheitliche, fachlich fundierte, verbindliche Standards hinsichtlich der konkreten Anforderungen, die sie zur besseren Prävention stellen sollten. Diese Forderung kann ich ausgesprochen gut nachvollziehen. Deshalb wird das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den anderen genannten Häusern solche einheitlichen Regelungen zu erarbeiten versuchen.

Zu klären wird dabei noch sein, auf welche Weise wir die entsprechenden Vorgaben verbindlich machen wollen. Aus meiner Sicht bedarf es weder einer Gesetzesänderung noch einer Verordnung. Aus

meiner Sicht ist die einfachste und zügigste Lösung, im Erlasswege mit fachlichen Vorgaben und Empfehlungen für die Gaststättenbehörden ein einheitliches Handeln vorzugeben. Einer gesetzlichen Regelung bedarf es aus meiner Sicht derzeit nicht; vielmehr wäre ein Erlass aus meiner Sicht sinnvoll. Der sollte einige Mindestanforderungen enthalten.

Zum Beispiel die Installation von funktionsfähigen CO2-Meldern in Shisha-Bars sollte er verbindlich vorgeben. Dazu sollte er verbindlich vorgeben, dass der Einbau und die vernünftige Installation durch einen Fachbetrieb vorgenommen worden ist, also der Nachweis darüber, dass eine solche Anlage funktioniert. Die Errichtung einer mechanischen Gastraumbe- und -entlüftung und die Bestätigung einer Fachfirma darüber, dass eine solche Be- und Entlüftung in der richtigen Größenordnung platziert ist. Darüber hinaus auch, weil es ja um die Kohlenmonoxid-Gefahren geht, notfalls die Errichtung einer Rauchgasabzugsanlage im Zubereitungsbereich, also an der eigentlichen Anzündestelle, sowie die Bestätigung durch eine Fachfirma, dass diese Anlage für den Rauchgasabzug ausreichend geeignet ist.

Letztlich gehört in solche Bars auch ein Hinweis darauf, dass dort, wo Shishas geraucht werden, nicht nur der Rauch selbst gesundheitsgefährdend sein kann und ist, sondern auch, dass in solchen Bars Kohlenmonoxid entsteht, dass dadurch Gesundheitsgefahren entstehen können, sodass sich jeder der Gefahr, der er sich aussetzt, bewusst sein kann.

Meine Damen und Herren, wir werden versuchen, auf dem Erlasswege für Einheitlichkeit im Lande zu sorgen und den Gefahren für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in solchen Bars, vor allem aber für die Kunden entgegenzuwirken. - Ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Der Minister hat die Redezeit um 3 Minuten und 30 Sekunden überzogen. Diese Zeit steht jetzt allen Fraktionen zur Verfügung. - Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Bernd Heinemann das Wort.

(Zuruf Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])

Herr Minister, vielen Dank für Ihren Bericht. Es ist vieles darin enthalten, was ich mir erhofft hatte. Aber zunächst einmal von vorn.

(Minister Dr. Bernd Buchholz)

Es gibt eine ganze Reihe von Dingen, die in der Presse aufgetaucht sind. Mir ist eine besonders spannende Formulierung aufgefallen: „Sushi oder Shisha - Hauptsache Fisch.“ Das hat der Dauner Bürgermeister in der Ratsversammlung stolz erzählt, als er anfing, von der japanischen Küche zu schwärmen. Dieses Missverständnis führt dazu, dass die Fische alle an den Tischen zubereitet werden, auf kleinen Kohlegrills. Das ist ungefähr der gleiche Effekt, der auftritt. Das hat er bestimmt nicht gemeint. Er hat sich hinterher auch entschuldigt. Er wusste schlicht nicht, was Shisha-Bars sind.

Meine Damen und Herren, entscheidend ist immer, was hinten rauskommt. Das hat Helmut Kohl einmal gesagt. Bei Razzien und Ordnungsbehörden kommt oft nichts Gutes raus. Sie haben es angedeutet. Mal bei der Altersbeschränkung, mal beim fehlenden Gesundheitszeugnis an der Getränke-MixBar, mal bei der Schwarzarbeit, aber eben auch mal bei überzogenen Werten zum Beispiel von Kohlenmonoxid.

Vieles ist sichtbar, vieles ist messbar, und vieles kann man schnell erfassen, wenn es um das Rauchen geht. Rauchschwaden sind leicht zu erkennen, und jeder Schüler weiß aus der Schule, welche Risiken sich beim Tabakrauch ergeben. Die Folgen von guter Prävention kann man daran erkennen, dass sich die Rauchergewohnheiten bei Kindern und Jugendlichen mehr als halbiert haben. Da haben sich Präventionskonzepte bewährt. Das ist ein guter Weg.

Kohlenmonoxid aber ist unsichtbar, ist geruchsfrei und ist im Zweifelsfall ein tödliches Gas. Bei den Vorkommnissen in Kiel ist ein Jugendlicher gerade noch von der Schippe gesprungen, was ihm das UKSH versichert hat. Viele Minuten haben nicht mehr gefehlt; wenn die Umstände anders gewesen wären, sprächen wir heute wahrscheinlich von einer ganz anderen Problematik.

Wenn wir jetzt darüber sprechen, welche Lösungen angemessen sind, finde ich wie Sie: Gesetze muss man nicht unnötig provozieren, man braucht auch nicht zwingend Verordnungen, wichtig ist aber eine Lösung. Eine Lösung kann durchaus der Erlassweg sein.

Wir wollen nicht, dass in geschlossenen Räumen gegrillt wird. Da es zur Eigenart des Shisha-Rauchens gehört, dass dort Kohlen verbrannt werden, muss man die Rahmenbedingungen so verändern, wie sie im Orient sind: Man raucht im Freien, und man bringt sich sein eigenes Mundstück mit. Das

ist die Standardausfertigung, wie sie im Orient betrieben wird. Bei uns geht das Ding teilweise von Mund zu Mund. Herpes ist noch das kleinste Risiko, das man sich einfängt. Eine Hirnhautentzündung ist weniger angenehm.

Es ist wichtig, dass man Hygienestandards einhält. Deswegen ist es besonders wichtig, dass man nicht nur weiß, wann oder wie der Kohlenmonoxidgehalt der Luft zu weit über die Stränge geschlagen ist, sondern man es auch rückwirkend feststellen kann. Dafür braucht man eine chronologische Aufzeichnung, damit man nachweisen und prüfen kann und die Ordnungsbehörde sagen kann: Sie haben diese Woche zweimal den Wert um X überschritten; wenn wir das bei Ihnen noch einmal erleben, sind Sie raus.

Wenn sie das aber immer nur auf Zuruf machen, wenn die Ersten umgekippt sind, ist es zu spät, dann ist die Vergiftung bereits eingetreten, und das kann man vermeiden. Wenn man die Türen und Fenster nicht öffnet und das Piepsen überhört, weil genug Betrieb herrscht, hilft einem letztendlich nicht einmal mehr ein Messgerät, weil es im Nachhinein wieder gute Werte zeigt.

Man braucht mehr als das Piepsen an sich: Man braucht Prüfungen. Es geht nicht um das Rauchen, es geht nicht um das Risiko des Tabakrauchs, sondern es geht schlicht und ergreifend um Hygiene, um Schwermetalle, um die Gefahr einer Kohlenmonoxid-Vergiftung und eine Reihe von anderen Risiken, die Sie übrigens selbst aufgezählt haben. Dem möchte ich mich anschließen.

Was den Antrag der AfD angeht, kann ich sagen: Ja, das klingt alles sehr schön, ist aber vollkommen daneben. Denn um die Bestimmung des Inhalts von irgendwelchen Tabaksorten kann es gar nicht gehen, weil es teilweise gar nicht um Tabak geht - das hat der Minister schon angesprochen - und weil teilweise durch mitgebrachte Zusätze dieses Unterfangen überhaupt erst zur Gefahr wird. Der Punkt Inhaltsbestimmung ist also völlig daneben. Das Ganze auf den Bund zu schieben, führt völlig in die Irre.

Das Zweite: Meine Damen und Herren von der AfD, für Prävention ist Schleswig-Holstein selbst verantwortlich. Wir sind verantwortlich und können das auch nicht auf den Bundesrat schieben, sondern wir müssen das im Strategieforum Prävention im Gesundheitsministerium ansprechen. Das haben wir eingerichtet, das tagt regelmäßig. Da muss es thematisiert werden. Ihr Antrag ist nicht nur falsch,