Protokoll der Sitzung vom 24.01.2018

Das Zweite: Meine Damen und Herren von der AfD, für Prävention ist Schleswig-Holstein selbst verantwortlich. Wir sind verantwortlich und können das auch nicht auf den Bundesrat schieben, sondern wir müssen das im Strategieforum Prävention im Gesundheitsministerium ansprechen. Das haben wir eingerichtet, das tagt regelmäßig. Da muss es thematisiert werden. Ihr Antrag ist nicht nur falsch,

(Bernd Heinemann)

sondern auch noch überflüssig. Insofern bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen.

Was unseren Antrag angeht, der ein Berichtsantrag ist und einen Bericht zur Folge hatte, bitte ich Sie, diesen an die Fachausschüsse - es sind drei Fachausschüsse, weil auch drei Ministerien beteiligt sind - zu überweisen, damit sich diese Fachausschüsse über den Fortgang Ihres Erlasses, der ja kommen wird, ins Bild setzen können und in diesem Sinne das Ganze zum Erfolg wird. Ich glaube, wir ziehen alle an einem Strang und in die gleiche Richtung. - Vielen Dank dafür.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt FDP und Beifall Flemming Meyer [SSW])

Ich erteile dem Abgeordneten der CDU-Fraktion, Herrn Wolf Rüdiger Fehrs, das Wort, der heute seine erste Rede hier im Hohen Haus hält.

(Beifall)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herzlichen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das erste Mal ist es dann ja auch nicht.

Der vom Kollegen Heinemann eingebrachte Antrag ist vor allem aktuell und hat natürlich auch etwas Sinnvolles. Die Thematik ist so aktuell, dass der Norddeutsche Rundfunk am 3. Januar dieses Jahres und eine Woche vor dem Antrag über das Thema in Ausführlichkeit berichtet hatte, und er hatte auch Kontakt zu einem Ministerium aufgenommen. Im Mittelpunkt der Debatte müssen das Einhalten beziehungsweise die Kontrolle bereits vorhandener Vorschriften stehen. Unser Wirtschaftsminister hat das schon erwähnt. Neue Gesetze oder Rechtsvorschriften - Herr Heinemann, Sie haben das auch gesagt - helfen uns nicht immer weiter. Möglich wäre ein Erlass, der landesweit einheitliche Standards schafft und somit flächendeckend einen umfassenden Gesundheitsschutz bietet. Wir müssen gemeinsam Mittel und Wege finden, den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und dies, ohne dass wir die Betreiber beziehungsweise die Kundinnen und Kunden in ihrer Freiheit einengen.

(Beifall CDU und FDP)

Wir Christdemokraten lassen uns dabei von dem Prinzip des freien und mündigen Bürgers leiten. In

vielen Städten und Gemeinden gibt es nicht einmal Auflagen, geschweige denn Kontrollen. Um bei der Wahrheit zu bleiben: Die Problematik endet nicht bei den Kohlenmonoxid-Überprüfungen in einzelnen Bars. Auch das hat der Minister schon erwähnt. Wir sprechen unter anderem über 22 % der Schülerinnen und Schüler aus den Klassenstufen 5 bis 10, die laut einer DAK-Studie bereits Tabak über eine Shisha geraucht haben. Wir müssen über den Verkauf und die Nutzung von nicht verzolltem Tabak sprechen, genauso auch über die Hygiene und den Schutz vor Infektionskrankheiten.

Herr Heinemann, Sie haben recht mit dem, was Sie zu den Mundstücken gesagt haben, aber es ist auch festgestellt worden, dass nicht nur die Mundstücke für Infektionen verantwortlich sind, sondern auch über die Schläuche können Infektionskrankheiten übertragen werden, sodass lediglich der Austausch des Mundstücks an dieser Stelle nicht ausreicht.

Das Land Bremen geht hier mit gutem Beispiel voran. Dort wurde ein vierseitiges Merkblatt entwickelt, unter anderem mit Informationen zur Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes, der baurechtlichen Vorschriften und der Leitwerte hinsichtlich des Kohlenmonoxid-Ausstoßes. Das ist ein guter Ansatz, den wir ebenfalls prüfen sollten.

Mit einem entsprechenden Erlass können wir einheitliche Standards in unserem Land schaffen und dafür Sorge tragen, dass wir auch den Städten und Kommunen, die sich bisher nicht des Themas angenommen haben, klare Regeln mit auf den Weg geben.

Aus meiner Sicht ist es sinnvoll, die Gäste - das hat auch schon Erwähnung durch unseren Wirtschaftsminister gefunden - zum Beispiel mithilfe eines Informationsschildes auf den Gesundheitsschutz beim Gebrauch von Wasserpfeifen hinzuweisen. Auch Themen wie beispielsweise die Hygienevorschriften, der Umgang mit Feuer und Tabak sowie die Bereitstellung und Entsorgung der Kohle müssen in einem möglichen Erlass geregelt werden.

Weiterhin ist es sinnvoll, den Betreibern eine Dokumentationspflicht aufzuerlegen. So sollten auch Wartung und Pflege der technischen Anlagen, die Voraussetzung sein sollten, geprüft werden. Ebenso sollten Kohlenmonoxid-Leitwerte angesetzt werden. Diese gilt es dann natürlich auch zu dokumentieren.

Wir haben ein gemeinsames Ziel. Wir müssen dafür sorgen, dass Gäste und Angestellte der Shisha-Bars in unserem Land effektiv geschützt werden und wir für alle Betroffenen gewisse, aber auch klare Re

(Bernd Heinemann)

geln aufstellen. Wir müssen einen ausgewogenen Dreiklang erreichen zwischen erstens den mündigen Bürgerinnen und Bürgern, die gern Wasserpfeife rauchen möchten, zweitens den Gewerbetreibenden, die dieses Angebot vorhalten, und drittens mit höchster Priorität - einem maximalen Gesundheitsschutz. - Ich freue mich über den Bericht von Ihnen, Herr Dr. Buchholz. Das Thema ist bei unserer Landesregierung gut aufgehoben.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in der Rednerliste fortfahren, begrüßen Sie bitte mit mir auf der Besuchertribüne weitere Schülerinnen und Schüler des Schulzentrums Sylt. - Herzlich willkommen!

(Beifall)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Dr. Marret Bohn das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal vielen Dank an unseren Wirtschaftsminister Bernd Buchholz dafür, dass Sie etwas Klarheit und frische Luft in diesen Shisha-Nebel gebracht haben, der hier in Kiel um sich greift. Es ist richtig und wichtig, dass diejenigen, die in Shisha-Bars gern ihre Freiheit genießen und Shisha-Nebel konsumieren wollen, dabei nicht eingeschränkt werden. Aber für mich ist diese Debatte in allererster Linie eine Debatte um den Gesundheitsschutz. Der ist die Voraussetzung, dass diejenigen, die das tun möchten, das auch ungefährdet tun können. Der Kollege Bernd Heinemann hat darauf hingewiesen, wie das mit dem Infektionsschutz und den Risiken aussieht. Da muss ich schon sagen: Je besser der Infektionsschutz ist, desto geringer ist die Gefahr, sich mit schwerwiegenden Erkrankungen zu infizieren und Folgekrankheiten zu riskieren. Deswegen ist das ein Gesichtspunkt, der sicherlich berücksichtigt werden muss.

Der zweite Punkt ist gerade von dem Kollegen der CDU angesprochen worden. Da bin ich bei den Prioritäten etwas anderer Meinung, aber insgesamt sind wir beim Ziel alle beieinander: Natürlich muss die Gesundheit sowohl derjenigen, die konsumieren wollen, als auch der Beschäftigten berücksichtigt werden. Die können sich nämlich nicht entscheiden, was gerade passiert. Da sehe ich eine große

Parallele zum Nichtraucherschutz. Ich bin sehr optimistisch, dass da eine gute Lösung auf den Weg gebracht werden wird.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Beifall Bernd Heine- mann [SPD])

Ich bin dem Kollegen Bernd Heinemann sehr dankbar, dass er das Thema angesprochen hat. Im ersten Moment fragt man: Muss sich ein Landtag mit Shisha-Bars beschäftigen? - Je mehr wir uns fachlich im Arbeitskreis damit beschäftigt haben, desto mehr haben wir gemerkt: Es gibt dort sehr wohl Regelungsbedarf. Ich finde es sehr pragmatisch und anpackend zu sagen: Wir müssen nicht gleich ein großes Gesetz verabschieden. Ich finde es sinnvoll, das über einen Erlass zu regeln; denn - das haben wir gerade gehört - das war ganz schön knapp für den einen Besucher einer Shisha-Bar: Ein paar Minuten später wäre er tot gewesen. Das kann nicht in unserem Interesse sein.

Von den technischen Voraussetzungen her muss alles in Ordnung sein. Da sind wir beieinander. Es muss auch dokumentiert werden, die Belüftungen müssen in Ordnung sein, die Technik muss auf dem neuesten Stand sein, damit es eben nicht zur Gefährdung der Gesundheit kommt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte mir von dem sonst so zupackenden Oberbürgermeister der Stadt Kiel eigentlich gewünscht, dass er erst einmal selbst vor Ort nach Lösungen sucht. Er hat jetzt einen anderen Weg gewählt. Das ist für uns auch in Ordnung.

Ich glaube, wir sind bei diesem Thema alle einer Meinung. Wir werden diesen Erlass von der Landesregierung bekommen. Unter den fachlichen Gegebenheiten freue ich mich darauf, dass damit beim Rauchen in den Shisha-Bars - das ist ganz wichtig auch der Kinder- und Jugendschutz berücksichtigt wird. Ich bin optimistisch, dass wir hier eine gute Lösung finden werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD)

Für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dennys Bornhöft das Wort.

(Wolf Rüdiger Fehrs)

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Shisha ist mittlerweile buchstäblich in aller Munde, in den letzten Monaten aber leider hauptsächlich wegen negativer Schlagzeilen über bauliche Mängel oder zu hohe Monoxid-Konzentrationen in den Bars. Darüber hinaus wurde über mögliche Gefahren für Kunden durch Herpes, Hepatitis oder Schwermetalle berichtet, worauf sich auch der SPD-Antrag bezieht.

Im Vorwege dieser Beratung habe ich mich, da ich mehrere Betreiber von Shisha-Bars kenne, mit diesen auseinandergesetzt, und sie haben mir ein paar Punkte mitgegeben. Dabei ging es beispielsweise um die Belastung durch Schwermetalle. Es wurde gesagt, dies käme durch das Verbrennen des Brennstoffs, beispielsweise der Kohle, die zur Erhitzung verwendet wird. Das sollte bei - ich nenne sie einmal - anständigen Shisha-Bars ausgeschlossen sein, da dort Kokoskohle verwendet werde. Wo hingegen, wie das früher im Orient der Fall war, mit Holzkohle gearbeitet werde, sei ein enormer Anteil von Schwermetallen vorhanden. - Das soll so nicht sein.

Die Übertragung von Krankheiten wie Herpes, die überwiegend durch den Speichel übertragen werden, soll - das wurde schon erwähnt - durch das Verwenden von eingeschweißten Einwegmundstücken verhindert werden. Nun hat gerade ein Kollege im Vorwege erwähnt, dass Herpes übertragen würde, wenn man das Mundstück herumreichte. Das würde aber genauso passieren, wenn sich die Personen, die um die Shisha herumsitzen, küssten. Auch dann wäre natürlich ein Infektionsrisiko gegeben. Es hängt also nicht am Einwegmundstück allein - zumindest was Herpes betrifft.

(Heiterkeit und Beifall FDP)

Ein enorm großes Problem besteht allerdings hinsichtlich der Kohlenmonoxid-Belastung. Bislang gibt es keine spezifischen Vorgaben zu Belüftungsanlagen in diesen Bars und auch nicht für Kohlenmonoxid-Warner. Zwar lässt sich aus dem Gaststättenrecht und der Arbeitsstättenverordnung indirekt ableiten, dass natürlich ausreichend Atemluft vorhanden sein muss und dass Gäste wie Beschäftigte vor Kohlenmonoxid gewarnt werden sollten. Für den Schutz der Beschäftigten und der Kunden sind jedoch spezifische Vorgaben vonnöten.

Auf der einen Seite gibt es im Bereich von ShishaBars also zu wenig Auflagen, auf der anderen Seite gibt es aber teilweise rechtliche Vorgaben, die vielleicht zu weit gehen. So verbietet beispielsweise

§ 16 des Tabaksteuergesetzes, losen Tabak an Endverbraucher zu verkaufen. Herr Fehrs hat die Problematik mit nicht verzolltem Tabak gerade angeführt. Aber selbst bei bereits verzolltem Tabak ist es nicht zulässig, ihn in losen Mengen an den Endkunden weiterzureichen. Die kleinste Menge, die nach Vorgabe des Bundesfinanzministeriums an einen Endkunden, der sich eine Shisha-Pfeife bestellt, ausgegeben werden darf, beträgt 250 g. Ein normaler Shisha-Kopf fasst 30 g. Kaum ein Mensch wird in der Lage sein, diese Mindestmenge abzunehmen. Rechtlich ist es nun so, dass die restlichen 220 g vernichtet werden müssen. Sie dürfen nicht an einen anderen Kunden weiterverkauft werden. Das ist eine Vorgabe aus dem Steuerwesen und bezieht sich nicht auf die Produktqualität. Sie beschränkt einfach nur eine Shisha-Bar in ihrem Betrieb.

Warum erwähne ich das? Diese Ausführungen sollen zeigen, dass der Rechtsrahmen für Shisha-Bars generell, in vielen Aspekten, noch nicht dem Betrieb in diesen Gaststätten angepasst ist. Dies sollte sich unbedingt ändern, insbesondere wegen des Gesundheitsschutzes. Deswegen sprechen wir ja heute darüber.

Besonders wichtig sind die Vorgaben zur Belüftung und zu Kohlenmonoxid-Meldern. Eine Kohlenmonoxid-Vergiftung ist tückisch, hat immense Auswirkungen, kann Langzeitwirkungen haben und gar bis zum Tod führen. Wir würden sicherlich eine andere Debatte führen, hätte es besagter junger Mensch nicht geschafft. Daher ist es unstrittig, dass es genau hier Vorgaben geben muss, die im Zweifelsfall auch dazu führen, dass eine mangelhafte ShishaBar geschlossen wird und dauerhaft geschlossen bleibt.

Wenn alle Vorgaben eingehalten werden, stellt der Shisha-Konsum kein größeres Gesundheitsrisiko als zum Beispiel der regelmäßige Konsum von Zigaretten oder Alkohol dar. Das hat unter anderem der Herr Minister bereits dargestellt. Das Bewusstsein, dass die eigene Gesundheit durch das Rauchen oder das Cocktail-Trinken eher negativ als positiv beeinflusst wird, sollte man bei mündigen Gästen voraussetzen. Jeder volljährige Bürger hat aber das Recht, auch einmal unvernünftig zu sein, mit Freunden zum Gin-Tasting zu gehen oder sich auf einen Moloko oder eine Shisha zu treffen. Vermeidbare Kohlenmonoxid-Belastungen und etwaige Hygienemängel sind hingegen nicht akzeptabel. Sie sind ein Gesundheitsrisiko, sie sind von den Betreibern auszuschließen und müssen ausgeschlossen werden.

Zum Abschluss möchte ich aus Gründen der kulturellen Vielfalt noch etwas anführen: Bei einer Shisha, die bekanntermaßen aus dem orientalischen Raum in unsere Jugendkultur importiert wurde, wird entspannt debattiert; man tauscht sich aus. Durch die wachsende Beliebtheit bringt das ShishaRauchen verschiedene Kulturen zusammen und sorgt damit auch für eine gewisse Völkerverständigung. Solche Anlässe und Möglichkeiten für ein interkulturelles Miteinander können wir derzeit in unserer Gesellschaft meiner Meinung nach gut gebrauchen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Frank Brodehl das Wort.

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist in Schleswig-Holstein seit Anfang des Jahres 2008 in Kraft. Das Ziel dieses Gesetzes ergibt sich klar aus dem Titel. Es soll nämlich Menschen vor den Gefahren des Passivrauchens schützen. Was für eine Zigarette gilt, muss auch für alle anderen Formen des Rauchens und somit auch für das Rauchen von Wasserpfeifen gelten.

Über den Trend der Shisha-Bars ist schon gesprochen worden. Auch ich als Nichtraucher und Mitvierziger fühle mich in dieser Atmosphäre der Shisha-Bars durchaus nicht unwohl. Diese Bars haben etwas Entspannendes und Kommunikatives. Gegen den Trend ist also im Grunde nichts einzuwenden. Aber bei Gesundheitsgefährdungen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, hat der Gesetzgeber eine besondere Verantwortung, der er auch gerecht werden muss. Genau darum geht es heute.