Protokoll der Sitzung vom 24.01.2018

Über den Trend der Shisha-Bars ist schon gesprochen worden. Auch ich als Nichtraucher und Mitvierziger fühle mich in dieser Atmosphäre der Shisha-Bars durchaus nicht unwohl. Diese Bars haben etwas Entspannendes und Kommunikatives. Gegen den Trend ist also im Grunde nichts einzuwenden. Aber bei Gesundheitsgefährdungen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, hat der Gesetzgeber eine besondere Verantwortung, der er auch gerecht werden muss. Genau darum geht es heute.

Die steigende Popularität lässt sich unter anderem auch damit begründen, dass viele Konsumenten dem Irrglauben aufsitzen, dass der Konsum von Wasserpfeifen wesentlich weniger gesundheitsschädlich sei als das Rauchen von Zigaretten. Das ist ein gutes Beispiel für das, was wir als gefühltes Wissen bezeichnen. Wasserpfeifen sind selbstverständlich in keiner Weise eine harmlose Alternative zur Zigarette. Ganz im Gegenteil. Zigarette und Wasserpfeife enthalten die gleichen suchtgefähr

denden und gesundheitsschädlichen Substanzen: Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid.

Es kommt also auf den Inhalt an. Das wurde eben schon angesprochen. In diesem Zusammenhang herzlichen Dank für die Korrektur. Ich kann sie durchaus annehmen.

In der Tat ist es gerade das Kohlenmonixid, das das Rauchen der Wasserpfeife besonders riskant macht. Der Tabak wird nicht wie beim Rauchen verbrannt, sondern er verkohlt. Das führt zu einer erhöhten Feinstaubbelastung und zu einer erhöhten Kohlenmonixid-Konzentration. Diese erhöhte Belastung hat in der letzten Zeit bei nicht wenigen Konsumenten zu Vergiftungen geführt. Beim Thema Kohlenmonoxid - so habe ich es bisher verstanden - geht es aber primär um Kohlenmonoxid-Melder, Rauchmelder und Co. Für die Einhaltung der entsprechenden Regularien ist allerdings nicht der Landtag zuständig, sondern zuständig sind die Ordnungsämter vor Ort. Der Herr Minister hat schon auf die aus seiner und auch aus unserer Sicht ausreichende Gesetzeslage hingewiesen.

Wir bringen heute einen ergänzenden eigenen Antrag ein. Dabei streben wir zwei konkrete Ziele an. Es geht uns um standardisierte Methoden zur Gehaltsbestimmung gesundheitsgefährdender Stoffe im Wassertabakpfeifenrauch, darum, dass eine Kennzeichnungspflicht erreicht wird. Auch das klang eben in der Rede von Herrn Buchholz an.

Herr Heinemann, Ihre Korrektur kann ich durchaus annehmen. Was aber bleibt, ist, dass wir uns über eine Kennzeichnungspflicht Gedanken machen müssen.

Zweitens möchten wir, dass sich Schleswig-Holstein auch auf Bundesebene dafür einsetzt, dass dem großen Thema Wasserpfeifenrauchen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung viel mehr Gewicht als bislang eingeräumt wird. Hier hat es zwar vereinzelt Initiativen gegeben, aber eine breit angelegte Aufklärungskampagne ist meines Wissens bislang nicht durchgeführt worden. Das gilt auch für die Landesebene.

In jedem Fall muss mehr zur Aufklärung getan werden als bisher. Es kann nicht sein, dass sich Otto Normalverbraucher hauptsächlich durch Zeitungsmeldungen informiert. Hier sehen wir Handlungsbedarf. Das möchten wir mit unserem Antrag zum Ausdruck bringen.

Dass Handlungsbedarf besteht, wurde in dieser kurzen Debatte deutlich. Deswegen bitten wir um eine

(Dennys Bornhöft)

Überweisung unseres Antrags in die Ausschüsse Wirtschaft, Soziales und Inneres. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für den SSW hat der Abgeordnete Flemming Meyer das Wort.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Der kennt sich auch aus!)

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir alle haben in den Medien von Fällen lesen müssen, in denen Menschen nach dem Aufenthalt in einer Shisha-Bar zusammenbrechen. Rund um den Jahreswechsel ist das allein in Kiel zweimal vorgekommen. Das lag nachweislich nicht an übermäßigem Alkoholkonsum oder irgendwelchem jugendlichen Leichtsinn. Diese Fälle sind auch keine Kleinigkeiten, sondern es handelt sich um lebensgefährliche Kohlenmonoxid-Vergiftungen. Wir haben gehört, dass das fast ein Leben gekostet hätte. Noch dazu scheint die Zahl der Vergiftungen bundesweit zuzunehmen. All das ist aus Sicht des SSW ohne Zweifel besorgniserregend. Es ist natürlich Grund genug, dieses Thema hier im Landtag zu diskutieren.

Wenn ich mich in meinem Wahlkreis umhöre, stelle ich fest, dass Shishas längst nicht allen bekannt sind - zumindest nicht allen Generationen. Selbst wenn man sie kennt, hat man oft nur gefährliches Halbwissen. Noch dazu geht die Tendenz oft dahin, Shisha-Rauchen für weit weniger schlimm zu halten, als das Rauchen herkömmlicher Zigaretten. Wenn es stimmt, dass der Qualm viel mehr nach Früchten oder Schokolade als nach Tabak riecht, ist das eigentlich auch nicht verwunderlich. Aus Sicht des SSW wird damit zumindest deutlich, dass es an Aufklärung fehlt.

Spätestens wenn man mit Medizinern oder Suchtexperten spricht, wird dieser Eindruck bestätigt. Es ist nun einmal Fakt, dass in aller Regel auch Tabak und keine reinen Kräutermischungen geraucht werden. Deshalb weist unsere Landesstelle für Suchtfragen seit Jahren darauf hin, dass beim ShishaRauchen durchschnittlich sogar mehr Nikotin und nicht weniger krebserregende Stoffe aufgenommen werden als beim Rauchen von Zigaretten. Auch das Robert-Koch-Institut zeigt regelmäßig, dass die Gesundheitsrisiken mit denen von Zigarettenrauchern vergleichbar sind. Die SPD argumentiert in ihrem

Antrag völlig zu Recht mit Zusatzgefahren wie etwa der Übertragung von Infektionskrankheiten. Leider bestätigt sich oft der Eindruck, dass diese Risiken unterschätzt werden.

Der SSW sieht bei diesem Thema eindeutigen Handlungsbedarf. Gleichzeitig muss klar sein, dass weder eine Verharmlosung noch eine Verteufelung angebracht sind. Wie erwähnt, ist hier umfassende und sachliche Aufklärungsarbeit gefragt. Auch wenn dabei in erster Linie viele an Schülerinnen und Schüler denke, sollte man die Erwachsenen nicht vergessen. Insgesamt gibt es noch sehr viel Luft nach oben. Deshalb sollte auch die Landespolitik in sich gehen und genauer schauen, wen man zu diesem Zweck vielleicht noch besser unterstützen kann. Aus Sicht des SSW ist das das Mindeste, was wir für den Gesundheitsschutz in diesem Bereich tun können.

Auch mit Blick auf eventuell nötige weitere Schritte halte ich einen sachlichen Umgang für sehr wichtig. Natürlich steht der Gesundheitsschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und derjenigen, die in Shisha-Bars arbeiten, an oberster Stelle. Gleichzeitig gibt es andere wirtschaftliche Interessen. Ohne Frage müssen die Betreiber stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es zum Beispiel um konsequente Alterskontrollen geht. Denn die Tatsache, dass das Rauchen von Wasserpfeifen erst ab 18 Jahren erlaubt ist, wird offenbar nicht von allen gleich streng gesehen und gehandhabt.

Bei weitergehenden Maßnahmen sollten wir auf das richtige Maß achten und für einen angemessenen Ausgleich aller Interessen sorgen. Vor allem sollten wir uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass in Zukunft deutlich stärker über Risiken und Gefahren des Shisha-Rauchens aufgeklärt wird. - Jo tak.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte begrüßen Sie mit mir erneut weitere Schülerinnen und Schüler des Schulzentrums Süd. - Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall)

Des Weiteren begrüßen wir Vertreterinnen und Vertreter der IG Therapeuten Schleswig-Holstein mit ihrer Vorsitzenden Swanhild Priestley. - Herzlich willkommen!

(Beifall)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Bernd Heinemann.

(Dr. Frank Brodehl)

Ich muss noch etwas richtigstellen. Es handelt sich um einen mündlichen Bericht. Daher ist klar, dass eine Beratung nur über die Selbstbefassung in den Ausschüssen geht. Ich bitte Sie, Herr Minister, den Ausschüssen das Ergebnis Ihrer Erlassbemühungen bekannt zu machen und ihnen das über die Vorsitzenden, Herrn Kalinka, Herrn Dr. Tietze und Frau Ostmeier, zuzuleiten. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn dies möglich wäre. Dann ist die Selbstbefassung in den Ausschüssen umso leichter. - Vielen Dank dafür.

Zum AfD-Antrag habe ich schon gesagt: Er ist hier völlig fehl am Platz.

(Beifall Dennys Bornhöft [FDP])

Die Fraktionen haben alle noch Redezeit. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe somit die Beratungen.

Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 19/430 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.

Wir haben noch über den Antrag der Fraktion der AfD, Drucksache 19/476 (neu), abzustimmen. Es ist beantragt, den Antrag Drucksache 19/476 (neu) dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung gegen die Stimmen der AfD mit den Stimmen aller anderen Abgeordneten abgelehnt.

Wir kommen nun -

(Bernd Heinemann [SPD]: Wir müssen jetzt noch in der Sache abstimmen!)

- Entschuldigung, das habe ich übersehen. - Demzufolge stimmen wir jetzt in der Sache ab. Es ist beantragt worden, über den Antrag Drucksache 19/ 476 (neu) in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Damit ist der Antrag gegen die Stimmen der AfD mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD und SSW ohne Enthaltung abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf:

Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen schuldgeldfrei gestalten

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/437

Gesundheitsfachberufe fördern

Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/479

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Ich eröffne hiermit die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Birte Pauls.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Therapeutenberufe sind ein unverzichtbarer Teil unseres Gesundheitswesens. Sie helfen, Selbstständigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Durch Therapien können Medikamente reduziert, Operationen verhindert, Schmerzen gelindert, Pflegebedürftigkeit hinausgezögert und Lebensqualität gesichert werden. Therapien verkürzen Krankheitszeiten und stellen die Arbeitsfähigkeit wieder her. Sie können Kindern mit angeborenen Schwächen Sicherheit und Selbstbewusstsein geben und ihnen so einen besseren Start in ein eigenständiges Leben ermöglichen. Ihre Erfolge sind nachweisbar und werden daher immer häufiger von Ärzten verordnet. Hinzu kommt der wachsende Bedarf an Therapeuten durch eine immer älter werdende Gesellschaft.

Aber der Fachkräftemangel ist auch in diesem Bereich bereits bittere Realität. Immer mehr Patienten finden keine Therapeuten für eine zeitnahe Behandlung und können die von den Kassen vorgeschriebene 14-Tage-Frist für den Behandlungsbeginn nicht einhalten.

Noch schwieriger wird es, wenn Hausbesuche erforderlich sind.

Einer Studie mit dem Titel „Ich bin dann mal weg“ zufolge planen 67 % der 1.000 befragten Therapeuten aus den Berufsgruppen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie einen Berufsausstieg. Gleichzeitig hat die Zahl der Physiotherapieschüler nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung um 30 % abgenommen. Davon ist nicht nur der Berufsstand betroffen, sondern auch die Schulen, die unter einem enormen finanziellen Druck leiden.

Die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zum gleichen Thema hat deutlich gemacht, dass wir in Schleswig-Holstein insgesamt

1.874 Schulplätze für die Ausbildung in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie haben. Hinzu kommen 65 Studienplätze. Ein Grund für den Rückgang der Schülerzahlen ist das hohe Schulgeld, das zwischen 300 und 400 € monatlich liegt, abhängig von der Schule. Das ist für viele junge Menschen schlichtweg nicht zu finanzieren.

Nicht alle bekommen BAföG. Der anschließende durchschnittliche Verdienst liegt nach dreijähriger Ausbildung bei 11 € bis 15 € brutto. Verpflichtende Fortbildungen müssen ebenfalls selbst finanziert werden. Erschwerend kommen Arbeitsbedingungen hinzu, die zunehmend zur Berufsflucht führen: Verdienstausfälle, wenn Patienten nicht zur Behandlung erscheinen, zunehmende Arbeitsverdichtung, hoher bürokratischer Aufwand, keine Lobby und wenig Wertschätzung. In den Praxen wie auch in den Kliniken wächst der Frust in den jeweiligen Berufsgruppen.