Wolf Rüdiger Fehrs
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass nicht so viele Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause Ausschreibungen im Zuge des vorhandenen Vergabegesetzes durchgeführt oder miterlebt haben. Frau Kollegin von Kalben, was Sie eben sagten, fand ich sehr gut. Es entspricht genau der Realität.
Wir haben jetzt über viele Bereiche des Gesetzes und der Gesetzesänderung gesprochen,
aber ein Faktum wird hier immer zu wenig beachtet. Faktum ist, dass erstens die Anzahl der Ausschreibungen, bei denen viele Gewerke nicht mehr bedient werden, immer größer wird. Zweitens hat die Anzahl der bisher durchgeführten Ausschreibungen aufgrund des vorhandenen Vergabegesetzes deutlich abgenommen. Das bisherige Vergabegesetz ist eine Verteuerungsmaschine, die Wettbewerb verhindert.
Das sind die Tatsachen. Ich habe das mehrfach miterleben können. Insofern bin ich sehr froh, dass wir am heutigen Tag Einigkeit erzielen, indem wir dieses Gesetz ändern. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für diese Begrüßung. Es ist auch erst circa zwei Jahre her, dass ich aus der JU raus musste.
- So wurde es mir in Neumünster beim Kreisverbandstag am Samstag mitgeteilt. Vielleicht hat dort jemand nicht den Mathematik-Leistungskurs belegt. Ich habe das wohlwollend hingenommen.
Nun zur Sache. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, bevor ich mich inhaltlich mit dem Antrag der AfD auseinandersetze, möchte ich eine grundsätzliche Sache voranstellen. Egal wie man zu diesem Antrag steht, als Abgeordneter dieses Parlaments halte ich den Zeitpunkt, zu dem wir uns damit beschäftigen - insbesondere gegenüber der Öffentlichkeit -, für verbesserungswürdig, um es vorsichtig auszudrücken. Bereits am vergangenen Freitag hat der Bundesrat über den Richtlinienvorschlag über Verbandsklagen und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG über Unterlassungsklagen abgestimmt und dabei eine Stellungnahme gemäß Artikel 12 b des Vertrages über die Europäische Union nicht beschlossen. Kurz gesagt: Der Bundesrat hatte keine Bedenken hinsichtlich des Subsidiaritätsprinzips.
Aber gut, die inhaltliche Auseinandersetzung und Verbesserung zu diesem Vorschlag wird bald erfolgen. Damit kein Missverständnis entsteht, möchte ich eines deutlich machen: Ja, wir benötigen weitere Verbesserungen beim Schutz von und bei der Rechtsdurchsetzung durch Verbraucher. Zu oft erleben wir es, dass Verbraucher in Einzelfällen geschädigt werden, sie aber von berechtigten Schadensersatzansprüchen absehen, weil der dafür notwendige Aufwand aus ihrer Sicht zu hoch erscheint. Hinzu kommt, dass Betroffene nach einem gescheiterten Streitschlichtungsverfahren Klagen
nicht mehr einreichen, weil auch hier der Aufwand viel zu hoch erscheint oder das Streitschlichtungsverfahren schon zu viel Mühe und Nerven gekostet hat.
Ein Beispiel dafür ist die Idee, Schadenersatzzahlungen nicht an die Geschädigten, sondern an Dritte, wie etwa gemeinnützige Vereine, zu zahlen. Damit würde man sich doch sehr weit von unserem Schadenersatzrecht entfernen, bei dem es um Kompensation für den Geschädigten und nicht um die Sanktion des Schädigers geht. Mit unserer Kritik setzen wir uns dabei aber deutlich von dem vorliegenden Antrag der AfD ab, denn dieser ist wieder einmal geprägt vom grundsätzlichen Misstrauen gegenüber Brüssel. Vor allem ist der Antrag viel zu oberflächlich und ohne konkrete rechtliche Begründung. Deswegen lehnen wir diesen Antrag auch ab.
Was sollten wir also tun? Erstens. Die von mir angesprochenen Musterfeststellungsklagen sollten verbraucher- und unternehmensfreundlich auf den Weg gebracht werden.
Zweitens. Wenn man damit Erfahrungen gesammelt hat, sollten wir auch ergebnisoffen prüfen, welche weiteren Instrumente über diese Feststellungsklagen hinaus gegebenenfalls in Deutschland notwendig oder sinnvoll sind.
Drittens. Solange hier keine konkreten Ergebnisse vorliegen, müssen wir darauf hinwirken, dass die EU-Richtlinien nicht über das hinausgehen, was wir zum Schutz der Verbraucher in Deutschland planen, denn der EU-Vorschlag würde mehr Probleme für die Rechtslandschaft in Deutschland schaffen, als sie Nutzen für unsere Verbraucher bringt. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die SPD diesen Antrag vor zwei Jahren vorgelegt hätte, dann hätten wir alle gesagt: Ja, gut so! Endlich möchte auch die SPD die Bürgerinnen und Bürger in Boostedt unterstützen. Endlich möchte auch die SPD die Gemeindevertreter und den Bürgermeister bei der Konversion unterstützen. - Das kommt zwar spät von den Sozialdemokraten, aber besser spät als nie!
Leider kommt dieser Antrag erst jetzt. Natürlich hat der Antrag nur damit etwas zu tun, dass wir in ein paar Tagen eine Kommunalwahl bei uns im Land haben. Das einzige Ziel dieses Antrages der SPD ist es daher, Stimmung zu machen. Um Inhalte geht es den Sozialdemokraten schon lange nicht mehr.
Lassen Sie mich deswegen an dieser Stelle drei Dinge klarstellen:
Erstens: Die Vorgängerlandesregierung unter dem ehemaligen SPD-Ministerpräsidenten Albig hat
sich wenig für Boostedt interessiert. Weder die Bürgerinnen und Bürger, noch die Gemeindevertreter, noch der Bürgermeister wurden in die Pläne zur Eröffnung einer Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung Neumünster eingebunden. Nicht zuletzt wegen dieser Gutsherrenart hat die SPD dafür eine Quittung bei der letzten Landtagswahl erhalten.
Zweitens: Seitdem die CDU gemeinsam mit Grünen und FDP diese Landesregierung führt, findet wieder eine enge Abstimmung zwischen Kommunal-, Landes- und Bundespolitik statt. Insbesondere die Staatskanzlei und das Innenministerium in Kiel treiben dieses Thema voran und binden die Verantwortlichen ein.
Eben dieses Zusammenwirken hat dazu geführt, dass Boostedt nun tatsächlich Planungssicherheit hat. Denn das Bundesverteidigungsministerium hat klargestellt, dass es keinen konkreten Bedarf gibt, die Rantzau-Kaserne ganz oder teilweise zu nutzen.
Ich persönlich finde das schade. Die Bundeswehr war jahrzehntelang prägend für Boostedt. Und die Boostedter standen immer hinter „ihrer“ Bundeswehr. Ich weiß, dass für die Soldatinnen und Soldaten dieser Rückhalt aus der Bevölkerung immer sehr wichtig war, insbesondere dann, wenn wieder schwierige Auslandseinsätze bevorstanden. Deswegen möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um von dieser Stelle aus unseren Soldatinnen und Soldaten für ihren Einsatz zu danken und ihnen meine persönliche Anerkennung auszusprechen.
Dritter Punkt: Ich weise entschieden die unterschwellige Unterstellung im SPD-Antrag zurück, dass die ehrenamtlich Tätigen in Boostedt nicht das notwendige Know-how haben, um die Konversion voranzubringen. Genau das Gegenteil ist der Fall! Nach dem Abzug der Bundeswehr haben die Boostedter schnell den Blick nach vorne gerichtet und aktiv nach Möglichkeiten zur Nutzung des Kasernengeländes gesucht. Nach der einsamen Entscheidung der SPD-Landesregierung, auf dem Kasernengelände in Boostedt Flüchtlinge unterzubringen, hat man sich über dieses einseitige Vorgehen geärgert. Aber so, wie wir die Boostedter kennen, wurden die Ärmel hochgekrempelt, geholfen und das Beste aus der Situation gemacht.
Genau das macht die Gemeinde jetzt auch. Bei allen immer noch vorhandenen, aber lösbaren Zwistigkeiten mit Bundesbehörden richten die Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger den Blick nach vorne. Deshalb wird die Konversion erfolgreich sein, da bin ich sicher.
Wir in der CDU und der Landesregierung stehen zu Boostedt und unterstützen die Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger gern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herzlichen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das erste Mal ist es dann ja auch nicht.
Der vom Kollegen Heinemann eingebrachte Antrag ist vor allem aktuell und hat natürlich auch etwas Sinnvolles. Die Thematik ist so aktuell, dass der Norddeutsche Rundfunk am 3. Januar dieses Jahres und eine Woche vor dem Antrag über das Thema in Ausführlichkeit berichtet hatte, und er hatte auch Kontakt zu einem Ministerium aufgenommen. Im Mittelpunkt der Debatte müssen das Einhalten beziehungsweise die Kontrolle bereits vorhandener Vorschriften stehen. Unser Wirtschaftsminister hat das schon erwähnt. Neue Gesetze oder Rechtsvorschriften - Herr Heinemann, Sie haben das auch gesagt - helfen uns nicht immer weiter. Möglich wäre ein Erlass, der landesweit einheitliche Standards schafft und somit flächendeckend einen umfassenden Gesundheitsschutz bietet. Wir müssen gemeinsam Mittel und Wege finden, den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und dies, ohne dass wir die Betreiber beziehungsweise die Kundinnen und Kunden in ihrer Freiheit einengen.
Wir Christdemokraten lassen uns dabei von dem Prinzip des freien und mündigen Bürgers leiten. In
vielen Städten und Gemeinden gibt es nicht einmal Auflagen, geschweige denn Kontrollen. Um bei der Wahrheit zu bleiben: Die Problematik endet nicht bei den Kohlenmonoxid-Überprüfungen in einzelnen Bars. Auch das hat der Minister schon erwähnt. Wir sprechen unter anderem über 22 % der Schülerinnen und Schüler aus den Klassenstufen 5 bis 10, die laut einer DAK-Studie bereits Tabak über eine Shisha geraucht haben. Wir müssen über den Verkauf und die Nutzung von nicht verzolltem Tabak sprechen, genauso auch über die Hygiene und den Schutz vor Infektionskrankheiten.
Herr Heinemann, Sie haben recht mit dem, was Sie zu den Mundstücken gesagt haben, aber es ist auch festgestellt worden, dass nicht nur die Mundstücke für Infektionen verantwortlich sind, sondern auch über die Schläuche können Infektionskrankheiten übertragen werden, sodass lediglich der Austausch des Mundstücks an dieser Stelle nicht ausreicht.
Das Land Bremen geht hier mit gutem Beispiel voran. Dort wurde ein vierseitiges Merkblatt entwickelt, unter anderem mit Informationen zur Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes, der baurechtlichen Vorschriften und der Leitwerte hinsichtlich des Kohlenmonoxid-Ausstoßes. Das ist ein guter Ansatz, den wir ebenfalls prüfen sollten.
Mit einem entsprechenden Erlass können wir einheitliche Standards in unserem Land schaffen und dafür Sorge tragen, dass wir auch den Städten und Kommunen, die sich bisher nicht des Themas angenommen haben, klare Regeln mit auf den Weg geben.
Aus meiner Sicht ist es sinnvoll, die Gäste - das hat auch schon Erwähnung durch unseren Wirtschaftsminister gefunden - zum Beispiel mithilfe eines Informationsschildes auf den Gesundheitsschutz beim Gebrauch von Wasserpfeifen hinzuweisen. Auch Themen wie beispielsweise die Hygienevorschriften, der Umgang mit Feuer und Tabak sowie die Bereitstellung und Entsorgung der Kohle müssen in einem möglichen Erlass geregelt werden.
Weiterhin ist es sinnvoll, den Betreibern eine Dokumentationspflicht aufzuerlegen. So sollten auch Wartung und Pflege der technischen Anlagen, die Voraussetzung sein sollten, geprüft werden. Ebenso sollten Kohlenmonoxid-Leitwerte angesetzt werden. Diese gilt es dann natürlich auch zu dokumentieren.
Wir haben ein gemeinsames Ziel. Wir müssen dafür sorgen, dass Gäste und Angestellte der Shisha-Bars in unserem Land effektiv geschützt werden und wir für alle Betroffenen gewisse, aber auch klare Re
geln aufstellen. Wir müssen einen ausgewogenen Dreiklang erreichen zwischen erstens den mündigen Bürgerinnen und Bürgern, die gern Wasserpfeife rauchen möchten, zweitens den Gewerbetreibenden, die dieses Angebot vorhalten, und drittens mit höchster Priorität - einem maximalen Gesundheitsschutz. - Ich freue mich über den Bericht von Ihnen, Herr Dr. Buchholz. Das Thema ist bei unserer Landesregierung gut aufgehoben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich fasse mich kurz und werde meine Redezeit von 3 Minuten nicht ausschöpfen.
Nichtsdestotrotz möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei Frau Strehlau bedanken und natürlich auch bei den Kolleginnen und Kollegen der Grünen. Das war natürlich alles nicht einfach. Aber Sie, Frau Strehlau, haben das auf den Punkt gebracht und haben damit durchaus Recht.
Das, was in den Kommunen an Streit geschürt wird, resultiert aus den flächendeckenden Resolutionen von Ihnen, Frau Raudies, und Ihren Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Fraktion. Selbstverständlich ist das so.
Ich sage Ihnen auch noch Folgendes: Sie haben ja vorhin leicht angezweifelt, dass das vielleicht nicht funktionieren würde. Wir haben in der Stadt Neumünster genau das Gegenteil unter Beweis gestellt und haben ein einstimmiges Votum erzeugt: Die Straßenausbaubeiträge sind abgeschafft! Das ist auch der richtige Weg.
Der wichtigste Punkt ist aber ein anderer, und den hat vorhin Lars Harms deutlich gemacht. Bei den meisten Menschen - dabei schaue ich auch gerne nach oben - ist doch die Situation gegeben, dass die Straßenausbaubeiträge größtenteils oft oder sogar sehr oft als ungerecht empfunden werden. Lars Harms, wir beide haben die Bälle im Innen- und Rechtsausschuss doch ein bisschen hin- und hergespielt. Die Begründung, die uns dort gegeben werden sollte, warum das nun so sein sollte, dass diese Gebühren zu erheben seien, haben wir beide nicht verstanden und wollten sie auch nicht akzeptieren.
Ganz zum Schluss möchte ich Ihnen noch Eines sagen. Das hat mich auch dazu bewogen, noch einen kurzen Redebeitrag zu leisten. Liebe Frau Raudies, ich lege für die Mitglieder der CDU Neumünster, dessen Kreisvorsitzender ich bin, meine Hand ins Feuer. Die haben sich nicht bei Ihnen gemeldet. Herzlichen Dank.