Protokoll der Sitzung vom 23.02.2018

Meine Damen und Herren, von Vertrauenspersonen geht also grundsätzlich eine schwerwiegende Infektionsgefahr für den Rechtsstaat aus. Ihr Kontaktgift hat sich in den letzten Jahren in skandalösen Fällen erschreckend realisiert. Ich nenne nur das erste NPD-Verbotsverfahren, den Nationalsozialistischen Untergrund, den Terroranschlag durch Anis Amri in Berlin. Überall spielten V-Leute eine fatale Rolle. Sie sind ein Übel. Und damit stellt sich die entscheidende Frage: Sind sie ein notwendiges Übel? Heiligt der Zweck der notwendigen Bekämpfung der organisierten Kriminalität den Einsatz dieses Mittels?

Es gibt für den jetzt anstehenden Untersuchungsausschuss eine Reihe von Anhaltspunkten in den Akten, die belegen, dass die dargestellte Problematik auch im Subway-Verfahren Grundlage aller Folgeprobleme war. Hatten die beiden später strafversetzten LKA-Beamten nur ein sicheres Gespür, dass da vielleicht irgendetwas gewaltig schiefläuft? Musste gegen sie so beinhart vorgegangen werden, weil vor dem Hintergrund der V-Mann-Schlappe im ersten NPD-Verbortsverfahren die Gefahr bestand, dass dem Innenministerium das parallel laufende Vereinsverbotsverfahren gegen die Bandidos vor Gericht um die Ohren fliegt?

All dies sind Fragen, denen nach meiner festen Überzeugung intensiv nachgegangen werden muss. Das sind wir dem Erhalt des Vertrauens in den doch zu Recht hervorragenden Ruf unserer Landespolizei schuldig.

Dieser PUA bietet eine große Chance, weil er, ähnlich wie der erste NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, nicht nach dem sonst üblichen Schema „Hier die gute Opposition, dort die böse Regierung“ ablaufen wird. Denn im Fokus stehen Innenminister aus verschiedensten politischen Lagern. Dass wir uns fraktionsübergreifend auf einen gemeinsamen Einsetzungstext und gemeinsame Fragen einigen konnten, stimmt mich sehr hoffnungsfroh, dass dieser Ausschuss tatsächlich fruchtbare Arbeit liefern wird im Interesse um den guten Ruf unserer Landespolizei, den es auf jeden Fall zu erhalten gilt. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP, SSW und Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein [AfD])

Bevor wir fortfahren, begrüßen Sie mit mir bitte einen weiteren Gast auf der Tribüne. Wir begrüßen jetzt ganz herzlich den Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Herrn Torsten Jäger. - Herzlich willkommen!

(Beifall)

Das Wort für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Jan Marcus Rossa.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist deutlich geworden, dass die Einsetzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses mit großer Mehrheit begrüßt und unterstützt wird. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse haben die Aufgabe, Sachverhalte zu untersuchen, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt. Sie haben dem Parlament und der Öffentlichkeit Bericht zu erstatten. Es geht also darum, Transparenz zu schaffen und staatliches Handeln zu kontrollieren. In dieser Zielrichtung liegt der entscheidende Unterschied gegenüber dem Strafprozess, der die Durchsetzung des Strafanspruchs des Staates zum Gegenstand hat. Es ist für das Informationsbedürfnis des Parlaments und der Öffentlichkeit in diesem Fall unerheblich, ob im Zusammenhang mit der sogenannten Rockeraffäre bereits zahlreiche straf- und dienstrechtliche Verfahren geführt und

(Burkhard Peters)

vielleicht auch rechtskräftig abgeschlossen wurden; denn hier geht es um die Untersuchung staatlichen Handelns und der politischen Verantwortung.

Das ist uns allen bekannt. Ich stelle dies trotzdem an den Anfang meiner Rede, weil die letzte Regierung im Rahmen einer Berichterstattung im Innenund Rechtsausschuss im Juni des vergangenen Jahres die Meinung geäußert hat, dass mit dem Abschluss dieser gerichtlichen Verfahren auch die Affäre selbst erledigt sei. Das aber ist ein Irrtum, wie sich heute zeigt.

Uns geht es nicht darum, einen Strafanspruch durchzusetzen. Da sind wir uns, denke ich, parteiübergreifend einig. Uns geht es um Offenheit und Transparenz staatlichen Handelns. Aus diesem Grunde unterstützen wir den Antrag der SPD auf Einsetzung des Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses nachdrücklich und aus voller Überzeugung.

(Beifall FDP, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das mag auf den ersten Blick, wenn man sich die Einsetzungsdebatten anderer Untersuchungsausschüsse anschaut, überraschen, gilt der parlamentarische Untersuchungsausschuss doch als das scharfe Schwert der Opposition. Die Besonderheit liegt hier im Untersuchungsgegenstand selbst. Dieser erstreckt sich über mehrere Legislaturperioden mit völlig unterschiedlichen Regierungskonstellationen, sodass wir alle irgendwann einmal in den Genuss der Oppositionsrolle gekommen sind, und deshalb wollen wir jetzt auch hier gemeinsam aufklären. Wir unterstützen den Untersuchungsgegenstand. Wir haben im Vorfeld mit der SPD über den Beratungs- und Untersuchungsgegenstand beraten und haben hier, glaube ich, heute eine gemeinsame Lösung gefunden, welcher Untersuchungsgegenstand hier verabschiedet werden soll.

Der jetzige Untersuchungsausschuss wird also nicht nur die aktuelle Regierung untersuchen müssen, sondern auch das Regierungshandeln der Küstenkoalition zum Gegenstand haben. Die Innenminister Studt und Breitner waren verantwortlich für die Aufarbeitung der Mobbingvorwürfe und für zahlreiche Personalentscheidungen bei Personen, die ich als Beteiligte der Rockeraffäre im weitesten Sinne verstanden wissen möchte. Wir wollen uns daher umfassend und erschöpfend mit den Vorkommnissen in dieser Rockeraffäre beschäftigen. Ein zentraler Untersuchungsgegenstand wird daher der Einsatz von V-Leuten, auf den der Kollege Peters eingegangen ist, sein und vor allen Dingen die

Unterdrückung von Erkenntnissen und Beweismitteln. Dies könnte in dieser Affäre dazu geführt haben, dass ein Verdächtiger länger als zulässig in Untersuchungshaft gesessen hat.

Hier wird wieder einmal besonders nachdrücklich deutlich, wie problematisch der Einsatz von V-Leuten in rechtsstaatlicher Hinsicht ist. Wenn das Zurückhalten von entlastenden Erkenntnissen dazu führt, dass ein Unschuldiger verurteilt wird oder ein Verdächtiger länger als zulässig in U-Haft sitzt, also der Freiheit beraubt wird, mag das vielleicht am Ende rechtlich nicht zu beanstanden gewesen sein. Politisch widerspricht dies aber den Grundprinzipien eines liberalen und freiheitlichen Rechtsstaats, und das gilt es aufzuklären.

(Beifall FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD)

Wir wollen deshalb die Hintergründe für den VMann-Einsatz bei den Ermittlungen im Rockermilieu in Schleswig-Holstein aufklären. Wir wollen wissen, ob die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, die ebenfalls hier schon erwähnt wurde, aber auch die allgemeinen rechtlichen Grundsätze, die beim Einsatz von V-Leuten zu beachten sind, tatsächlich eingehalten wurden. Wir wollen untersuchen, ob entlastende Erkenntnisse tatsächlich zurückgehalten wurden, um einen VMann oder auch nur einen Informanten - auf diese Differenzierung kommt es hier entscheidend an eben nicht aufzudecken. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wollen wir ermitteln, ob das Zurückhalten von Beweismitteln rechtmäßig und auch unter rechtspolitischen und ethischen Gesichtspunkten hinzunehmen war.

Der zweite Schwerpunkt aus unserer Sicht sind die Mobbingvorwürfe, die von zwei Beamten aus der Soko Rocker gegen die Polizeiführung erhoben werden. Ich weiß aus meiner beruflichen Praxis als Arbeitsrechtler durchaus einzuschätzen, wie leichtfertig oft ein Mobbingvorwurf erhoben wird und wie schwer es tatsächlich ist, einen solchen Vorwurf gerichtsfest darzulegen und zu beweisen. Deshalb - das muss ich ganz ehrlich sagen - interessieren mich Ergebnisse disziplinarischer oder verwaltungsgerichtlicher Verfahren nicht. Darum geht es hier auch nicht. Hier geht es um die politische Bewertung der Vorkommnisse. Wie ist das Innenministerium in den Jahren 2012 und insbesondere 2013 mit dieser Thematik, mit den Mobbingvorwürfen umgegangen? Ich habe mir noch einmal den Bericht des Innenministers angesehen, der im Innenund Rechtsausschuss am 7. Juni 2017, also kurz vor dem letzten Regierungswechsel, abgegeben wurde.

(Jan Marcus Rossa)

Ich habe ein erhebliches Störgefühl, wenn eine Behörde dem konkreten Verdacht, dass es in der Polizeibehörde zu Mobbingfällen gekommen ist, diesem Vorwurf, diesen Verdachtsmomenten am Ende aus rein formalen Gründen nicht nachgeht. Das formale Argument damals war, die Arbeitsgruppe Mobbing war zu dem Zeitpunkt, als der Verdacht des Mobbings gemeldet wurde, nicht mehr zuständig.

Ich frage Sie: Ändert das irgendetwas an der Tatsache, dass dem Innenministerium und auch der Polizeiführung ab April 2013 Tatsachen bekannt waren, die einen konkreten Mobbingverdacht begründeten? Es ist aus unserer Sicht völlig egal, ob der Arbeitskreis Mobbing zu diesem Zeitpunkt noch formal zuständig gewesen ist. Allein unter Fürsorgegesichtspunkten hätten der Innenminister und die Polizeiführung diesem Verdacht weiter nachgehen müssen, und das ist offenbar unterblieben.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Argumentationslinie der Staatssekretärin Söller-Winkler im Innen- und Rechtsausschuss im Juni 2017 ist daher mehr als fadenscheinig gewesen. Nein, meine Damen und Herren, mit solchen Erklärungen können wir nicht zufrieden sein. Hätte sich das Innenministerium damals verantwortungsvoll verhalten, wäre es solchen Hinweisen unabhängig von Zuständigkeitsfragen nachgegangen. Genau das ist im Jahre 2013 unterblieben.

Erlauben Sie mir eine persönliche Anmerkung. Aus heutiger Sicht wirkt dann auch die eine oder andere Personalmaßnahme im Jahr 2013 mehr als fragwürdig. Damit bin ich beim dritten Untersuchungsschwerpunkt aus Sicht der FDP. Insbesondere im Jahr 2013, zum Jahresende, ist es zu kurios anmutenden Personalentscheidungen in den Polizeibehörden gekommen. Warum hat das Innenministerium, kurz nachdem sich der Verdacht von Mobbing erhärtete, den verdächtigen Kriminalbeamten zum Leiter der Landesschutzpolizei befördert, während gleichzeitig ein Beamter der Schutzpolizei zum Leiter des Kriminalamtes ernannt wurde? Diese Überkreuzbeförderung begründet zumindest den Anfangsverdacht, dass hier ein Beamter wegen seiner Verstrickung in die Mobbingvorwürfe aus der Schusslinie genommen werden sollte.

Auch diese Frage bedarf der Aufklärung und einer politischen Bewertung. Möglicherweise werden dann auch die Hintergründe für die Personalentscheidungen in den letzten Jahren verständlich, als

die komplette Polizeiführung des Landes ausgewechselt wurde.

Wir wollen im Rahmen des Untersuchungsausschusses Licht ins Dunkel bringen - da sind wir uns, glaube ich, mit der SPD einig - und die oben dargelegten Fragen aufklären. Wir müssen dafür sorgen, dass mit der Aufklärung der Vorkommnisse in der Rockeraffäre verlorenes Vertrauen in unsere Polizei wiederhergestellt wird. Nicht nur das Parlament, auch die Landespolizei und die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht zu erfahren, ob es Fehler beim Einsatz von V-Leuten gegeben hat, ob entlastende Erkenntnisse zurückgehalten und ob Polizeibeamte unter Druck gesetzt wurden, weil sie auf Missstände in diesem Verfahren aufmerksam gemacht haben. Wir wollen wissen, ob versucht wurde, die Affäre zu verschleiern, indem Beamte versetzt und befördert wurden.

Wenn uns dies gemeinsam in dem Untersuchungsausschuss in den nächsten Jahren wahrscheinlich gelingen wird, wird unsere Polizei ihre Aufgaben endlich wieder unbelastet wahrnehmen können. Wir begrüßen daher den Antrag der SPD und bitten um Zustimmung zu unseren Ergänzungen. - Vielen Dank.

(Beifall)

Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Claus Schaffer das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Die sogenannte Rockeraffäre, eine Bezeichnung, die ich persönlich als unpassend empfinde, hat innerhalb und außerhalb der Landespolizei großen Schaden angerichtet. Innerhalb der Polizei hat diese Rockeraffäre Fragen über Führung und Führungsverhalten aufgeworfen, ebenso auch über den Umgang mit Kritik und vor allem mit denjenigen, die intern diese Kritik äußern.

Außerhalb hat die Polizei Schaden an ihrem Ansehen in der Gesellschaft genommen. Das Vertrauen in die Integrität der Polizei ist beschädigt. Das Vertrauen auf die Selbstheilungskräfte der Landespolizei ist ebenso entschwunden wie das Vertrauen darauf, dass sich die Polizei in ihrem Handeln einzig an Recht und Gesetz ausrichtet. Zumindest mag man dieses Bild erhalten, wenn man die Medienberichte zusammenfügt.

(Jan Marcus Rossa)

An diesen Spekulationen, und das sind sie zu diesem Zeitpunkt, werde ich mich nicht beteiligen; denn wir sollten wirklich das Ergebnis des Ausschusses abwarten, bevor wir jetzt schon Stellung beziehen und Wertungen vornehmen.

Meine Damen und Herren, ganz losgelöst von dem, was in den letzten Jahren unter verschiedenen Landesregierungen und wechselnden Innenministern tatsächlich vorgefallen ist, darf ein solches Bild einer Landespolizei unter keinen Umständen entstehen. Nicht im Ansatz können wir es hinnehmen, dass die Gesellschaft das Vertrauen in die Polizei verliert. Das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Polizei ist bereits stark angeschlagen.

Ich will hier ganz deutlich sagen, dass es nicht um die Polizeibeamten in Gänze geht. Die Kolleginnen und Kollegen da draußen machen einen großartigen Job, und sie verdienen unseren Respekt, unseren Dank und auch unseren Schutz vor genau dieser medialen Darstellung.

(Beifall AfD)

Betroffen ist die Polizei als Behörde, die Polizei als Institution und letztlich auch die Polizei als sichtbarer Vertreter des Staates. Meine Damen und Herren, unter dieser aktuellen Situation leiden jedoch die Kolleginnen und Kollegen in den Revieren, in den Stationen, in den Kommissariaten und in den geschlossenen Einheiten.

Ich verbinde mit diesem parlamentarischen Untersuchungsausschuss die Hoffnung, der Polizei diesen Teil Integrität zurückzugeben und das Vertrauen der Gesellschaft so auch zurückzuerlangen.

Ich verbinde mit diesem parlamentarischen Untersuchungsausschuss die Hoffnung, Missstände schonungslos offenzulegen, Fehler zu korrigieren und möglichem Fehlverhalten auch konsequent zu begegnen. Am Ende dieses Untersuchungsausschusses muss eine Landespolizei stehen, die das Vertrauen und den Respekt in der Gesellschaft zurückgewonnen hat, eine Landespolizei, in der auf allen Führungsebenen hohe Ansprüche an Führungsethik, an Qualifikation und persönliche Eignung erfüllt sind und tagtäglich gelebt werden, eine Landespolizei, die in der Kriminalitätsbekämpfung einzig der Wahrheit und dem Recht verbunden ist. Das ist meine Hoffnung.

Die AfD-Fraktion wird sich daher ganz aktiv in diesen Untersuchungsausschuss einbringen. Wir freuen uns auf die Ergebnisse. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Abgeordneten des SSW hat der Vorsitzender Lars Harms das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD lässt nun Worten auch Taten folgen. Wie bereits angekündigt, hat sie nun den Antrag zur Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses gestellt. Es wird oft gesagt, dass dieser Ausschuss das schärfste Schwert der Opposition sei. Zweifelsfrei haben wir es hier mit einem weitreichenden Instrument zu tun, welches auch verfassungsrechtlich verankert ist. Es ist das legitime Recht der SPD, ihr Anliegen durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, auch PUA genannt, umzusetzen. Die entsprechenden Fragen sind im Antrag aufgeführt, und diese sollen dann durch die Arbeit des PUA beantwortet werden. Bis dahin werden Monate, wahrscheinlich sogar Jahre vergehen.

Auch der PUA wird möglicherweise V-Leute und Informanten nicht anhören können. Der Kollege Peters hat gerade schon deutlich gemacht, warum das so ist. Man wird vielleicht auf Aussagen der führenden Beamten angewiesen sein. Das ist aber möglicherweise gefiltertes Wissen aus zweiter Hand. Wie vertrauenswürdig solche Aussagen sein können, wenn die Personen in die Vorfälle einbezogen sind - das gilt für die V-Leute genauso -, hat der Kollege Peters gerade deutlich gemacht.

Es ist durchaus fragwürdig, ob ein PUA hier in aller Öffentlichkeit - in der Regel tagt er öffentlich wirklich die Wahrheit zutage bringen kann. Das wird ein Riesenproblem sein. Deshalb würden wir es bevorzugen, ein anderes Modell zu wählen, nämlich die richterliche Untersuchung. Darüber haben wir schon vor einigen Jahren hier in diesem Parlament gesprochen. Natürlich stehen neben dem PUA dem Parlament und auch der Öffentlichkeit jetzt schon andere Modelle zur Verfügung, welche Missstandsvermutungen schnell und effektiv aufklären können, zum Beispiel die Errichtung eines Runden Tisches oder die Nutzung eines Ombudsmanns. Wir haben ja jetzt auch eine Polizeibeauftragte oder eben auch die Fragestunde im Parlament oder die Ausschussarbeit.

Auch die Regierung, die jetzt jemanden für die Untersuchung dieser Vorfälle beschäftigt, oder auch die Staatsanwaltschaft sind ja in den einzelnen Komplexen wirklich tätig. Die Frage ist, ob es da noch eines PUA bedarf.

(Claus Schaffer)