Für die Landesregierung hat das Wort der Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Dr. Heiner Garg.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für schwerkranke Menschen, deren eigene Organe versagen, ist eine Transplantation oftmals die einzige Möglichkeit zum Überleben, aber auch um die Lebensqualität erheblich zu verbessern. In Deutschland gab es mit lediglich 797 postmortalen Organspenden den niedrigsten Stand seit mehr als zwei Jahrzehnten. In Schleswig-Holstein konnten von den der Stiftung Organspende gegenüber gemeldeten potenziellen 46 Spendern gerade einmal 23 Spenden realisiert werden.
Vor diesem Hintergrund, meine sehr geehrten Damen und Herren, schließe ich mich erst einmal dem Dank an den SSW an, damit den Anstoß auf parlamentarischer Ebene gegeben zu haben, über dieses im wahrsten Sinne des Wortes lebensrettende Thema diskutieren zu können, und ich glaube, wir brauchen auch - ich komme gleich darauf zurück einen neuen Anstoß, dieses Thema gesamtgesell
Das bedeutet einerseits, dass wir in allen beteiligten Institutionen des Gesundheitswesens einen Konsens über noch größeres Engagement für Organspenden brauchen. Die gesamtgesellschaftliche Herausforderung, vor der wir stehen, ist, dass wir zu einer höheren Zahl an Organspenden kommen. Das erreichen wir nur, indem in Zukunft mehr Menschen bereit sein werden, sich zur Organspende bereit zu erklären. Was wir nicht brauchen - ich will das auch sehr deutlich sagen -, ist eine moralische Erpressung, weil ich glaube, dass das zum Scheitern verurteilt wäre. Das hielte ich im Übrigen auch für unethisch. Was wir brauchen, sind mehr Aufklärung, mehr Information und mehr Anlässe, sich konstruktiv und in der Sache mit dem Thema auseinanderzusetzen, damit andere Menschen zur Organspende Ja sagen können.
Ich will auf ein Beispiel hinweisen. Der Kollege Bornhöft hat ein Beispiel genannt, wie man das in der Bundesrepublik organisieren könnte. Die Vereinigten Staaten machen das seit Langem, und zwar seit 1996. Sie wissen, Kollegin Bohn, in den Vereinigten Staaten braucht man kein Ausweisdokument, außer man möchte verreisen. Dort findet die Abfrage der Bereitschaft zur Organspende regelhaft bei der Führerscheinvergabe statt mit Erfolg. Von 1996 bis heute haben sich 41 % der US-Bürgerinnen und US-Bürger als Spenderin beziehungsweise Spender registriert.
Ich will darauf hinweisen - und das ist mir wichtig: Ich akzeptiere jede andere Auffassung und setze mich mit ihr kritisch auseinander. Aber die in Deutschland hochumstrittene Widerspruchslösung ist in 31 europäischen Ländern der Standardfall. Diesen Ländern den moralischen oder ethischen Anspruch abzusprechen, habe ich bis heute, ehrlich gesagt, nicht verstanden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir brauchen - vielleicht bietet gerade diese Debatte den Anlass, das auf die Bundesebene zu tragen die Auseinandersetzung, was wirklich hilft. Die Zustimmungslösung? Die Entscheidungslösung, die in Wahrheit nur so etwas ist wie eine erweiterte Zustimmungslösung? Oder brauchen wir tatsächlich auch in der Bundesrepublik eine Widerspruchslösung?
des SSW ohne Frage anerkennenswert ist. Er greift einen Teil des Problems heraus. Der SSW greift mit seiner vorgeschlagenen Gesetzesänderung - das will ich sehr wohl sagen - den relevanten Aspekt der Freistellung der Transplantationsbeauftragten auf, wobei bereits im jetzigen Landesausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz die ärztliche Leitung verpflichtet ist, die Transplantationsbeauftragten im notwendigen Umfang freizustellen. Vorrednerinnen und Vorredner haben es schon gesagt: Es ist immer auch eine Frage der personellen Kapazitäten, dies am Ende gewährleisten zu können.
Eine im Rahmen dieses Gesetzentwurfs unbeantwortete Frage lautet, wie es gelingt, das erforderliche Personal für die Krankenhäuser oder auch in den Krankenhäusern zu rekrutieren, damit der Erfahrungsbericht der Kollegin Bohn in Zukunft nicht mehr gegeben werden muss. Die Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene sieht vor, eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte zu schaffen und - man höre - diese auch zu finanzieren. Ebenso soll die Organentnahme höher vergütet werden.
Ich sage frei von jeder parteipolitischen Erwägung und ohne parteipolitische Brille, weil ich finde, dass sich dieses Thema am allerwenigsten für so etwas eignet: Das ist ein richtiges Ziel. Schleswig-Holstein wird die Umsetzung dieses Ziels nach Kräften unterstützen.
Was dort vereinbart wurde, ist nicht nur zu unterstützen, sondern auch erforderlich. Dass der Bund hier in Vorlage gehen will, damit die Krankenhäuser für ihren Teil dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gestärkt werden, ist richtig, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Gleichwohl will ich sagen: Die Länder verharren nicht im Wartemodus. So hat die Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden in der vergangenen Woche mehr Einsatz dafür vereinbart, die Zahl der Organspender zu steigern. Hierbei geht es darum, die Bereitschaft der Bevölkerung zur Organspende wie auch die Bereitschaft der Krankenhäuser, Organspenden unter strikter Wahrung des Patientenwillens zu realisieren, zu erhöhen. Das setzt voraus, dass die Aufwendungen der Entnahmekrankenhäuser für alle mit einer Organentnahme im Zusammenhang stehenden Maßnahmen einschließlich der Kosten für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten gesetzlich geregelt und dann auch auskömmlich finanziert werden.
Wir haben ein Fortbildungsangebot für Transplantationsbeauftragte in Schleswig-Holstein initiiert. Alle Transplantationsbeauftragten in SchleswigHolstein sollen Ende 2018 die erforderliche Qualifikation aufweisen können. Auch das ist ein wichtiger Schritt auf Landesebene. Perspektivisch ist geplant, den kollegialen Austausch der Transplantationsbeauftragten bei regelmäßigen Treffen zu ermöglichen. Im Rahmen dieser Vernetzung kann dann auch eine qualitative Weiterentwicklung der Arbeit in den Kliniken erreicht und eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Kliniken angestrebt werden.
Diese Landesregierung strebt für Schleswig-Holstein eine Entwicklung an, die sowohl die bundesgesetzlichen Vorgaben als auch die Erkenntnisse aller beteiligten Akteure berücksichtigt und im Zweifel zu einer entsprechenden Anpassung und Nachjustierung unseres Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz kommt.
Vor diesem Hintergrund danke ich noch einmal für diesen Impuls. Ich glaube, dass uns zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland eine spannende und, so wie ich Sie kennengelernt habe, insgesamt auch eine sehr konstruktive Diskussion im Gesundheits- und Sozialausschuss bevorsteht. Danke für die Aufmerksamkeit.
Der Herr Minister hat die Redezeit um 3 Minuten überzogen. Ich sehe noch eine Wortmeldung für einen Dreiminutenbeitrag. Jan Marcus Rossa hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße den Gesetzentwurf des SSW. Das tun wir hier unisono. Ich halte es für wichtig, dass Transplantation und der Notstand, der in diesem Bereich nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern bundesweit herrscht, zum Thema gemacht werden. Allerdings finde ich es bemerkenswert, dass wir uns mit dem Gesetzentwurf des SSW eher am Rande beschäftigen und viel stärker auf die Frage eingehen, ob wir hier nicht einen Paradigmenwechsel, wie es der Redner der CDU genannt hat, von der sogenannten Zustimmungslösung hin zur Widerspruchslösung diskutieren sollten.
Ich muss Ihnen gerade als Freidemokrat und Rechtspolitiker sagen, dass diese Frage nicht am Rande dieses Gesetzentwurfs mitdiskutiert werden sollte, sondern dass wir das als eine zentrale Frage auf die Tagesordnung setzen sollten. Denn es ist durchaus problematisch, wenn sich der Staat hier letztlich ein Entnahmerecht verankern möchte. Hier wird in Bürgerrechte eingegriffen. Das muss vernünftig und ausführlich diskutiert werden.
Ich bitte eindringlich darum, dass dieses Thema nicht en passant erledigt wird. Hierbei geht es um zentrale rechtsstaatliche Fragen, die im Parlament auch so diskutiert werden sollten, damit wir uns am Ende für eine Lösung entscheiden, die von allen Parteien hier rechtsstaatlich mitgetragen werden kann. - Vielen Dank.
Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Der Gesetzentwurf Drucksache 19/572 soll dem Sozialausschuss überwiesen werden. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 (Nachtragshaushaltsgesetz 2018)
Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Finanzausschusses, dem Abgeordneten Thomas Rother, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich verweise auf die Drucksache 19/590 mit dem Bericht und der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. - Vielen Dank.
Ich danke dem Berichterstatter. - Wortmeldungen zu dem Bericht sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 19/562. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Gibt es Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW gegen die Stimmen von SPD und AfD angenommen worden.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich eröffne die Sitzung und freue mich, dass Sie aus der Mittagspause alle zurück sind. Begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen aus Neumünster von der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, Vertreterinnen der Landfrauen aus Neumünster und Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen der Interkulturellen Schule für Aus- und Fortbildung Rendsburg. - Herzlich willkommen im Landtag!
Zum weiteren Sitzungsablauf gebe ich Ihnen nach Abstimmung zwischen den Fraktionen folgende Hinweise: Tagesordnungspunkt 16 - Evaluierungsverfahren gemäß § 10 des Gesetzes zur Erhaltung von Dauergrünland - soll heute ohne Aussprache aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 19 und 37 werden ohne Aussprache behandelt, die Reden jeweils zu Protokoll gegeben. Punkt 27 wird von der Tagesordnung abgesetzt. Tagesordnungspunkt 29 A - Einleitung von Plastikteilchen in die Schlei - soll heute Abend als letzter Punkt aufgerufen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Ich zitiere zu Beginn aus einer E-Mail, die ich letzte Woche erhalten habe: