meines Vorredners eingehen, allerdings sei mir eine Äußerung erlaubt: Es ist in der Tat Aufgabe des Staates, darauf hinzuwirken, dass sich Gesellschaft verändert, und es ist Aufgabe der Politik, gesellschaftliche Veränderungen anzustoßen. Das ist der Grund, dass wir hier sitzen.
Bei dem Ursprungsantrag der SPD sahen wir uns in der Tat in einem kleinen Dilemma. In der Sache sind wir uns natürlich vollkommen einig. Der SSW steht für Vielfalt in der Gesellschaft, für gegenseitigen Respekt und natürlich auch Akzeptanz.
Der CSD ist ein politischer Festtag für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Er ist ein Tag, an dem viele von uns mit Regenbogenfahnen auf die Straße gehen. Er ist ein Tag, den wir dazu nutzen, um auf die Situation von marginalisierten Gruppen hinzuweisen. Er ist ein Tag, an dem wir öffentlich darüber sprechen, welche Erfahrungen Schwule, Lesben oder bisexuelle Menschen immer noch machen. Es ist ein Tag, an dem wir die Probleme transidenter und intersexueller Menschen in die öffentliche Wahrnehmung rücken. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich angebracht, auch die Türen des Landeshauses mit all seiner öffentlichen Wirkung weit zu öffnen, um ein Zeichen gegen Diskriminierung und für die Akzeptanz aller Menschen zu setzen.
Wir sehen nur formelle Schwierigkeiten bei dem Ursprungsantrag. Denn es ist nicht Sache des Plenums, über Veranstaltungen im Landeshaus zu entscheiden. Formalrechtlich ist in der Tat der Landtagspräsident und manchmal natürlich auch der Landtagspräsident in Absprache mit dem Ältestenrat zuständig, der hier das Hausrecht ausübt.
Am schlausten und der Sache am dienlichsten wäre es wahrscheinlich gewesen, ein Vorhaben dieser Art beim Landtagspräsidenten selbst oder auch im Ältestenrat anzusprechen. Denn dort liegen nun einmal die Entscheidungsmöglichkeiten, unter anderem auch über die Beflaggung. Auch darüber haben wir uns schon öfter im Ältestenrat unterhalten.
Der Alternativantrag von CDU, FDP und Grünen ist auch nicht unbedingt eine riesengroße Umgestaltung, aber wohl das maximale, was man aus dem
Ursprungsantrag machen kann. Denn nun soll nicht mehr zu diesem großen Empfang - den ich eigentlich auch gern hier gehabt hätte - eingeladen werden, wie es die SPD wollte, sondern die Vertreterinnen und Vertreter der CSD-Organisationen und -Verbände, die sich bei dieser Arbeit engagieren, sollen eingeladen und empfangen werden. Das heißt, die breite Öffentlichkeit ist damit erst einmal raus. Das ist eigentlich ein bisschen schade.
Aber, meine Damen und Herren, vielleicht gibt es auch einen tieferen Sinn für diese Formulierung. Das will ich Ihnen gar nicht absprechen. Denn auch die Stadt Kiel richtet einen großen Empfang aus. Wir wollen natürlich nicht, dass es da zu einer Konkurrenzveranstaltung kommt.
Ich glaube, das hätte man im Vorwege besser im Ältestenrat beraten können, wie man einen solchen großen Empfang ausrichtet und den Tag dann auch entsprechend richtig würdigen kann. Diese Chance wurde nun ein bisschen vertan, weil wir das Ganze hier zu einem Politikum machen. Das ist einfach so. Daraus resultiert, dass wir jetzt diesen halböffentlichen Empfang bekommen.
Lassen Sie mich noch eins zur Wortwahl sagen, und das haben auch Vorredner von mit schon gesagt: In dem Ursprungsantrag stand das Wort „Toleranz“. Wir glauben nicht, dass das Wort „Toleranz“ in den Anträgen das widerspiegelt, was wir eigentlich wollen. Denn über das Einfordern einer gesellschaftlichen Toleranz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sollten wir - zumindest wir Demokraten - schon längst hinaus sein. Im Tolerieren schwingt immer mit, dass wir etwas ertragen oder erdulden. Aber wir wollen doch aktiv akzeptieren. Wir wollen doch zeigen, dass wir uns gegenseitig wertschätzen und respektieren, wir wollen zeigen, dass das Spektrum der Menschen breiter ist als heterosexuell oder zweigeschlechtlich. Deshalb scheint uns das Wort „Akzeptanz“, das in dem neuen Antrag der Koalition genutzt wird, wesentlich besser.
Rausgefallen bei den ganzen Überlegungen ist jetzt offensichtlich die Frage nach der Beflaggung des Landeshauses. Das ist auch eine schwierige Frage. In der Vergangenheit ist von der üblichen Beflaggung des Landeshauses nur im Einzelfall abgewichen worden, so zum Beispiel zum 200-jährigen Jubiläum des Kieler Friedens mit der norwegischen Flagge, im Rahmen eines Kunstprojekts zum Kriegsende mit der weißen Flagge oder auch bei
Der CSD ist eine ständig wiederkehrende Veranstaltung. Es ist nicht anzunehmen, dass wir jedes Jahr wieder neu die Regenbogenflagge hissen werden.
Aber im Jahr 2020 haben wir das 50-jährige Jubiläum des CSD. Das wäre nach meiner Auffassung sicherlich ein gutes Datum für die einmalige Beflaggung mit der Regenbogenflagge auf unserem Landeshaus.
Sie sehen schon, wir haben für jede Initiative, die die Situation der queeren Menschen in den Mittelpunkt stellt, Sympathie. Denn eigentlich geht es hier um die symbolische Wirkung. Wir stimmen beiden Anträgen zu, als Zeichen gegen Diskriminierung und für Vielfalt und für Akzeptanz. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was so schön mit formalen Unterschieden beschrieben worden ist, hat Lars Harms zum Glück noch mal gesagt: Es geht eigentlich nur um den letzten Absatz. Wenn Sie den übernähmen, hätten wir einen gemeinsamen Antrag.
Dass es nicht formal durch den sogenannten Flaggenerlass, die Flaggenverordnung oder das Hoheitszeichengesetz geregelt ist, weiß ich aus erster Hand, weil wir die gleiche Diskussion 2015 im Kreistag von Rendsburg-Eckernförde hatten. Dort versuchte die dortige CDU-Fraktion damals auch, sich dahinter zu verstecken und das Thema an den Landrat abzugeben. Alle anderen Fraktionen - übrigens inklusive des SSW - waren sofort dafür. Daraufhin hat der Landrat im Innenministerium - dem für Hoheitszeichen verantwortlichen Ministerium - nachgefragt, und das Innenministerium hat gesagt, es sei nicht zuständig, weil es sich bei der Regenbogen
flagge nicht um ein Hoheitszeichen handle. Die Verordnung ist schon namentlich die Hoheitszeichenverordnung.
Für die Beflaggung braucht es eine gesetzliche Grundlage, sie ist nicht Teil der Geschäftsführung. Deshalb beruhen die Hoheitszeichenverordnung und der entsprechende Erlass auf einem Gesetz, nämlich dem Hoheitszeichengesetz. Damit ist es Aufgabe des Landtags.
- Wir, genau. - Was das Innenministerium, das Verfassungsministerium, uns gesagt hat, können Sie in den Akten nachvollziehen. Das war im März 2015. Eben habe ich Staatssekretär Rohlfs gesehen: Ich glaube, er war damals im Kreis Rendsburg-Eckernförde noch dafür zuständig. - Sie haben also den direkten Draht.
Mit allen anderen Argumenten - „Dann könnten die ja jedes Jahr kommen!“ und so weiter - sind wir durch. Wir haben da natürlich gesagt - das kann man dann machen, lieber Lars Harms -: „Wir wollen darüber nicht jedes Mal im Kreistag entscheiden“, und haben es an den Hauptausschuss gegeben. Dafür haben wir die Hauptsatzung geändert, und diese Änderung ist vom Innenministerium natürlich genehmigt worden.
Wäre die Frage der Beflaggung eine Geschäftsordnungsaufgabe, könnten wir auch gleich unser Hoheitszeichengesetz abschaffen. Die Verordnung an sich und auch der Erlass beziehen sich aber auf § 5 ebendieses Gesetzes.
Zu den Kollegen von der CDU - weil ich glaube, dass das Problem eher bei Ihnen liegt, und mir nicht vorstellen kann, dass es bei den Kollegen von den Grünen oder der FDP liegt -:
Wir haben die Kollegen in Rendsburg-Eckernförde - übrigens inklusive Hans Hinrich Neve - zu einem Großteil überzeugt.
Wir haben einmütig - bei nur zwei Enthaltungen aus der CDU-Fraktion - gesagt: Ja, wir wollen das, und es kommt schon nicht jeder. - Das ist auch nicht passiert. Rendsburg-Eckernförde flaggt übrigens jedes Jahr. Sie wollen doch bitte schön nicht
Deswegen übernehmen Sie doch einfach den letzten Absatz, und es ist gut. Sonst müssen Sie erklären, warum Sie es wirklich nicht wollen.
An die Kollegen von der AfD: Wenn Sie ernsthaft glauben, dass Menschen ihre Sexualität oder ihr sexuelles Begehren daran ausrichten, ob irgendwo eine Flagge weht, dann weiß ich nicht, was Sie für eine Jugend gehabt haben. Meine war anders.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW - Heiterkeit - Jörg Nobis [AfD]: Sie sind auf dem Weg nach ganz un- ten! 15 % ist ganz unten!)
Für die Landesregierung hat der Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Dr. Heiner Garg, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vielleicht fragt sich der eine oder andere, warum sich die Landesregierung bei einem Thema zu Wort meldet, das ausschließlich in der Entscheidungshoheit dieses Hohen Hauses liegt. Aber vielleicht überrascht es ja die eine oder andere auch nicht, dass ich mich dazu zu Wort melde.