Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile das Wort für die AfD-Fraktion dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Jörg Nobis.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Jagd als Form des aktiven Naturschutzes und der Naturbewirtschaftung hat eine in ganz Europa über viele Jahrhunderte gewachsene Tradition. Die Erhaltung des Wildbestandes und der Artenvielfalt, seine Regulierung, die Pflege des Waldes bei gleichzeitiger Vermeidung von Forst- und Wildschäden ergänzen sich gegenseitig und ergeben ein äußerst vielschichtiges Anforderungsprofil.
Während das Verständnis von der Jagd und von den Aufgaben des Jägers seit jeher einem gesellschaftlichen Wandel unterliegt, beruht die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Jagdsteuer heute auf einer überholten Sichtweise.
§ 3 Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes definiert die Jagdsteuer als eine Steuer auf die Ausübung des Jagdrechtes, als würde es sich dabei allein um ein gesellschaftliches Privileg handeln. Wenn wir aber die vielfachen ehrenamtlichen Leistungen berücksichtigen, die von Jägern erbracht werden - hierzu gehört besonders die Bergung und Beseitigung von Fallwild -, ist eine andere Blickrichtung auch bei der Jagdsteuer notwendig.
In Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen ist die Jagdsteuer bereits abgeschafft. In NRW erfolgte die Abschaffung im Jahre 2009. Interessanterweise verzichtete die damalige rot-grüne Landesregierung 2015 nach massiven Protesten auf eine Wiedereinführung.
Auch in Schleswig-Holstein machen die Kreise nur noch eingeschränkt von der gesetzlichen Option Gebrauch und regeln die Erhebung der Jagdsteuer
ihrerseits durch kommunale Satzungen. Aber auch dort, wo die Jagdsteuer noch erhoben wird, stellt sich die Frage, ob der Verwaltungsaufwand der Steuererhebung überhaupt in einem angemessenen Verhältnis zu den finanziellen Einnahmen steht. So betragen beispielsweise die Jagdsteuereinnahmen im Kreis Schleswig-Flensburg jährlich lediglich rund 38.000 €. Im Kreis Plön werden derzeit aus der Jagdsteuer jährlich rund 100.000 € erzielt. Doch hier sind die Kosten für die Bergung und Entsorgung von Fallwild gegenzurechnen.
Weil nach der Wiedereinführung der Jagdsteuer 2012 eine kostenfreie Bergung und Entsorgung von Fallwild durch die Jägerschaft eingestellt wurde, sah sich der Kreis Plön veranlasst, diese Tätigkeit kostenpflichtig dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein zu übertragen.
Dies führte in der Folgezeit jedoch zu erheblichen Problemen, zum Beispiel durch Geruchsbelästigungen aufgrund von offenen und ungekühlten Containern, in denen das Fallwild häufig über zu lange Zeit gesammelt wurde. Oft wurden tote Tiere aber auch nicht rechtzeitig von den Straßen geborgen.
Die Jagdsteuer leistet auch in den sie erhebenden Kreisen keinen relevanten Beitrag zur Finanzierung der Haushalte. Der Bund der Steuerzahler kritisiert die Jagdsteuer zu Recht schon seit Jahren als eine Bagatellsteuer, bei der das Steueraufkommen und der Verwaltungsaufwand nicht mehr in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.
Aus diesen Gründen sollte die bisherige Grundlage zur Erhebung der Jagdsteuer im Kommunalabgabengesetz von Schleswig-Holstein gestrichen und die Steuer innerhalb eines Übergangszeitraums landesweit abgeschafft werden. Diesem Ziel trägt die von uns vorgesehene Neufassung des kommunalen Abgabengesetzes Rechnung.
Zugleich wird mit dieser Gesetzesänderung dem besonders wichtigen gesellschaftlichen Beitrag Nachdruck verliehen, den die Jäger Schleswig-Holsteins durch ihre vielfältigen Tätigkeiten in den Bereichen Wild- und Naturschutz täglich aufs Neue leisten.
Wir wissen natürlich, was jetzt kommt. Sie werden unserem Antrag entgegenhalten, dass den Kreisen nicht die Freiheit genommen werden dürfe, über die Frage der Erhebung einer Jagdsteuer selbst zu entscheiden.
Aber gerade im Fall der Jagdsteuer halten wir es für angemessen, jetzt eine landesweite Regelung zu treffen. Die Wiedereinführung der Jagdsteuer im Kreis Plön hat gezeigt, dass der Streit um Vor- und Nachteile dieser Steuer und ihre Rahmenbedingungen gerade in den Kommunen nicht zu befriedigenden Ergebnissen führt. Die uneinheitliche Rechtspraxis in den Kreisen bedeutet darüber hinaus eine Ungleichbehandlung der Jäger, die nicht mehr zu rechtfertigen ist.
Die FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg brachte im Jahr 2015 einen Gesetzänderungsantrag zur landesweiten Abschaffung der Jagdsteuer ein. Im selben Jahr verzichtete auch die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen auf eine Wiedereinführung der Jagdsteuer. Daran sollten auch wir uns hier in Schleswig-Holstein ein Beispiel nehmen
und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Jagdsteuer landesweit bald der Vergangenheit angehören wird. Wir haben es ja auch bei der Pferdesteuer so gemacht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
- Ja, das ist ein anderes Thema. Aber auch in diesem Fall haben wir die Steuer landesweit abgeschafft und verboten, wie es in neun Bundesländern bereits jetzt der Fall ist.
Ja. Ich beantrage daher, unseren Gesetzentwurf federführend in den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend in den Umweltausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Nobis, Sie haben es schon vorweggenommen. Es kommt jetzt das, was Sie gesagt haben. Die Jagdsteuer wird von den Kreisen erhoben. Wir sollten es auch weiterhin ihnen überlassen, ob sie sie erheben wollen oder nicht. Das verstehen wir unter Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Von Bevormundung halten wir nichts.
- Ich komme noch dazu. Lassen Sie mich zunächst einige grundsätzliche Feststellungen machen. Erstens. Sie haben es gesagt: Die Jagdsteuer wird in sieben Bundesländern erhoben. Lassen wir die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen beiseite, so wurde sie in sechs Bundesländern abgeschafft.
Zweitens. Jagdsteuerpflichtig sind nur Jagdausübungsberechtigte. Das bin ich zum Beispiel. Ich bin Jäger. Deswegen weiß ich das schon, was Sie über Naturschutz und über unsere Arbeit im Naturschutz gesagt haben. Die Besteuerungsgrundlage ist der Jagdjahreswert. Bei Verpachtungen ist dies der mit dem Jagdpächter vereinbarte Pachtpreis.
Häufig mit der Jagdsteuer in einem Atemzug genannt wird die Bergung und Entsorgung von Fallwild. Bis 2010 haben zum Beispiel die Jäger der Kreisjägerschaft im Kreis Plön - Herr Kalinka wird mir recht geben - unentgeltlich verunfalltes Wild sofern erforderlich - nachgesucht, von Leiden erlöst und fachgerecht entsorgt.
Mit Einführung der Jagdsteuer musste der Kreis diese Aufgaben kostenträchtig an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr übertragen. Ganz anders ist es in meinem Heimatkreis RendsburgEckernförde geregelt, wo die Jagdsteuer nicht erhoben wird. Die Frage, wer mehr von welchem System hat, wollen wir nicht vorschreiben. Jeder Kreis soll es eigenverantwortlich regeln. Herr Kalinka hat im Kreis Plön eben diese Regelung gewählt. Würden wir es vorschreiben, würden wir sogar noch Konnexität auslösen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich vorsorglich eines anmerken: Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist die Jagdsteuer verfassungsgemäß und verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Sie ist eine traditionelle Aufwandsteuer. Wenn die Jagd besteuert wird, so muss dies nicht zwingend heißen, dass beispielsweise auch das Rei
ten besteuert werden muss. Sollte sich jemand versucht fühlen - Sie haben es versucht -, den Vergleich heranzuziehen, so vergleicht er sprichwörtlich Äpfel mit Birnen. Die unterschiedliche Behandlung liegt im gesetzgeberischen Ermessen. Im Übrigen sollte die Pferdesteuer im Gegensatz zur Jagdsteuer neu eingeführt werden. Übergeordnete Gesichtspunkte wie der Sport sprachen ebenso gegen sie wie die Tatsache nicht etablierter Strukturen.
Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf werden wir uns noch näher in den Ausschüssen, federführend im Innen- und Rechtsausschuss, befassen. An unserer ablehnenden Haltung wird das wohl nichts ändern. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann und werde mich kurz fassen, denn vieles von dem, was bei mir im Skript steht, ist von Herrn Göttsch eben schon gesagt worden.
Die Jagdsteuer ist eine von den Landkreisen und kreisfreien Städten erhobene Steuer. Uns ist klar das wissen wir -, dass die Jagdsteuer in verschiedenen Bundesländern nicht mehr erhoben wird. Die Erhebung der Jagdsteuer ist aber auch vom Bundesverfassungsgericht sowie von den Verwaltungsgerichten als verfassungsgemäß festgestellt worden. Auch das ist eben schon gesagt worden.
Jäger nutzen beim Jagen unsere Natur. Sie sind geradezu darauf angewiesen. Dass die Allgemeinheit hier zum Ausgleich der Nutzung der Natur und der Landschaft eine Abgabe erhebt, ist absolut gerechtfertigt.
Ich möchte aber hier nicht über die Sinnhaftigkeit der Steuer diskutieren. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch nicht über die Bedeutung der Jagd äußern oder auf die Frage eingehen, ob die Jagd zum Schutz der Natur erforderlich ist oder nicht.
langjähriger Kommunalpolitiker - mit einem Landesgesetz in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen werden soll. Ich frage mich, wie Sie mit dem Aspekt der Konnexität umgehen wollen. Die Finanzhoheit der Kommunen, deren Schutz das Konnexitätprinzip bezweckt, gehört zum Kern der Selbstverwaltungsgarantie des Artikels 28 Absatz 2 des Grundgesetzes. Er ist bindend für sämtliche Hoheitsträger. Die Jagdsteuer ist eine Steuer, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten selbst festgesetzt und erhoben werden kann. Deshalb ist es nicht unsere Sache, sondern die Sache der Kommunen vor Ort zu entscheiden, ob sie eine Jagdsteuer erheben wollen oder nicht. Wenn die Kommunen der Meinung sind, diese kommunale Steuer nicht mehr erheben zu wollen, ist es jedem Kreis selbst überlassen, darauf zu verzichten.
Fragen Sie doch einmal die in allen Kommunalparlamenten aktiven Bürgerinnen und Bürger, ob sie weiterhin die Jagdsteuer erheben oder ob sie darauf verzichten wollen. Für beides gibt es sicherlich gute Gründe, über die jede Kommune für sich unterschiedlich entscheiden kann. Außerdem: Würde das Land die Möglichkeiten der Kommunen, Steuern zu erheben, beschneiden, könnten durchaus dann auch finanzielle Forderungen auf das Land im Rahmen von Ausgleichszahlungen zukommen. Ihr Gesetzentwurf ist ein Eingriff in die Finanzautonomie der Kreise und kreisfreien Städte. - Vielen Dank.