Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn sogar meine beiden Vorredner, die beide Jäger sind, wenn ich das richtig weiß -
- Oh, Entschuldigung. Aber Hauke zumindest ist Jäger. Wenn der schon sagt, die Entscheidung über die Jagdsteuer solle in der Kommune bleiben, dann machen wir da nicht so viel verkehrt.
Auch uns Grüne überzeugt die Argumentation der AfD überhaupt nicht. Mir sind auch aktuell keine Probleme in Bezug auf die Jagdsteuer bekannt. Auch der Landesjagdverband hat nicht etwa die Forderung erhoben, die Jagdsteuer abzuschaffen. Im Kreis Plön, ja, da gab es vor einiger Zeit Aufregung, weil die Steuer abgeschafft und wieder eingeführt wurde. Das heißt aber, dass man sich als Kommunalpolitikerin und Kommunalpolitiker genau überlegen muss, was man entscheidet. „Erst ja, dann nein“, kommt nicht so gut an. Man muss sich also vorher überlegen, was man will. Wenn ich das richtig sehe, ist inzwischen in Plön Ruhe eingekehrt, und man hat eine Befriedung gefunden.
- Zumindest in der Frage. - Es gibt also ein buntes Bild im Land, es gibt ein buntes Bild bei der Höhe der Jagdsteuer und bei dem Umgang mit den Einnahmen. Es gibt Kreise, in denen die Hälfte der Einnahmen an die Jägerschaft zurückfließt und die andere für Biotoppflege und Jugendarbeit aufgewendet wird, in anderen nicht. Die Einnahme aus der Jagdsteuer macht in den Kreisen - in den kreisfreien Städten haben wir sie nicht -, wo eine solche erhoben wird, nicht viel aus, das ist richtig. Aber das gilt auch für andere Steuern, die nach § 3 Kommunalabgabengesetz erhoben werden, zum Beispiel für die Hundesteuer.
Kurzum: Wir Grüne sehen keinen Grund, diese seit Langem bestehende Steuer zu verbieten. Wir wollen nicht in die Finanzautonomie der Kommunen eingreifen, und wir wollen ihnen nicht per Gesetz die Möglichkeit zu Steuereinnahmen verwehren. Außerdem würde Konnexität ausgelöst werden, wie wir schon gehört haben. Die Kreise können die Jagsteuer schon gut selbst regeln, ohne dass das Land ihnen dazwischenfunkt. - Vielen Dank.
und unverzichtbare Partner im Natur- und Artenschutz. Wir sind ihnen wirklich sehr dankbar für ihr Engagement.
Jäger sind eben Bürger aus der Mitte der Gesellschaft, Leute wie Hauke Göttsch, die sich zur Hege der Natur freiwillig verpflichtet haben. Die Jagdprüfungen sind so umfangreich und anspruchsvoll, dass Jäger vom „grünen Abitur“ sprechen. Das ist auch nicht untertrieben. Zur aufwendigen Prüfung kommt eben noch der zeitliche Aufwand für die Hege und für die Jagd selbst - vorbereitend und nachbereitend -, aber auch für die Pflege der Ausrüstung, Fortbildung und notwendige Schießübungen dazu. All das nehmen die Jäger gern auf sich, denn sie lieben die Jagd aus Berufung und Verantwortung für das Gemeinwohl.
Die Jäger stehen vor Herausforderungen - Stichwort: Afrikanische Schweinepest, wegen der die Wildschweinbestände kontrolliert werden müssen. Das machen unsere Jäger. Sie kümmern sich um dieses Thema. Deswegen sind da große Herausforderungen. Die Frage ist nur: Wie können wir die Jägerschaft dabei unterstützen? Ich finde, das ist eine drängendere Frage als diejenige, mit der Sie von der AfD uns heute beschäftigen wollen.
Wir als Koalition haben vor einigen Monaten das Jagdgesetz geändert, und wir haben 100.000 € für die Sanierung von Schießständen bereitgestellt. Das sind wirklich konkrete Unterstützungen für die Jägerschaft, meine Damen und Herren.
Sie, Herr Nobis, möchten nun das Kommunalabgabengesetz ändern und die Jagdsteuer abschaffen. Es ist schon gesagt worden: Die Kreise und kreisfreien Städte können darüber selbst entscheiden.
Sie begründen Ihren Vorstoß damit, dass nur noch wenige Kreise eine Jagdsteuer erheben, und Sie sagen auch, dass die finanziellen Erlöse gering seien. Was Sie aber nicht erwähnen, ist, dass große Teile der Erlöse aus der Jagdsteuer in den Kreisen, in denen sie erhoben wird, durchaus in der Regel für Projekte rund um die Jagd beziehungsweise den Naturschutz eingesetzt werden, und zwar für Projekte, die gemeinsam mit den entsprechenden Kreisjägerschaften gestaltet werden, etwa beim Ostholsteiner Modell. Dort gibt es eine 50:50-Aufteilung, bei der ein großer Teil der eingenommenen Jagdsteuer sinnvoll in Zusammenarbeit mit den Jä
gern eingesetzt wird. Hier stößt die Jagdsteuer auch auf eine gewisse Akzeptanz in der Jägerschaft, eben weil die Einnahmen sinnvoll wieder eingesetzt werden.
Für uns ist es wichtig, dass die Jagdsteuer, die anders als beispielsweise die Pferdesteuer schon viele Jahre Bestand hat, von den Kreisen selbständig erhoben werden kann oder eben - wofür es aus meiner Sicht durchaus sehr gute Gründe gibt - nicht erhoben wird. Diese Verantwortung und die Entscheidung sollten aber bei den Kreisen bleiben, gerade weil die Kreise unterschiedlich mit dieser Steuer umgehen.
Aus Rücksicht auf die Subsidiarität, die Konnexität und im Hinblick auf die demokratische Verantwortung der Kreise lehnen wir ein Eingreifen des Landes ab. - Ich danke ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde versuchen, das Ganze zeitlich noch zu unterbieten; inhaltlich werde ich das, glaube ich, nicht schaffen. Die Jagdsteuer besteuert aktive Jäger. Sie ist natürlich - wie jede andere Steuer auch - umstritten. Die Jäger berufen sich auf ihre Arbeit im Zusammenhang mit dem Fallwild, die sie für die Allgemeinheit verrichten.
Ich möchte einmal den Kreis Schleswig-Flensburg anführen. Dort gab es im letzten Jahr besonders viele Wildunfälle, wie die Deutsche Presse-Agentur im letzten Sommer meldete. Die Tendenz ist überhaupt im ganzen Land steigend. Immer mehr Autos treffen auf immer mehr Wildtiere. Über 13.000 Rehe sind laut Jagdverband 2016/17 auf Schleswig-Holsteins Straßen verendet. All diese Tiere müssen fachgerecht entsorgt und verletzte Tiere gepflegt werden. Das sind Aufgaben - zumindest zum Teil -, die meist den Jagdpächtern an der betroffenen Straße übergeben werden. Sie fühlen sich daher manchmal jedenfalls - von der Jagdsteuer bestraft. Das ist im Einzelfall auch ihr gutes Recht.
Allerdings muss die Bemerkung erlaubt sein, dass der Jäger durch das durch ihn geschossene Wild auch Vorteile hat, die durchaus besteuert werden können. Die Aufwendungen für den Jagdpächter
und die Vorteile, die er aus der Jagdpacht bezieht, sind gegeneinander abzuwägen. Das, meine Damen und Herren, kann man vor Ort am besten machen.
Die Jagdsteuer ist eine Bagatellsteuer, die wenig einbringt, aber genau den gleichen Aufwand nach sich zieht wie eine große Steuer: mit einer Satzung, der Erfassung der Steuernehmer, Erstellung von Steuerbescheiden und eventuellen Mahnungen. 38.000 € Einnahmen aus der Jagdsteuer machen sich im Haushalt des Kreises Schleswig-Flensburg vergleichsweise gering aus, weil der gesamte Haushalt auf der Einnahmeseite 10 Millionen € umfasst. Darum haben sich einige Kreise, beginnend mit Stormarn im Jahr 2003, dazu entschlossen, die Steuer gar nicht mehr zu erheben; manchmal hat man das auch wieder rückgängig gemacht. Das zeigt, dass die einzelnen Kreise mit dieser Steuer durchaus verantwortungsvoll umgehen und sich einen Kopf darüber machen, ob es sinnvoll ist, die Steuer - eben auch vor dem Hintergrund des Aufwandes, den man dafür betreibt - zu erheben.
Die Entscheidung, die Jagdsteuer zu erheben, treffen nun einmal die Kreise im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Wir meinen: Dass sie das machen, ist gut so. Entsprechend sollten wir es dabei belassen.
Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Hans-Joachim Grote.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben die Gründe für und gegen eine Jagdsteuer wiederholt gehört. Es ist so, dass Sie als traditionelle Aufwandssteuer in den Zuständigkeiten der jeweiligen Gemeinden liegt. Jede steuererhebende Körperschaft beurteilt die konkrete Situation vor Ort anders, weshalb auch manche Kreise eine Jagdsteuer erheben, andere wiederum nicht.
Rein rechtlich ist die Jagdsteuer seit vielen Jahren immer wieder auf dem richterlichen Prüfstand. Noch nie gab es Bedenken, dass die Steuererhebung auf diese besondere Art durchgeführt wird. Es ist unzweifelhaft, dass dies rechtmäßig ist.
Meine Damen und Herren, neue Gesichtspunkte und entscheidende Aspekte, warum zum jetzigen Zeitpunkt in diese funktionierende Form des Miteinanders und in dieses Finanzgefüge eingegriffen werden sollte, erkenne ich nicht. Aus diesem Grund bitte ich Sie, diesen Gesetzentwurf nicht anzunehmen. - Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 19/758 federführend dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, das ist – – Nicht einstimmig? - Das ist ein Gesetzentwurf. Wer ist dafür, diesen Gesetzentwurf zu überweisen? - Das sind die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, FDP, CDU und AfD. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Bei Enthaltung der Fraktion der SPD ist das - wie auch sonst üblich - einstimmig überwiesen.
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion der SPD hat der Abgeordnete Stefan Weber.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der seit dem 25. Mai 2018 geltenden neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ist jede Anfertigung eines digitalen Fotos oder Videos, auf dem Personen erkennbar sind, eine Verarbeitung personenbezogener Daten, auf welche die neue Regelung Anwendung findet. Dies gilt deshalb, weil sich auf digitalen Aufnahmen Gesichter auch in Menschenmengen identifizieren und mit weiteren Metadaten wie Datum und Uhrzeit oder dem Ort per GPS-Koordinaten verknüpfen lassen.