Protokoll der Sitzung vom 14.06.2018

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Gesetzentwurf zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften vor. Mit einem Paket aus verschiedenen Maßnahmen wollen wir die Attraktivität des öffentlichen Dienstes weiter steigern. Daran knüpfen wir hier an eine Reihe von Verbesserungen an, die wir in den vergangenen Monaten bereits auf den Weg gebracht haben. Dazu zählen die Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten für Polizei, Justizvollzug, Fischereiaufsicht und Feuerwehren, eine verbesserte Arbeitszeitregelung für Wechselschichtdienste und die Erhöhung der Zulage für Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer im Außendienst der Steuerverwaltung.

Heute kommt der zweite Schritt. Mit dem neuen Gesetzentwurf konzentrieren wir uns im Sinne der Nachwuchskräftegewinnung insbesondere auf den Einstiegsbereich. So sind für alle Anwärterinnen und Anwärter finanzielle Verbesserungen vorgesehen. Die Bezüge für die Einstiegsämter bis zur Besoldungsgruppe A 8 sollen um 20 € pro Monat angehoben werden, für die Einstiegsämter A 9 bis A 11 um 40 €, für A 12 und A 13 um 60 €. Ebenfalls um 60 € erhöhen wir die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.

Die zweite Maßnahme sieht die Anhebung von Einstiegsämtern vor. Im Justizwachtmeisterdienst heben wir das Einstiegsamt von A 3 nach A 4, in der Laufbahngruppe 1 im zweiten Einstiegsamt heben wir das Einstiegsamt von A 6 nach A 7. Das betrifft die allgemeine Verwaltung, den Verwaltungsdienst in den Justizvollzugsanstalten sowie agrar- und umweltbezogene Dienste in der Fischereiverwaltung.

(Minister Dr. Heiner Garg)

Insbesondere auf die Nachwuchskräfte zielt auch die Einführung eines Zuschusses zur privaten Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte in Elternzeit. Damit schließen wir in Schleswig-Holstein diese Fürsorgelücke auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ziehen mit anderen Bundesländern gleich.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Reihe weiterer Änderungen vor, darunter vor allem die rückwirkende Wiedereinführung der Zuwendung für das 25-jährige Dienstjubiläum, die 2011 auf Empfehlung der damaligen Haushaltsstrukturkommission gestrichen wurde.

Meine Damen und Herren, mit den bisher umgesetzten Maßnahmen und dem heute vorliegenden Gesetzentwurf steigern wir die Attraktivität des öffentlichen Dienstes auch, um im Wettbewerb um Nachwuchskräfte zu punkten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Nun steht noch die dritte Stufe aus, die wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben: die grundsätzliche Überarbeitung der Besoldungsstruktur. Auch darüber werden wir mit den Gewerkschaften in den Dialog eintreten.

Meine Damen und Herren, wenn wir über finanzielle Verbesserungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprechen, dann müssen wir dieses immer im Gesamtkontext aller Maßnahmen sehen. Aufgrund des Tarifabschlusses von Bund und Kommunen geht die Landesregierung davon aus, dass wir auch bei dem Ergebnis des Ländertarifs für den öffentlichen Dienst mit einem hohen Abschluss rechnen müssen. Für den Landeshaushalt wäre das eine große Herausforderung, die es dann zu meistern gilt; denn jeder Prozentpunkt Tarif- und Besoldungssteigerung bedeutet rund 39 Millionen € zusätzliche Ausgaben im Haushalt.

Ziel einer grundsätzlichen Überarbeitung der Besoldungsstruktur ist es, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes weiter zu steigern. In der Regel ist dieses mit zusätzlichen Ausgaben verbunden. Der heute vorliegende Gesetzentwurf führt 2019 zu Mehrausgaben von rund 4,4 Millionen €. Wie Sie wissen, empfehle ich Ihnen als Finanzministerin grundsätzlich nur das, was dauerhaft finanzierbar ist. Opposition kann viel fordern, Regierung kann jeden Euro nur einmal ausgeben.

(Beifall FDP, vereinzelt CDU und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Der heute vorliegende Änderungsantrag der SPD würde nach erster Einschätzung meines Fachreferats strukturell - also jährlich - zu rund 160 Millionen € Mehrausgaben führen. Dieses wäre aus heutiger Sicht nur umsetzbar, wenn wir an anderer Stelle spürbare Sparpakete auf den Weg bringen. Das mag das Konzept der SPD sein, unser Konzept ist das nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Ziel der Landesregierung ist es, dass wir trotz der guten finanziellen Situation des Landes bei neuen strukturellen Ausgaben vorsichtig vorgehen, damit der Landeshaushalt nicht erneut ins Defizit kippt; denn da war er über Jahrzehnte, und da wollen wir nicht wieder hin.

(Beifall CDU, FDP und vereinzelt BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN - Zuruf Beate Rau- dies [SPD])

Wir können und dürfen uns nicht darauf verlassen, dass die Zinsen dauerhaft niedrig und die Einnahmen dauerhaft hoch sind.

(Beifall Jörg Nobis [AfD])

Meine Damen und Herren, dennoch wird es gelingen, den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Dazu ist der heutige Gesetzentwurf ein guter Schritt. Mit der geplanten Überarbeitung der Besoldungsstruktur soll ein weiterer Schritt folgen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Werner Kalinka das Wort.

(Zurufe)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Übrigens wieder im Amt - weil ich hier ein Stichwort hörte - ab heute Morgen.

(Vereinzelter Beifall FDP)

Im öffentlichen Dienst wird in unserem Land gute Arbeit geleistet. Ich will die Gelegenheit gern nutzen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst herzlich für ihre Arbeit zu danken.

(Ministerin Monika Heinold)

(Beifall CDU und FDP - Beate Raudies [SPD]: Dafür können die sich aber nichts kaufen!)

Der öffentliche Dienst ist ein wesentlicher Faktor, um die Aufgabenwahrnehmung aller Dinge, die auch wir beschließen, überhaupt umsetzen zu können, sei es bei der Polizei, sei es im allgemeinen Verwaltungsdienst oder wo auch immer. Der öffentliche Dienst steht zunehmend im Wettbewerb mit der Wirtschaft. Er muss also gut und attraktiv aufgestellt sein, um seine Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen. Das heute von uns in Angriff genommene Paket ist ein weiteres Signal der Wertschätzung. Der Tarifabschluss ist auch eine gute Entwicklung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewesen.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Zuruf Beate Raudies [SPD])

Eine gerechte Entlohnung, Zufriedenheit, das Gefühl, gern zur Arbeit zu gehen, ein gutes Gefühl bei der Arbeit zu haben - das sind auch wichtige Faktoren. Dazu zählt eben auch die Bezahlung oder ein Teil dessen, was an Umständen insgesamt nötig ist.

Die Frau Finanzministerin hat es dargelegt. Im März haben wir als ersten Schritt die Erschwerniszulage gehabt. Jetzt kommen die Erhöhung der Anwärterbesoldung und die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare, die Anhebung der Einstiegsämter im Justizwachtmeisterdienst und bei den allgemeinen Diensten sowie die rückwirkende Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung bei 25 Jahren für Beamtinnen und Beamte in Höhe von 307 €. Die Wiedereinführung der Zuwendungen für 40 und 50 Jahre ist schon erfolgt.

Dies sind kleinere, aber nicht unwichtige Schritte zu einem Gerechtigkeitsausgleich, insbesondere zumeist für die unteren Einkommensgruppen. Möglicherweise hätte man bereits vor längerer Zeit, möglicherweise vor zehn Jahren, damit anfangen können. Die Situation war finanzpolitisch damals aber eine so dramatische, dass wir leider eher Einschränkungen vornehmen mussten, als offensive Signale zu setzen.

Auch wenn man offensive Signale setzt, ist es im Übrigen nicht so, dass man automatisch im nächsten Monat neue Mitarbeiter hat. Wir merken im Augenblick, wie wichtig es ist, Mitarbeiter zu gewinnen und auf Dauer zu halten. Vonseiten des Beamtenbundes und des DGB - das ist im Gesetzentwurf entsprechend dargelegt - sind weitere Punkte genannt worden: Stichworte Weihnachtsgeld und

grundsätzliche Neuordnung der Besoldungstabelle. Insofern ist für 2019 ein weiteres Gesetzgebungsvorhaben vereinbart. Ich darf den zusätzlichen Hinweis geben, dass vonseiten der Koalition bis 2026 auch zum Thema A 13 für Grundschullehrer ein grundsätzlicher wegweisender Schritt gemacht ist. Auch dies gehört in diese Diskussion hinein.

(Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Es gibt einen Punkt, der meine besondere Aufmerksamkeit gefunden hat. Das ist die Frage der Verordnungen, die nach fünf Jahren zu überprüfen sind. Darüber haben wir hier vor zehn Jahren lange diskutiert und den Aspekt der regelmäßigen Vorlage als einen Beitrag zur Entbürokratisierung erörtert. In der Vorlage steht, im Beamtenrecht sei dies nicht sinnvoll. Deshalb soll dies hier offensichtlich nicht mehr angewandt werden. Damals war es eine spannende Diskussion. Vielleicht wird dies wieder einmal ein Punkt in der Innenpolitik sein.

Zwei Schritte im Jahr 2018: kleinere Maßnahmen, aber für die Betroffenen durchaus wichtige Punkte, Signale zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Die große Runde folgt auch mit dem genannten Stichwort Weihnachtsgeld. Es ist nicht so, dass es überhaupt kein Weihnachtsgeld gibt, sondern das gibt es in einer bestimmten Höhe für bestimmte Gehaltsgruppen. Insofern gibt es hier möglicherweise individuelle Bewegungsmöglichkeiten, über die man miteinander sprechen kann. Dies wird im Rahmen der nächsten großen Diskussion erfolgen.

Der nächste Schritt wird sein, diesen Gesetzentwurf im Ausschuss zu diskutieren. Dann kommt die politisch größere Runde im Land Schleswig-Holstein. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Thomas Rother das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften regelt tatsächlich nur einige wenige, wenn auch durchaus wichtige Fragen der Personalwirtschaft. Er lässt aber noch mehr und entscheidendere Fragen offen, wie beispielsweise die

(Werner Kalinka)

nach Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Das geht immer wieder einmal durch die Medien, je nachdem, welches Regierungsmitglied sich dazu gerade äußert. Deshalb fordern wir das an dieser Stelle ein.

Der Gesetzentwurf bleibt an manchen Stellen widersprüchlich, sicherlich eher unabsichtlich, weil es leider immer noch kein einheitliches öffentliches Dienstrecht gibt, aber er zeigt auch keinerlei Perspektive auf. Alles, was eigentlich geregelt werden müsste, wird auf irgendwann in 2019 vertagt. Manches nimmt der Gesetzentwurf vorweg, aber es wird nicht unbedingt klar, warum nun gerade dies und nicht auch anderes. Dabei verbessert sich - Sie wissen es - die Haushaltssituation des Landes weiter. In vier Haushaltsjahren seit 2013 konnte das Land Überschüsse erwirtschaften. Die Mai-Steuerschätzung 2018 - das ist ja noch nicht so lange her prognostizierte weitere 810 Millionen € zusätzliche Steuereinnahmen bis 2022 für das Land. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Landesregierung, da ist Ihnen das Personal gerade einmal 3 Millionen € - jedenfalls steht das in Ihrer Vorlage und nicht 4 Millionen € - wert. Es können halt nicht alle bei Holstein Kiel spielen.

Doch im Detail zu den wesentlichen Punkten: Die Erhöhung der Anwärterbezüge ist richtig und stärkt die Position des Landes auf dem Ausbildungsmarkt. Unzureichend ist jedoch immer noch die Situation lebensälterer Menschen, die in den Beamtenstatus einsteigen möchten - beispielsweise im Justizvollzug. Hier sind die vorhandenen Regelungen deutlich zu verbessern. Die Erhöhung der Einstiegsbesoldung ist ebenfalls richtig und gleicht die Benachteiligung Jüngerer, die wir leider haben, durch die Erfahrungsstufen aus, auch wenn man dann später nicht mehr so oft befördert werden kann. Richtig ist auch, dass die höheren Laufbahngruppen - der alte gehobene und höhere Dienst - noch etwas warten können gegenüber der mittleren Laufbahn. Doch was im Beamtenbereich mit einem Federstrich möglich ist, muss bei Angestellten tariflich vereinbart werden. Für die Eingruppierung der Angestellten ist die ausgeübte Tätigkeit maßgeblich, weniger der Rang wie beim Beamten. Hier tun sich bei der Bewertung Lücken auf, die schon jetzt zu Konflikten führen - bei den Kommunen natürlich noch viel mehr als beim Land.

Frau Heinold, die Regierung sollte sich also bundesweit für eine Besoldungseinheit und eine Bewertungseinheit sowie für eine Tarifeinheit von Bund, Kommunen und allen Ländern einsetzen, damit sich die verschiedenen Scheren bei der Bezah

lung im öffentlichen Dienst nicht noch weiter öffnen.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Dazu gehört natürlich auch - Sie haben es im Vertrag auf 2019 festgelegt - die grundlegende Überarbeitung der Besoldungstabelle. Das greift dieser Gesetzentwurf leider gar nicht auf.

Die Wiedereinführung einer Jubiläumszulage nach 25 Jahren Dienstzeit mag manchem nicht so wichtig oder bedeutsam erscheinen - für viele Beamtinnen und Beamte sind diese 307 € nicht nur ein bisschen Geld, sondern Ausdruck der Wertschätzung ihres Dienstherrn, und diese haben sie sich in den letzten Jahren wahrlich verdient. Sie mussten verzichten und Mehrbelastungen hinnehmen.

(Beifall SPD)